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der englischen Aristokratie. Es wird häufig auf unseren politischen Bildungsprozeß das Sprüchwort angewandt: Wenn wir schwimmen lernen wollen, müssen wir ins Wasser gehen; das mag wahr sein, aber ich sehe nicht ein, warum Jemand, der schwimmen lernen will, gerade da hineinspringen soll, wo das Wasser am tiefsten ist, weil sich dort etwa ein bewährter Schwimmer mit Sicherheit bewegt. Uns fehlt der ganze Stand, der in England die Politik macht, der Stand der wohlhabenden und deshalb konservativen, von materiellen Interessen unabhängigen Gentlemen, deren ganze Erziehung dahin gerichtet ist, daß sie englische Staatsmänner werden, und deren ganzer Lebenszweck ist, an dem Gemeinwesen von England sich zu betheiligen; die Gebildeten bei uns sind mit weniger Ausnahme so an den Materialismus des Privatlebens, an ihre Häuslichkeit, gebunden, daß es den Meisten schwer erträglich sein wird, sich an den parlamentarischen Geschäften auf die Dauer zu betheiligen, wenn dieselben in der anhaltenden Weise betrieben werden sollen, wie dies in den lezten drei Jahren der Fall gewesen. Ich fürchte deshalb, daß wir Gefahr laufen, einen großen Theil der Stellen hier in Zukunft eingenommen zu sehen von solchen, die zu Hause nichts zu verlassen haben und mit dem Zwecke hierher kommen, in irgend einer Beziehung ihre Lage zu verbessern. Es ist vorher darauf hingewiesen worden, daß das Wahlgefeß ein besseres werden müsse, als es jetzt ist, und zwar von einer Seite, wo ich das Zugeständniß freudig acceptire. Indessen geben Sie uns das beste Wahlgeset, so habe ich doch noch keine sichere Garantie, daß wir den hohen Grad der Intelligenz und uneigennütigen Vaterlandsliebe, der sich in der Majorität der jezigen Kammer vereinigt, in einer anderen Kammer wiederfinden werden. Ich kann in der Lotterie der Wahlen, mit Hinblick auf den politischen Zustand des Vaterlandes, keine Bürgschaften sehen, die mich berechtigen, die uneingeschränkte Disposition über Land und Leute in Preußen in die Hände derjenigen Versammlungen zu legen, welche aus diesem Hazardspiel hervorgehen mögen. Wir verlangen, wenn Jemand über eine Bagatelle zu Gericht sißen oder in dem Getriebe der Verwaltung mitarbeiten föll, einen hohen Grad von Bildung, strenge Examina. Sollen wir dagegen die Entscheidung über die höchsten Fragen der Politik und der Gesezgebung in lester Instanz in die Hände von Majoritäten legen, deren Zusammenseßung mehr durch den Zufall als durch die Brauchbarkeit ihrer Mitglieder bedingt ift? Es liegt uns Allen die Erinnerung nahe, wie in einer der wichtigsten Fragen der inneren Politik die Entscheidung an dem seidenen Faden hing, ob ein Abgeordneter der National-Versammlung sein Votum während der Abstimmung zum drittenmale ändern würde oder nicht, und aus der vorigen Kammer ist Ihnen erinnerlich, wie bedeutende Abstimmungen durch den Zufall entschieden wurden, daß ein Kranker aus dem Bette geholt werden fonnte, um sein Votum abzugeben. Von sochen Misèren, meine Herren, darf Preußens Geschick nicht in letter Instanz abhängig sein. Die Grundlage unserer Verfassung bildet die Gleichberechtigung der Krone, der ersten und der zweiten Kammer in der Gesezgebung. Aendern Sie diese Gleichberechtigung zum Nachtheil der Krone, entziehen Sie die Gesezgebung über Steuern, über deren Einnahme und Ausgabe, dieser allgemeinen Regel, so vernichten. Sie die Selbständigeit der Krone zu Gunsten von Majoritäten, deren Geltung auf der gewagten Vorausseßung beruht, daß

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ein jeder einzelne der zukünftigen preußischen Abgeordneten in der Lage sein werde, sich über alle Fragen der Politik und Gesetzgebung ein unabhängiges und unbefangenes Urtheil zu bilden.

Das Kommissions - Gutachten hofft, daß kein Mißbrauch mit diesem Steuerverweigerungs- Recht getrieben werde. Ich theile diese Hoffnung auf keine Weise. Ich kann mir im Gegentheil eine Zusammenseßung der Kammern denken, wo ich den leichtsinnigsten Mißbrauch mit Gewißheit voraussehe. Es hat sich der geehrte Vorredner auch deshalb auf das Beispiel von fremden Staaten berufen, und auch Andere haben gesagt, es sei dort von dieser Berechtigung selten oder niemals Gebrauch gemacht worden. Das hat seinen natürlichen Grund darin, weil jedes Ministerium, ohne es auf diese Extremität ankommen zu lassen, vorher abtritt, denn das Bewußtsein, daß eine Kammer dieses legte Zwangsmittel in Händen hat, ist hinreichend, die Vertreter der Krone in Unterwürfigkeit gegen die Gebote der Kammer zu halten. Ich begreife nicht, wie diejenigen, die dieses System auch bei uns einführen wollen, trotzdem so häufig von einem starken Königthum sprechen können, und welchen Begriff sie damit verbinden. Es heißt ferner, daß, wenn die Kammern dazu geneigt wären, mit ihren Rechten Mißbrauch zu treiben, dieses eben sowohl bei Bewilligung der Ausgaben als bei den Einnahmen möglich sein würde. Ich erlaube mir, darauf zu erwidern, daß die Möglichkeit Eines Mißbrauches nicht dazu berechtigt, einen zweiten zu erleichtern. Außerdem ist dieser Fall nach meiner Auffassung vom §. 98 der Verfassung vollständig vorgesehen. Nach §. 98 beruhen die Ausgaben ebenfalls auf Gesetzen, und wir haben gesetzliche Bestimmungen der Etats über die Ausgaben, und diese Geseze können eben so gut, wie andere, nur durch neue Geseze geändert werden. Ich würde lebhaft wünschen, daß es dabei bleibt, indem ich befürchte, daß das preußische Volt in Zukunft eben so gut des Schuges einer kräftigen Krone gegen die Kammer bedürfen wird, als umgekehrt.

Der verehrte Abgeordnete für Rosenberg hat vorher erwähnt, es komme bei der Abstimmung über diesen Paragraphen darauf an, ob wir eine Verfassung haben wollen oder nicht. Es scheint ihm also die Verfassung vom 5. Dezember, sobald der §. 108 beibehalten würde, gar keine Verfassung mehr zu sein, was zu der Annahme berechtigen würde, daß wir bisher ohne Verfassung leben. Ich glaube, der verehrte Abgeordnete wird bei Ziehung dieser Konsequenz selbst einsehen, daß seine Behauptung etwas zu weit ging. Er hat dann die Ansicht geäußert, daß, wenn dieser Paragraph beibehalten werden solle, man lieber dem Könige das Recht zugestehen möge, die Steuern nach dem Bedürfniß selbst aufzuerlegen. So weit in reactionärer Richtung geht außer ihm wohl einer in dieser Kammer. Wir alle wollen nur, daß bestehende Steuern nicht ohne Bewilligung der Krone abgeschafft werden; aber ebensowohl, daß Aenderungen in der Besteuerung nicht ohne Be= willigung der Kammern eintreten dürfen. Eine Aeußerung des Herrn Abgeordneten für Rosenberg hat mich um seinetwillen geschmerzt. Er sagt, er könne den ganzen Bestand des Staates nur auf verfassungsmäßig gesicherte Rechte basiren, nicht aber auf Pietät gegen ein gekröntes Haupt. Ich glaube, wenn auch der §. 108 beibehalten würde, in der ganzen

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Verfassung vom 5. Dezember und den übrigen Gefeßen des vorigen Jahres bleiben noch papierne Bestimmungen genug, um dem Herren Abgeordneten zu gestatten, sich vor dem ihm unsicher und schlüpfrig scheinenden Boden der Bietät fern zu halten."

15. Novbr. Die Civilehe und das chriftliche Volksbewußtsein.

„Schon die große Anzahl der Petitionen, die gegen Art. 16 eingegangen sind, zeigen uns, daß wir zu einem Artikel gelangt sind, der unmittelbar und schärfer in das praktische Leben einschneidet, als die meisten Vorlagen, welche uns in den lezten Tagen beschäftigt haben, von denen ein Theil so allgemeiner Natur war, daß er von einer Seite her als Phrase bezeichnet worden ist, und zwar von einer Seite her, die ich denn doch darauf aufmerksam machen möchte, daß gerade die Phrase den schönsten Schmud einer constitutionellen Verfassung abgiebt, dem Schleier vor dem Bilde von Sais vergleichbar; zerreißen Sie ihn ganz, so werden Sie den Augen gar Mancher, die in die tieferen Geheimnisse des Constitutionalismus noch nicht eingeweiht sind, zeigen, daß das Idol, welches wir in diesen Räumen verehren, nicht ganz das war, welches sie hinter dem Schleier zu finden hofften. Auch den Artikel 11, in welchem Sie die vollständigste Freiheit des religiösen Bekenntnisses gewährleistet haben, machen Sie, meines Erachtens, zur Phrase, wenn Sie von den Bekennern der christlichen und in specie der evangelischen Kirche verlangen, daß sie sich erst den Erfordernissen Ihrer constitutionellen Glaubens- Artikel unterwerfen sollen, ehe Sie ihnen gestatten, den Segen der Kirche, durch den allein die Gültigkeit der Che bei uns bedingt wird, zu empfangen. Sie haben den christlichen Religionsgesellschaften dieselbe constitutionelle Berechtigung auf Grund des allgemeinen Vereinigungsrechtes verliehen, wie den demokratischen Klubs, und das ist viel heut zu Tage. Sie schmälern diese Gleichheit aber zum Nachtheil der Religionsgesellschaften, wenn Sie die Erlaubniß zu der feierlichen Handlung, welche bisher den Bund der Ehe bei uns einsegnet und die Gültigkeit desselben bedingt, abhängig machen von dem gerichtlichen Akt eines Dorfschreibers, in dessen Hände die Braut in Zukunft ihr Treugelöbniß niederzulegen hat. Sie gestatten freilich denjenigen, die sich persönlich dazu gedrungen fühlen, sich nachträglich auch kirchlich trauen zu lassen; Sie gestatten der Kirche, die Schleppenträgerin der subalternen Büreau= kratie zu werden; Sie gestatten dem Pfarrer, das verheirathete Paar vor dem Altare erscheinen zu lassen, und den verheiratheten Mann zu fragen, ob er seine ihm geseßlich bereits angetraute Frau zur Frau nehmen will oder nicht, eine Frage, die er mit "nein" gefeßlich nicht mehr beantworten kann. Ich glaube, daß sich nicht alle Geistliche im Lande dazu hergeben würden, die bisher heilig gehaltene Ceremonie der kirchlichen Trauung auf diese Weise zur leeren Förmlichkeit herabzuwürdigen. Wollen Sie aber dieser Ceremonie den Charakter leerer Förmlichkeit nehmen, so müssen Sie im Namen der Religionsfreiheit die evangelische Kirche nöthigen, ihr bisheriges Trauungsritual zu ändern. Die Civil-Ehe ist in einer

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wesentlich anderen Lage in denjenigen Ländern, wo, wie z. B. in Holland oder Schottland, sie sich durch Gewohnheit im Besiß befindet, oder in denen, wo, wie in dem napoleonischen Frankreich und in dem Zubehör desselben, welches uns hier als Muster aufgestellt worden ist, die Civilehe in Folge einer Gesetzgebung eingeführt worden ist, welche in religiöser Beziehung tabula rasa eine völlige Leere und Zerfahrenheit vorfand, also auch kein entgegenstehendes Gefühl dabei verlegen konnte. Anders ist es bei uns. Bei uns tritt die Civil-Ehe der kirchlichen Trauung feindselig und gewissermaßen erobernd in dem Bewußtsein des Volkes gegenüber. Indem Sie die Civil-Ehe einführen, ordnen Sie an, daß der kirchliche Segen, der bisher die Gültigkeit der Ehe allein vollständig bewirkte, als unnüßes Zubehör bei Seite geschoben werden soll; Sie verordnen, daß der Pfarrer dem Schreiber, der Altar dem Polizeibüreau Plaß machen soll. Wie tief Sie damit in die religiöse Anschauung, in die Gefühle des Volkes eingreifen, das bestätigen Ihnen die Petitionen, nicht nur ihrer Anzahl nach, sondern auch ihrer Ausdrucksweise nach. Es sind mir heute noch einige achtzig Petitionen in Bezug auf diesen Gegenstand zugegangen aus dem Kreise Grüneberg, aus dem Warthebruch, aus Pasewalk und aus dem Sternberger Kreise. Die Ausdrucksweise in diesen Petitionen ist eine von der Ausdrucksweise der Petitionen, die gegen sonstige Artikel der Verfassung gerichtet waren, sehr abweichende. Die Worte des Befremdens, der tiefsten Entrüstung, der Erbitterung sind das wesentliche Ingredienz dieser Betitionen, welche ich mir erlaube auf den Tisch des Hauses niederzulegen. Ich glaube nicht, daß es Aufgabe der Gesetzgebung sein kann, das, was dem Volke heilig ist, zu ignoriren. Ich glaube im Gegentheil, daß, wenn die Gesezgebung das Volk lehren und leiten will, es ihre Aufgabe ist, dahin zu wirken, daß das Volksleben sich in allen Verhältnissen fest auf den Stab des Glaubens an die Segnungen der Religion stüße, nicht aber diesen Stab da, wo er vorhanden ist, als ein unnüßes Zubehör von Obrigkeitswegen verwerfe, und so die Achtung vor der Kirche und den religiösen Einrichtungen da, wo sie tiefe Wurzeln in dem Volksleben geschlagen hat, untergrabe, und dies in einer Zeit, die uns mit blutiger Schrift gelehrt hat, daß da, wo es den Freigeistern, die sich gebildet nennen, gelungen ist, ihre Gleichgültigkeit gegen jedes positive Befenntniß den großen Massen insoweit mitzutheilen, daß bei ihnen von dem Christenthum als schaler Bodenjaß nur eine zweideutige Moral-Philosophie übrig geblieben ist, daß da nur das blanke Bajonett zwischen den verbrecherischen Leidenschaften und dem friedlichen Bürger steht, daß da der Krieg Aller gegen Alle keine Fiction ist. Haben Sie dem Menschen den geoffenbarten Unterschied zwischen gut und böse, den Glauben daran genommen, so können Sie ihm zwar beweisen, daß Raub und Mord durch die Geseze, welche die Besitzenden zum Schuße ihres Eigenthums und ihrer Person gemacht haben, mit schweren Strafen bedroht werden, aber Sie werden ihm nimmermehr beweisen, daß irgend eine Handlung an und für sich gut oder böse sei. Ich habe in dieser Zeit manchen Lichtfreund zu der schnöden Erkenntniß kommen sehen, daß ein gewisser Grad von positivem Christenthum dem gemeinen Manne nöthig sei, wenn er nicht

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der menschlichen Gesellschaft gefährlich werden soll. So lange diese unklaren Bekenner der Humanitäts- Religion nicht zu der Ueberzeugung gelangt sind, daß ihnen selbst dieser „gewisse Grad“ am allernöthigsten sei, so lange fann ich mich nicht des traurigen Gedankens erwehren, daß es uns noch lange nicht schlecht genug gegangen ist.

Als ein wirkliches Bedürfniß kann ich die Civil-Ehe nur bei den Reformjuden anerkennen. Für einen wahren Juden wird die Ehe mit einer Christin eben so gut eine sittliche Unmöglichkeit sein, wie umgekehrt; wollen aber diejenigen Juden, welche nicht mehr Juden sind, sondern sich fälsch= licherweise Juden nennen, mit denjenigen Chriftinnen, welche sich fälschlich Christinnen nennen, civiliter sich zusammenthun lassen, so mag man ihnen diese Ausnahme gestatten. Aber wunderbar finde ich es doch, wegen dieser wenigen Renegaten einer Bevölkerung von Millionen, die dem Glauben ihrer Väter treu geblieben sind, einen solchen unerhörten Zwang auflegen zu wollen. Ich kann in der That einen Grund dafür, daß auch selbst viele unter uns dieser Knechtung im Namen der Freiheit das Wort reden, kaum anderswo finden, als wiederum in der viel gerügten Nachbeterei fremder Zustände. In den constitutionellen Musterstaaten, in Frankreich und in Belgien, besteht die Civil- Ehe beiläufig neben der Verfassung; da könnte sich vielleicht mancher unter uns wieder schämen, ein Preuße zu sein, so lange wir nicht auch die Civil-Ehe haben, denn das Ausländische hat immer einen gewiß vornehmen Anstrich für uns. Es scheint einmal zur Vollständigkeit des Systems zu gehören, dessen höchste politische Weisheit sich darin dokumentirt, daß die Entscheidung unserer Lebensfragen davon abhängig gemacht wird, ob von 153 Menschen, die aus den Zufällen der Wahl hervorgegangen sind, Einer an einem bestimmten Tage an Rheumatismus leidet oder einen Termin abhalten muß. Es scheint zur Vervollständigung dieses Systems auch die Civil-Ehe zu gehören, sie mag nun die Gefühle des Volkes verlegen oder nicht. Man wäre versucht, diesem Systeme eine heitere Seite abzugewinnen, wenn es nicht gerade unser Vaterland wäre, welches diesen Experimenten französischer Charlatanerien unterbreitet wird. Man hat uns im Laufe der Diskussion von dieser Stelle gesagt, daß Europa uns für ein Volk von Denkern halte. Meine Herren! Das war früher. Die Volksvertretungen der lezten zwei Jahre haben uns um diesen Ruf gebracht, sie haben dem enttäuschten Europa nur Ueberseßer französischer Makulatur, aber keine Selbstdenker gezeigt. Es kann sein, daß, wenn auch die Civil-Ehe sich Ihrer Majorität erfreut, dies dahin führen wird, daß das Volk aufgeklärt wird über den Schwindel, dessen Beute es ist; daß ihm die Augen aufgehen, wenn ihm eines seiner uralten christlichen Grundrechte nach dem anderen genommen wird; das Recht von christlichen Obrigkeiten regiert zu werden, das Recht, seinen Kindern in Schulen, deren Besuch und Unterhaltung Zwangspflicht für christliche Eltern ist, eine christliche Erziehung gesichert zu wissen, das Recht, sich auf die Weise christlich zu verehelichen, welche fein Glaube von jedem fordert, ohne von constitutionellen Ceremonien abhängig zu sein.

Fahren wir auf diesem Wege so fort, machen wir den Art. 11, die Gewährleistung eines jeglichen Kultus, insoweit zur Wahrheit, daß wir auf den Kultus derjenigen demokratischen Schwärmer, die in den jüngsten Versammlungen ihren

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