Streffleurs österreichische militärische Zeitschrift, Band 1;Band 54L. W. Seidel, 1913 Monthly issues published 1811-90 contain a section on army personnel changes, called, 1811-47, Neeste Militärveränderungen; 1848-49, 1864-90, Personalveränderungen; 1860-63, Armeenachrichten. |
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Seite 69
... Kriegsmarine . Aus dem bisherigen § 26 . Berufsseeleute , die das Schlußprüfungszeugnis einer nautischen Schule besitzen , führen bei der Handelsmarine die Bezeichnung „ Ka- detten " . Diese Bezeichnung wurde auch im Punkte 1 des neuen ...
... Kriegsmarine . Aus dem bisherigen § 26 . Berufsseeleute , die das Schlußprüfungszeugnis einer nautischen Schule besitzen , führen bei der Handelsmarine die Bezeichnung „ Ka- detten " . Diese Bezeichnung wurde auch im Punkte 1 des neuen ...
Seite 70
... Kriegsmarine einzuteilen sind . Im übrigen sei auf die Erläuterungen zu den §§ 21 und 23 hin- gewiesen . Zum § 28 ( neu ) . Freiwilliger zweijähriger Präsenzdienst in der Kriegsmarine . Der Ursprung dieses neuen Paragraphen wurde ...
... Kriegsmarine einzuteilen sind . Im übrigen sei auf die Erläuterungen zu den §§ 21 und 23 hin- gewiesen . Zum § 28 ( neu ) . Freiwilliger zweijähriger Präsenzdienst in der Kriegsmarine . Der Ursprung dieses neuen Paragraphen wurde ...
Seite 71
jährigen Präsenzdienstes in der Kriegsmarine ausnahmsweise zu- gestanden werden . Die Bestimmung des Punktes 4 entspricht den analogen , in den §§ 23 , 24 , 25 und 27 aufgestellten Grundsätzen . Zum § 29 . Geistliche und Kandidaten des ...
jährigen Präsenzdienstes in der Kriegsmarine ausnahmsweise zu- gestanden werden . Die Bestimmung des Punktes 4 entspricht den analogen , in den §§ 23 , 24 , 25 und 27 aufgestellten Grundsätzen . Zum § 29 . Geistliche und Kandidaten des ...
Seite 79
... Kriegsmarine ) auf ärarische Kosten ausbilden lassen , wodurch sie zu einer verlängerten Präsenz- dienstzeit verpflichtet sind , ihren bereits bestandenen Begünstigungs- anspruch erst bei der Assentierung oder nach derselben geltend ...
... Kriegsmarine ) auf ärarische Kosten ausbilden lassen , wodurch sie zu einer verlängerten Präsenz- dienstzeit verpflichtet sind , ihren bereits bestandenen Begünstigungs- anspruch erst bei der Assentierung oder nach derselben geltend ...
Seite 81
... Kriegsmarine nach dem § 28 einheitlich bei einer Stelle zu treffen und daher auch diese Entscheidung in die Kompetenz des Ministers für Landesverteidigung ( des Landesverteidigungsministers ) zu über- weisen . Da in diesen Fällen ...
... Kriegsmarine nach dem § 28 einheitlich bei einer Stelle zu treffen und daher auch diese Entscheidung in die Kompetenz des Ministers für Landesverteidigung ( des Landesverteidigungsministers ) zu über- weisen . Da in diesen Fällen ...
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