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zweitens für die Mannschaften (75 Mann):
180 Flaschen Wein,

2000 Stüc Cigarren, gute Sorte,
400 belegte Butterbrote.

Die umgehende Einsendung der verlangten Gegenstände wird erwartet. (Folgt die Unterschrift).

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Bis jezt sind die für die Hauptwache noch fehlenden 110 Flaschen Wein nicht angekommen. Sind dieselben binnen zehn Minuten nicht geliefert, sehen wir uns in der traurigen Notwendigkeit, die Einquartierungscommission verhaften zu laßen.

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Zehn Uhr Abends.

N. N., Lieutenant und Wachthabender.

7. Maßregeln gegen die Preffe.

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[Am 17. Juli wurden folgende preußenfeindliche“ Zeitungen unterdrückt und ihr Redactionspersonal, soweit es nicht vorher schon Frankfurt verlaßen hatte, verhaftet: „Frankfurter Postzeitung" Neue Frankfurter Zeitung", Frantfurter Volksfreund" Frankfurter Latern", Frankfurter Tageblatt", Neue Nachrichten" und noch zwei fleine sogenannte Kreuzerblätter. (D. Kanngießer, a. a. D. Seite 200). Der Chefredacteur der großdeutsch-conservativen „Postzeitung“, Hofrat Dr. FischerGoullet, einer der bedeutendsten und geachtetsten damaligen Publicisten Deutschlands, fand bei dieser Gelegenheit seinen Tod. Darüber erzählt Otto Kanngießer, der als Redacteur des Feuilletons der „Neuen Frankf. Ztg." mit noch zwei andern Collegen ebenfalls verhaftet worden war und auf dem Korridor des Englischen Hofs, des Hauptquartiers des Generals Vogel v. Falckenstein, der Dinge, die da kommen sollten, wartete, als teilweiser Augenzeuge folgendes (a. a. D. S. 203—205)]:

Plöglich aber, es war etwa halb elf Uhr, wurde die Aufmerksamkeit der drei Redacteure auf eine eigentümliche Gruppe gelenkt, welche an der gegenüberliegenden Seite des Korridors auftauchte. Ein ziemlich großer und nicht unbeleibter Mann in Civilkleidung schleppte sich mühsam, auf beiden Seiten von je einem Soldaten unterstüßt, über den Gang nach dem hinteren Teile des Gebäudes hin; die schlurfenden Schritte des Kranken zeigten deutlich, daß er, wären nicht die ihn auf beiden Seiten haltenden Soldaten dagewesen, zusammergebrochen sein würde. Es war der Hofrat Dr. Fischer

Goullet, Chefredacteur der „Postzeitung“, der auf die Kunde von der Besetzung der Localitäten der „Postzeitung" durch die Preußen. aus seiner Villa in Rödelheim zu Fuß nach Frankfurt geeilt und hier, wahrscheinlich in Folge des raschen Ganges bei einer glühenden Hiße, vom Schlagfluß getroffen war. Er wurde von den ihn. verhaftenden Militärpersonen in den „englischen Hof“ gebracht und als sein Zustand immer bedenklicher wurde, in ein Bett gelegt, wo er zwei Tage später verschied. Von den an ihn gerichteten Fragen hat er, wie in jenen Tagen allgemein erzählt wurde, nur noch diejenige mit einem mühsam gesprochenen „Ja“ beantwortet, daß er der Chefredacteur der „Postzeitung“ gewesen sei und die meisten Leitartikel darin selbst geschrieben habe. Bedenkt man, wie außerordentlich geringfügig selbst vom preußischen Standpunkte aus die Sünden des stets mit großer Mäßigung aufgetretenen Dr. FischerGoullet erscheinen mußten und in Wirklichkeit hatte er gar nichts weiteres getan, als nach Pflicht und Ehre den conservativen Standpunkt der „Postzeitung" auch in diesem Kriege vertreten so kann wol gefragt werden, welches moralische Recht der preußische General selbst unter den damals herrschenden Verhältnissen dazu hatte, den allgemein geachteten Mann in solcher Weise zu behandeln, insbesondere auch, warum nicht bei dem lebensgefährlichen Zustande des Kranken vor allen Dingen ein Arzt herbeigerufen und die Angehörigen benachrichtigt wurden, statt den Kranken noch mit unnüßen und quälenden Fragen zu belästigen? Mit dem tragischen Tode des Hofrats Fischer gieng auch nach mehr als zweihundertjährigem Dasein die „Frankfurter Postzeitung“ zu Grabe.

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8. Bekanntmachung des Generals Vogel von Falckenstein vom 17. Juli.

(D. Kanngießer, a. a. D. S. 212—15).

Mit Bezug auf meinen Corps-Befehl dd. Hannover, den 19. Juni d. J. bestimme ich betreffs der Verpflegung der unter meinem Befehle stehenden Truppen der Main-Armee, so lange dieselbe auf feindlichem Gebiete steht, was folgt:

Die Officiere, die im Officiers-Range stehenden Beamten, die Feldwebel, Portepée-Fähnriche und die in Officiersstellen fungierenden Unterofficiere haben zu verlangen:

des Morgens: Kaffee mit Zutat;

des Mittags: Suppe, Fleisch, Gemüse, Braten und eine Flasche Wein;

des Nachmittags: Kaffee;

des Abends: Abendbrot und außerdem täglich 8 Stüc gute Cigarren.

Die mit Verpflegung einquartierten Mannschaften erhalten: des Morgens: Kaffee mit Zutat;

des Mittags: 1 Pfund Fleisch, das dazu erforderliche Gemüse und Brot, sowie 1 Flasche Wein;

des Abends: einen Imbiß nebst 1 Seidel Bier und außerdem täglich 8 Stück Cigarren. Die Speisen müßen ausreichend sein und den Mann hinlänglich sättigen Ueberall da, wo die Verpflegung nicht durch die bequartierten Wirte erfolgt, wie beispielsweise durch Bivouacs, oder auch da, wo die bequartierten Wirte nicht im Stande sind, den Mannschaften die Verpflegung nach obigen Säßen selbst zu gewähren, besteht die dem Soldaten competierende Portion, welche von den Truppencommandeuren durch die Ortsvorstände im Wege der Requisition zu beschaffen ist, aus folgenden Säßen:

1 Pfund 26 Lot Brot;

1 Pfund frisches Fleisch oder

1. Pfund geräucherten Speck;
6 Lot Reis oder

72 Lot Grauben oder

15 Lot Hülsenfrüchte (Erbsen, Bohnen, Linsen) oder 3 Pfund Kartoffeln;

1 Lot gebrannten Kaffee;

11, Lot Salz;

1 Flasche Wein und 1 Seidel Bier, resp. für Officiere 2c. 1 Flasche Wein, 8 Cigarren.

Die Cigarren werden überall nicht von den Wirten oder Communalvorständen, sondern lediglich aus dem von der Feldintendantur der Main-Armee in Frankfurt zu errichtenden Requisitions- Magazin entnommen. Für die in Kurhessen einquartierten Officiere und Mannschaften der Main-Armee wird auch der Wein im Gegensatz zu den auf anderem feind

lichen Gebiet liegenden Truppen

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nicht von den Wirten oder Ortsbehörden hergegeben, sondern aus dem Requisitions - Maga zin in Frankfurt empfangen.

Die Fourage-Ration, welche bis auf weiteres aus den Magazinen zu Frankfurt, Hanau und Aschaffenburg zu empfangen ist, bleibt allgemein wie folgt festgeseßt:

12 Pfund Hafer,

5 Pfund Heu und

7 Pfund Stroh.

Ueber die empfangene Verpflegung jeder Art wird von den Truppen Quittung erteilt und zwar bei der Verpflegung durch die Quartierwirte, resp. betreffs der vorangedeuteten Requisitionen durch die Truppen - Commandeure an die Ortsbehörden, und bei der Verabreichung der Fourage, resp. des Weines und der Cigarren aus Magazinen an die Magazinverwalter, wobei bemerkt wird, daß die Quittungen mit deutlicher Unterschrift und dazu geseztem Character zu versehen sind.

Hauptquartier Frankfurt, 17. Juli 1866.

Der Oberbefehlshaber der Main-Armee:
v. Faldenstein,
General der Infanterie.

9. Protest der Senatoren Dr. Spelt und von Bernus gegen ihre Verhaftung, 20. Juli.

(D. Kanngießer, a. a. D. S. 197-99)

An Seine Hochwolgeboren Herrn Bürgermeister

Senator Fellner in Frankfurt a. M.

Die unterzeichneten Senats-Mitglieder wurden am 17. d. M. bald nach der an diesem Tage stattgehabten ordentlichen Senatssigung durch königlich preußische Officiere verhaftet und auf die Hauptwache in Detention verbracht, von da gegen Verpfändung ihres Ehrenwortes, sich binnen 24 Stunden nach der Festung Köln zu begeben und sich bei dem dortigen Commandanten General v. Frankenberg zu melden, in ihre Wohnungen entlaßen, auch nachdem sie ihr Ehrenwort eingelöst hatten, in der Festung Köln interniert; jedoch am 19. d. M., Abends 6 Uhr, von der Festung Köln entlaßen.

Dem mitunterzeichneten Senator v. Bernus war es unmittelbar nach seiner Verhaftung noch möglich, unter Begleitung des seine Verhaftung ausführenden Officiers in dem Senatszimmer, woselbst ein

Teil der Senatsmitglieder versammelt war, von der gegen ihn geübten Gewalt Anzeige zu machen.

Dagegen war den Unterzeichneten mit ihrer Verbringung auf die Hauptwache jede Teilnahme an der hohem Senate zustehenden Regierungsgewalt, sowie die Ausübung der ihnen obliegenden Amtsverpflichtungen unmöglich gemacht.

Durch die mündlichen Benachrichtigungen, welche Euer Hochwolgeboren den Unterzeichneten bei Ihrem sehr freundlichen Besuche auf der Hauptwache gegeben haben, sind die Unterzeichneten auf die gewaltsame Suspension der Verfaßung der freien Stadt Frankfurt vorbereitet worden, welche durch die öffentliche Bekanntmachung des commandierenden Generals der königlich preußischen Main-Armee Herrn von Faldenstein vom 16. Juli 1866 zur politischen Tatsache geworden ist.

Inhaltlich dieser Bekanntmachung ist die Regierungsgewalt über die Stadt Frankfurt mit deren Gebiet zur Zeit auf den comman= dierenden General der Main-Armee übergegangen und haben die fungierenden Verwaltungsbehörden allein von dem gedachten comman= dierenden General Befehle anzunehmen.

Die unterzeichneten Senatsmitglieder haben an der durch diese politische Tatsache herbeigeführten zeitweisen Suspension der Verfaßung der freien Stadt Frankfurt keinen Teil.

Dieselben sind durch ihre Gefangenhaltung gewaltsam verhindert worden, gegen diese zeitweise Suspension der Verfaßung ihrerseits Protest und Verwahrung einzulegen.

Dieselben dürfen endlich, eingedenk ihres Eides, die Rechte der freien Stadt Frankfurt, der Behörden, Körperschaften und Bürger zu schüßen, als Vorstände von Verwaltungsbehörden die Befehle des commandierenden Generals der Main-Armee nicht annehmen und denselben keine Folge leisten.

Die unterzeichneten Senatsmitglieder wollen, indem sie die vorstehende Erklärung zur Kenntnis Euer Hochwolgeboren als verfaßungsmäßigen Vorstzenden hohen Senats bringen, für ihre Person und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder hohen Senats der freien Stadt Frankfurt und als Vorstände von städtischen Verwaltungsämtern ihre Ehre und ihr Gewißen wahren, gegen die gewaltsame Suspension der Verfaßung der freien Stadt Frankfurt nachträglich

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