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au congrès de Vienne qu'avec la Confédération Helvétique, et de leur donner les garanties qui résultent des stipulations rappelées dans le présent article. Art. 3. Une commission mixte déterminera, dans un esprit d'équité, les frontières des deux états, en tenant compte de la configuration des montagnes et de la nécessité de la défense.

Art. 4. Une ou plusieurs commissions mixtes seront chargées d'examiner et de résoudre, dans un bref délai, les diverses questions incidentes auxquelles donnera lieu la réunion, telles que la fixation de la part contributive de la Savoie et de l'arrondissement de Nice (circondario di Nizza) dans la dette publique de la Sardaigne, et l'exécution des obligations résultant des contrats passés avec le gouvernement sarde, lequel se réserve toutefois de terminer lui-même les travaux entrepris pour le percement du tunnel des Alpes (Mont-Cenis).

Art. 5. Le gouvernement français tiendra compte aux fonctionnaires de l'ordre civil et aux militaires appartenant par leur naissance à la province de Savoie et à l'arrondissement de Nice (circondario di Nizza) et qui deviendront sujets français des droits qui leur sont acquis par les services rendus au gouvernement sarde; ils jouiront notamment du bénéfice résultant de l'inamovibilité pour la magistrature et des garanties assurées à l'armée.

Art. 6. Les sujets sardes originaires de la Savoie et de l'arrondissement de Nice, ou domiciliés actuellement dans ces provinces, qui entendront conserver la nationalité sarde, jouiront pendant l'espace d'un an, à partir de l'échange des ratifications, et moyennant une déclaration préalable faite à l'autorité compétente, de la faculté de transporter leur domicile en Italie et de s'y fixer, auquel cas la qualité de citoyen sarde leur sera maintenue.

Ils seront libres de conserver leurs immeubles situés sur les territoires réunis à la France.

Art. 7. Pour la Sardaigne, le présent traité sera exécutoire aussitôt que la sanction législative nécessaire aura été donnée par le parlement.

Art. 8. Le présent traité sera ratifié et les ratifications en seront échangées à Turin dans le délai de dix jours, ou plus tôt, si faire se peut. En foi de quoi les plénipotentiaires respectifs l'ont signé et y ont apposé le cachet de leurs armes.

Fait en double expédition à Turin, le vingt-quatrième jour du mois de mars de l'an de grâce mil huit cent soixante.

Talleyrand, Benedetti,
Cavour, Farini.

XI.

Actenstücke,

die fardinischen Annexionen in Italien in den Jahren 1860 und 1861 betreffend.

(Die Bildung des Königreichs Italien.)

Die Friedensverträge sind niemals Jahrhunderte hindurch gehalten worden, obgleich sie alle für ewige Zeiten abgeschlossen worden sind und noch abgeschlossen werden. Die unterliegende Macht hielt sie immer nur so lange, bis die Verhältnisse von einem Bruche günstige Erfolge in Aussicht stellten. Bei dem Züricher Frieden zwischen Frankreich und Desterreich trat der Fall ein, daß, während die beiderseitigen Bevollmächtigten in Zürich noch über den Artikel 19 beriethen und denselben zuletzt (10. Nov. 1859) dahin festseßten, daß an den bisher selbstständigen Staaten Italiens keine Veränderung ohne Zustimmung der wiener Congreßmächte vorgenommen werden dürfe, gerade um dieselbe Zeit und unter den Augen der beiden contrahirenden Mächte die Italiener am eifrigsten daran arbeiteten, diesen Territorien ein Ende zu machen, ohne daß Frankreich oder Oesterreich ernstliche Schritte gethan hätten, den genannten Artikel ihres Friedens zur Geltung zu bringen. Vier Wochen nach dem Abschluß des Züricher Friedens war auch schon die Vereinigung Toscana's, Parma's, Modena's und der Romagna mit dem Königreich Sardinien vollzogen.

Der Großherzog Leopold von Toscana, welcher am 27. April 1859 sein Land verlassen hatte, war nach Wien gegangen und hatte hier am 21. Juli 1859 zu Gunsten seines Sohnes Ferdinand der Regierung entsagt. Allein die Versammlung der toscanischen Stände erklärte am 16. August 1859 mit allen (168) Stimmen die Ausschließung der Dynastie Lothringen vom toscanischen Thron und die Vereinigung des Landes mit dem Königreich Sardinien. Derselbe Proceß ging in kurzen Zwischenräumen auch in Modena, Parma

und in der Romagna vor sich. Der Herzog Franz V. von Modena hatte sich unter dem Schuße einer österreichischen Besaßung bis in die ersten Tage des Juni in seinem Lande gehalten; als die Desterreicher aber am 4. Juni 1859 die Schlacht bei Magenta verloren hatten, verließ er mit seinen Truppen sein Land und stellte sich unter den Schuß der österreichischen Armee. Am 20. August 1859 erklärte die Repräsentantenversammlung von Modena ihn und die gesammte Dynastie Oesterreich-Esthe für ewige Zeiten des Thrones ver lustig. Dieselbe Schlacht, nach welcher die Oesterreicher ihre Truppen aus Mittelitalien an sich zogen, zwang auch die Herzogin-Wittwe Luise von Parma (7. Juni 1859), die Regierung der Municipalität ihrer Hauptstadt zu übergeben und sich nach der Schweiz zu wenden; sie entband ihre bisherigen Unterthanen zugleich des Eides der Treue. Am 11. September 1859 erklärte auch die Repräsentantenversammlung von Parma die bourbonische Dynastie des Thrones auf ewige Zeiten verlustig. Die an Modena angrenzende päbstliche Provinz Romagna (Bologna, Ferrara, Forli und Ravenna) benüßte den Abzug der Desterreicher nach der Schlacht bei Magenta gleichfalls, um sich von der päbstlichen Herrschaft loszusagen. Alle diese italienischen Länder suchten den Anschluß an Sardinien; aber Victor Emanuel konnte in dem Mement, wo noch die Friedensverhandlungen mit Oesterreich schwebten, ihr Anerbieten nicht wohl in Ausführung bringen. Sie schlossen daher (nämlich Toscana, Modena, Parma und die Romagna) vorläufig am 20. August 1859 ein Schuß- und Trußbündniß miteinander und vereinigten ihre Truppen zu einer gemeinsamen Armee, über welche am 11. August 1859 Garibaldi das Kommando übernahm. Die in Bologna versammelten Repräsentanten der Romagna erklärten am 9. Sept. 1859 einstimmig, daß sie das weltliche Regiment des Papstes nicht mehr, sondern den König Victor Emanuel für ihren Regenten anerkenneten. Da der König sich nicht gegen dieses Anerbieten erklärte, so forderte Pabst Pius IX. den sardinischen Gesandten auf, Rom zu verlassen. Der Kaiser Napoleon suchte dieser immer weiter um sich greifenden Bewegung, vielleicht nicht im vollen Ernste, aber doch um seinen Friedensbedingungen mit Desterreich anscheinend zu entsprechen, durch ein Schreiben an den König Victor Emanuel Einhalt zu thun (20. Okt. 1859). Er beharrte in diesem Schreiben auf seinem Vorschlag eines italienischen Staatenbundes unter dem Vorsitz des Pabstes; die Romagna sollte unter die päbstliche Herrschaft zurückkehren, auch der Großherzog von Toscana wieder eingesetzt werden; Parma sollte an Sardinien kommen, die Herzogin von Parma mit Modena entschädigt werden, Venetien eine von Desterreich getrennte Verwaltung und ein eigenes italienisches Heer

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erhalten, ganz Italien aber durch Reformen zufriedengestellt werden. Diese Vorschläge blieben auf die Italiener jedoch ganz ohne Wirkung; ihr Plan blieb unveränderlich die Einigung ganz Italiens unter dem König Victor Emanuel. Da letterer nicht in der Lage war, die angebotene Regierung über die abtrünnigen Länder jezt schon anzutreten; so ernannten Toscana, Modena, Parma und die Romagna am 7. November 1859 den Vetter des Königs, den Prinzen Eugen Carignan, zu ihrem gemeinschaftlichen interimistischen Regenten an des Königs Statt. Napoleon veranlaßte den Prinzen, die Regentschaft für seine Person abzulehnen und sie dem bisherigen sardinischen Gesandten in Florenz Buoncompagni zu übertragen.

Der Züricher Frieden wurde nun am 19. November 1859 ab= geschlossen und publicirt; aber sein Artikel 19 trat nicht in Kraft. Napoleon vertröstete auf einen Congreß, der zur Ordnung der italienischen Angelegenheiten auf Grundlage dieses Friedens in Paris abgehalten werden sollte; derselbe kam aber nicht zu Stande, hauptsächlich weil der Pabst vorher die Integrität seines Gebietes von den Großmächten verbürgt haben wollte. Die clericale Partei des katholischen Europas nahm sich des bedrängten Pabstes Pius IX. möglichst an, dessen weltliche Herrschaft durch diese Vorgänge ernstlich bedroht erschien. Derselbe erhielt im Laufe des Monats November 1859 von den französischen, deutschen und spanischen Bischöfen Ergebenheitsadressen, und in den Kirchen der katholischen Länder wurden Gebete zu seinem Schuße angeordnet. Am 2. Dezember 1859 richtete er ein Schreiben an den Kaiser Napoleon, worin er denselben bat, auf dem bevorstehenden pariser Congresse die Integrität des Kirchenstaates aufrecht zu erhalten und den Stuhl Petri von einer verbrecherischen Revolution zu befreien. Die Antwort des Kaisers gab eine von La Gueronnière, wahrscheinlich im Auftrage Napoleons verfaßte Broschüre unter dem Titel Le Pape et le Congrès, welche am 24. Dezember 1859 in Paris veröffentlicht wurde. In dieser Broschüre wurde auseinandergesetzt, daß das Oberhaupt der katholischen Kirche allerdings ein unabhängiges Gebiet befizen müsse, aber im Interesse der Religion sei es wünschenswerth, daß dasselbe von sehr geringem Umfang sei, damit der heilige Vater nicht beständig in die weltlichen politischen Händel verwickelt werde, was sich mit seiner geistlichen Stellung nicht vereinige. Der Besiz der Stadt Rom mit einem kleinen Weichbilde sei daher für den Pabst ein Territorium von zweckentsprechender Größe, und man habe keinen Grund, die von ihm abgefallenen Provinzen wieder unter die päbstliche Herrschaft zu nöthigen. Die Broschüre machte in Rom ein peinliches Aufsehen. Der Cardinal Antonelli richtete an den französischen Gesandten in Rom, Herzog von Grammont, eine Note,

worin er die Erwartung aussprach, daß der Kaiser die in der Broschüre ausgesprochenen Grundsäße desavouire; Pius IX. selbst, für das päbstliche Territorium ernstlich besorgt, wandte sich am 30. Dezember 1859 in einem Schreiben an den Kaiser, worin er den Wunsch aussprach), daß derselbe das Gebiet des Kirchenstaates nach seinen Grenzen von 1815 garantire. Napoleon antwortete dem Pabst am 31. Dezember 1859 in einem eigenhändigen Briefe, worin er erklärte, er müsse dem heiligen Vater mit aufrichtigem Bedauern gestehen, daß er keinen besseren Rath für ihn wisse, als auf die abgefallenen Provinzen (die Romagna) freiwillig zu verzichten. Der bevorstehende Congreß werde dem Pabste allerdings die Berechtigung auf diese Landestheile zusprechen, allein dieselben würden sich nicht freiwillig fügen; einen Krieg aber deßhalb zu beginnen, dazu möchten sich die Mächte schwerlich verstehen, und so würden die gegenwärtigen Verhältnisse gleichwohl Bestand behalten.

Dies war der Stand der italienischen Frage am Ende des Jahres 1859. Das Jahr. 1860 sollte die Wünsche der Italiener nach nationaler Einigung ihrem Ziele um ein Ansehnliches näher bringen. Pabst und Cardinäle waren über die Broschüre und den kaiserlichen Brief im höchsten Grade entrüstet; das amtliche römische Journal sagte, die Broschüre sei eine wahre der Revolution dargebrachte Huldigung. Bei der Neujahrsgratulation am 1. Januar 1860 bemerkte Pius IX. gegen den Commandanten der französischen Besatzung in Rom, General Goyon, Gett möge den Kaiser erleuchten und ihn die Irrthümlichkeit der in der Broschüre ausgesprochenen Grundsäße er kennen lassen, die man als ein Denkmal der größten Heuchelei und als ein elendes Gewebe von Widersprüchen bezeichnen müsse. Diese Bemerkung, welche natürlich sofort nach Paris berichtet wurde, scheint den Kaiser beleidigt zu haben; er entließ am 5. Januar 1860 den bisherigen Minister des Aeußeren, Grafen Walewski, der den römischen Hof begünstigte und mit dem Erscheinen der Broschüre nicht einverstanden war, und ersehte ihn durch den Baron Thouvenel, bisherigen Gesandten in Konstantinopel, von dem keine besondere Theilnahme für den Pabst zu erwarten stand. Pius IX. richtete am 8. Januar 1860, als Antwort auf den kaiserlichen Brief vom 31. De zember, ein Schreiben an den Kaiser Napoleon, worin er ihm unter bitteren Bemerkungen erklärte, er könne die Romagna nicht abtreten, da sie nicht ihm gehöre, sondern Eigenthum der katholischen Kirche sei. "Ew. Majestät“, sagte er, „knüpfen die Ruhe Europas an die Abtretung der Legationen, welche seit fünfzig Jahren der päbstlichen Regierung so viele Verlegenheiten bereitet hätten. Wer könnte nun aber die Revolutionen zählen, welche es seit siebenzig Jahren in Frankreich

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