Streffleurs österreichische militärische Zeitschrift, Band 1;Band 54L. W. Seidel, 1913 Monthly issues published 1811-90 contain a section on army personnel changes, called, 1811-47, Neeste Militärveränderungen; 1848-49, 1864-90, Personalveränderungen; 1860-63, Armeenachrichten. |
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Seite 70
... Präsenzdienst in der Kriegsmarine . Der Ursprung dieses neuen Paragraphen wurde bereits be- gründet . Es erübrigt ... Präsenzdienstes im Frontdienste des gemeinsamen Heeres oder der Landwehr haben , die einer der im ersten Absatz des ...
... Präsenzdienst in der Kriegsmarine . Der Ursprung dieses neuen Paragraphen wurde bereits be- gründet . Es erübrigt ... Präsenzdienstes im Frontdienste des gemeinsamen Heeres oder der Landwehr haben , die einer der im ersten Absatz des ...
Seite 75
... Präsenzdienst als Unter- offiziere freiwillig fortsetzen , werden künftig bei Reklamationsgesuchen als zur Unterstützung der Reklamanten nicht berufen angesehen und bei Beurteilung von Rekla- mationsversuchen nicht in Betracht gezogen ...
... Präsenzdienst als Unter- offiziere freiwillig fortsetzen , werden künftig bei Reklamationsgesuchen als zur Unterstützung der Reklamanten nicht berufen angesehen und bei Beurteilung von Rekla- mationsversuchen nicht in Betracht gezogen ...
Seite 78
... Präsenzdienst als Unteroffiziere freiwillig fortsetzen , bei Be- urteilung von Reklamationsversuchen in Betracht gezogen . Künftig wird dies nicht der Fall sein und es werden hiedurch zahlreiche Wehr- pflichtige , die bisher nicht ...
... Präsenzdienst als Unteroffiziere freiwillig fortsetzen , bei Be- urteilung von Reklamationsversuchen in Betracht gezogen . Künftig wird dies nicht der Fall sein und es werden hiedurch zahlreiche Wehr- pflichtige , die bisher nicht ...
Seite 88
... Präsenzdienst herangezogen werden kann . Die im 50 der Wehrgesetze von 1889 ausgesprochene Ein- schränkung des Verbotes auf die drei stellungspflichtigen Alters- klassen erfolgte deshalb , um den geistlichen Behörden keine ...
... Präsenzdienst herangezogen werden kann . Die im 50 der Wehrgesetze von 1889 ausgesprochene Ein- schränkung des Verbotes auf die drei stellungspflichtigen Alters- klassen erfolgte deshalb , um den geistlichen Behörden keine ...
Seite 92
... Präsenz dienst betrifft und mehr als drei Monate beträgt . Demgemäß zählt einem Wehrpflichtigen , der über den Tag , an dem er den Präsenzdienst hätte antreten sollen , noch durch mehr als drei Monate in Untersuchungs- oder Strafhaft ...
... Präsenz dienst betrifft und mehr als drei Monate beträgt . Demgemäß zählt einem Wehrpflichtigen , der über den Tag , an dem er den Präsenzdienst hätte antreten sollen , noch durch mehr als drei Monate in Untersuchungs- oder Strafhaft ...
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