| A. Brauer - 1879 - 218 Seiten
...auf welchem die Wissenschaft des Zeugen beruht, sind nöthigen Falls weitere Fragen zu stellen. § 69. Wird das Zeugniss oder die Eidesleistung ohne...Uebertretungen nicht über die Zeit von sechs Wochen hinaus. Sind die Massregeln erschöpft, so können sie in demselben oder in einem anderen Verfahren, welches... | |
| Baden (Germany) - 1880 - 890 Seiten
...8tr.6.L. ? 18 ^b«. 2. »iebt ß 29. Auch kann zur Erzwingung des Zeugnisses die Haft angeordnet weiden, jedoch nicht über die Zeit der Beendigung des Verfahrens in der Instanz, auch nicht über die Zeit von fcchs Monaten und bei Uebertretungen nicht über die Zeit von fechs Wochen hinaus. Die Befugniß zu... | |
| Bavaria (Germany). - 1899 - 680 Seiten
...verurtheilen. Auch kann zur Erzwingung des Zeugnisses oder der Beeidigung die Haft angeordnet weiden, jedoch nicht über die Zeit der Beendigung des Verfahrens...auch nicht über die Zeit von sechs Monaten, und bei UebeitretII, Theil- Verfahren, II. Titel, II. Abschnitt. ungen nicht über die Zeit von sechs Wochen... | |
| Germany - 1902 - 162 Seiten
...kann, zur Strafe der Haft bis zu sechs Wochen zu veenrtheilen. Auch kann zur Erzwingung des Zengnisses die Haft angeordnet werden, jedoch nicht über die...auch nicht über die Zeit von sechs Monaten, und bei »ebertretungen nicht über die Zeit von sechs Wochen hinaus. Die Befngniß zu diesen Maßregeln steht... | |
| Erich Wulffen - 1905 - 748 Seiten
...daß diese nicht beigclriebcn werden kann, zur Strafe der Haft bis zu sechs Wochen zu verurteilen. Auch kann zur Erzwingung des Zeugnisses die Haft angeordnet...Verfahrens in der Instanz, auch nicht über die Zeit von fechs Monaten, und bei Ucbcrtretnugen nicht über die Zeit von sechs Wochen hinaus. Die Befugnis zu... | |
| Richard Wrede - 1906 - 290 Seiten
...beigetrieben werden kann, zur Strafe der Haft bis zu 6 Wochen zu verurteilen. Auch kann zur Erzwinung des Zeugnisses die Haft angeordnet werden, jedoch...Verfahrens in der Instanz, auch nicht über die Zeit von 6 Monaten, und bei Uebertretungen nicht über die Zeit von 6 Wochen hinaus. Die Befugnis zu diesen... | |
| Preußen Kriegsministerium - 1911 - 674 Seiten
...verursachten Kosten sowie zu einer Geldstrafe bis zu dreihundert Marl und für den Fall, daß diefe nicht beigetrieben werden kann, zur Strafe der Haft...auch nicht über die Zeit von sechs Monaten, und bei Ucbertretungen nicht über die Zeit von sechs Wochen hinaus. Die Befugniß zu diesen Maßregeln steht... | |
| Prussia (Germany). Kriegsministerium - 1914 - 706 Seiten
...gesetzlichen Grund verweigern, sind disziplinarisch mit Arrest zu bestrafen. Die Bestrafung kann wiederholt werden, jedoch nicht über die Zeit der Beendigung...Verfahrens in der Instanz, auch nicht über die Zeit uon sechs Monaten und bei Übertretungen nicht über die Zeit von sechs Wochen hinaus. Die Bestrafung... | |
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