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von der königlich preußischen Regierung anerkannt und das bisherige, für beide Regierungen wertvolle nachbarliche Verhältnis erhalten zu sehen.

Indem der Unterzeichnete Seine Durchlaucht den Prinzen zu Ysenburg ersucht, die vorstehenden Erklärungen zur Kenntnis Seiner Allerhöchsten Regierung zu bringen, benußt, er mit Vergnügen 2. Hannover, den 15. Juni 1866.

Platen Hallermund.

[Der König Georg V. verließ noch in derselben Nacht, 16. Juni früh 4 Uhr, mit dem Kronprinzen seine Residenzstadt Hannover, in die er nicht wieder zurückgekehrt ist, um in Göttingen seine Armee zu sammeln und mit derselben von da aus den Marsch nach Süddeutschland anzutreten, der nach dem glänzenden Siege bei Langensalza so verhängnisvoll endigen sollte. Kurz vor seiner Abreise hatte er einer im Schloß Herrenhausen von ihm empfangenen Deputation des Magistrats und der Bürgervorsteher der Residenz, welche ihn um Erhaltung des Friedens durch Verständigung mit Preußen baten, erklärt, daß er als Christ, als Monarch und als Welfe nicht anders handeln könne und die Königin zurücklaße, um alles, was auch kommen möge, mit der Bürgerschaft zu teilen." (Oskar Meding, Memoiren zur Zeitgeschichte 11, S. 125).]

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5. Zeugnis des kgl. hannoverschen Statsministers a. D. von Hodenberg wider die Behauptung eines geheimen österreichisch-hannoverschen Bündnisses, dd. 13. Oct. 1893. (Der Eid der Treue. Von einem lutherischen Christen, Leipzig 1894, S. 57-58).

Am schlagendsten wird jene Behauptung von einem geheimen Bündnis mit Desterreich durch den Ministerconseil widerlegt, worin die Beantwortung des bekannten österreichischen Antrages beim Bundestage beraten wurde in Gegenwart des Königs Georg V., der sämtlichen Minister, des Statsrats Zimmermann, des Generals, früheren Kriegsministers Jacobi, des hannoverschen Gesandten am englischen Hofe Graf Kielmannsegg. In diesem Conseil war es namentlich der Statsrat Zimmermann, der, indem er seine persönliche Ansicht nicht verhehlte, daß nur ein völliges Eingehen auf Bismarcks Vorschläge und Bündnis mit Preußen den hannoverschen Tron und das Land vor der Vergewaltigung retten könne, auf das Nachdrücklichste betonte, daß nur das strengste Festhalten am Bunde und das vorsichtigste Beachten der Bundesverfaßung Preußen verhindern könne, unter irgend einem Vorwande über Hannover herzu

fallen. Damit wurde jede andere Politik, namentlich ein Sonderbündnis mit Desterreich, ausgeschloßen und fand das Votum auf den österreichischen Antrag sowie dasselbe nachher vom bayerischen Gesandten in Frankfurt als Antrag gestellt und, nachdem Oesterreich seinen Antrag zurückgezogen, vom Bundestage angenommen wurde einstimmige Zustimmung des Ministerconseil. Wenn dabei einer der Minister die Erwartung eines Sieges der österreichischen Waffent und der Bundestruppen geltend machte, so hatte doch schon vorher der Kriegsminister a. D. General Jacobi die gegen einen Ueberfall Preußens von Ost und West nicht den mindesten Schuß oder festen Verteidigungspunkt bietenden geographischen Verhältnisse des Landes betont (was, nachdem Preußen durch sein Ultimatum, Kriegserklärung und gleichzeitigen Ueberfall des Landes ohne jeglichen Vorwand die Verhandlungen abschnitt, den König Georg zu dem raschen Entschluß bewog, seine Truppen in Göttingen zu sammeln und nach. dem Süden zu führen), und sprach ich es offen aus, daß ich die Bismarck'sche rücksichtslose Politik und die preußische Armee der österreichischen und füddeutschen Statskunst und Kriegskunst überLegen ansähe und daher einen schlimmen Ausgang des Krieges fürchten und voraussehen müße, troßdem aber mich ohne alles Bedenken dem Zimmermann'schen Votum anschließen müße, indem für die fernere Zukunft Hannovers nur das Beispiel der preußischen und französischen Occupation von 1806 und der festen Haltung Georgs 111. und des hannoverschen Volkes maßgebend sei.

6. Die Wehrlosigkeit Hannovers und Kurheffens.

A.

(Aus dem officiellen preußischen Generalstabswerk „Der Feldzug von 1866 in Deutschland", Heft 1, S. 50).

Die [preußische] Kriegserklärung fand beide Länder (Hannover und Kurhessen] in militärischer Beziehung völlig unvor bereitet. Für eine Mobilmachung war nichts geschehen, und namentlich hatten keine Pferdeeinkäufe stattgefunden.

B.

(Fr. von der Wengen, Geschichte der Kriegsereignisse zwischen Preußen und Hannover 1866, S. 164).

Wie unvorbereitet Hannover gegen eine solche Eventualität [Ueberfall preußischer Truppen] war, ist uns aus dem Frühern be

kannt. Während Preußen im Monat Mai bereits gerüstet dastand, sollte die Mobilmachung der hannoverschen Truppen erst auf Grund des Bundesaufgebotes erfolgen.

7. Armeebefehl des in Hannover einrückenden königl. preußischen Generals Vogel von Falckenstein vom 16. Juni.

(Fr. von der Wengen, a. a. D. S. 327).

Hannover, Sachsen, Kurhessen, mit denen wir bis jezt in Friede und Freundschaft lebten, haben auf Ansuchen Oesterreichs beschloßen, eine Executiosarmee gegen Preußen ins Feld zu stellen. Es ist nicht unsere Sache, die Gründe dafür zu erforschen, aber selbstverständlich ist dieserhalb Seiner Majestät unserm Allergnädigsten Könige nichts übrig geblieben, als den übermütigen Regierungen jener Kleinstaten den Krieg zu erklären, was geschehen. Heute rücken wir nun in Kurhessen und Hannover als Feinde ein. Nichtsdestoweniger wollen wir es uns angelegen sein laßen, den ruhigen Landes-Einwohnern gegenüber, denen diese Vorgänge gar nicht lieb sind, auch unsererseits zu zeigen, wie wir es beklagen, zu einem brudermörderischen Kriege herausgefordert zu sein.

Soldaten des westfälischen Corps! In diesem Sinne laßt uns den bevorstehenden Krieg durchkämpfen; wir wollen unseren gegenwärtigen Feinden zeigen, daß eine mehr denn fünfzigjährige Freundschaft in uns eine zu schöne Erinnerung zurückgelaßen hat, um uns sofort zu rücksichtslosen Feinden umstimmen zu können.

8. Proclamation des Königs an fein Volk.
(Aegidi und Klauhold, a. a. D. S. 130).

An Mein getreues Volk! — Se. Majestät der König von Preußen hat mir den Krieg erklärt. Das ist geschehen, weif Ich ein Bündnis nicht eingehen wollte, welches die Unabhängigkeit Meiner Krone und die Selbständigkeit Meines Königreichs an= tastete, die Ehre und das Recht Meiner Krone demütigte und die Wolfahrt Meines getreuen Volks erheblich zu verlegen geeignet war. Eine solche Erniedrigung war gegen Mein Recht und wider Meine Pflicht, und weil Ich sie zurückwies, brach der Feind in Mein Land. Ich verließ die augenblicklich gegen feindlichen Ueberfall nicht zu

schüßende Residenz, die Königin und Meine Töchter die Prinzessinnen als teure Pfänder Meines Vertrauens zu den getreuen Bewohnern Meiner Hauptstadt dort zurücklaßend, und begab Mich mit dem Kronprinzen, wohin Meine Pflicht Mich rief, zu Meiner treuen und auf Mein Geheiß im Süden Meines Königreichs rasch sich sammelnden Armee. Von hieraus richte Ich an Mein getreues Volk Meine Worte, bleibt getreu Eurem Könige auch unter dem Drucke der Fremdherrschaft, harret aus in den Wechselfällen der kommenden Zeiten, haltet fest wie Eure Väter, die für ihr Welfenhaus und für ihr Vaterland in nahen und fernen Landen kämpften und endlich siegten, und hoffet mit Mir, daß der allmächtige Gott die ewigen Geseze des Rechts und der Gerechtigkeit unwandelbar durchführt zu einem glorreichem Ende. Ich in der Mitte Meiner treu ergebenen, zu jedem Opfer bereiten Armee, vereinige mit dem Kronprinzen Meine Bitten für Euer Wol. Meine Zuversicht steht zu Gott, Mein Vertrauen wurzelt in Eurer Treue.

Göttingen, den 17. Juni 1866.

Georg Rex.

9. Die Schlacht bei Langenfalza; Armeebefehl des Königs an die Truppen.

(Aegidi und Klauhold, a. a. D. S. 136).

An Meinen Generallieutenant v. Arentsschildt, commandierenden General Meiner im Felde befindlichen Truppen.

Hauptquartier Langensalza, den 27. Juni 1866. Indem Ich Ihnen, Mein Generallieutenant von Arentsschildt, Meine warme Anerkennung für die Führung Meiner Armee in der heutigen Schlacht, der Ich den Namen der Schlacht von Langensalza beilege, ausspreche, und dem Stabe, den Generalen, den Commandeuren der einzelnen Abteilungen, sowie überhaupt dem ganzen Officierscorps Meiner Armee für das schöne Beispiel, mit welchem sie in der Schlacht vorangegangen, Meinen innigen Dank bezeige, befehle Ich Ihnen, folgenden Erlaß an Meine Armee bekannt zu machen:

Hauptquartier Langensalza, den 27. Juni 1866. Ihr, Mein tapferes Kriegsheer, habt mit einer in der Geschichte beispiellosen Begeisterung und mit einer noch nie dagewesenen Willig

feit Euch auf Meinen Ruf und freiwillig in den südlichen Provinzen Meines Königreichs, ja, selbst als Ich bereits von Meinem Sohne, dem Kronprinzen, begleitet, an der Spiße von Euch nach dem südlichen Deutschland zog, noch auf dem Marsche um Eure Fahnen versammelt, um die heiligsten Rechte Meiner Krone und die Selbständigkeit und Unabhängigkeit unseres teuren Vaterlandes zu bewahren, und heute habt Ihr in Meiner und Meines teuren Sohnes und Tronfolgers Gegenwart, mit dem Heldenmute Eurer Väter fämpfend, unter dem gnädigen Beistande des Allmächtigen für unsere gemeinsame geheiligte Sache an dem Schlachttage zu Langensalza einen glänzenden Sieg erfochten. Die Namen der todesmutig ge= fallenen Opfer werden in unserer Geschichte in unauslöschlichen Zügen prangen, und unser göttlicher Heiland wird ihnen dort oben den himmlischen Lohn dafür verleihen. Erheben wir vereinigt die Hände zu dem dreieinigen Gott, ihn für unseren Sieg zu loben und zu preisen, und empfanget Ihr treuen Krieger alle den nie erlöschenden Dant Eures Königs, der mit seinem ganzen Hause und Euch den Herrn, um Jesu Christi willen, anfleht, unserer Sache, welche die seinige, weil sie die Sache der Gerechtigkeit, seinen Segen zu verleihen.

Georg V., Rex.

10. Capitulation der kgl. hannoverschen Armee.

(Fr. von der Wengen, a. a. D. S. 1099–1100).

Seine Majestät der König, mein Allergnädigster Herr, hat zu der von dem General der Infanterie von Falckenstein und dem commandierenden General der königlich Hannoverschen Armee, GeneralLieutenant von Arentsschildt, heute Morgen geschloßenen Capitulation folgende Zusäße und Erläuterungsbestimmungen gegeben.

Vor allem haben Se. Majestät der König mir befohlen, Allerhöchst seine Anerkennung der tapferen Haltung der königlich hannoverschen Truppen auszusprechen.

Dann stelle ich die nachstehenden Punkte auf:

1. Se. Majestät der König von Hannover können mit Seiner Königlichen Hoheit dem Kronprinzen und einem durch Se. Königlich hannoversche Majestät auszuwählenden Gefolge Allerhöchstihren Aufenthalt nach freier Wahl außerhalb des Königreichs Hannover nehmen. Sr. Majestät Privatvermögen bleibt zu Allerhöchstdessen Verfügung.

2. Die Herrn Officiere und Beamten der königlich hannover

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