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allein. Die Spülung mit der Anordnung von zwei Reihen von Schlitzen für die Spülluft (nach D. R. P. Nr. 257 181) hat aber den Vorteil, daß ein Aufladen der Verbrennungsluft möglich ist, d. h. die Verdichtung im Zylinder kann von einem Druck an beginnen, der bereits größer als der Atmosphärendruck ist. Auf diese Weise kann somit auch eine gewisse Leistungserhöhung der Maschine erreicht werden.

Der Bau großer Dieselmaschinen verlangt auch die Schaffung eines Versuchsstandes, der ermöglicht, selbst große Maschinen unter voller Dauerbelastung zu untersuchen. Auf dem Versuchsstande der Firma Gebrüder Sulzer erfolgt die Belastung mittels hydraulischer Bremsen, Bauart Heenan & Froude, Manchester.

1mm=1kg/cm2

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Abb. 1.

Indikatordiagramm der 4000 PS-Sechszylindermaschine

Damit erhält man eine unmittelbare und einwandfreie Messung der effektiven Leistung an der Hauptwelle der Maschine. Zur Untersuchung der größten Maschinen hat die Firma Gebrüder Sulzer eine solche Bremse für 12000 PS bei 125 Uml./Min. gebaut. Das Gehäusegewicht ruht hierbei nicht auf der Welle, sondern wird durch Rollen abgestützt, so daß der am Gehäuse befestigte Bremshebel leicht einspielen kann. Zur genauen

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Herstellung kaltgezogener Wellen. In der Zeitschrift f. prakt. Maschinenbau vom 26. September beschreibt A. Suverkrop die Einrichtung der Pennsilvania Steel Shafting Co. zur Herstellung kaltgezogener runder und kantiger Wellen. Die Fabrikation erstreckt sich in der Hauptsache auf Wellen aus wenig kohlenstoffhaltigem Stahl, doch wird auch gelegentlich sogar 311⁄2 v. H. Nickelstahl verarbeitet, der vorher ausgeglüht wird. Die obere Grenze im Durchmesser liegt bei 75 mm, darüber hinaus können Wellen nicht mehr mehr gezogen werden, sondern müssen gedreht werden.

Das Ziehen erfolgt in der Weise, daß zunächst die rohvorgewalzten Wellen, die bei 60 mm eine Materialzugabe von 1,6 mm, darüber hinaus von 3,2 mm besitzen, n hölzernen Wannen in heißer 10-prozentiger Schwefelsäure gebeizt werden, um jede Spur von Zunder zu entfernen, darauf wird dann durch Lagern in Kalkwasser die Säure neutralisiert. So vorbereitet, gelangen die Wellen zur Ziehbank, die in allen ihren Teilen verhältnis

mäßig roh ausgeführt ist. Auf der langen Ziehbahn läuft auf guẞeisernen Schienen der Ziehwagen, in dessen Maul die Wellen durch einen Keilverschluß gefaßt und durch das Zieheisen gezogen werden. Zur Fortbewegung des Wagens dient eine schwere, endlose Blockkette, die am freien Ende der Ziehbahn über das Mitnehmerrad des Getriebes läuft, am anderen, dem Zieheisen zugekehrten Ende von einer losen Rolle geführt wird. Der Wagen wird mit einem Haken in das nächste Glied der Kette gehängt und durch einen Anschlag am Ende der Ziehbahn selbsttätig wieder abgehängt.

Die Zieheisen werden aus einem Stahl von hohem Wolframgehalt angefertigt. Es wird angegeben, daß damit etwa 3000 m Wellen gezogen werden können, ehe sich die Ziehöffnung um 0,05 mm aufgeweitet hat. mit ist das Zieheisen für die betreffende Passung jedoch nicht wertlos geworden; es kann vielmehr fast beliebig oft auf den ursprünglichen Durchmesser zurückgeführt werden, da das Material beim Härten sehr stark schwindet. Man verfährt dabei in folgender Weise.

Das erhitzte Zieheisen wird auf ein senkrecht stehendes Rohr gesteckt, das von Wasser durchflossen wird. Die von innen nach außen fortschreitende Abkühlung bewirkt ein Zusammenziehen von beispielsweise 0,1 mm. bei einem 16 mm Zieheisen, was vollständig genügt, um die Oeffnung auf den Sollwert nachzuschlichten. Größere Eisen müssen sogar vorher ausgeschliffen werden, da die Schwindung für ein bloßes Nachpolieren zu groß ist. Daß die äußeren Abmessungen sich mit verändern, ist wenig von Bedeutung, da die Zieheisen ohnehin mit sehr viel Spielraum in den Haltungen des Widerlagers liegen. Schwächere Wellen müssen am Anfang auf etwa 10 cm Länge angespitzt werden, um überhaupt in das Zieheisen eingeführt werden zu können; das hindurchragende Ende wird von dem Maul des Wagens gefaßt. Die Befestigungsweise ist sehr einfach; das Maul, ein sich nach. hinten etwas erweiterndes Loch, erhält einen Keil als Beilage neben dem eingeführten Wellenende. Der Arbeitswiderstand beim Ziehen veranlaßt bei dem Vorgehen des Wagens ein Einziehen des Keiles. Je größer der Zug, um so fester ist die Verbindung. Wellen bis 25 mm Ø werden zu je vier gleichzeitig auf einer Bank gezogen. Geschmiert wird mit Oel, größere Wellen auch mit Talg und Graphit. Die Zugkraft beträgt beispielsweise beim Ziehen von vier 16 mm-Wellen 68 000 kg, die Zuggeschwindigkeit etwa 4,5 m in der Minute.

Stärkere Wellen als etwa 35 mm werden, um den Materialverlust durch das angespitzte Ende zu vermeiden, von einer besonderen Zange gefaßt und auf ein kurzes Stück durch das Zieheisen geschoben, bis sie von dem Ziehwagen gefaßt und weiter gezogen werden können.

Die runden Wellen werden nach dem Ziehen noch durch ein Walzwerk geschickt, in dem sie gerade gerichtet werden und ihre Politur erhalten. Stärkere Wellen als 38 mm müssen zu diesem Zwecke zwei- oder dreimal durch die Walze gehen. Die Schmierung erfolgt durch Oel.

Das Wesentlichste an diesem Walzwerk sind ein

oder mehrere Sätze von kurzen, ballig gedrehten Walzen, die zu Paaren gegenüberstehen und zwischen sich die Welle haben. Ihre Achsen stehen schräg zu dieser und werden über Kardanwellen durch Zahnräder angetrieben. Die Sch-äglage hat zur Folge, daß die Welle sich von selbst schraubenartig durch die Walzen bewegt. Beim Walzen starker Wellen wird auch noch eine andere Einrichtung benutzt, bei der die drei Satz Walzen in einem gemeinsamen Rahmen gelagert sind, der um die selbst sich nicht drehende Welle rotiert. Letztere wird vorher von den gröbsten Krümmungen durch eine Geraderichtpresse befreit. Rich. Müller.

D

Die Dampfstrahl-Luftpumpe von Westinghouse. Leblanc. Das Bestreben, die Wirtschaftlichkeit der Dampfturbinen durch Erzeugung eines möglichst hohen Vakuums in der Kondensationsanlage zu erhöhen, und die Erkenntnis, daß eine Luftpumpe mit Kolbenmechanismus für diesen Zweck infolge des unvermeidlichen schädlichen Raumes wenig geeignet ist, führte zur Anwendung von Wasserstrahl- und Dampfstrahlejektoren bei der Entlüftung. Ein Mangel aller Wasserstrahlluftpumpen ist ihre Unwirtschaftlichkeit bei großer Luftförderung sowie das träge Arbeiten in der Anfahrperiode. Man suchte diesen Uebelstand durch Vorschalten eines Dampfstrahlejektors abzustellen. Auch die Verbindung des letzteren mit einer Kolbenpumpe wurde in Betracht gezogen. Eine befriedigende Lösung des Problems scheint indessen erst in der von Leblanc entworfenen Dampfstrahlluftpumpe gefunden worden zu sein. Sie ist in der Abbildung schematisch dargestellt. Durch die Oeffnung C gelangt die abzusaugende Luft zu dem bei A eintretenden Dampfstrahl. Dieser ist durch Anordnung mehrerer Düsen an Stelle K einer einzigen in eine Anzahl von dünnen Strahlen zerteilt, was eine Vergrößerung der Dampfoberfläche und der Reibung zwischen Luft und Fördermittel zur Folge hat. Auch weist der Gesamtstrahl einer Düsengruppe die nach dem Verlassen der Austrittsöffnung durch Schallwellen im Dampf hervorgerufenen Kontraktionen und Erweiterungen nicht in dem Maße auf wie ein starker Einzelstrahl. Das Herantreten der Luft an den Dampfstrahl wird durch etagenförmige Anordnung der Düsen erleichtert. Das Dampfluftgemisch gelangt durch das konvergentdivergente Rohr BD nach E. Die Abmessungen des Apparates hängen von dem Drucke im Raume B und beim Austritt E sowie von der zu fördernden Menge ab. Berechnet man den Hals der Düse D für normalen Betrieb, so wird er sich in der Anfahrperiode als zu eng erweisen, da Menge und Gewicht des Mediums größer, die Austrittsgeschwindigkeit aber geringer ist. Wählt man nun die für das Anfahren ausreichenden Abmessungen,

E

so würde sich der Dampfstrahl bei Normalbetrieb nicht mehr an die Wandungen des Ejektors anlehnen. Es träten Wirbelungen und eine Verminderung der Arbeitsfähigkeit auf. Die letztgenannten Uebelstände würden.

vermieden, wenn man einen Diffusor mit elastischen Wandungen besäße. Diesen stellt Leblanc durch die Umführungsleitung K in Verbindung mit der Ringdüse H her. Wenn beim Anfahren der Dampfstrahl den ganzen Querschnitt ausfüllt, so treten die Ringdüsen nicht in Tätigkeit. Erst beim Abnehmen der Strahldicke und Entstehung von Unterdruck im Innenraum tritt durch K und H Flüssigkeit aus dem Raume E. Es entsteht selbsttätig ein elastisches, ringförmiges Kissen, das den Dampfstrahl umgibt und die engste Stelle des Ejektors ausfüllt. Bei der Ausführung des Apparates wurde die Aenderung getroffen, daß man die Ringdüse nicht an E anschloß, sondern die erforderliche Luft der Atmosphäre entnahm. Der Dampfverbrauch der Vorrichtung sowie der Platzbedarf sind gering. Der Arbeitsdampf kann dem Speisewasser zngeführt werden. Die Pumpe kann auch gegen Drücke arbeiten, die größer sind als der atmosphärische Druck. Gegen Lufteintritt ist der Dampfstrahlejektor weniger empfindlich als der Wasserstrahl-Schleuderapparat. Die BeDienung ist einfach. Die Instandhaltungskosten kommen nicht in Betracht. Der Aufbau des aus wenigen, allerdings sehr sorgfältig auszuführenden Teilen bestehenden Apparates erlaubt die Massenfabrikation, wodurch die Auswechselung schadhaft gewordener Teile vom Lager ermöglicht wird. (Melms in Schiffbau Nr. 19 1914.) Schmolk e.

Neuere Untersuchungen über Kohlenstaubexplosionen. (Nach Bergrat Dr. Czaplinski in „Oesterr. Zeitschr. f. Berg- und Hüttenw.") Im Anschluß an seine früheren Untersuchungen 1) berichtet der Verfasser über seine neuesten, im Babitzer Versuchsstollen des Rossitzer Steinkohlenreviers gewonnenen Versuchsergebnisse. Bei diesen Versuchen wurden zur Beurteilung des Einflusses der Kohlenstaubmenge und der Verteilungsart auf die Explosionsfähigkeit und Explosionsstärke des Kohlenstaubes möglichst lange Kohlenstaubzonen geschaffen. wie die Untersuchungen ergaben Diese bildeten eine wesentliche Bedingung für die Richtigkeit dieser Versuche. Aus den angestellten Messungen läßt sich der Schluß ziehen, daß für die Explosionsfähigkeit des untersuchten Kohlenstaubes (Steinkohlenstaub) eine untere Grenze bei 40 g und eine obere bei 2000 g Kohlenstaub auf 1 m3 Luft gegeben erscheint; innerhalb dieser Grenzen wird die Kohlenstaubexplosion mit der zunehmenden Dichtigkeit der Kohlenstaubzone stärker und dann wieder schwächer, bis sie bei 2000 g auf 1 m3 Luft ihre Fortpflanzungsmöglichkeit verliert und in dem dichten KohlenDas Maximum der staub- und Luftgemisch erstickt. Flammengeschwindigkeit (170 m in der Sek.) liegt bei 200 g Kohlenstaub auf 1 m3 Luft. Der Explosionsdruck stieg mit der wachsenden Flammengeschwindigkeit bis

1) Vgl. D. p. J. Bd. 328.

max 2,0 at im Stollen. Die Verteilungsart des Kohlenstaubes in dem Versuchsstollen übte insofern einen Einfluß auf die Explosionsfähigkeit und Explosionsstärke aus, als nur derjenige Kohlenstaub explosionsartig verbrannte, welcher in dem Augenblick der Zündung durch einen Dynamitschuß in der Luft schwebt, bzw. nach der erfolgten Zündung durch die dadurch hervorgerufenen Luftstöße zur Aufwirbelung gelangt. Erfolgte die Verteilung des Kohlenstaubes derart, daß er überhaupt nicht aufgewirbelt wurde, so blieb die Explosion aus; damit hängt auch der Einfluß der Feinheit des Kohlenstaubes auf dessen Explosionsfähigkeit zusammen.

Schorrig.

Sägespäne als Feuerlöschmittel bewähren sich nach Machinery" vom November 1914 vermöge ihrer Eigenschaft, an der Oberfläche beim Verbrennen eine Kruste zu bilden, die den Zutritt von Verbrennungsluft fast vollständig verhindert. Selbst zum Löschen in Brand geratener Flüssigkeiten können Sägespäne mit Vorteil. verwendet werden. Bei leichteren Oelen, wie z. B. Gasolin freilich nur, wenn es sich um das Ablöschen kleinerer, auf den Boden vergossener Mengen handelt; bei größeren Gefäßen ist es schwierig, die ganze brennende Oberfläche mit Sägespänen zu überdecken, da sie zum Teil zu Boden sinken und an diesen Stellen die Flamme wieder durchschlagen lassen. Bei schweren Oelen, Lacken, geschmolzenem Wachs und dergleichen ist die Wirkung

besser.

Die Löschwirkung kann wesentlich verbessert werden durch Beimengung von Soda, die bei der Erhitzung Kohlensäure abgibt. Eine Mischung von 125 kg auf 1 cbm Sägespäne soll sich als zweckdienlich erwiesen haben.

Art und Feuchtigkeit der Späne haben wenig Einfluß auf die Löschfähigkeit, sie sollen jedoch nicht zu fein sein. In Betrieben, wo ohnehin Sägespäne in größeren Mengen zur Verfügung sind, kann ihre Verwendung im Notfalle durchaus von Nutzen sein. Größere Mengen lagernder Sägespäne können durch zeitweiliges Bestreuen mit Soda besonders gegen Feuersgefahr geschützt werden. Dipl.-Ing. W. Speiser.

Der Rechtsschutz des Lieferanten gegen Pfändung unbezahlter Maschinen oder Anlagen. Je mehr der Eigentumsvorbehalt im Geschäftsleben üblich wird, desto mehr häufen sich die Interventionsprozesse gegen Gläubiger, die Gegenstände, von denen sie den Eigentumsvorbehalt nicht kennen, pfänden, oder die Grundstücke zur Versteigerung bringen, auf denen sich fremde Maschinen, Anlagen usw. befinden, die in das Eigentum des Erstehers übergehen würden, wenn der Eigentumsvorbehalt nicht rechtzeitig geltend gemacht wird.

Diese Interventionsprozesse sind häufig sehr kostspielig und für den Eigentümer darum häufig besonders unangenehm, weil er selbst, wenn er mit seinem Anspruch durchdringt, unter Umständen die Prozeßkosten tragen muß, falls der Gegner den Eigentumsanspruch an

erkennt, und zur Erhebung der Klage keinen Anlaß gegeben hat.

Die Frage, was dazu erforderlich ist, um dem Betreiben des Gläubigers gegenüber das Eigentum glaubhaft zu machen, soll hier nicht weiter erörtert werden. Nur eine besonders wichtige Frage soll herausgegriffen werden: Der Lieferant von Maschinen oder technischen Anlagen, die nicht dauernd eingebaut sind und an denen er sein Eigentum vorbehalten hat, hat nur dann Aussicht, bei der Interventionsklage ohne Kosten davon zu kommen, wenn seine Klageerhebung zur ordnungsmäßigen Rechtsverfolgung nötig war.

Handelt es sich um eine gewöhnliche Pfändung einer Maschine oder technischen Anlage, so liegen die Schwierigkeiten in der Regel allein in der Frage, ob das Verhalten des Eigentümers für den pfändenden Gläubiger hätte Anlaß sein müssen, die Pfandstücke ohne weiteres freizugeben, oder ob es ihn berechtigt, die Pfändung aufrecht zu erhalten, bis der Eigentumsvorbehalt des Lieferanten ihm in überzeugender Weise glaubhaft gemacht ist.

Erfolgt nach ordnungsmäßiger Glaubhaftmachung die Freigabe nicht, so ist der Eigentümer zur Klage genötigt, und auch wenn im Prozeß ein Anerkenntnis seines Klageanspruches erfolgt, braucht er keine Kosten zu tragen.

Schwieriger liegt diese Frage aber auf dem Gebiete der Grundstückszwangsversteigerung. Die Beschlagnahme des Grundstückes ergreift auch die Zubehörstücke und Maschinen und Anlagen, die sich auf einem Grundstück befinden, sind vielfach als Zubehör des Grundstückes anzusehen, so daß der Eigentümer jedenfalls genötigt ist, seinen Eigentumsvorbehalt gegen den die Zwangsversteigerung betreibenden Gläubiger geltend zu machen. Während aber bei der gewöhnlichen Mobilienpfändung der Gläubiger jederzeit in der Lage ist, durch eine einfache Freigabeerklärung auf sein Pfandrecht zu verzichten, ist bei der Zwangsversteigerung eine derartige Möglichkeit nicht vorgesehen. Um einen von der Beschlagnahme betroffenen Gegenstand von der Beschlagnahme zu befreien, ist nämlich nach §§ 55 und 37 des Zwangsversteigerungsgesetzes ein Beschluß des Versteigerungsrichters erforderlich.

Wäre dieser Beschluß nur auf Grund einer Entscheidung des Prozeßgerichtes zu erwirken, so würde dem Eigentümer, der die Freigabe der ihm gehörenden Zubehörstücke verlangt, gar kein anderer Weg übrig bleiben, als zunächst eine Prozeßentscheidung herbeizuführen, die den Zwangsversteigerungsrichter binden würde. In diesem Falle wäre ein Prozeß sogar dann nötig, wenn er und der betreibende Gläubiger über das Eigentum an den mitbeschlagnahmten Zubehörstücken einig wären. Die Rechtslage wäre dann ähnlich wie die Rechtsstellung des Hypothekengläubigers.

Um sein Hypothekenrecht im Wege der Zwangsversteigerung zu verwirklichen, ist der Hypothekengläubiger zur Hypothekenklage genötigt, auch wenn der Grundstückseigentümer ihm sein Recht zur Betreibung der Zwangsversteigerung garnicht streitig macht.

So hat auch kürzlich das Landgericht Kiel die Stellung des Zwangsversteigerungsrichters angesehen und hat gemeint, daß er einen Aufhebungsbeschluß auf Freigabe der Zubehörstücke nur dann erlassen könne, wenn eine Prozeßentscheidung vorangegangen ist.

Diese Auffassung ist aber unrichtig. Im Zwangsversteigerungsgesetz findet sich keine Bestimmung, aus der zu schließen ist, daß der Zwangsversteigerungsrichter einen teilweisen Aufhebungsbeschluß nicht auch schon auf Antrag des Gläubigers allein erlassen dürfe. Zwar pflegt in der Regel ein derartiger Beschluß nur nach vorhergegangener Klage zu erfolgen; daß aber eine solche Klage erforderlich sei, ist nicht anzunehmen.

Daraus folgt: Der Eigentümer, der sein Eigentumsrecht an den gelieferten Maschinen oder Anlagen geltend macht, darf nicht ohne weiteres gleich den Klageweg beschreiten, da zu einer Klagc erst dann Anlaß gegeben ist, wenn der betreibende Gläubiger das Recht des Eigentümers an den Maschinen oder Anlagen bestreitet. Er muß zunächst den betreibenden Gläubiger von seinem Eigentumsrecht an den Anlagen in Kenntnis setzen und von ihm verlangen, daß er seinerseits dem Zwangsversteigerungsgericht eine entsprechende Freigabeerklärung übersendet. Erst wenn der Gläubiger diesem Verlangen nicht Folge leistet, erst dann hat er Anlaß zur Klageerhebung gegeben.

So hat auch das Oberlandesgericht Kiel (W 91/11) entschieden und die erwähnte Landgerichtsentscheidung aufgehoben.

Es dürfte sogar zweifelhaft sein, ob dann, wenn der Gläubiger die Freigabe nicht unverzüglich bewirkt, der Eigentümer ohne weiteres zur Klageerhebung berechtigt ist. Er ist nämlich in der Lage, sein Eigentumsrecht in dem Zwangsversteigerungsverfahren auch direkt geltend zu machen, so daß der Zwangsversteigerungsrichter die in fremdem Eigentum stehenden Zubehörstücke freizugeben hat, wenn von Seiten der betreibenden Gläubiger kein Widerspruch erhoben wird. Es würde daher möglicherweise gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn jemand, statt den billigeren Weg zu wählen, eine viel kostspieligere Klage gegen den betreibenden Gläubiger anstrengt, um sein Eigentumsrecht in Hinsicht auf die von der Beschlagnahme betroffenen Maschinen und technischen Anlagen zu verfolgen.

Aber auch abgesehen von den Kosten dürfte es sich empfehlen, ehe man zur Klage schreitet, es zuvor mit der direkten Rechtsverfolgung im Zwangsversteigerungsverfahren zu versuchen, da dieser Weg zum mindesten einfacher ist und in kürzerer Zeit erledigt wird.

Dr. jur. Eckstein.

Zuschrift an die Redaktion. (Ohne Verantwortung der Redaktion.)

Im Anschluß an die Ausführungen des Herrn Oberingenieurs Preu, Cannstatt, Heft 48/49, 1914, Dinglers polyt. Journal wird uns geschrieben:

Ich habe in meinem Bezirk über 100 Dieselmotoren im Betrieb und kenne die Ursachen der Zylinderkopfrisse genau. Es gibt wohl keine Zylinderkopfkonstruktion, bei der es einem Maschinisten möglich, wäre von Hand mittels eines Meißels oder Kratzers den Kesselstein an allen Stellen wegzubekommen.

Der Zylinderkopf ist das komplizierteste Gußstück und hat mindestens fünf Durchbrüche Ein- und Ausströmventil, Brennstoffnadel, Anlaßventil, Indikatorstutzen.

Es ist schon ein Kunststück, wenn da ein Maschinist mit einem Kratzer an alle Ecken kommt. Dem Maschi

nisten hier Nachlässigkeit vorzuwerfen, ist stark. Wenn ein Fabrikant stark kesselsteinhaltiges Wasser verwendet, also keine Enthärtenungsanlage, durch welche das Wasser hinreichend enthärtet wird, sich beschafft, so hat er eben mit Zylinderkopfrissen zu rechnen. Selbst das Ausspülen mit verdünnter Salzsäure bietet nicht die Garantie, daß der Kesselstein überall sich aufgelöst hat. Die Ursache des Risses kann aber entweder nur an der Verwendung des harten Wassers liegen oder überhaupt an einem Konstruktionsfehler der Fabrik. Zum Beispiel, wenn an den Hohlkehlen zu viel Material aufgespeichert ist, so daß Wärmestauungen eintreten.

Stuttgart, 23. Dezember 1914.

M.

Bücherschau.

Die wissenschaftlichen Grundlagen der Elektrotechnik. Von Prof. Dr. Gustav Benischke. Dritte Auflage. Mit 551 Abbildungen. Berlin 1914. Julius Springer. Preis geb. 15,- M.

Das Werk ist wegen seiner Vorzüge, der klaren Darstellung und seiner Gründlichkeit, bereits in weiteren Kreisen bekannt. Die Aenderungen, welche die dritte Auflage der zweiten gegenüber aufweist, tragen hauptsächlich den in der Zwischenzeit erzielten Fortschritten der Starkstromtechnik Rechnung. Insbesondere ist davon das 15. Kapitel: Der Durchgang der Elektrizität durch Nichtleiter, betroffen worden, in welchem der Frage der Isolierung in der modernen Hochspannungstechnik ein breiter Raum gewidmet ist. Eine wesentliche Umarbeitung hat ferner die Behandlung des Transformators erfahren, die jetzt mit dem allgemeinen Fall des Transformators mit Streuung beginnt und den streuungslosen Transformator als Sonderfall berücksichtigt.

Der Aufbau des Buches ist im wesentlichen derselbe geblieben: Allgemeine Grundgesetze über Magnetismus und Elektrizität; Grundgesetze der Elektrostatik; Grundgesetze der strömenden Elektrizität; die elektrolytischen Vorgänge; magnetische Wirkungen des Stromes; magnetische Induktion; Elektrodynamik; elektrische Induktion; der einfache Wechselstrom; gegenseitige Induktion zweier Stromkreise; die Kapazitätserscheinungen; nichtstationäre Stromzustände; zusammengesetzte Wellenformen; die mehrphasigen Wechselströme; der Durchgang der Elektrizität durch Nichtleiter. Die beiden letzten Kapitel behandeln schließlich die Grundlagen der Meßtechnik und das absolute und praktische Maßsystem.

Eine große Anzahl von guten Abbildungen, Schaulinien und Tabellen tragen zur Anschaulichkeit des Buches ebenso bei wie die an den wichtigsten Stellen eingefügten Zahlenbeispiele.

Was die mathematische Form betrifft, so verzichtet der Verfasser grundsätzlich auf die Anwendung der symbolischen Schreibweise bei der Behandlung der Wechselströme. Die ausschliẞliche Benutzung der natürlichen Rechnungsweise trägt auch zweifellos viel zu der Klarheit und Einheitlichkeit des vorliegenden Buches bei. Die Darlegung des Standpunktes des Verfassers in der Vorrede legt jedoch eine Verallgemeinerung nahe, die gewiß keine Berechtigung hat. Denn in gewissen Fällen bietet die symbolische Rechnungsweise, insbesondere in der Exponentialform unbestrittene Vorteile. Erwähnt sei nur die moderne Theorie der Telephonie und Telegraphie, welche Gebiete

allerdings bedauerlicherweise im vorliegenden Buch so gut wie gar keine Berücksichtigung finden. Es ließe sich vielleicht mit Recht einwenden, daß die Grundlagen für die theoretische Telegraphie und Telephonie, wenn auch an verschiedenen Stellen verstreut, in dem Buche enthalten seien. Doch sind sie niemals bestimmt ins Auge gefaßt und vor allem niemals als Beispiel herangezogen, so gute Gelegenheit dafür auch bei den Transformatoren, den Ausgleichvorgängen und Wellen auf Drähten vorhanden ware.

Für ein ausführliches Eingehen auf die Gründe des Verfassers gegen die symbolische Schreibweise ist hier nicht der Platz; nur ein, freilich untergeordneter, Punkt sei erwähnt: der Verfasser weist darauf hin, daß fast in allen Büchern, die die symbolische Methode anwenden, ein besonderes Kapitel darüber für notwendig gehalten wird, wodurch die angestrebte Kürze verloren geht. Das liegt doch wohl aber daran, daß die Vektorenrechnung erst in neuerer Zeit weitere Anwendung gefunden hat und noch nicht jedem ohne weiteres geläufig ist. Weisen doch auch die klassischen Werke über theoretische Physik eine Einführung in die analytische Geometrie auf

So angenehm, wie bereits erwähnt, die Vermeidung der symbolischen Methode im vorliegenden Fall auch ist, so würde es doch manchem, insbesondere wenn er das Buch zum Nachschlagen benutzt, wohl angenehm sein, wenn die für Vektoren eingebürgerten deutschen großen Buchstaben nicht an Stellen verwendet würden, wo er gerade große lateinische Buchstaben verwendet, so z. B. E und für die Scheitelwerte statt für die Vektoren der Spannung und der Stromstärke.

Die Ausstattung des Buches ist vorzüglich.

Gruschke.

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