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sein und der Schnitt wird den gewünschten Erfolg zeitigen. (Siehe auch die Abhandlung über den Spindelbaum auf Seite 49 u. f.)

In diesem Frühjahre wurden eine Anzahl älterer wagerechter Kordons in den hiesigen Anlagen entfernt. Unter diesen befanden sich mehrere Exemplare, die trotz regelmäßigen Schnittes in den letzten Jahren sehr stark ins Holz getrieben und demzufolge wenige Früchte geliefert hatten. Bei dem Herausgraben stellte es sich heraus, daß diese Bäume sich von der schwachwachsenden Veredelungsunterlage freigemacht d. h. oberhalb der Veredelungsstelle neue starke Wurzeln gebildet hatten, wodurch der schwächende Einfluß der Unterlage verloren ging. Fig. 15 gibt eine solche Veredelungsstelle wieder. Es ist deutlich zu erkennen, daß die Quitte als Unterlage bei der Ernährung des Baumes außer Tätigkeit gesetzt ist. Derartige Tatsachen lehren,

daß, wenn jemand gegen die Verwendung schwachwachsender Unterlagen bei diesen Formen spricht und ausschließlich den Wildling empfiehlt, es richtiger wäre, überhaupt von der Anpflanzung dieser kleinen Formen gänzlich abzuraten.

Je mehr Raum man einem Baume zur Ausdehnung der oberirdischen Teile zur Verfügung stellt, je mehr Leistung also von diesem erwartet wird, um so kräftiger muß auch die Wurzelbildung sein. Bei einer Apfel-Verrierpalmette mit vier Etagen reicht z. B. der Paradies nicht aus und es muß Doucin als Unterlage verwendet werden. Die Verwendung des Wildlings als Unterlage ist aber auch hier noch nicht zu billigen, da die oberirdischen Teile zu stark treiben würden.

Fig. 15. Freigemachte Veredelung.

SR.

Ob der Apfel-Buschbaum auf Paradies oder Doucin veredelt. werden soll, hängt von der Entfernung der Bäume ab. Je enger der Stand der Bäume gewählt wird, um so nötiger wird die Verwendung der Paradiesunterlage. Buschbäume auf Paradiesunterlage können demzufolge auf 2-3 m gepflanzt werden, während dieselben auf Doucin unbedingt 5 m Abstand nach jeder Richtung hin beanspruchen. Ebenso verhält es sich bei den Birnen hinsichtlich Verwendung von Quitte bezw. Wildling.

Da die Buschbäume im Erwerbsobstbau als Zwischenpflanzung bei Hochstamm- oder Halbstammkulturen sehr häufig verwendet werden, so ist hinsichtlich der Verwendung der Unterlage größte Vorsicht und Überlegung erforderlich. Da die Buschbäume dann

entfernt werden müssen, wenn die Hoch- resp. Halbstämme den Platz zu ihrer eigenen Entwicklung benötigen, so müssen die ersteren die Haupterträge bis zu diesem Zeitpunkte bereits geliefert haben. Stehen nun die Buschbäume auf Doucin und sind dazu obendrein ziemlich dicht gepflanzt, so müssen dieselben im Interesse der Hauptkultur vor dem Eintritt ihrer vollen Tragbarkeit beseitigt werden. Die Bäume haben alsdann nur Arbeit und Unkosten verursacht, die bisherigen Erträge waren infolge des üppigen Wachstums nur geringe und der Boden ist zum Nachteil der stehenbleibenden Hochoder Halbstämme stark ausgesogen. Der bisher durch den Ertrag der Buschbäume erzielte Nutzen ist in diesem Falle bei weitem geringer als der Schaden. Sofern Buschbäume als Zwischenkulturpflanzen auf Paradies veredelt sind, kann die Pflanzung schon eine dichtere sein. Erfahrungsgemäß setzen die auf dieser Unterlage stehenden Bäume früher mit dem Ertrage ein und haben eine kürzere Lebensdauer, so daß bei frühzeitigem Entfernen dieselben mehr geleistet haben als die auf Doucin stehenden.

Hinsichtlich der Wahl der Unterlagen spielt jedoch auch die Sortenfrage eine sehr wichtige Rolle. Stark wachsende Sorten in kleinen Formen oder auf engem Raum zu ziehen, erfordert die Verwendung der schwachwachsenden Unterlagen, umgekehrt wird bei der Aufzucht schwachwachsender Sorten in größeren Formen die Verwendung stärker wachsender Unterlagen eher zur Notwendigkeit.

Die Klagen über die kümmerliche Entwicklung und das frühzeitige Eingehen der auf schwachwachsenden Unterlagen veredelten Zwergbäumen haben ihren Grund darin, daß in sehr vielen Fällen die Ansprüche der Veredelungsunterlagen an den Boden nicht berücksichtigt werden. Die Paradiesunterlage sowohl als auch die Quitte sind anspruchsvoll an den Boden. Nur wenn das Erdreich sich in gutem Kulturzustand befindet, humusreich und hinreichend feucht ist, und wenn die Möglichkeit einer sachgemäßen Bodenbearbeitung (Düngung, Bewässerung und Lockerung) gegeben ist, vermag der Paradies und die Quitte als Unterlage sich gut zu entwickeln. Ist die Wurzelentwicklung eine gute, so ist auch die Ausbildung der oberirdischen Teile eine wunschgemäße. Der mangelhafte Wuchs, sowie das vorzeitige Eingehen vieler Zwergbäume ist in vielen Fällen darauf zurückzuführen, daß dieselben, auf Quitte oder Paradies veredelt, auf schwerem, kaltem und feuchtem oder aber auf zu magerem und trockenem Boden stehen.

Liegen derartige ungünstige Bodenverhältnisse vor und man beabsichtigt Zwergbäume, auf diesen Unterlagen stehend, zu pflanzen, so ist eine zweckentsprechende Bodenverbesserung nötig. Diese verursacht aber viel Arbeit und bedeutende Unkosten, so daß für den Erwerbsobstzüchter, der mit dem Gelde bei der Anlage rechnen muß, in diesem Falle nichts anderes übrig bleibt, als von der Verwendung der Formen, die diese schwachwachsenden Unterlagen erfordern, abzusehen und größere Formen zu wählen, welche die stärker wachsenden und genügsameren Unterlagen (Doucin bei Äpfeln resp. Wildling bei den Birnen) benötigen.

Aus diesen Betrachtungen geht hervor, daß es von Wichtigkeit ist, sich über die Bodenbeschaffenheit sowie den Einfluß des Erdreiches auf das Wachstum der Unterlagen klar zu werden, ehe man den Bepflanzungsplan festlegt.

Wenn nun bei den Birnen des öfteren darüber geklagt wird, daß trotz günstiger Bodenverhältnisse die auf Quitte veredelten Bäume schon nach kurzer Zeit wieder zurückgehen, so ist dies darauf zurückzuführen, daß eine Anzahl von Sorten auf der Quitte nicht gedeihen. Die Beobachtungen, welche in verschiedenen Gegenden nach dieser Richtung hin gemacht wurden, weichen in ihren Ergebnissen zum Teil voneinander ab. Während z. B. Gute Luise von Avranches in einer Obstplantage auf der Quitte gut wächst, zeigt sie in einer anderen Anlage auf dieser Unterlage eine kümmerliche Entwicklung. Sicherlich spielt hierbei der Einfluß des Bodens auf die Unterlage die ausschlaggebende Rolle.

Da das Resultat der hiesigen Beobachtungen über das Verhalten der verschiedenen Birnsorten gegenüber der Quitte als Unterlage von allgemeinem Interesse sein dürfte, so sei dasselbe nachfolgend kurz mitgeteilt. Im voraus sei bemerkt, daß wir es in den. hiesigen Anlagen mit einem sehr sandigen, kalkhaltigen Lehmboden zu tun haben, der stark austrocknet und zur Verkrustung neigt. Von der Aufzählung weniger bekannten und für die Zwergbaumzucht weniger wichtigen Sorten wird Abstand genommen.

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Von den aufgeführten Sorten sollten: Römische Schmalzbirne, Sparbirne, Sommer- Eierbirne, Gute Graue und Rote Bergamotte nur am Hochstamm, auf Wildling veredelt, angepflanzt werden.

Aus vorstehenden Betrachtungen geht hervor, daß es unrichtig ist, die Verwendung schwachwachsender Unterlagen bei der Zwergobstkultur auszuschalten. Auf Grund der an der Anstalt seit einer langen Reihe von Jahren gemachten Beobachtungen und Erfahrungen leisten uns dieselben bei dieser Kulturmethode ganz außerordentliche Dienste, ja sie sind in vielen Fällen für den Erfolg ausschlaggebend. Jeder Obstzüchter, der Zwergbäume anpflanzt, muß von vornherein wissen, welche Unterlagen er, den Bodenverhältnissen angepaßt, für die jeweilige Form und Sorte benötigt, und er muß sich bemühen, die Bäume von der Bezugsquelle nicht nur sortenecht, sondern auch auf die erforderliche Unterlage veredelt zu erhalten. Auch in den Baumschulbetrieben sollte dieser wichtigen Frage im Interesse der Obstzüchter in Zukunft mehr Beachtung geschenkt werden.

d) Über die Rentabilität der Weinkultur unter Glas nach
belgischer Art.

In neuerer Zeit wurde wiederholt in Fachzeitschriften die Weinkultur nach belgischer Art beschrieben und dazu geraten, diese

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