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Um das Vorhandensein gefährdender Streuströme festzustellen sind daher fast stets eingehende Untersuchungen nötig.

Aus den Gleisen entweicht um so mehr Strom, je größer die Strombelastung der Gleise, je weiter die Schienenspeisepunkte voneinander entfernt sind, und je größer der Widerstand der Gleise, je höher demnach die Spannung in den Gleisen ist. Ferner sind die Streuströme um so größer, je besser die Stromüberleitung zur Erde, und je besser leitend der Erdboden mit den in ihr verlegten Metallröhren ist. Infolge der an den Gleisen und Röhren auftretenden Polarisationsspannungen sind die Streuströme etwas geringer als sich rechnerisch und unter Berücksichtigung der Widerstandsverhältnisse ergibt. Es dringt nicht der gesamte aus den Gleisen austretende Strom in die Röhren ein, zumal diese durch den Widerstand an den einzelnen Verbindungsstellen einen gewissen Selbstschutz erlangen. Es werden daher bei richtig angelegten und instandgehaltenen Bahnen verhältnismäßig geringe Stromdichten an den Röhren in der Erde gemessen, Stromdichten unter 1 Milliampere Austrittsstrom aus 1 dm2 Rohroberfläche. Derartige Stromdichten bringen so geringe Zersetzungen an den Rohren hervor, daß deren Lebensdauer, die schon durch das Liegen in dem angriffsfähigen feuchten Erdboden auch ohne die Einwirkung der Streuströme beschränkt ist, nicht wesentlich vermindert wird. Nur unter besonders ungünstigen Umständen können örtlich beschränkte Anfressungen von Rohren auch bei vorschriftsmäßig angelegten Bahnanlagen auftreten. Wenn in den Gleisen, vom Schienenspeisepunkt aus gemessen, eine Spannung von 2,5 Volt auftritt, wie dies nach den Vorschriften des Verbandes noch zulässig ist, beträgt rechnerisch unter Annahme, die der Wirklichkeit entsprechen, in der Nähe der Schienenspeisepunkte die höchste Streustromdichte an den Gleisen etwa 1,5 Milliampere für 1 dm Gleislänge. Nur wenn dieser gesamte Streustrom z. B. an einer Kreuzungsstelle der Gleise mit sehr nahe liegenden Röhren in ein Rohr von geringem Durchmesser eindringen würde, könnte die vom Verband zugelassene Stromdichte am Rohr von 0,75 Milliampere für 1 dm2 Austrittsfläche überschritten werden. Tatsächlich sind, insbesondere an Rohren von größerem Durchmesser, die weniger gefährdet sind, als dünne Rohre, fast stets kleinere Werte gemessen worden.

Erst in den letzten Jahren hat sich allgemein die Erkenntnis Bahn gebrochen, daß die Stromdichte an den Röhren für den Grad der Gefährdung bestimmend sei. Es sind seitdem auch einfache Meßmethoden gefunden worden, Früher wurde häufig nur die Spannung zwischen Rohr und Gleis gemessen. Aus dem Spannungswert kann die Stromdichte an den Röhren nur dann berechnet werden, wenn die Rohrstärke, der Abstand der Röhren von den Schienen und die Leitfähigkeit des Erdbodens bekannt ist. Für ein Rohr von 10 cm in

1 m Abstand von den Gleisen beträgt bei 1 Volt Spannung zwischen Rohr und Gleis unter Annahme einer mittleren Leitfähigkeit des Erdbodens die mittlere Stromdichte am Rohr nur 0,12 Milliampere. Die Stromdichte an den Rohren ist auf der den Gleisen zugewandten Seite

größer als auf der abgewandten. Sie ist auf der den Gleisen zugewandten Seite in dem erwähnten Beispiel bis zu 9 v. H. höher, auf der abgewandten Seite bis zu 12 v. H. niedriger. An einem Rohr von 100 cm Ø würde bei gleichem Abstand die mittlere Stromdichte nur 0,0174 Milliampere betragen, wobei gegenüber den Verhältnissen am dünnen Rohr bedeutendere Unterschiede auf der den Gleisen zugekehrten und der entgegengesetzten Seite auftreten. Die Stromdichten für die beiden Seiten betragen in diesem Fall 0,025 und 0,0067 Milliampere auf 1 dm3. Sind die Gleise gut gegen Erde isoliert, liegen sie z. B. auf Holzschwellen und von Erde auf der ganzen Strecke durch einen Luftzwischenraum getrennt, wobei die entweichenden Streuströme sehr vermindert werden, so ist auch die Stromdichte an den Röhren ungefährlich. Umgekehrt kann bei besonders guter Ueberleitung die Stromdichte an den Röhren an einzelnen Stellen unzuLässig hoch werden, z. B. bei großer Annäherung der Röhren an die Gleise. Begünstigt wird die Ueberleitung durch das Streuen von Salz (zum Auftauen des Schnees). Die nach Auflösung des Salzes entstehenden leitenden Sickerfäden im Erdboden unterhalb der Gleise können besonders an Kreuzungsstellen von Gleisen und Röhren diesen gefährlich werden.

Wird von den an einzelnen Stellen auftretenden Gefährdungen, die sich durch örtliche Maßnahmen beseitigen lassen, abgesehen, so kann man annehmen, daß unter gewöhnlichen Verhältnissen bei 1 Volt Spannung zwischen Gleis und Rohr noch keine gefährliche Stromdichte am Rohr auftritt. Nimmt man nach den Beobachtungen von Besig an, daß unter Berücksichtigung der Widerstände an den Muffen die Spannung, die durch die eingedrun genen Streuströme an den Rohren auftritt, etwa den 0,4 bis 0,5 ten Teil der Spannung in den Gleisen beträgt, berücksichtigt man ferner, daß im Gefahrbezirk, also in der Nähe der Schienenspeisepunkte die Spannung Rohr gegen Gleis etwa doppelt so hoch ist, als an Stellen etwa in der Mitte zwischen Schienenspeisepunkten, so kommt man rechnerisch zu einer zulässigen Spannung von 2,5 Volt in den Gleisen, wie sie nach den Vorschriften des Verbandes Deutscher Elektrotechniker für Gleichstrom-Straßenbahnen zugelassen ist.

Die Forderung, daß den Gleisen nur so viel Strom zugeführt werden darf, daß der Spannungsverlust in den Gleisen den Wert von 2,5 Volt nicht übersteigen darf, kann oft nur durch teure Leitungsanlagen erfüllt werden. Es muß der Schienenquerschnitt reichlich gewählt werden. Große Sorgfalt ist auf eine möglichst widerstandslose Verbindung an den Stoßstellen zu legen. Die Verbindungslaschen an den Schienenstößen genügen keineswegs, um dauernd eine gut leitende Verbindung aufrecht zu erhalten. Durch Querverbindungen zwischen den Schienen und zwischen den Gleisen muß gesorgt werden, daß auch bei fehlerhaften Stoßverbindungen durch Stromausgleich gefährliche Spannungen in den Gleisen verhindert werden.

Die Ueberleitung von den Gleisen nach der Erde oder den Röhren muß möglichst erschwert werden, um

die Streuströme, deren Verlauf in der Erde sich nicht überwachen läßt, und die daher auch an entfernten Stellen Schaden anrichten können, zu vermindern. Es sind daher alle Erdverbindungen an den Gleisen und deren metallische Verbindung mit den Rohren verboten. Durch die metallische Verbindung von Gleisen und Röhren im Gefahrbezirk können zwar diese Röhren geschützt werden, da deren Potential hierdurch soweit erniedrigt wird, daß die Röhren stromsaugend wirken. Auf diese Weise werden jedoch die Ströme in der Erde und in den Röhren vermehrt. Nur in vereinzelten Fällen ist es möglich, daß die metallische Verbindung von Gleisen und Röhren un

schädlich sein kann, wenn z. B. bei unverzweigten Rohr-
leitungen ein Ansaugen der Streuströme durch unver-
bundene Rohrleitungen oder getrennte Metallmassen nicht
stattfinden kann. In den neutralen Bezirken, in denen
zwischen Gleisen und Röhren keine Spannung vorhanden
ist, ist eine metallische Verbindung unschädlich, aber
auch unnütz. Ob in bestimmten Fällen, z. B. zum Schutz
eiserner Brücken, eine metallische Verbindung mit den
Gleisen ausnahmsweise erwünscht sein sollte, kann nur
nach eingehender Untersuchung der örtlichen Verhältnisse
entschieden werden.
(Schluß folgt.)

Elektrische Installationen in Wohnräumen und Werkstätten.
Von Oberingenieur Wilhelm Klement.

Der Installation elektrischer Anlagen wurde von seiten des Verbandes Deutscher Elektrotechniker von jeher besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Man war bemüht, durch mehrfach verschärfte Vorschriften unsolide Ausführungen zu verhindern. Genannte Vorschriften, die soeben einer gründlichen Revision unterworfen wurden, erstrecken sich einerseits auf Errichtung und Betrieb elektrischer Anlagen, anderseits auf die Konstruktion und Prüfung der Apparate, Materialien und Leitungen. Es unterteilen sich hiernach die Verbandsvorschriften in Errichtungsvorschriften, Betriebsvorschriften und Vorschriften über Konstruktion und Prüfung von Apparaten usw.

Unterschieden wird hierbei zwischen Niederspannungs- und Hochspannungsanlagen. Als Niederspannungsanlagen gelten Starkstromanlagen, bei welchen die Gebrauchsspannung zwischen irgend einer Leitung und Erde 250 Volt nicht überschreiten kann. Bei Akkumulatoren ist die Entladespannung maßgebend. Alle übrigen Starkstromanlagen gelten als Hochspannungsanlagen.

Die Errichtungsvorschriften enthalten für die verschiedenen Anwendungsgebiete verschieden scharfe Bestimmungen und unterscheiden im wesentlichen: „Elektrische Betriebsräume", „abgeschlossene elektrische Betriebsräume" und „Betriebsstätten". Alle drei dienen zur Aufnahme elektrischer Maschinen und Apparate, die elektrischen Betriebsstätten zugleich auch andern Betriebsarbeiten. Sie sind nicht unterwiesenem Personal regelmäßig zugänglich, stellen also die eigentlichen Werkstätten dar, in denen elektrische Apparate und Maschinen zur Verwendung kommen. Die Vorschriften unterscheiden ferner zwischen feuchten, durchtränkten, feuer- und explosionsgefährlichen Räumen. Sie stellen vornehmlich bestimmte Forderungen auf zum Schutz gegen Feuersgefahr und Gefährdung von Personen und Tieren durch Berührung spannungführender Teile und hinsichtlich Schutz gegen Uebertritt von Spannung auf benachbarte Gehäuseteile.

Die Forderungen zur Erzielung größtmöglicher Feuersicherheit sind sehr ausgedehnt und erstrecken sich auf richtige Bemessung und Belastung der Leitungen, richtige Konstruktion. Wahl der Abschmelzsicherungen und Selbstschalter, ferner auf Verwendung wärme- und

feuersicherer Materialien und schließlich auf ungefährliches Arbeiten der Apparate und Maschinen. Gemäß der Forderung zum Schutz gegen gefährliche Berührungen sind. alle zugänglichen spannungführenden Metallteile abzudecken, zum Schutz gegen Uebertritt von Spannung zum metallenen Gehäuse werden hohe Isolationswiderstände gefordert, auch sind Gehäuse, Abdeckungen usw., WO nur angängig, zu erden, d. h. mit Hilfe von ausreichend starken Leitungen mit im Erdboden befindlichen Metallplatten, eisernen Gebäudeteilen usw. in Verbindung zu bringen. Der hierdurch bei Körperschluß auftretende Erdschluß macht das Berühren des Gehäuses trotz Körperschluß bei zuverlässiger Erdung ungefährlich.

Die ferneren Bestimmungen, die sich speziell auf Feuersicherheit, Wärmesicherheit und mechanische Festigkeit und auf Gefahrlosigkeit der Apparate erstrecken, gelten allgemein für alle Apparate, während Sondervorschriften außerdem bestehen für Schalter, Anlasser und Widerstände, Steckvorrichtungen, Schmelzsicherungen und Selbstschalter, Lampen und Zubehör, Bogenlampen, Beleuchtungskörper, Schnurpendel und Handlampen. Neu aufgenommen wurden Vorschriften, die eine größere Sicherheit der sogenannten „Handapparate", beispielsweise Handbohrmaschinen, elektrische Lötapparate, ortsveränderliche Heizapparate usw., in Zukunft für den Bedienenden gewährleisten sollen.

Die Vorschriften für Leitungen erstrecken sich auf die Beschaffenheit der Leitungen, deren Bemessung (Belastung) und deren Verlegung. Es werden unterschieden Leitungen für feste Verlegung, solche für Beleuchtungskörper, Leitungen für ortsveränderliche Stromverbraucher, außerdem Bleikabel. Genannte Bestimmungen bieten für dauernde gute Isolation der Leitungen die größte Gewähr. Inbezug auf Leitungsverlegung wurden Bestimmungen getroffen für Installationen im Freien und Installationen in Gebäuden, wobei auch besondere Vorschriften geschaffen wurden für die Verlegungsmittel, wie Isolatoren, Rollen, Rohre usw.

Von großer Bedeutung ist die bereits eingangs erwähnte Unterscheidung der Anlagen in der Anlagen in verschiedene Räume. Die Vorschriften fordern insbesondere hinsicht

lich Berührungsschutz bei elektrischen Betriebsräumen geringere Sicherheit als in Betriebsstätten (Werkstätten), da erstere im allgemeinen unzugänglich sind, bzw. nur von unterwiesenem Personal betreten werden. Dagegen wird die größte Isolations- und Berührungssicherheit verlangt für feuchte, durchtränkte und ähnliche Räume, um die Gefährdung von Personen durch Berührung spannungführender oder unter Spannung geratener Teile der Anlage möglichst sicher zu verhindern. Die strengen Forderungen für diese Räume sind um so notwendiger, als Erfahrungen mehrfach gelehrt haben, daß unter Umständen bei feuchtem Fußboden, Betreten mit feuchtem Schuhwerk oder nackten Füßen, besonders empfindliche Personen erschlagen wurden, als sie spannungführende oder schlecht isolierte Teile der elektrischen Anlage zufällig berührten, und zwar schon bei Spannungen unter 110 Volt. Recht empfindlich zeigten sich hierbei auch Pferde und Kühe. Den Vorschriften über feuchte, durchtränkte und ähnliche Räume ist demnach allergrößte Aufmerksamkeit zu schenken und hierbei zu berücksichtigen, daß feuchte Fußböden nicht nur in Kellereien, Waschanstalten, Färbereien, Brauereien usw., sondern auch in fast jedem Gewerbebetriebe vorkommen.

Da Räume mit ätzenden Dünsten und feuergefährliche Räume seltener sind, können die Vorschriften hierfür um so leichter durchgeführt werden. Im allgemeinen wird man aber in solchen Räumen elektrische Apparate wie auch Leitungen überhaupt möglichst vermeiden, die Beleuchtung der betreffenden Räume tunlichst von außen her bewirken, und so weit dies nicht angängig, Leitun

außen treten kann, trotzdem aber genügender Luftdruckausgleich möglich wird. Einen noch sicheren Schutz bieten Apparate, die schon an sich schlagwettersicher gebaut sind, was sich beispielsweise bei Sicherungspatronen, Drehschaltern und Glühlampenfassungen wohl erreichen läßt.

Bei der Unterscheidung der verschiedenen Räume hat man unterlassen, diese näher zu definieren, da sich das als ganz unmöglich erwies. Zu entscheiden, ob ein Raum beispielsweise als feuchter oder durchtränkter Raum anzusehen und zu behandeln ist, und wie weit ein anderer Raum als feuergefährlich zu gelten hat, wird in sehr vielen Fällen dem besonderen Sachverständigenurteil überlassen bleiben müssen. Bestimmtere Festsetzungen wurden vom Verbande absichtlich unterlassen, um unnütze Härten zu vermeiden.

Bekanntlich genießen die Errichtungsvorschriften des Verbandes Deutscher Elektrotechniker einen weit über die

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Abb. 1.

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Mangelhaft installierte, defekt gewordene und zu leicht gebaute Apparate

gen und Apparate mit metallenen Rohren bzw. Gehäusen gegen jegliche äußere Einflüsse zu schützen suchen, wobei selbstverständlich die Umhüllungen ebenfalls gegen Zerstörungen chemischer Natur durch Verbleiung, Verzinkung oder geeigneten Farbanstrich widerstandsfähig gemacht und unverbrennbar sein müssen.

Für explosionsgefährliche Räume sind nur Apparate zulässig, die durch ihre besondere Bauart für Verwendung in obigen Räumen erprobt sind. Hierbei genügt im allgemeinen nicht die Einkapselung der Apparate in kräftige gußeiserne Gehäuse, da diese erfahrungsgemäß nicht genügend luftdicht gehalten werden können, im Gegenteil sehr häufig die Eigenschaft besitzen, die umgebenden Gase einzusaugen. Man hat deswegen die Schutzgehäuse absichtlich mit Luftspalten versehen, die den Explosionsgasen freien Zutritt zu den Apparaten gewähren, wobei diese im Gehäuse selbst auch zur Zündung kommen können. Die Luftspalten sind indessen eng genug bemessen und mit so großen Abkühlungsflächen versehen, daß die Explosionsflamme durch sie hindurch nicht nach

Grenzen Deutschlands hinausgehenden Ruf und dienen Vorschriften anderer Länder als Vorbild. Auch die Vorschriften für Konstruktion und Prüfung von Apparaten, Materialien und Leitungen, die, gleich den Errichtungsvorschriften, vollkommen revidiert und wesentlich ergänzt wurden, dürften nunmehr allerwärts hochgeschätzt werden. In ihrer neuen Fassung wurden die Verbandsvorschriften in diesem Jahre von der Jahresversammlung angenommen. Die Konstruktions- und Prüfungsvorschriften bieten nunmehr dem Fabrikanten eine präzise Richtschnur für die Ausführung seiner Fabrikate, dem Käufer aber die längst gewünschte Möglichkeit, die Gegenstände von unabhängigen Prüfstellen auf Güte und Brauchbarkeit untersuchen zu lassen. Prüfstellen befinden sich u. a. in Hamburg, Bremen, München, Nürnberg, Frankfurt, Chemnitz und Ilmenau.

Neben den erwähnten Verbandsvorschriften macht sich in den Kreisen der Fabrikanten und Installateure mehr und mehr die Absicht geltend, gewissen Forderungen auf Solidität und Zweckmäßigkeit der Apparate und An

lagen Rechnung zu tragen und hierbei auch ästhetische Wirkungen zu berücksichtigen. Unter diesen Gesichtspunkten bricht sich allmählich die Erkenntnis Bahn, Unterscheidungen zu treffen je nach Verwendungsart der Anlagen. Man kommt hierbei zur Unterscheidung in zwei Hautverwendungsgebiete, das sind die Wohn- und Versammlungsräume einerseits, die Werkstätten und industriellen Anlagen andererseits.

Abb. 2. Gummiaderleitung

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Abb. 3. Gummiader-Panzerleitung

Abb. 4. Gummiader-Rohrdraht

Abb. 5.

Neuerdings verbotene Gummiaderschnur

Die Notwendigkeit zu dieser Unterscheidung macht sich in demselben Maße fühlbar, wie auch der Werkstattsbetrieb sich allmählich zum Fabrikbetrieb umwandelt und Wohnräume nur noch selten für gewerbliche Zwecke benutzt werden.

Genannte Unterscheidung führt naturgemäß zu einer

Gruppen, um so vorteilhafter die Apparate je nach ihrer Verwendung. Defekte ähnlich denen nach Abb. 1 werden dann um so seltener werden.

Die Installationsmethoden für Wohnräume sind älter als die für Werkstätten. Für Wohnräume sind solche verhältnismäßig gut erprobt und werden auf lange Jahre hinaus wesentliche Aenderungen kaum erfahren. Anders die Installationsmethoden und Apparate für den Werkstattsbetrieb. Es ist dieses Gebiet zweifellos noch im Werden begriffen. In nachfolgendem soll es so weit an dieser Stelle möglich behandelt werden. In Betracht kommen hierfür vornehmlich Niederspannungsanlagen, und zwar als solche zumeist Dreileiteranlagen für Gleichstrom mit 220 Volt und DrehstromVierleiteranlagen mit 380 Volt in den Außenleitern (für Motoren) und 220 Volt gegen Erde (für Licht). Leitungen und deren Verlegung. Der Verband läßt nach den soeben angenommenen Vorschriften nur noch Leitungen mit wasserdichter Gummihülle, sogenannte Gummiaderleitungen, zu (Abb. 2), als eine Abart dieser Leitungen die sogen. Panzeradern vornehmlich zur Montage an Maschinen, Kranen usw. (Abb. 3), und die Rohrdrähte (Abb. 4). Die Gummiaderleitung darf auf der Wand und in Rohren in die Wand verlegt werden, Panzeradern und Rohrdrähte nur erkennbar auf der Wand. Verboten werden nach den neuen Vorschriften für feste Verlegung sogen. Litzen, das sind zusammengedrillte Mehrfachleitungen, sogen. Gummiaderschnüre (Abb. 5 und 6), die bekanntlich sehr schnell verstauben. Verboten sind in Werkstätten nunmehr auch gänzlich alle Arten von Gummibandleitungen.

Für Fabrikbetriebe kommen von vorgenannten Lei

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Polytechnische Rundschau.

Die Aussichten des Elektrostahlofens. Die junge Elektrostahlindustrie, die in den ersten Jahren ihres Bestehens etwa 1908 bis 1911 einen so außerordentlichen Aufschwung verzeichnen konnte, ist in der letzten Zeit zu einem gewissen Stillstand gekommen. Man ist sich einig darüber, daß der Elektroofen bei der Nachraffination von Eisen, das dem Kohlenhochofen womöglich noch flüssig entnommen wird, ausreichende Vorteile bietet, da auf diese Weise ein ausgezeichneter Qualitätsstahl erzeugt werden kann. Geringe Strompreise waren jedoch auch dann noch erforderlich, um mit dem Preise des Erzeugnisses erfolgreich konkurrieren zu können. Abgesehen von in dieser Hinsicht ganz besonders günstigen Verhältnissen, wie sie beispielsweise in den skandinavischen Ländern vorkommen, ist es daher entgegen früher gehegten Hoffnungen zurzeit nicht möglich, geringere Eisen- und Stahlsorten bei konkurrenzfähigen Preisen elektrisch zu erschmelzen. Hierzu kommen noch technische Schwierigkeiten, die sich dem Bau größerer Ofeneinheiten als etwa 15 t Inhalt entgegenstellen. Die Notwendigkeit großer Ofenleistungen ist schon verhältnismäßig früh erkannt worden. (Vgl. D. p. J. Heft 45, Jahrg. 1913 und Heft 2, Jahrg. 1914.)

Dr. S. Guggenheim (E. T. Z. Heft 20, Jahrgang 1914) unterzieht die für diesen, sowohl im Interesse des Hüttenmannes als auch der Elektroindustrie bedauerlichen Zustand maßgebenden Gründe einer kritischen Würdigung. Aus den gegebenen statistischen Tabellen ist zu ersehen, daß die Klasse der Induktionsöfen, (Kjellin, Röchling-Rodenhauser, Frick usw.) bei denen also das Schmelzgut selbst die in sich kurzgeschlossene Sekundärwicklung darstellt, von dem Abflauen der Bewegung mehr betroffen wurden, als die Lichtbogenöfen der verschiedenen Systeme (Stassano, Heroult, Gird, Nathusius usw.) und ihrer Abarten (beispw. Helfenstein). Gegenwärtig befinden sich im Bau und Betrieb etwa 26 Induktionsöfen und 108 Lichtbogenöfen. Das Resultat ist um so bemerkenswerter, weil der Induktionsofen trotz zurzeit gewiß noch vorhandener Nachteile schon infolge seiner unmittelbaren Energieumsetzung, und weil keine Elektroden benötigt werden, dem Lichtbogenofen gegenüber entschieden viel voraus hat. Indessen hat jedes System seine besonderen Vor- und Nachteile, die, solange es sich um geringere Ofenleistungen handelt, nach den jeweilig vorliegenden Betriebsbedingungen zur Wahl des einen oder des anderen Ofensystems führen.

Naturgemäß hatte sich die Erfindertätigkeit auch dieses Gebietes bemächtigt, die vielen entstandenen Neukonstruktionen zeigen jedoch nur zu einem geringeren Teile erhebliche Unterschiede vom Original. Zurzeit, wo offenbar noch Prinzipienfragen zu entscheiden sind, hat diese Zersplitterung der Kräfte wenig Sinn.

Vom Elektroofen wird zunächst verlangt, daß er mit annehmbarem Wirkungsgrade unmittelbar an ein normal

frequentes Hochspannungsnetz angeschlossen werden kann. Dies ist bisher nur beim Induktionsofen für kleine Leistungen bis etwa 4 t zulässig. Die große magnetische Streuung, mit der dieser Ofen behaftet ist, hat bei größeren Oefen zur Folge, daß mit der Frequenz bis auf vier herabgegangen werden muß, um einen einigermaßen befriedigenden Leistungsfaktor zu erreichen. Zur Erzeugung dieser niederfrequenten Ströme sind aber rotierende Maschinen in Gestalt von Generatoren oder Umformern nicht zu vermeiden, deren Einfluß bei Rentabilitätsrechnungen nur zu sehr bemerkbar wird.

Für den Lichtbogenofen sind wieder Transforinatoren nötig, da die Ofenspannung nicht mehr als 100 Volt beträgt. Die ungemein hohen Stromstärken (etwa 15000 Amp.

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