Verwaiste WerkeDas Phänomen der verwaisten Werke ist eine Folge der Vergabe von Ausschließlichkeitsrechten. Bei mangelnder Erreichbarkeit des Rechtsinhabers erscheint eine Lizenzierung unmöglich und die Nutzbarkeit geschützter Inhalte ist für Dritte versperrt. Vor dem Hintergrund der Rechtfertigung des Urheberschutzes und des aktuellen Rechtsrahmens untersucht Jan-Michael Grages die Möglichkeiten zur Behebung der Blockade. Als Lösung bietet sich die Beschränkung des Verbotsrechts an; die EU-Richtlinie zur Nutzung verwaister Werke geht diesen Weg, um konkrete Verwertungsprojekte zu gewährleisten. Solange darüber hinaus keine grundsätzliche Verknüpfung des Urheberschutzes mit der wirksamen Ausübung des Rechts besteht, erscheint außerdem eine treuhänderische Wahrnehmung zur Ermöglichung der Rechteklärung sinnvoll. |
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Inhalt
Konzeption des deutschen Urheberrechts | 115 |
Umformung durch Ausübungsregeln | 129 |
Lösungen in anderen Rechtsordnungen | 145 |
Anforderungen an eine Zugangsregel | 164 |
B Vergütungspflicht | 177 |
Situation bei Auftauchen des Rechtsinhabers | 190 |
Häufige Begriffe und Wortgruppen
allerdings Allgemeinheit Anforderungen angemessene angesichts Ansprüche Aspekt ausschließliche Ausschließlichkeitsrechts außerdem Befugnisse Berechtigten Bereich bereits besonders Bestände besteht bestimmte Bezug BGH GRUR bleibt Copyright denkbar deshalb deutschen digitalen Digitalisierung Dreier/Schulze durchaus Eigentum Einrichtungen Einschränkung einzelner Entscheidung entsprechend erfolgt erforderlich ergibt Erreichbarkeit erscheint erst Europäische Fall Gefahr Geistiges geltenden Gesellschaft gesetzlichen gilt große grundlegenden grundsätzlich GRUR Int Güter hinaus Hinblick individuelle insofern Interesse Internet Jahren Kapitel kollektiven kommerzielle kommt konkreten könnte Konzept lediglich lich liegt Lizenzen Lizenzierung Lösung Möglichkeit muss neue Norm notwendig Nutzbarkeit Nutzer Nutzung verwaister Werke Nutzungsbefugnisse Nutzungsrechte öffentliche ökonomischen Orphan Works praktisch privaten Problem Problems Recht Rechteklärung Rechtfertigung Rechtsinhaber Regelung Richtlinie rung Satz Schranken Schrankenregelung Schutz Schutzgegenstände Sinne sinnvoll soll sollte spezifische steht stellt Suche technischen trotz umfassenden unmöglichen Urheber Urheberrecht UrhG UrhWG Verfügung Vergütung Veröffentlichung Verwertung Verwertungsgesellschaften Verwertungsrecht Vorgaben weiter wenig Werknutzung wirksam wirtschaftliche zentralen Zugang zumindest Zusammenhang