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betreffenden Stellen im Facsimile zu senden nebst den Resultaten einer von mir und unserm Custos Ritter 'v. Eichenfeld nochmals vorgenommenen Vergleichung Ihrer Ausgabe mit den Handschriften. Der Beweis für die Richtigkeit der Ihnen gesen= deten Abschriften dürfte demnach vollkommen hergestellt seyn. Zugleich werden Sie mich sehr verbinden, wenn Sie von diesen Resultaten öffentlich, etwa in den Münchener Gelehrten Anzeigen, Gebrauch machen wollten. Mit besonderer Hochachtung E. W. ergebenster E. Birk, Scriptor an der t. k. Hofbibliothek." Bereits wurde das Schreiben der historischen Classe der Akademie d. B. in extenso vorgelegt und wird so den Münchener Gelehrten Anzeigen einverleibt werden.

Somit geht von selbst hervor daß ich mich etwa über Druckfehler zu verantworten haben werde, die beiden oben erwähnten Herren jedoch über eine persönliche Verunglimpfung, deren näherer Bezeichnung ich mich mit Absicht enthebe. Die verehrl. Redaction der Monatblätter hat sich bereit erklärt, dem Spruche: audiatur et altera pars getreu, eine Kritik der Häusser'schen Anzeige aufzunehmen, aus welcher jodann, wie ich hoffe, auch dem Befangensten klar werden soll, bis zu welchem Grade Hr. Dr. Häusser sich Reticenzen und Verdrehungen erlaubte und mit welchem Rechte ein streng wissenschaftliches Werk eine von modernem Parteigeiste eingegebene Anklage genannt werden dürfe. Prof. Dr. Höfler.

Zur Erläuterung.

Zweibrücken, den 27 März 1846. Wenn mit mir noch mancher ächte Freund der Oeffentlichkeit der Rechtspflege in den Discussionen welche durch den auf diesen Gegenstand bezüglichen Gefeßentwurf für die Pfalz jüngst in und außer unsern Ständekammern veranlaßt wurden - mitunter Motive unterstellt und Begriffe eingemischt gefunden haben mag, die ihn befremdeten, so konnte doch das Vertrauen nie wanken daß die angeregte Frage durch das Hochlicht parlamentarischer Wechselwirkung ihre entsprechende Lösung erhalten werde.

Wenn aber in veröffentlichten Protocollen als Veranlassung zu jenem Geseßentwurfe eine Thatsache angeführt wird, welche, wie sie dargestellt ist, die Anschuldigung einer räthselhaften Ueberschreitung der Amtsgewalt und manifester Verleßung oberster Grundsäße der pfälzischen Rechtspflege involvirt, welche also in dienstlicher und persönlicher Beziehung nachtheilige Vorstellungen zu veranlassen geeignet erscheint, so ist für den Beamten der das Gesagte auf sich zu beziehen zufällig Ursache hat, es aber auch als von vornherein auf einem ganz unerheblichen Mißverständnisse beruhend zu erklären vermag, nicht nur das Recht, sondern die Pflicht gegeben, sich öffentlich zu verwahren und auch der Höhe jener Regionen gegenüber, aus welchen die erwähnte Beschuldigung kommt, bleiben dieses Recht und diese Pflicht sich gleich In dem erst gestern dahier eingetroffenen, von Journalen schon früher auszugsweise wiedergegebenen Protocolle über die 12te Sihung der Kammer der Reichsräthe ist nun folgende Aeußerung des Hrn. Referens ten dieser hohen Kammer über obigen Gefeßentwurf niedergelegt: „Ein Präsident ordnete fan daß Frauen, Kinder und Juden von der Verhandlung ausgeschlossen werden sollten. Ein Jude wollte sich nicht zurückweisen lassen; er erkundigte sich nach dem Vertheidiger, schrieb an denselben einige Zeilen mit "der Bitte sie dem Gerichte vorlesen und Urkunde darüber begehren zu wollen daß nach einer Verfügung des Präsidenten fämmtliche Juden von der gerichtlichen Verhandlung ausgeschlossen worden seven. Die Vorlesung jenes Schreibens hatte statt und sehte natürlicherweise den Präsidenten in große Verlegenheit, indem eine solche nicht motivirte Ausschließung der "Juden die Nichtigkeit des ganzen Verfahrens zur Folge gehabt haben würde. Seit dieser Zeit wurde daher von den Behörden der Pfalz felbst der Gefeßentwurf beantragt, wie er nun zur Discussion dieser hohen Kammer vorliegt." Daß es je einem Präsidenten in den Sinn gekommen fey Frauen, Kinder und Juden in eine Kategorie und unter einen und denselben richterlichen oder polizeilichen Gesichtspunkt zu bringen, erscheint mir für meine Person zu auffallend, und die angeführte Präsidialverfügung ist überhaupt zu räthselhaft, um nicht der dahier auch allgemein getheilten Ueberzeugung Raum zu geben, daß, folgender Vorgang, welcher im Jahre 1835 statt hatte, damals dahier kaum besprochen wurde und schon längst in Vergessenheit verfallen war, auf eine mir zur Zeit noch unerklärbare Weise in totaler Veränderung zur Kenntniß einflußreicher Personen gebracht worden sey.

Am zweiten Tageeiner von einem sehr zahlreichen Publicum, namentlich aus den gebildeten Ständen, besuchten Assisenverhandlung (Urkundenfälschung war ihr Gegenstand, und also sicherlich nicht die mindeste Ursache gegeben irgend einer Person den Zutritt zu versagen) trug ich dem Huissier, um die Sikpläße thunlichst für ältere Personen und Notabilitäten zu referviren, mit der Hand nach diesem Tage zuvor von ganz jungen Leuten zu sehr in Anspruch genommenen Pläßen zeigend, auf, der Gendarmerie zu sagen daß die Jugend" dort abgewiesen werde. Der bejahrte, durch schwere Feldzüge und Wunden geschwächte Huissier verstand statt Jugend" Juden, bezog überdieß mein Deuten mit der Hand nicht auf die erwähnten Pläße, sondern auf den Eingang und richtete in solcher Mißdeutung meinen Auftrag an den Gendarme an der Haupteingangsthüre aus. Der erste Zurückgewiesene schrieb an den Vertheidiger, diefer an mich; die Sache wurde augenblicklich und ganz natürlich als Mißverständniß erkannt, mit wenigen Worten als solches erklärt und war auch damit gänzlich abgethan, ohne daß, außer allenfalls der Huissier, irgend Jemand zu einer Verlegenheit Veranlassung haben konnte. Popp, Appellationsrath.

[832-43] Die

Frankfurter Lebens-Versicherungs-Gesellschaft

(mit einem Grundcapital von drei Millionen Gulden)

versichert zu äußerst billigen Prämien Capitalien und lebenslängliche Renten, welche nach dem Ableben des Contrahenten an seine Erben oder an jede andere von ihm bezeichnete Person bezahlt werden. Sie stellt auch Policen au porteur aus.

Die Gesellschaft constituirt ferner Leibrenten, mittelst deren Personen welche durch gewöhnliche Capital-Anlagen keine ihren Bedürfnissen entsprechenden Revenüen erzielen würden, sich unverzüglich eine sichere und zugleich bequeme und angenehme Eristenz verschaffen können.

Die Frankfurter Lebens-Versicherungs-Gesellschaft vergütet im 50sten Jahr 7 fl. 231⁄2 kr. Zinsen vom. Hundert, im 55sten Jahr 8 fl. 18 kr., im 60ften Jahr 9 fl. 22 kr., im 65sten Jahr 10 fl. 30 kr., im 70sten Jahr 11 fl. 45 kr., im 75ften Jahr 13 fl. u. s. w.

Die auf Lebenszeit Versicherten sind an dem Gewinne der Gesellschaft betheiligt, ohne daß sie von den möglichen Verluften betroffen oder zu Nachzahlungen angehalten werden können.

Die Gesellschaft kauft nach Wunsch der Versicherten die auf Lebenszeit geschlossenen Verträge, wenn solche schon drei Jahre lang in Kraft waren, zurück, ebenso rückvergütet sie im Falle der Erlöschung der Police durch Nichtzahlung der Prämie einen Theil der schon einbezahlten Prämien.

Prospectus und Tarife sowie jede weitere Auskunft können in Frankfurt im Bureau der Gesellschaft im ersten Stock des neuen Börsengebäudes und auswärts bei den Agenten empfangen werden. Der Director: Löwengard. Verhältnisse der ungarischen Central: Eisenbahn.

[1817]

In meiner in der Beilage zur Allg. Zeitung vom 26 Febr. 1846 erschienenen zweiten Widerlegung S. 96 habe ich die Zusage gegeben, der zweite von dem Bauunternehmen im allgemeinen handelnde Theil derselben werde gleichfalls noch vor Abhaltung der General-Versammlung von mir veröffentlicht werden.

Die Erfüllung dieser Zusage ist mir durch verschiedene unüberwindliche Hindernisse, welche zu benennen noch nicht an der Zeit ift und in Folge deren zum Theil auch die Veröffentlichung mehrerer Artikel meiner Freunde unterbleiben mußte, unmöglich gemacht worden. Indesen hatte ich das Glück meine Klage gegen die Direction der ungarischen Central-Eisenbahn Sr. k. k. Hoh. dem Herrn Erzherzog Palatinus darlegen zu dürfen und die gnädigste Zusicherung einer gerechten Würdigung derselben zu erhalten.

Diese Zusicherung und die hohe Intervention Sr. Ercellenz des Herrn Grafen Esterházy in der am 8 d. M. zu Preßburg

abgehaltenen General-Versammlung, *) welche den Beschluß der lehteren hervorrief, die gegen einzelne Directions - Mitglieder erho benen Auflagen im Vereine mit Regierungs-Beamten durch eine unparteiische. aus den Actionären zusammengefeßte Commission untersuchen, und das Resultat dieser Untersuchung einer in Bälde wieder abzuhaltenden General Versammlung vorlegen zu lassen, erlauben mir nun auch vor Abhaltung dieser nächsten General Versammlung jede weitere Verfolgung meiner Streitfache gegen die ungarische Central-Eisenbahn-Direction durch das Organ dieser Seitung zu unterlassen. Wenn daher von meiner Seite längeres Stillschweigen beobachtet werden wird, so bitte ich dieses nicht zu misdeuten. Beyse. *) Ueber die General Versammlung vom 8 d. M. enthält der Nürnberger Correfpondent vom 14 März nachstehenden Artikel: (Wien, 10 März.) Vorgestern wurde zu Presburg die längst mit Sehnsucht erwartete General Versammlung der ungarischen Central Eisenbahn-Gesellschaft abgehalten. Der lebenslängliche Director v. Ullmann wollte die in verschiedenen öffentlichen Blättern gegen ihn und seine Collegen erhobenen Antlagen zur Stelle widerlegen; allein biezu mangelte es zu sehr an Zeit; man ließ ihn raum zu Worte tommen, man überhäufte ihn mit nichts weniger als schmeichelhaften Erclamationen, und namentlich Graf Joseph Efterbasy hielt eine fulminante Rede, in welcher er die Direction mit einer Wolfsschaar verglich, die sich von jedem Verdachte reinigen müsse, ebe von neuem Bertrauen die Rede sevn tönne u. dgl. Dieß mannhafte Wort machte seine gute Wirkung. Die Mehrzahl der Directoren abdicirte. Es wurde ferner beschlossen aus dem Schooße der General Bersammlung eine unparteiische Commission zu ernen nen, welche im Bereine mit Regierungs-Beamten, deren Intervention zu diesem Bevuse nachgesucht werden solle, den Sachverhalt aufsutlären babe. Nach Berlauf von 6 Wochen wird abermals General Bersammlung gebalten und nach Beschaffenheit der Umstände jur etwa nöthigen Wahl neuer Directoren geschritten werden. Die Frage hat sich somit in die Spise eines zwischen der Direction und den Organen der periodischen Presse schwebenden Processalles zusammengesogen. Das Unrecht in solchen Dingen juridisch zu erweisen, fällt jederzeit schwer: aber eine General Versammlungs Commission ist allemal competent, um zu entscheiden, ob der Vortheil der Unters nehmung gewahrt werden oder nicht. Das Publicum darf somit einem beruhigenden Resultate entgegenseben.

[1795-97] Die unterzeichnete Haupt Agentur der allerhöchst concessionirten

„Niederländischen Allgemeinen Versicherungs-Gesellschaft in Tiel"

bieter ihre Dienste dem handeltreibenden Publicum zur Besorgung von Versicherungen zu Lande und zu Wasser mit dem Bemerken an daß auch bei den nachstehenden Agenten und Bevollmächtigten, den Herren:

Gebr. Frommel in Augsburg,
Ferdinand Meister in Nürnberg,
Franz Würzbach in Würzburg,
Nicol. Kopy in Bamberg,

Wm. Hinkel in Schweinfurt,
Börer & Porzelius in Regensburg,

alle Anträge zum Abschluß sowohl einzelner als Jahres-Versicherungen
coulanten Abrechnungsweise von, eintretenden Schadenfällen sich in
Gefeßen unterwirft.

[1268-71]

Jof. Ganßler Sohn in Donauwörth,
Anton Huber in Landshut,
Jos. Bummerer in Passau,
Joh. G. Niedl in Neu-Oetting,
J. A. Wagner in Wasserburg,
Adolph Prellogg in Wien

angenommen werden, und die genannte Gesellschaft bei einer
allen streitigen Fällen den respectiven landesherrlichen

Die Haupt-Agentur für Bayern, die Schweiz und Angränzungen.

Martin Spengelin & Comp. in Lindau.
Main - Dampfschifffahrt.

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In den Monaten März (vom 10 anfangend) und April 1846 fahren die Main - Dampfboote täglich: von Würzburg nach Frankfurt.

Aschaffenburg Mainz

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Mainz

Aschaffenburg

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Die Taren für Perfonen, Wagen, Pferde
Würzburg, im März 1846.

Morgens 5 Uhr,

5

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Mittags 11/2

Wertheim (pr. Omnibus nach Würzburg) Morgens 52
Würzburg.

2c., sowie die Waarenfrachten sind aufs billigste gestellt.

51/2

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Dampfschifffahrt auf dem Garda-See.

Der Dampfer Benaco" aus der Fabrik Escher, Wieß & Comp., 42 Pferdekraft, macht feine Fahrten zwischen Riva und Desenzano einerseits (langs dem Brescianer Ufer) und zwischen Riva und Lazise andrerseits (Veroneser üfer) in allen Jahreszeiten regelmäßig an den festgeseßten Tagen, wie der an den einzelnen Abfahrtsorten befindliche Reiseplan zeigt. Dieses Schiff empfiehlt sich sowohl durch seinen soliden Bau, wie durch seine Schnelligkeit, Eleganz und Bedienung.

Abfahrt von Riva nach Desenzano jeden Montag und Freitag, von Desenzano nach Riva jeden Dienstag und Samstag. Abfahrt von Riva nach Lazise und Peschiera jeden Mittwoch, Rückfahrt jeden Donnerstag.

(Abfabetstage: 2, 16 und 30 April, 14 und 23 Mai) über Luffinpiccolo, Bara, Sebenico, Spalato, Lefina, Cursola, Ragusa nach Cattaro,

über Pirano, umago, Cittanuova, Parenzo, Rovigno nach Pola.

nach Venedig jeden Dienstag u. Freitag Mrs. Mittwoch u. Samstag Ab. Bon Benedig nach Trient jeden Montag u. Donnerstag Ab. Mittwoch u. Samstag Mrs.

Für den schnellen und bequemen Uebergang des Jahmus von Korintb find wedmäßige Anstalten getroffen. Die Schiffe von Griechenland und den Jonischen Inseln sind in Triest quarantänefrei. Jene aus der Levante werden von Sanitäts. wächtern begleitet, wodurch deren Goutumas bei reinem Gesundheitsvaß in Triest auf 2 bis 3 Tage beschränkt wird. Lriest, im März 1846.

[1700-2] Verpachtung zwei großer Dominical-Wirthschaftshöfe.

Von der gräflich August Breunner'schen Güter-Direction wird hiemit bekannt gemacht, daß die zwei zu der in Nieder: österreich V. u. M. B. zunächst der L. f. Städte Krems und Stein gelegenen Fid. Com. Herrschaft Grafenega gehörigen Wirth: schaftshöfe zu Oberfebarn und auf dem Manhartsberge sammt zugewiesenen nachbenannten Grundstücken, Weide: und Blumenfuch-Nußung angemessenen Wohnungen für die Pächter, dann erforderlichen Wirthschaftsgebäuden, bestehend in den Wohnungen für die Dienstleute des Pächters, Scheuern, Schüttkästen, Gerátbekammern, Pferde-, Küb- und Schaf-Stallungen ic., vom 1 November 1846

an, auf zwanzig Jahre für einen gemischten d. i. Körner und Geldpachtzins, gegen Offert dem Meistbietenden, oder dem aus befondern Rücksichten aus der Zahl der Pachtlustigen gewählten Antragsteller, verpachtet werden.

Der Wirthschaftshof zu Oberfebarn befindet sich im Bezirke der sehr fruchtbaren und bevölkerten Donau-Ortschaften, in der Nähe einer reichen Weingegend, kaum eine Viertelstunde von dem bedeutenden Markte Grafenwörth, nur 56 Stunden von der Eisenbahn- und Poststation Stockerau entfernt, und ist durch die Eisenbahn der k. t. Haupt- und Residenzstadt Wien sehr nahe gerückt. Zu felben sind zugewiesen nebst Gemüsegarten: Ackerland 166 Joch 667 Quadratklafter, Wiesland Weingärten. Summa

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192 Joch 942 Quadratklafter.

Die Weide- und Blumenfuch-Nußung erstreckt sich über die Feldfreiheiten Oberfebarn, Unterfebarn, Sarendorf, Kollersdorf, Altenwörth, Gigging, St. Johannes und einen großen Theil von der Freiheit Grafenwörth, mit einem Flächeninhalte von circa 4000 Joch an Aeckern, Wiesen und Hutweiden. Die Schafstallungen bieten Raum zur Haltung von 750 Stück Schafen.

Der Wirthschaftshof auf dem Manhartsberge liegt zunächst der.sehr reichen Weingegend um Krems, unweit der sehr bevölterten und wohlhabenden Märkte Langenlois, Straß und Hadersdorf, und die dabei befindlichen Grundstücke bestehen nebst Obst= und Gemüsegarten: an Aeckern 208 Joch 47 Quadratklafter, an Wiesen

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41 1200

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Summe 282 Joch 307 Quadratklafter.

Die Weide: und Blumensuch-Nuhung erstreckt sich über die Feldfreiheiten der Gemeinden Schönberg, Mollands, Schönberg-Neustift, Diendorf am Wald, Bösendürnbach, Obernholz, Ronthal, Wiedendorf und Elsarn mit einem Flächeninhalte von circa 3000 Joch an Aeckern, Wiesen und Hutweiden. In der Schafstallung können 700 Stück eingestellt werden.

Die Joche sind zu 1600 Quadratklafter, somit zu 3 Meßen Aussaat gerechnet.

Da eine bedeutende Menge herrschaftlicher Grundstücke: Aecker, Wiesen und Weingärten noch außerdem einzeln verpachtet sind, so könnten sich die Pächter nach Ablauf von wenigen Jahren schon diese Wirthschaften durch weitere Pachtung bedeutend vergrößern. Die Pachtbedingungen können täglich hier in Wien in der Directions-Kanzlei, Stadt Wollzeil Nr. 777, oder bei dem Oberamte zu Grafenegg, eingesehen werden. Wegen Besichtigung der Wirthschaftshöfe und Grundstücke ist sich an das Wirthschaftsamt zu Grafenegg zu wenden.

Alle jene welche den einen oder andern Wirthschaftshof zu pachten wünschen, haben ihre versiegelten oder offenen Offerte nebst einem Vadium von 500 fl. Conv.-Mze. in baaren Gelde oder 4proc. Staatspapieren, und belegt mit der Nachweisung über die bisherige Beschäftigung dann einem Moralitätszeugnisse der lesten Zeit um so sicherer bis 15 Junius #846

hier in Wien bei der gräflichen Güterdirection Stadt Nr. 777 zu überreichen, als auf später einlangende Anträge keine Rücksicht mehr genommen wird. Die Offerte haben ausdrücklich zu enthalten, daß die Pachtbedingungen eingesehen worden seven. Die versiegelten Offerte werden am 15 Junius d. J. in Gegenwart des Eingebers oder dessen Bevollmächtigten, oder im Falle des Nichteinfindens den 16 Junius von der Güterdirection allein eröffnet.

Die Bekanntgabe der Annahme oder Zurückweisung des Offertes ist unter der angegebenen Adresse bis 30 Junius 1846 hier in der Wiener Güterdirections-Kanzlei zu erheben, wo auch sohin das Vadium gegen Zurückgabe des ausgestellten Original-Empfangscheines von den zurückgewiesenen Antragstellern wieder erhoben werden kann. Wien, am 20 März 1846. Friedrich Oberle, Wirthschaftsrath.

[1815-16]

Die Wasserheilanstalt im Schloß Brestenberg am Hallwiler See

wird nächsten 6 April eröffnet werden.

Bei Gründung dieser Curanstalt, zu der vor drei Jahren die erfreulichen Resultate der Prießniß'schen Heilmethode Veranlassung gaben, wurde mit Sorgfalt auf alle diejenigen Verhältnisse Bedacht genommen, unter welchen einzig die Herstellung der körperlichen und geistigen Gesundheit möglich gemacht ist. Die Anstalt liegt (in der Nähe einer großen schweizerischen Heerstraße) am südwestlichen Abhange des Lindenberges, gegen die rauhen Nord- und Ostwinde geschüßt, gegen Süden und Westen offen. Zu ihren Füßen breitet der schöne Hallwiler See sich aus, währenddem das Thalgelände geschlossen ist durch einen Theil des schweizerischen Hoch= gebirges, vom Glärnisch bis zur Jungfrau, aus welchem die schönsten Eiskuppeln unsers Hochlandes sich erheben.

In dieser Curanstalt findet die Wasserheilmethode ihre allseitigste und vollständigste Anwendung. Ein reines und frisches Quellwasser liefert die zu dieser Cur nothwendigen Bäder und Douchen, lettere von verschiedener Höhe, Kraftabstufung und Beschaffenheit. Bäder, Douchen und andere Vorrichtungen dieser Anstalt sind nach dem Muster der besteingerichteten Anstalten dieser Art ausgeführt. Ein wesentliches Mittel zur Erreichung des Heilzweckes bilden nach des Unterzeichneten bisherigen Erfahrungen die Seebäder (18o — 20o R.), für deren Gebrauch durch Aufführung eines Seebadhauses zweckmäßig gesorgt ist.

Die äußerst günstige Lage, klimatischen und übrigen äußeren Verhältnisse dieser Curanstalt bringen es mit sich daß anderweitige Heilmittel, z. B. Milch, Mineralwasser- und Traubencuren von dem Pläne der Anstalt nicht ausgeschlossen sind.

Die Gebäude der Anstalt enthalten außer den Badeeinrichtungen (wozu auch warme Bäder gehören) 42 wohleingerichtete Wohnungen, worunter einige größere Appartements für Familien. In den Oekonomiegebäuden finden sich geräumige Stallungen und Remisen. Gartenanlagen, schöne Spaziergänge in nächster und fernerer Umgebung, ein Schiff, Billard, Lesecabinet, Turnanstalt ic. ic. bilden, in verschiedener Weise, nicht unwichtige Unterstüßungsmittel der Eur.

Die ärztliche Leitung der Anstalt besorgt der Unterzeichnete, und widmet derselben alle ihm zu Gebote stehenden wissenschaftlichen Kräfte. In Beziehung auf die in dieser Anstalt bis jeßt erlangten Heilresultate nimmt er sich die Freiheit seine P. T. HH. Collegen auf den demnächst in der schweizerischen Zeitschrit für Heilkunde erscheinenden Bericht zu verweisen. Jede nähere Auskunft bezüglich des Eintritts, der Preise ic. c. ertheilt auf Anfragen der Unterzeichnete. Brestenberg am Hallwiler See, den 24 März 1846.

Dr. Adolf Grismann.

[1837] Vom 1 April an erscheint im Verlage des Unterzeichneten eine neue illustrirte | (1711) 3m Verlage der Hofbuchhandlung von Zeitschrift unter dem Titel: Ed. Leibrock in Braunschweig ist erschienen:

Gewerbe-Zeitung,

Abhandlungen über die Stellung der Gewerbetreibenden zu dem Staate und der
Gesellschaft; Mittheilungen und Nachrichten aus dem Gebiete der gewerblichen
Wissenschaften und des gewerblichen Lebens; Biographien berühmter Gewerb-
treibender und Handwerker, Gemålde der arbeitenden Claffen, Erfindungen und
Berfahrungsweisen, Ueberblicke, Nachweise, Patente und Parentgesetzgebung,
Fragen und Antworten, Berichte über die technische Litteratur und Statistik.
Mit vielen Jlluftrationen.

-

Wöchentlich erscheint eine Nummer von acht Folioseiten im Format der Justrirten Zeitung. Pranumerationspreis vierteljährlich 1% Rthlr. — 2 fl. C. M. od. 2 fl. 24 kr. rhns Bestellungen auf obige Zeitschrift werden von allen Buchhandlungen, Postämtern und Zeitungs- Expeditionen angenommen. J. J. Weber.

Leipzig.

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1. Der Silbersalpeter in seinen pharmakodynamischen und pathogenetischen
Beziehungen von Dr. Müller.

2. Der thierische Magnetismus als homöopathisches Heilmittel. Von Dr.
Zwerzina.

3. Hleotyphus, arsenicalis und typhus abdominalis von Dr. Hausmann.
4. Krankheitsfälle von Dr. Watzke.

5. Sendschreiben an Hrn. Medicinalrath Dr. Ebers in Breslau von Dr. Winter.

-6. Eine Prüfung des metallischen Silbers am gesunden Körper von Dr.

Huber.

7. Physiologisches Bruchstück mit homöopathischen Reflexionen über die Karls-
bader Heilquellen von M. Teller.

8. Magazin für Pharmakognostik von Dr. Kurtz.

Der I. Band, bestehend aus 3 Heften, kostet 4 fl. oder 3 Rthlr.

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Vorwort: 1. Materialien zu einem physiologischen Umbau der Hahnemann'schen er in Leipzig, sind erschienen:
Arzneimittellehre:

1. Die Koloquinte von Dr. Watzke.

2. Mikroskopische Untersuchungen der homöopathischen Metallprä-
parate mit 2 Steintafeln von Dr. Mayrhofer.

3. Notizen über das Spital der barmhegen Schwestern in Gumpendorf.
Die Leistungen der Homöopathie vom Jahre 1835 bis Ende 1843 an den
in demselben behandelten Kranken, nebst einigen Krankengeschichten
von Dr. Fleischmann.

4. Verzeichniss der vom 1 Januar bis 31 December 1843 im Spitale der

barmherzigen Schwestern in Linz homöopathisch behandelten Kranken

vom Dr. Reiss.

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1. Zwei Episteln über Principien und Gabenhader von Dr. Müller.
2. Der Arsenik von Dr. Wurmb.

3. Der Kreuzenzian von Dr. Watzke.

4. Magazin für Pharmakodynamik,

a) Rademachers Erfahrungsheillehre von Dr. Kurtz.

5. Verzeichniss der vom 1 Jan. bis 31 December 1844 im Spitale der barm-
herzigen Schwestern in Gumpendorf behandelten Kranken von Dr.
Fleischmann.

6. Verzeichniss der vom 1 Januar bis 31 December 1844 im Spitale der
barmherzigen Schwestern in Linz behandelten Kranken von Dr. Reiss.

[1799] Beachtungswerth für die HH. Apotheker!

Die Blutegel-Handlung von M. Löwinsohn in Nackwiß, Großherzogthum Posen,

empfiehlt zu jeder Zeit frisch aus den Teichen zu entnehmende, vorzuglich sehr gesunde

und haltbare deutsche, russische und ungarische Blutegel; auch verspricht die-

felbe den billigsten Preis und die prompteste Bedienung. Geehrte Aufträge pr. Post

werden aufs schleunigste effectuirt.

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Außerordentliche Beilage zu Nr. 92 der Allg. Zeitung.

Die Stellung der Regierungen des Zollvereins in der Garnzollfrage.

+ Von der Elbe. Die Resultate der vorjährigen Generalconferenz der Zollvereinsstaaten in Bezug auf die erwartete Erhöhung der Steuersäße für baumwollenes und leinenes Garn haben vielfach Veranlassung zu neuen Angriffen auf die Politik Preußens und auf die bisher vom Zollverein befolgten Tarifirungsgrundsäße gegeben; sie scheinen sogar in dieser Rücksicht manchem „Organ der öffentlichen Meinung" nicht unwillkommen gewesen zu seyn. Die „bureaukratischen" Tendenzen der preußischen Verwaltung, die „Schulweisheit" der preußischen Staatsmänner sollen die Schuld tragen daß eine Einigung in dieser Frage nicht zu erlangen ge= wesen ist; dieß ungenügende Resultat der Conferenz soll von neuem die gänzliche Haltlosigkeit der bisherigen Principien des Zollver= eins, die Nothwendigkeit denselben ein „System“ zu substituiren, beweisen.

Werden aber diese Behauptungen durch dasjenige bestätigt was über das Verhalten Preußens bei der Karlsruher Conferenz bekannt geworden ist? Im Gegentheil. Auf Seite Preußens finden wir das aufrichtige und ernste Streben nach einer Einigung über diese wichtigen Fragen; Preußen hat von vornherein Anträge auf Erhöhung der Garnzölle gemacht, sogar in solchem Maße daß es gleichzeitig die Gewährung von Ausfuhrprämien auf die entspre= chenden Gewebe hat beantragen müssen; es hat später keinem Vorschlage seine Zustimmung verweigert, der mit einiger Wahrschein= lichkeit auf allgemeinere Annahme zu rechnen hatte. Mit gleicher Bereitwilligkeit sind Sachsen, Thüringen und andere Vereinsstaaten aufgetreten; ihre Regierungen haben durchaus nicht angestanden ihre Ueberzeugung dem Interesse der Eintracht des Vereins zu opfern. Nur dem staatswirthschaftlichen System das seit einiger Zeit sich in der Mehrzahl der öffentlichen Blätter geltend macht und in Süddeutschland einen mächtigen Einfluß auf die Stimmung des Publicums gewonnen zu haben scheint, und den unermüdlichen Bemühungen seiner Anhänger tann der unerfreuliche Ausfall der Con ferenzberathungen zur Last gelegt werden. Diese Anhänger haben auf den Gang der Berathungen einen verwirrenden und hemmenden Einfluß geübt; ihren Anstrengungen ist es allein zuzuschreiben daß die Anträge der erstgedachten Staaten keine allseitige Zustim= mung gefunden haben. Ihrer Politik ist es genehmer gewesen die Steuer für Garne auf dem jeßigen Saße zu belassen, auf einem Sahe der nach ihrer ausgesprochenen Ueberzeugung ein Unglück für Deutschland ist, als einen Schritt zu einer Einigung zu thun die doch eine sehr wesentliche Erhöhung gegen die jeßige Steuer zur Folge gehabt haben würde; eine Einigung die nicht einmal einen definitiven Abschluß der Sache enthielt, sondern als ein bedeutender Schritt zur Erreichung des ihnen vorschwebenden Ziels gelten fonnte.

So haben die Anhänger jenes Systems den bösen Schein auf sich geladen, als hätten sie durch ihren Widerstand gegen jede andere als die ihren vorgefaßten Ansichten entsprechenden Vorschläge zur Erhöhung der Garnzölle die Annahme ihrer Vorschläge erzwingen wollen.

Diesen Bemühungen der Anhänger des „nationalen Schußzoll= systems“ gegenüber würde die Vereinsregierungen ein Vorwurf nur dann treffen können, wenn die Forderungen jener den wirklichen Bedürfnissen der Zollvereinsindustrie entsprechend gewesen wären. Denn das ist der Grundfaß der nach den jeßigen Grundlagen des Vereins bet der Tarifirung maßgebend ist, und nur innerhalb der durch diese Grundlagen gegebenen Gränzen dürfen fich die Conferenzberathungen bewegen, fo lange die Regierungen des Zollvereins nicht durch besondere Verträge übereingekommen find diese Grundlagen zu ändern.

Diese Basen sind in dem Grundsaße ausgesprochen der an der Spiße der preußischen Zollgeseßgebung vom 26 Mai 1818 steht: durch eine angemessene Besteuerung des äußern Handels

und Verbrauchs fremder Waaren die inländische Gewerbsamkeit zu schüßen und dem Staate das Einkommen zu sichern welches Handel und Lurus ohne Erschwerung des Verkehrs gewähren können." So lange dieser Grundsaß noch anerkannt wird, kann bei einer Revision des Vereinstarifs von einer Erhöhung der Steuersäße nur so weit die Rede seyn, als sie nothwendig ist um die inländische Gewerbsamkeit zu schüßen; es kann dabei nicht der Zweck leiten, fie auf eine gewisse Stufe zu heben die ein staatswirthschaftliches System ihr anweist, nicht einzelnen Gewerbszweigen eine künst liche Entwickelung zu geben. Die Vereinsregierungen können nur das anerkannte Bedürfniß im Auge haben; mit dem Schußsoll zutreten wo ein früher blühender Industriezweig unter einem offenbaren Druck leidet, wo ein entstehender mit sichtlichen Hindernissen zu kämpfen hat; und vor allem müssen sie dabei vermeiden bestehende Interessen zu verlegen; sie dürfen nicht einen schon bestehenden Industriezweig drücken um einen andern zu heben, nicht den Handel und den Ackerbau belasten um die Manufacturen zu befördern. Treten zwei Theile der Volkswirthschaft bei der Frage über stärkere Beschüßung des einen in unauflöslichen Widerspruch, so müssen nach den bisher befolgten Grundsäßen die Vereinsregierungen sorgfältig erwägen welcher nach den eigenthümlichen Verhältnissen des Landes der richtigere, der denselben angemessenere ist, welchem daher der andere nachstehen muß; sie dürfen nicht nach dem abstracten Bilde einer vermeintlich vollkommenen Volkswirthschaft entscheiden. Und wenn auch die Vereinsregierungen bei solchen Artikeln, bei welchen Zollerhöhungen zur Sprache zu kommen pflegen, die financielle Seite der Zölle nicht zu hoch anzuschlagen brauchen, da deren Steuerertrag verhältnißmäßig gering ist, fo dürfen sie dieselbe doch nicht ganz außer Acht lassen. Denn der Fiscus ist die gemeinschaftliche Caffe des Landes, und die Regie: rungen haben bei seiner Vertretung nicht für Separatinteressen, fondern für die der Gesammtheit ihrer Völker zu sorgen. Sie dürfen nicht vergessen daß die Erhöhung eines Eingangszolls stets eine neue Besteuerung einschließt, und zwar eine solche die den einzelnen Steuerpflichtigen mehr entzieht als sie der Gesammt= heit einbringt.

Das alles ist bereits oft gesagt; es gibt aber Dinge die immer wiederholt werden müssen, bis sie gehört werden. Mußten demnach die Vereinsregierungen bei der Frage über anderweitige Tarie firung des baumwollenen und leinenen Garns, so lange der Zollverein noch auf seinen bisherigen Basen beruht, streng das praktische Bedürfniß zu einer Erhöhung des Tarifs ins Auge fassen, so fragt es sich ob dieses praktische Bedürfniß die hohen Säße erheischte welche die Anhänger des Schußsystems à tout prix verlangten, und ob nicht vielmehr diese mit jenem Bedürfniß in Widerspruch standen. Bei unbefangener Prüfung der Sachlage, so weit sie dem Publicum bekannt geworden ist, glauben wir nur zu der Ansicht gelangen zu können daß jene hohen Säße nicht ohne den entschiedensten Nachtheil für die Gesammtentwickelung des Zollvereins hätten angenommen werden können.

Zunächst aber müssen wir jene Unbefangenheit zu erlangen suchen die zur Prüfung der Sachlage nothwendig ist. Wir müssen uns klar machen daß jene Worte, mit denen seit einiger Zeit das Mitgefühl des Publicums gewaltsam aufgeregt wird, daß „der Nothschrei der sterbenden Industrie", die Schußlosigkeit der Arbeit", das nationale System" und wie es weiter heißt, Phrasen find, daß das was gewisse Stimmführer der Industriellen wollen, lediglich das eigene bessere Befinden ist. Sie thäten auch besser dieß offen herauszusagen, als vorzugeben daß ihr Streben auf Verbesserung der Lage der arbeitenden Classen gerichtet sey, als auf die mit Blut geschriebenen Forderungen der schlesischen Spinner“ hinzuweisen. Denn sie können die Erfahrung nicht wegläugnen daß eine Erhöhung des Gewerbsgewinns des Unternehmers nur selten eine Erhöhung des Arbeitslohns zur Folge hat, daß sie im Gegen= theil durch Vermehrung der Macht des Fabricanten sehr zum Nachs theil des Arbeiters wirken tann; fie tönnen nicht läugnen daß eine

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