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Verbrannter Humerus des Menschen (Gelatine-Einbettungspräparat).

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Verbrannte Tibia des Hundes (in Gelatine eingebettete und mit Gentianaviolett gefärbtes Präparat).

Wenn der Knochen durch unvollständige Verbrennung tiefschwarz aussah, so verbrannte ich ihn aufs neue in einem Porzellantiegel, bis er dunkelgrau wurde, und behandelte ihn dann nach der obigen Methode. Wenn aber der Knochen vollständig weiss kalziniert ist, so müssen die Gelatine-Einbettungspräparate vor dem Einschliessen gefärbt werden, um die feinere Struktur des Knochens sichtbar zu machen. Ich bestrich zu diesem Zweck die geschliffene Knochenfläche. der Gelatine-Einbettungspräparate mit einer gesättigten alkoholischen Methylenblau- oder Gentianaviolet-Lösung. Nach dem Trocknen schliff ich ein wenig mit einem feineren Schmirgelpapier und Mattglas, bis der Farbstoff an der Knochenfläche kaum mehr sichtbar wurde. Durch diese Manipulation wurden wenigstens die grössten Teile der Haversschen Kanäle gefärbt. In gelungenen Präparaten wurde sogar ein Teil der Knochenlücken und Haversschen Lamellen erkennbar (Fig. 6).

Wenn man in den nach der oben geschilderten Methode angefertigten Gelatine-Einbettungspräparaten die Zahl und Weite der Haversschen Kanäle, welche allerdings durch Verbrennung fast unverändert bleiben, im auffallenden Licht genau bestimmt, so ist es nicht schwer, zu entscheiden, ob der vorliegende verbrannte Knochen. vom Menschen oder vom Tier herstamme. Folgende Tabellen betreffen experimentell im Ofen, Porzellantiegel oder im Feuerbecken verbrannte Knochen. Ihnen ist übersichtshalber die Zahl und Weite der Haversschen Kanäle der nicht verbrannten Knochen, welche ich schon oben angegeben habe, zur Vergleichung gegenübergestellt.

1. Durchschnittszahl der Haversschen Kanäle in einem Sehfelde bei
Vergrösserung mit Okular 1, Objektiv 3, Tubuslänge 170 mm.

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2. Bei der Vergrösserung mit Okular 3, Objektiv 3, Tubuslänge 170 mm.

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3. Bei der Vergrösserung mit Okular 4, Objektiv 3, Tubuslänge 170 mm.

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Nach den Ergebnissen dieser Untersuchung darf ich wohl behaupten, dass sich die Frage mit Sicherheit wird entscheiden lassen, ob ein vorliegender Knochen menschlicher oder tierischer Herkunft

sei, möge es sich entweder um ein frisches oder sehr altes, sogar um ein verbranntes Knochenstückchen handeln.

Zum Schluss fasse ich das Resultat der vorliegenden Arbeit folgendermassen zusammen:

1. Der Unterschied zwischen Menschen- und Tierknochen besteht hauptsächlich darin, dass die durchschnittliche Zahl der Haversschen Kanäle des Menschenknochens viel geringer, ihre Weite dagegen auffallend grösser ist als beim Tierknochen, so dass die Unterscheidung selbst vom Affenknochen nicht unmöglich ist. 2. Die Knochen des neugeborenen Kindes sind betreffs der Zahl und Weite der Haversschen Kanäle nicht gleich denjenigen des Erwachsenen. Sie sind vielmehr den Affenknochen ähnlich. Die Unterscheidung ist aber nicht schwer, weil bei den Knochen des Neugeborenen die Grenzen zwischen den Haversschen und interstitiellen Knochenlamellen ganz verwischt und die konzentrischen Anordnungen der Knochenlücken um die Haversschen Kanäle noch weniger ausgeprägt sind, während bei den Knochen des Affen die Haversschen Lamellen scharf begrenzt und ihre Knochenlücken deutlich konzentrisch angeordnet sind.

3. Wenn ein verbrannter Knochen untersucht werden muss, so ist es zweckmässig, dass man Gelatine-Einbettungspräparate herstellt und sie im auffallenden Licht mikroskopiert.

4. Ist der Knochen dabei unvollständig verbrannt und tiefschwarz, so verbrenne man ihn aufs neue in einem Porzellantiegel, bis er dunkelgrau erscheint und bette ihn in Gelatine ein.

5. Beim ganz weiss kalzinierten Knochen färbe man die GelatineEinbettungspräparate mit alkoholischer Methylenblau- oder Gentianaviolet-Lösung und schleife ein wenig, bis der Farbstoff an der Knochenfläche kaum sichtbar wird.

12.

Sympathiekuren.

Ein Kapitel aus der Volksmedizin.

Von

Dr. jur. Albert Hellwig, Berlin-Waidmannslust.

I.

Wohl jeder praktische Arzt, insbesondere natürlich der Landarzt, ist in seiner Praxis schon mehr als einmal auf allerlei abergläubische Kuren gestossen, welche die Kranken teils neben ärztlicher Behandlung, teils ohne eine solche, vorgenommen haben1), und in den medizinischen Fachzeitschriften) sind schon eine ganze Reihe derartiger Fälle berichtet worden. Wie zahlreiche Zeitungsnotizen immer wieder von neuem zeigen, werden auch im 20. Jahrhundert noch überaus oft derartige abergläubische Mittel angewandt. Sicherlich stellen diejenigen. Fälle, welche öffentlich bekannt werden, nur einen kleinen Teil derjenigen dar, welche tatsächlich vorgenommen werden. Zur Sprache kommen nämlich fast nur diejenigen, in welchen die Kur schweren.

1) Was Lammert (Volksmedizin und medizinischer Aberglaube in Bayern, Würzburg 1869. S. 13 und ff.) bemerkt, dass das Volk vielfach noch lieber zu einem,,Volksarzt" (Hirten, Schäfer, Abdecker, Jäger usw.) gehe, als zu einem „Berufsarzt", trifft auch heute leider noch zu. Doch haben die „Volksärzte“ in den modernen" Kurpfuschern à la Nardenkötter gefährliche Konkurrenz erhalten.

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2) Ich verweise hier insbesondere auf das leider eingegangene Hygienische Volksblatt" (Bd. 1-5, Berlin) sowie auf das „Aerztliche Vereinsblatt". Viel enthalten natürlich auch die volkskundlichen Fachzeitschriften, deren bedeutsamsten bei R. F. Kaindl „Die Volkskunde. Ihre Bedeutung, ihre Ziele und ihre Methoden. Mit besonderer Berücksichtigung ihres Verhältnisses zu den historischen Wissenschaften" (Leipzig und Wien 1903, S. 29--40) angegeben und kurz charakterisiert sind,

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