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Art. 6. Les puissances signataires du présent traité constatent que la dissolution de la Confédération germanique ayant également amené la dissolution des liens qui unissaient le duché de Limbourg collectivement avec le grand-duché de Luxembourg à ladite Confédération, il en résulte que les rapports dont il est fait mention aux articles III, IV et V du traité du 19 avril 1839, entre le grand-duché et certains territoires appartenant au duché de Limbourg, ont cesse d'exister, lesdits territoires continuant à faire partie intégrante du royaume des Pays-Bas.

Art. 7. Le présent traité sera ratifié et les ratifications en seront échangées à Londres dans l'espace de quatre semaines ou plus tôt si faire se peut.

En foi de quoi, les plénipotentiaires respectifs l'ont signé et y ont apposé le sceau de leurs armes.

Fait à Londres, le 11 mai 1867.

Stanley. Apponyi. Latour d'Auvergne.
d'Azeglio. Bentinck. van de Weyer.
Tornaco. Servais. Bernstorff.
Brunn ow.

Déclaration.

Il est bien entendu que l'article 3 ne porte point atteinte aux droits des autres puissances neutres de conserver et au besoin d'améliorer leurs places fortes et autres moyens de défense.

(Suivent les mêmes signatures.)

XXXIV.

Actenstücke,

die neuesten Veränderungen in der Moldau und Walachei

betreffend.

Nachdem das russische Protectorat über die Donaufürstenthümer durch den 22. Artikel des pariser Friedens vom 30. März 1856 beseitigt war, arbeiteten die Rumänen eifrig an der Vereinigung der Moldau und Walachei unter einem gemeinschaftlichen Fürsten. Es bildete sich nach diesem Friedensschluß in den beiden Ländern ein eigener Verein für die Herbeiführung einer Vereinigung beider Fürstenthümer unter einem Fürsten aus der Dynastie eines der nicht an Rumänien angrenzenden Länder. Am 6. Juni 1856 hielt dieser Verein seine erste Sizung. Die Pforte widersetzte sich zwar diesen Bestrebungen, und auch Desterreich war denselben nicht günstig, da sie die Rumänen unter österreichischem Scepter gleichfalls in Aufregung brachten; allein der Kaiser Napoleon, der vielleicht den jungen Prinzen Murat für den neuen rumänischen Thron in Aussicht hatte, unterstützte dieselben, und Ende October 1857 erklärten die moldauischen Volksabgeordneten, die nach Anordnung des pariser Friedenscongresses ihre Wünsche be= züglich innerer Reformen aussprechen sollten, ihr erster Wunsch sei die Vereinigung der Moldau und Walachei unter einem erblichen Fürsten. Im Juli 1858 erschien hierauf in Paris auf Veranstaltung Napoleons eine Broschüre unter dem Titel: „Napoleon III. und die rumänische Frage", welche die Entwicklung des Nationalitätsprinzips für das oberste Kennzeichen eines civilisirten Staates, Desterreich aber für den größten Feind dieses Prinzips erklärte, und den Rumänen das Recht zusprach, sich nach diesem Prinzipe zu einigen. Allein vorderhand äußerten die Ansichten des französischen Kaisers bei den Mächten noch keine durchgreifende Wirkung; auch Frankreich fügte sich vorläufig noch einmal der Mehrheit der pariser Conferenz. In der Convention, welche

von Frankreich, Desterreich, England, Preußen, Rußland, Sardinien und der Pforte am 19. August 1858 zu Paris bezüglich der neuen Regelung der Verhältnisse der Moldau und Walachei unterzeichnet wurde,*) waren zwar die Rechte und Freiheiten der Fürstenthümer einigermassen erweitert, aber die Trennung derselben unter zwei Hospodare blieb aufrecht erhalten. Nichtsdestoweniger kamen die Rumänen überein, bei der nächsten Hospodarenwahl für die Moldau und für die Walachei die nämliche Person zu wählen und auf diese Weise einen Schritt weiter zur Vereinigung der Fürstenthümer zu thun. Am 17. Januar 1859 erwählte die moldauische Nationalversammlung den moldauischen Abgeordneten der Stadt Husch am Pruth, Alexander Cusa, zum Hospodar, und dasselbe geschah am 7. Februar durch die Nationalversammlung der Walachei. Frankreich und Rußland (Cusa gehörte zur russischen Partei) erkannten diese Wahl sofort an, und der neue Hospodar hielt am 20. Februar 1859 in Bucharest seinen Ein

Die Pforte protestirte, da nach der pariser Convention vom 19. August 1858 für jedes Fürstenthum ein besonderer Hospodar ge= wählt werden müsse, Cusa auch die übrigen im Artikel 13 der Convention vorgezeichneten Bedingungen nicht erfülle, welche verlangten, daß der Hospodar mindestens 35 Jahre alt und zehn Jahre im Staatsdienst gewesen sei, auch 3000 Dukaten jährliche Rente aus liegenden Gründen beziehe. Im September 1859 gab die Pforte in so weit nach, daß sie Cusa als Hospodar der Moldau bestätigte; die Rumänen aber fuhren in ihrem Einigungswerke unbekümmert fort, gaben sich am 9. November 1859 eine gemeinsame Constitution und erklärten im ersten Paragraph derselben die ewige Vereinigung der beiden Fürstenthümer zu einem Reiche und unter einem Regenten. Nach langen Verhandlungen genehmigten auch die pariser Conferenzmächte diese Neuerung, und der Sultan gab durch einen Ferman vom 6. Dezember 1861 seine Einwilligung dazu, aber nur für die Lebenszeit des Fürsten Cusa.**)

Die Regierung des neuen Hospodars war von kurzer Dauer. Cusa führte eine sehr üble Finanzwirthschaft. Als er im Jahr 1859 die Regierung der vereinigten Fürstenthümer antrat, hatte die Wa= lachei einen Einnahme-Ueberschuß, die Moldau eine kaum nennens werthe Staatsschuld: am Anfang des Jahres 1866 war eine gemeinsame Staatsschuld von 1453 Millionen Piastern herangewachsen. Eine unblutige Revolution vertrieb ihn aus Rumänien. Am 23. Februar 1866 drang in Bukarest eine Anzahl Verschworener unter Anführung des

*) Wir geben am Schlusse dieses Artikels den französischen Text dieser Convention vollständig in der Urkunde 1.

**) Vgl. die am Schlusse angefügte Urkunde 2.

Generals Golesco, des Obersten Haralambi und des Majors Leca morgens vier Uhr in seinen Palast und zwang ihn unter Androhung des Todes seine Abdankung zu unterschreiben. Eine Proclamation verkündete den Rumänen das Ereigniß mit folgenden Worten: „Rumänen! Vor sieben Jahren habt ihr Europa gezeigt, was Patriotismus und Bürgertugend vermögen. Unglücklicher Weise habt ihr euch in der Wahl des Fürsten, den ihr an eure Spitze gestellt, getäuscht. Anarchie und Korruption, Mißachtung der Gesetze, Herabwürdigung des Landes im Innern und Aeußeren, Verschwendung der Habe der Nation waren die Prinzipien, welche diese schuldbelastete Regierung leiteten. Heute hat dieselbe aufgehört, zu sein!"— Am 25. Februar 1866 reiste Cusa unter Eskorte auf österreichisches Gebiet nach Kronstadt ab und begab sich von da über Wien nach Paris. Die provisorische Regierung ernannte den Grafen Philipp von Flandern, Bruder des Königs der Belgier, zum Fürsten von Rumänien, dieser lehnte aber am 27. Febr. 1866 die zugedachte Würde ab. Es waren noch unter König Leopold I., wenige Jahre vorher, von Seiten des belgischen Hofes im Geheimen Schritte geschehen, um einem belgischen Prinzen die Regierung in den Fürstenthümern zu verschaffen, was damals zu Differenzen zwischen der Pforte und dem belgischen Kabinet geführt hatte; ohne Zweifel hatten die Rumänen, auf die damalige Gesinnung des belgischen Hofes bauend, jezt den Prinzen Philipp erwählt; allein Rücksichten auf die österreichische Verwandtschaft und die bedenkliche Haltung Napoleons scheinen die belgische Königsfamilie bestimmt zu haben, unter den gegenwärtigen Verhältnissen auf die Erwerbung der Fürstenthümer zu verzichten. Die Pforte ihrerseits protestirte gegen jedes eigenmächtige Vorgehen der Rumänen, verlangte Einhaltung der Verträge, nach welchen die Moldau und Walachei durch besondere Hospodare regiert werden müßten, und appellirte an eine Conferenz der Großmächte, da ihr die Verträge verboten, mit Gewalt einzuschreiten, und sie an die Vermittlung der Mächte verwiesen. Die Conferenz versammelte sich am 10. März 1866 zu Paris, konnte aber bei dem drohenden Kriege in Deutschland sich zu keinem weiteren gemeinschaftlichen Beschlusse einigen, als daß die Integrität der Türkei und die Suzeränetät der Pforte über die Donaufürstenthümer aufrecht erhalten werden sollten. Desterreich, England und Rußland waren für die Trennung der Fürstenthümer, Preußen, Frankreich und Italien stimmten für eine bleibende Vereinigung unter einem Prinzen aus einem europäischen Fürstenhause. Nachdem eine rumänische Deputation Mitte März 1866 in Brüssel nochmals vom Grafen von Flandern einen ablehnenden Bescheid erhalten hatte, schlugen die rumänische Statthalterschaft und die Minister dem Volke am 25. März

(13. März alten Style) 1866 den Prinzen Karl Ludwig von Hohenzollern, geboren 1839, zweiten Sohn des in Düsseldorf als Gouverneur der preußischen Rheinprovinz residirenden Fürsten Karl Anton von Hohenzollern-Sigmaringen, zum erblichen Fürsten von Rumänien vor. Derselbe wurde auch durch Plebiscit am 11. April (30. März alten Styls) mit 685,969 gegen 224 Stimmen erwählt und am 20. April 1866 proklamirt. Der junge Fürst war bisher Lieutenant in der preußischen Garde gewesen und wurde von Napoleon protegirt, da seine Großmutter eine Prinzessin Murat war. Die pariser Conferenz, welche am 24. April ihre Sihungen wieder aufnahm, beschloß nichtsdestoweniger am 2. Mai wiederholt, daß die Rumänen bei der Wahl eines neuen Fürsten die Bestimmungen der Verträge aufrecht erhalten müßten. Als die gesetzgebende Versammlung der Donaufürstenthümer am 13. Mai 1866 die Wahl sanctionirte und der französische Minister Drouyn de Lhuys am 17. Mai diese Sanction der Conferenz bekannt gemacht hatte, protestirte der türkische Gesandte und verlangte, daß die Conferenz selbst einen Hospodar in Vorschlag bringe und einsete. Die Conferenz nahm diesen Antrag an; der Prinz von Hohenzollern begab sich aber gleichwohl im Stillen nach Bukarest und wurde daselbst am 22. Mai mit Kanonendonner und Glockengeläute empfangen. An dem nämlichen Tage erklärte er die Annahme der Wahl vor den versammelten rumänischen Ständen mit folgenden Worten: „Aus freiem Antriebe von der Nation zum Fürsten von Rumänien erwählt, habe ich ohne Zögern mein Land und meine Familie verlassen, um dem Rufe des Volkes zu folgen, welches mir seine Geschicke anvertraut. So wie ich den Fuß auf diesen geheiligten Boden gesezt, bin ich Rumäne geworden, die Annahme des Plebiscits legt mir, ich weiß es, große Pflichten auf; ich hoffe, daß es mir vergönnt sein wird, sie zu erfüllen. Ich bringe Ihnen ein loyales Herz, ehrliche Abfichten, einen festen Willen, Gutes zu stiften, eine unbegrenzte Hingebung an mein neues Vaterland und jene unerschütterliche Achtung vor den Gesezen entgegen, welche ich aus dem Beispiel der Meinigen geschöpft. Heute Bürger, morgen Soldat, wenn es sein muß, werde ich mit Ihnen die guten und die bösen Geschicke theilen. Von nun an ist Alles gemeinsam zwischen uns. Zählen Sie auf mich, wie ich auf Sie zähle. Gott allein kann wissen, was die Zukunft unserem Vaterlande aufbehalten. Begnügen wir uns damit, unsere Pflicht zu thun! Stärken wir uns durch Eintracht! Vereinigen wir unsere Bemühungen, um auf der Höhe der Ereignisse zu stehen! Die Vorsehung, welche Ihren Erwählten bisher beschüßte und die Hindernisse auf dem Weg hieher beseitigte, wird ihr Werk nicht unvollendet laffen. Es lebe Rumänien!"

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