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feierliche Verwahrung einlegen und als einzige Nichtschnur ihres fünftigen Verhaltens die treue Erfüllung ihres Diensteides bezeichnen.

Dieselben verbinden damit die Anzeige, daß sie unter den gegen= wärtigen Verhältnissen sich zur Zeit verpflichtet fühlen, nach Frankfurt nicht zurückzukehren, aber mit heißer Sehnsucht auf den Zeitpunkt harren, in welchem sie wiederum für die verfaßungsmäßigen Rechte der freien Stadt Frankfurt eintreten und die schweren Prüfungen, welche über ihre Vaterstadt gekommen sind, mit ihren Mitbürgern teilen können.

Wir übersenden Euer Hochwolgeboren diese Zuschrift durch einen zuverläßigen Boten und bitten, demselben den Empfang gefälligst bescheinigen zu wollen.

Schließlich verfehlen wir nicht, Euer Hochwolgeboren unsere ausgezeichnete Hochachtung zu bezeugen.

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Da die Armeen im Kriege angewiesen sind, sich ihren Unterhalt in Feindesland zu sichern, so bestimme ich, daß für die mir untergebene Main-Armee die Stadt Frankfurt folgendes zu liefern hat:

1. Dieselbe hat für jeden Soldaten meiner Armee ein Paar Stiefel nach der zu gebenden Probe zu verabreichen.

2. Zur Ergänzung der bedeutenden Verluste an guten Reitpferden hat die Stadt Frankfurt 300 gut gerittene Reitpferde zu liefern.

3. Die Löhnung für die mir untergebene Armee auf ein Jahr ist von der Stadt Frankfurt disponibel zu stellen, um sofort an die FeldKriegs-Kasse abgeliefert zu werden.

4. Dagegen soll die Stadt Frankfurt, mit Ausnahme von Cigarren, von jeder andern Natural-Lieferung befreit sein und

werde ich auch die Einquartierungslast auf das Notwendigste beschränken.

5. Ueberbringer dieses, Feld-Intendant Großmann, ist von mir beauftragt, sich über die Ausführung der vorstehenden Punkte mit Ew. Hochwolgeboren des Näheren zu benehmen.

Der Oberbefehlshaber der Main-Armee: (gez.) v. Faldenstein, General der Infanterie.

[Die als Sold der Main-Armee geforderte Summe betrug 5,747,008 fl. 45 kr. Der Senat gestand diese Forderung zu, und die genannte Summe wurde von der Frankfurter Bank für Rechnung der Stadt ausgezahlt (D. Kanngießer a. a. D. S. 253-54.)

Schon die unter Nr. 8 angeführte Cigarrenlieferung war eine Geldcontribution gewesen. Die erste Abteilung der dort mitgeteilten Bekanntmachung Vogel von Falckensteins (bis zu der Stelle, wo bestimmt wird, daß die Cigarren nicht von den Quartiergebern oder Gemeinden geliefert, sondern lediglich aus den Feldmagazinen entnommen werden sollten) stimmt im Wesentlichen mit der schon bei Ausbruch des Krieges für das occupierte Hannover 2c. erlaßenen Anordnung überein, die zweite, auf die Cigarrenlieferung bezügliche Specialbestimmung dagegen war neu und kam ganz hauptsächlich für Frankfurt zur Anwendung. Ueber die Ursachen dieser Sonderbestimmung äußerte sich in dem am 9. Januar 1869 vor der Straffammer des t. Stadtgerichts zu Frankfurt verhandelten Pressprocess gegen die „Frankfurter Zeitung" (wegen behaupteter Verleumdung und Beleidigung der Führer der Mainarmee und der Militärbefehlshaber von Frankfurt im Jahre 1866") der Verteidiger Dr. Braunfels in folgender Weise: „Diese Cigarrenlieferung ist etwas ganz Neues in der Geschichte, noch neuer als das Zündnadelgewehr, überhaupt die neueste Erfindung im Kriegswesen. Bis dahin war es noch nicht vorgekommen, daß eine gebrandschatte Einwohnerschaft auch noch Cigarren liefern sollte. Aber das Interessanteste war: nicht von den Bürgern sollten die Cigarren verabreicht, sondern sie mußten aus dem in Frankfurt errichteten Requisitionsmagazin angeschafft werden. Man fragte sich woher hat denn das belobte preußische Magazin auf einmal diese Millionen Cigarren in Vorrat? und man berichtete darüber, es seien kaiserlichösterreichische Regie-Cigarren in Böhmen erbeutet worden, und man habe sie nun in Frankfurt recht vorteilhaft verwerten können. In Hannover, Kurhessen und Naßau, in Böhmen und Mähren hat man von dieser originellen Cigarrenidee keinen Gebrauch gemacht; sie war für uns vorbehalten. Das geschah am 17. Juli. Da die Sache so bequem war, so kam man schon am 18. darauf, ihr eine größere Ausdehnung zu geben. Ein neuer Befehl verfügte die Lieferung von

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etwa 60,000 Paar Stiefeln, 300 gut gerittenen" Reitpferden und die Zahlung einer Jahreslöhnung für die Main-Armee, d. h. gegen sechs Millionen Gulden. Dagegen sollte die Stadt von jeder NaturalLieferung mit Ausnahme von Cigarren" befreit sein.“ Es handelte sich hier also sonnenklar nicht um eine für den augenblicklichen „Unterhalt“ der Armee notwendige Naturallieferung denn die preußischen Feldmagazine hätten ja sehr leicht die bereits in ihrem Besize befindlichen Cigarren direct an die Truppen abliefern können sondern um eine schlecht verhüllte Kriegscontribution in Geld. (Otto Kanngießer, a. a. . S. 215 ff.)]

11. Die Pferde-Contribution.

(D. Kanngießer, a. a. D. S. 244–45).

Auf Befehl Sr. Excellenz des königl. preußischen commandierenden Generals der Main-Armee, Herrn General der Infanterie, Freiherrn von Falckenstein, sind Morgen früh den 20. d. M., von 7 Uhr ab sämtliche Lurus-, Reit- und Wagenpferde des hiesigen Stadtbezirks auf dem hiesigen Exercierplaz (Grindbrunnenwiese) zur Musterung vorzuführen und werden deren Besizer aufgefordert, bei Meidung einer Geldstrafe von 100 Talern für jedes einzelne nicht gestellte Pferd, diesem Befehl unweigerlich nachzukommen.

Frankfurt a. M., den 19. Juli 1866.

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12. Die Magazins-Contribution.

(D. Kanngießer, a. a. D. S. 245-46).

Zur Sicherstellung der Verpflegung für bivouafierende preußische Truppen ist auf Befehl Seiner Excellenz des Herrn Oberbefehlshabers der Main-Armee General-Lieutenant von Manteuffel sofort ein Magazin hier anzulegen und in folgender Weise zu dotieren: 15,000 Brote zu 5 Pfd. 18 Lot,

1450 Centner Schiffszwieback,

Rindfleisch in lebenden Häuten,
geräucherten Spec,

600

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800

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Der dritte Teil dieser Quantitäten muß zum 21. früh, das

zweite Drittel bis 21. Abends und der Rest bis 22. Juli in geeig= neten Localen zu unserer Disposition niedergelegt sein.

Sämtliche voraufgeführte Bestände, zu deren Verwaltung geeignete Personen zu bestimmen, sind eisern zu unterhalten, Ausgaben davon mithin sofort wieder zu ergänzen.

Frankfurt a. M., den 20. Juli 1866.

Feld-Intendantur der Main-Armee: (gez.) Kosinsky.

13. Ueber das Auftreten der preußischen Truppen in der ,,eroberten“ Stadt1)

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[hatte (so entnehmen wir O. Kanngießers Geschichte der Eroberung der freien Stadt Frankfurt, S. 220 ff.) der Verteidiger in dem unter Nr. 10 erwähnten Pressprocesse die nachfolgenden Daten gesammelt, hinsichtlich deren durch Namhaftmachung der Zeugen der Wahrheitsbeweis angetreten werden sollte, welcher jedoch durch Urteil des Gerichtes vom 14. Januar 1869 um deswillen für überflüßig erklärt wurde, weil die Statsanwaltschaft in der Verhandlung die von der Verteidigung zum Beweis gestellten Tatsachen im Wesentlichen nicht bestritten hat, mit der Einschränkung, daß sie die geflißentliche Aufreizung der Mannschaften durch deren Vorgeseßte und die Drohung mit Plünderung und Bombardement Seitens des Obergenerals v. Manteuffel in Abrede stellt, eventuell behauptet, diese Drohung sei mindestens nicht ernstlich gemeint gewesen."" Die Tatsachen selbst wurden somit vom Gericht als wahr angenommen und hierauf, sowie auf die beigebrachten Actenstücke hin die Klage wegen Verleumdung" zurückgewiesen, resp. in dieser Beziehung ein freisprechendes Urteil gefällt. Wir haben deshalb auch wol unsererseits - ganz abgesehen von eigener Ermittelung und Kenntnis jener Vorgänge das Recht, die in dem fraglichen Processe zum Beweis gestellten Tatsachen für wahr zu halten, und stellen hier dasjenige daraus zusammen, was zu dem gegenwärtigen Abschnitt unserer Schilderung gehört":]

Zeuge 9. a) Sind beim Einrücken der preußischen Truppen die Quartierbillets fertig gewesen, hat man dieselben verlangt und abgenommen, oder vielmehr den Mannschaften die Selbsteinquartierung

1) „Die Leser mögen es entschuldigen, wenn wir die etwas hölzerne Form der,,,,Zeugenfragen"" hier absichtlich, wenn auch widerstrebend, beibehalten. Wer zwischen den Fußangeln des Straf- und Pressgesezes wandelt, der muß sich eben mancherlei Gangarten angewöhnen, die nicht mehr natürlich"", sondern oft recht gezwungen aussehen." Anm. d. Verf. der Geschichte der Eroberung der freien Stadt Frankfurt".

übertragen; und geschah die leßtere in der Weise, daß in der Nacht die Officiere die Mannschaften in die Straßen verteilten und beliebige Mengen von Soldaten, teils unter Androhung von Gewalt, in die Häuser legten.

f) Hat sich die Größe der gleich Anfangs auferlegten CigarrenLieferungen auf 3%. Millionen Stück belaufen.

g) hat man die meisten Officiere, Aerzte und GeneralstabsAngestellten in den Gasthöfen auf Kosten der Stadt untergebracht; haben dieselben dort eine enorme Vergeudung getrieben, täglich Champagner und feinste Weine, bis zu 7 Gulden die Flasche, sowie die teuersten Cigarren in großer Menge gefordert, alles auf Kosten der Stadt, mit einer Ausgabe von mehr als 70,000 Gulden monatlich.

h) Haben Officiere meist Waren (z. B. Pferdedecken, Landkarten, Sattlerwaren, Handschuhe, Portemonnaies, Mappen, Blumenkränze), in den Läden gekauft, die Droschken Tage lang benußt und die Zahlungen bis zu 12 Kreuzer herab mit Gutscheinen auf die Stadtfasse geleistet.

i) Haben öfters Officiere eigenmächtig die teuersten Cigarren, bis zu 300 Gulden das Tausend — namentlich bei dem Kaufmann angekauft und mit Gutscheinen auf die Stadt

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& bezahlt.

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k) Hat zu der Zeit, wo das Aufhören aller Requisitionen schon amtlich verkündigt war, ein hochstehender Militär (auf der Durchreise?) 10,000 Cigarren zu 300 Gulden bei demselben Kaufmann fordern laßen, gleichfalls auf Kosten der Stadt.

1) Hat die Verpflegungscommission, um den Vergeudungen ein Ziel zu sezen, ein Reglement ausgearbeitet, welches ein sehr reichliches Maß dessen festseßte, was die Officiere auf Kosten der Stadt zu verzehren hatten; hat der Stadtcommandant von Fabed dieß Reglement genehmigt; und hat General v. Manteuffel dasselbe beseitigt, mit der Erklärung: „Es verträgt sich nicht mit der Ehre preußischer Officiere, daß man ihnen vorschreibe, bis zu welchem Geldbetrag (auf Kosten der Stadt) sich ihr Abendeßen belaufen darf und welche Weine sie (auf Kosten der Stadt) trinken sollen.“

m) Hat die Verpflegungs- und Einquartierungscommission in Erfahrung gebracht, daß einquartierte Mannschaften, namentlich Officiere, sehr häufig die den Bürgern unentbehrlichsten Räume, namentlich Speise- und Familienzimmer, für sich in Beschlag nahmen

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