Wenn ein Mitglied des Reichstages ein besoldetes Reichsamt oder in einem Bundesstaat ein besoldetes Staatsamt annimmt oder im Reichs- oder Staatsdienste in ein Amt eintritt, mit welchem ein höherer Rang oder ein höheres Gehalt verbunden ist, so verliert... Fürst Bismarck: bd. Bis 1870 - Seite 630herausgegeben von - 1878Vollansicht - Über dieses Buch
| Prussia (Kingdom) - 1850 - 678 Seiten
...Kreis-Ausschusses ein besoldetes Staatsamt annimmt, oder im Staatsdienste in ein Amt eintritt, mit welchem ein höherer Rang oder ein höheres Gehalt verbunden ist, so verliert es Sitz und Stimme im Bezirksrathe oder im Kreis-Ausschusse und kann seine Stelle nur durch eine neue Wahl wieder erlangen.... | |
| 1867 - 852 Seiten
...ein besoldetes Staatsamt annimmt oder im Bundes- oder Staatsdienste in ein Amt eintritt, mit welchem ein höherer Rang oder ein höheres Gehalt verbunden...Stelle in demselben nur durch neue Wahl wieder erlangen *). Art. 22. Die Verhandlungen des Reichstages sind öffentlich8). Wahrheitsgetreue Berichte über... | |
| Hermann Johann Friedrich von Schulze-Gävernitz - 1867 - 516 Seiten
...ein besoldetes Staatsamt annimmt oder im Bundes- oder Staatsdienste in ein Amt eintritt, mit welchem ein höherer Rang oder ein höheres Gehalt verbunden ist, so verliert es Sitz und Stimme in dem Reichstage und kann seine Stelle in demselben nur durch neue Wahl wieder erlangen. „ 22. Art. 22.... | |
| Bruno Hildebrand - 1867 - 934 Seiten
...Vereins itaat ein besoldetes S laatsamt annimmt oder im Staatsdienste in ein Amt eintritt, mit welchem ein höherer 'Rang oder ein höheres Gehalt verbunden ist, so verliert es Sitz und Stimme in dem Zollparlament und kann seine Stelle in demselben nur durch neue Wahl wieder erlangen. $. 3. Die Verhandln... | |
| Hermann Schulze - 1867 - 526 Seiten
...ein besoldetes Staatsamt annimmt oder im Bundes- oder Staatsdienste in ein Amt eintritt, mit welchem ein höherer Rang oder ein höheres Gehalt verbunden ist, so verliert es Sitz und Stimme in dem Reichstage und kann seine Stelle in demselben nur durch teue Wahl wieder erlangen. „ 22. Art. 22.... | |
| 1867 - 794 Seiten
...Vereinsstaat ein besoldetes Staatsamt annimmt oder im Staatsdienste in ein Amt eintritt, mit welchem ein höherer Rang oder ein höheres Gehalt verbunden ist, so verliert es Sitz und Stimme in dem Zollparlament und kann seine Stelle in demselben nur durch neue Wahl wieder erlangen. §3. Die Verhandlungen... | |
| Baden (Germany) - 1867 - 772 Seiten
...Vereinsstaat ein besoldetes Staatsamt annimmt oder im Staatsdienste in ein Amt eintritt, mit welchem ein höherer Rang oder ein höheres Gehalt verbunden ist, so verliert es Sitz und Stimme in dem Zollparlament und kann seine Stelle in demselben nur durch neue Wahl wieder erlangen. 8. 3. Die Verhandlungen... | |
| Hermann Schulze - 1867 - 152 Seiten
...ein besoldetes Staatsamt annimmt oder im Bundes- oder Staatsdienste in ein Amt eintritt, mit welchem ein höherer Rang oder ein höheres Gehalt verbunden ist, so verliert es Sitz und Stimme in dem Reichstage und kann seine Stelle in demselben nur durch neue Wahl wieder erlangen. „ 22. Art. 22.... | |
| Norddeutscher Bund (1866-1870). - 1867 - 52 Seiten
...Staatsdienste in ein Amt eintritt, mit welchem ein Höherer Rang oder ein höheres Gehalt verbunden ist, fo verliert es Sitz und Stimme in dem Reichstag und kann seine Stelle in demfelben nur durch eine neue Wahl wieder erlangen.*) Art. 22. Die Verhandlungen des Reichstags sind... | |
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