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XVII.

Antrag

Preußens beim dentschen Bunde auf Bundesreform,

9. April 1866.

Es zeigte sich immer deutlicher, daß das preußische Kabinet den festen Entschluß gefaßt hatte, selbst auf die Gefahr eines Krieges mit Desterreich hin, sich eine einflußreichere Stellung in Deutschland zu verschaffen, und zur Vergrößerung seiner reellen Macht die Elbherzogthümer ohne viel weiteres Herumfragen geradezu sämmtlich zu annektiren. Die norddeutsche allgemeine Zeitung, das Organ des Ministers Grafen Bismarck, erklärte am 25. Februar 1866 unumwunden, „Preußen könne die Bildung eines selbständigen Kleinstaates zwischen der Ost- und Nordsee, der eine Gefahr für Preußen und Deutschland wäre, nie zu geben; da es dann einen norddeutschen Großstaat nicht mehr geben und Oesterreich allein in Deutschland herrschen würde. Einer solchen Politik gegenüber habe Preußen keine Wahl. Es habe ebensosehr die Pflicht, für seine eigene Sicherheit zu sorgen, als zu verhüten, daß der Versuch gemacht werde, den Schwerpunkt Deutschlands nach Wien zu verlegen. Dies sei eine ernste, würdige Pflicht. Das preußische Volk in allen seinen Schichten habe dies begriffen und werde, ohne mit den Wimpern zu zucken, dafür einstehen.“ Je mehr nach und nach die Absichten Preußens bemerkbar wurden, desto fühlbarer wurde dem österreichischen Kabinet die seiner Machtstellung in Deutschland nachtheilige Politik, welche es in der letzten Zeit im Anschluß an Preußen in der Herzogthümerfrage befolgt hatte, und es suchte sich daher wieder an den deutschen Bund anzuschließen und dem Herzog Friedrich von Augustenburg zu dem Besitz der Herzogthümer zu verhelfen. Das preußische Kabinet auf der andern Seite nahm diese Wendung der österreichischen Politik, die sich bisher völlig von Preußen hatte gängeln lassen, sehr übel und war zum Kriege entschlossen. Schon am 28. Februar 1866

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wurde in Berlin unter dem Vorsitz des Königs und mit Beiziehung mehrerer Generale ein Ministerrath gehalten, welcher sich mit der Frage des Krieges beschäftigte; um den Kaiser Napoleon zu gewinnen, wurde seinem zehnjährigen Prinzen am 16. März 1866 von dem preußischen Gesandten in Paris der schwarze Adlerorden überreicht. Es war natürlich, daß Oesterreich, welches auf keinen Krieg vorbereitet war, unter solchen Umständen einige Vorkehrungen zum Kriege treffen mußte; diese im Anfange ganz unbedeutenden Maßnahmen wurden aber vom preußischen Kabinet als eine kriegerische Bedrohung aufgefaßt und dargestellt, gegen welche Preußen sich jetzt gleichfalls rüsten müsse. Am 24. März 1866 richtete die preußische Regierung in Betreff des obwaltenden Conflictes mit Desterreich eine Circulardepesche an die deutschen Höfe, worin sie erklärte, Desterreich habe die gasteiner Convention gebrochen, indem es darauf hinarbeite, das dem Kaiser von Oesterreich und dem König von Preußen gehörige Land thatsächlich dem Prinzen von Augu= stenburg zu überantworten. Auf die deßhalb in Wien geführten Beschwerden habe die preußische Regierung am 7. Februar 1866 eine ablehnende Antwort erhalten. Von preußischer Seite sei Nichts ge= schehen, um die Situation zu verändern, und dennoch sehe man Desterreich plötzlich zu einem großen Kriege Vorbereitungen treffen; Preußen werde jezt auch rüsten müssen, um nicht, wie 1850, von Desterreich unvorbereitet überrascht zu werden. Die neuesten Erfahrungen hätten Preußen abermals belehrt, daß es in dem unsichern Bündniß mit Oesterreich keine Garantien für die Zukunft besize; es müsse diese Garantien in Deutschland suchen, dazu bedürfe es aber einer Reform des deutschen Bundes. Zunächst jedoch richte das preußische Kabinet an die Mitglieder des Bundes die Frage, ob und wie weit dasselbe, den Rüstungen Desterreichs gegenüber, auf den guten Willen der Bundesglieder zählen dürfe? Nachdem sofort am 27. März 1866 das preußische Ministerium die Mobilmachung von fünf Armeecorps beschlossen hatte, antwortete die bayrische Regierung am 31. März auf diese Anfrage: nach der Bundesverfassung dürften Streitigkeiten unter Bundesgliedern nicht durch die Waffen, sondern müßten vom Bunde entschieden werden; die Mitglieder des Bundes seien übrigens einer Revision der Bundesverfassung auch ihrerseits nicht abgeneigt. Auf diese Erklärung erfolgte am 5. April 1866 sowohl von Wien als Berlin die Antwort, daß beide Kabinete bereit seien, zur Lösung der Schwierigkeiten unter sich und mit den Bundesgenossen den Weg der Unterhandlung zu be= treten. Während nun in den letzten Tagen des März und in den ersten Tagen des April zwischen Preußen und Oesterreich einige bittere Noten gewechselt wurden, und sich in ganz Deutschland und in Preußen selbst die Volksversammlungen sehr entschieden gegen einen Krieg der

beiden Großmächte aussprachen, that das preußische Kabinet einen neuen Schritt, um seine Absichten, sei es im Guten oder durch Waffengewalt, zum Austrage zu bringen: es stellte beim deutschen Bund am 9. April 1866 den Antrag auf Reform des deutschen Bundes. In der nicht unrichtigen Vorausseßung, daß bei den tiefer Blickenden in Deutschland die Ueberzeugung vorherrsche, eine haltbare Einigung Deutschlands sei nicht zu Stande zu bringen, so lange zwei rivalisirende Großmächte sich im deutschen Bunde befänden, von denen sich keine der andern unterordnen wolle, daß also ein deutsches Parlament wiederum, wie im Jahr 1849, den König von Preußen an die Spiße von Deutschland rufen und mit Desterreich nur ein weiteres Bündniß beantragen werde, verlangte der preußische Antrag vor Allem, daß ein aus dem allgemeinen Stimmrecht hervorgegangenes deutsches Parlament berufen werde, welches bei der Herstellung der neuen Verfassung Deutschlands allein im Stande sei, unter den particularistischen Interessen und denselben gegenüber die nothwendige Einigung aufrecht zu erhalten und das Gelingen zu sichern. Dieses Verlangen hatte, wie natürlich, die volle Zu stimmung der deutschen Nation.

Der preußische Antrag lautete wie folgt.

Antrag

Preussens beim deutschen Bunde auf Bundesreform.

Der Gesandte ist von seiner allerh. Regierung beauftragt, einen die Reform des deutschen Bundes betreffenden dringlichen Antrag hoher Bundesversammlung zu beschleunigter Erwägung und Beschlussfassung zu unterbreiten.

Eine Reform der Bundesverfassung ist seit langer Zeit und schon vor den Krisen des Jahres 1848 von der k. Regierung als ein unabweisbares Bedürfniss erkannt worden. In dieser Ueberzeugung aber stimmt sie so vollkommen mit der ganzen Nation und insbesondere auch mit der von den übrigen deutschen Regierungen ausgesprochenen und durch mehrfache Versuche praktischer Lösung bethätigten Ansicht überein, dass sie glaubt, sich der Verpflichtung entheben zu können, im allgemeinen diejenigen Gründe noch näher zu entwickeln, welche im Interesse der Gesammtheit und nach Massgabe der realen Verhältnisse die gegenwärtig bestehende Bundesverfassung als ungenügend erscheinen lassen.

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Die k. Regierung will nur noch an die aus diesem Bedürfniss hervorgegangene Berufung des Fürstentags nach Frankfurt a. M. im Jahr 1863 erinnern. Oesterreich hat damals erklärt, dass weder es selbst noch Preussen sich mit irgendeinem Grad von Vertrauen auf den Bund in seinem jetzigen Zustand stützen könne", und es hat die Hoffnung, dass die morschen Wände den nächsten Sturm noch aushalten möchten“, als einen blossen Wunsch bezeichnet, der dem Gebäude die nöthige Festigkeit nicht wiedergeben könne. Wenn gleich Preussen an den damaligen zur Abhilfe dieses Zustandes eingeleiteten Schritten nicht hat theilnehmen können, so hat es doch ausdrücklich auch seinerseits bei dieser Gelegenheit Veranlassung genommen, das Bedürfniss der Reform anzuerkennen, und in seiner Eröffnung an die deutschen Regierungen vom 22. Sept. 1863 sich darüber klar ausgesprochen.

Seit jener Zeit sind wichtige Ereignisse eingetreten, welche die Schäden der bestehenden Bundesverhältnisse in ein noch helleres Licht gestellt haben, und die gegenwärtige politische Krisis ist geeignet, die schweren Gefahren vor aller Augen darzulegen, welche aus einer längeren Fortdauer des unhalt

baren Zustands für die Wohlfahrt und den Frieden des Vaterlands erwachsen müssen.

Zunächst hat der dänische Krieg gezeigt, dass der Bund in seiner gegenwärtigen Gestalt für die Sicherstellung der nationalen Unabhängigkeit und für die Erfordernisse einer activen Politik, wie solche in grossen politischen Krisen jeden Augenblick hervortreten hönnen, auch unter den günstigsten Verhältnissen nicht ausreichend ist. Denn selbst hier, wo die beiden deutschen Grossmächte in voller Einigkeit der Nation vorangingen, hat es auf Grund der Bundesinstitutionen nicht gelingen wollen, Deutschland an einer activen, nationalen und erfolgreichen Politik theilnehmen zu lassen.

Insbesondere ist in dieser Epoche auch erwiesen worden, dass die Bundesmilitäreinrichtungen nicht in der für die Sicherheit Deutschlands unbedingt nothwendigen Weise geordnet sind eine Erfahrung, welche die kgl. Regierung vorausgesehen, und der sie ihrerseits durch die ernstesten, leider jedoch vergeblichen Bemühungen für eine rechtzeitige und wirksame Reform dieses Theils der Bundesinstitutionen vorzubeugen gesucht hatte.

Sodann aber hat die gegenwärtige Phase der politischen Lage der kgl. Regierung die Ueberzeugung geben müssen, dass der Bund in seiner jetzigen Verfassung selbst die inneren Gefahren zu überwinden nicht in der Lage ist. Die Bundesverfassung beruht überhaupt auf der Voraussetzung, dass Oesterreich und Preussen in ihrer Politik sich einig wissen und einig auftreten, und wenn die Bundeseinrichtungen noch immer haben fortbestehen können, so ist diess vorzugsweise der im Gesammtinteresse fortgesetzt bewiesenen Nachgiebigkeit Preussens gegen Oesterreich zu danken.

Einen ernsthaften Antagonismus aber zwischen Oesterreich und Preussen können die Bundesverhältnisse nicht ertragen, und die gegenwärtige gespannte Lage zwischen beiden Mächten hebt daher in Wahrheit gerade die Voraussetzungen auf, welche allein die volle Durchführung der Bundesverfassung möglich machen.

Von diesem Gesichtspunkt aus sah sich die kgl. Regierung veranlasst, an die einzelnen deutschen Bundesregierungen sich zu wenden, und an sie eine Anfrage über die von ihnen zu erwartende Unterstützung im Fall eines Angriffs gegen Preussen zu richten.

Die hierauf erhaltenen Erwiederungen können indess der kgl. Regierung in keiner Weise zu einer Beruhigung dienen, welche sie über die Unzulänglichkeit der Bundesverfassung selbst hinwegsehen liesse.

Im Angesicht drohender österreichischer Rüstungen ist die kgl. Regierung von den übrigen deutschen Regierungen auf den Art. 11 der Bundesacte verwiesen worden, d. h. auf einen in der Bundesversammlung zu stellenden Antrag, während dessen Prüfung und Berathung die Rüstungen und Kriegsvorbereitungen ihren Fortgang gehabt haben würden, und voraussichtlich lange vor der Fassung eines Bundesbeschlusses auf einen Punkt gediehen sein

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