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EINLEITUNG

IN DAS

DEUTSCHE STAATSRECHT

MIT

BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG

DER

KRISIS DES JAHRES 1866

UND DER

GRÜNDUNG DES NORDDEUTSCHEN BUNDES.

VON

DR. HERMANN, SCHULZE,

ORD. PROFESSOR DES STAATSRECHTS AN DER UNIVERSITÄT ZU BRESLAU.

NEUE AUSGABE.

458.157-B.

LEIPZIG,

DRUCK UND VERLAG VON BREITKOPF & HÄRTEL.

1867.

*

DEM

MEISTER DER STAATSWISSENSCHAFTEN,

HERRN

DR. ROBERT VON MOHL,

GROSSHERZOGLICH BADISCHEM WIRKLICHEN GEHEIMEN RATH,

EXCELLENZ

VEREHRUNGSVOLL GEWIDMET.

VORWORT.

po

Kurz vor der weltgeschichtlichen Katastrophe des Jahres 1866 erschien meine >> Einleitung in das deutsche Staatsrecht«, welche sich zur Aufgabe gestellt hat, als Propädeutik der sitiven deutschen Staatsrechtswissenschaft, die allgemeinen staats-philosophischen und geschichtlichen Fundamente unseres öffentlichen Rechtszustandes in Deutschland zu erörtern. Während der allgemeinstaatsrechtliche Theil die Lehren vom Wesen, Rechtsgrund und Zweck des Staates behandelt, führt der geschichtliche Theil die deutsche Staatsentwickelung bis auf die Gegenwart herab. Gerade dieser, von mir zum erstenmal gemachte Versuch einer neuesten deutschen Verfassungsgeschichte ist von sachkundigen Männern als besonders brauchbar anerkannt worden.

Ich glaube nun meiner »>Einleitung« dadurch noch eine erhöhte Brauchbarkeit zu geben, dass ich in zwei neuen Kapiteln VII. und VIII. die Krisis des Jahres 1866 und die Gründung des norddeutschen Bundes von staatsrechtlichem Standpunkte aus erörtere. Erst indem ich den Faden bis zu diesem neuesten Wendepunkte herabführe, gelangt meine geschichtliche Entwickelung zu einem organischen, naturgemässen Abschlusse.

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