| 1870 - 400 Seiten
...§. 1 des revidirten Entwurfes hat die Dreitheilung der strafbaren Handlungen beibehalten. Es heißt: „Eine mit dem Tode, mit Zuchthaus oder mit Festungshaft von mehr als 5 Jahren bedrohte Handlung ist ein Verbrechen. Eine mit Festungshaft bis zu 5 Jahren, mit Gefängniß... | |
| 1874 - 652 Seiten
...Voitu» zu Dessau. Der §. 1 de« Strafgesetzbuchs für das Deutsche Reich bezeichnet als „Verbrechen" eine mit dem Tode, mit Zuchthaus oder mit Festungshaft von mehr als fünf Jahren, — als „Vergehen" eine mit Festungshaft bis zu fünf Jahren, mit Gefängniß oder mit Geldstrafe... | |
| 1873 - 516 Seiten
...Heimathloscr ist, oder einen herumziehenden Lebenswandel führt, oder wenn die ihm zur Last gelegte That mit dem Tode, mit Zuchthaus, oder mit Festungshaft von mehr als fünf Jahren bedroht ist. §. 103. Ein Beschuldigter, Abänderungsvorschläge. tz. 90. Die Anordnung von Beschlagnahmen... | |
| Alois Zucker - 1876 - 164 Seiten
...Unbekannter, Ausländer, Heimathloser oder Landstreicher ist, oder wenn die ihm zur Last gelegte That mit dem Tode, mit Zuchthaus oder mit Festungshaft von mehr als fünf Jahren bedroht ist. „Ist die That nur mit Haft oder Geldstrafe bedroht, so darf die Untersuchungshaft nur... | |
| 1876 - 586 Seiten
...Angeschuldigten zur Hauptverhandlung wegen eines Verbrechens dh nach §. 1 des Reichs-TtGB.'s wegen einer mit dem Tode, mit Zuchthaus oder mit Festungshaft von mehr als fünf Jahren bedrohten Handlung beantragt oder der Antrag des Staatsanwalts zwar auf eine solche Verweisung zur... | |
| Bavaria (Germany). - 1877 - 636 Seiten
...Ergänzungsbände diese« Weile«. Einleitende Veftimmungen. 8 1. Gne mit dem Tode, mitZuchthaus, ober mit Festungshaft von mehr als fünf Jahren bedrohte Handlung ist ein Verbrechen. Eine mit Festungshaft bis zu fünf Jahren, mit Gefängniß oder mit Geldstrafe von mehr als einhundcrtfllnfzig... | |
| 1878 - 586 Seiten
...Collision treten würde. L. Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich.*) Einleitende Bestimmungen. § 1 Eine mit dem Tode, mit Zuchthaus, oder mit Festungshaft...fünf Jahren bedrohte Handlung ist ein Verbrechen. Eine mit Festungshaft bis zu fünf Jahren, mit Gefängnis, oder mit Geldstrafe von mehr als fünfzig... | |
| Bernhard von Poten - 1878 - 448 Seiten
...militärische Strafarten findet nicht statt. Nach t; l des dtschen Strfgstzbchs ist ein »Verbrechen" eine mit dem Tode, mit Zuchthaus oder mit Festungshaft von mehr als 5 J.: ein „Vergehen" eine mit Festungshaft bis zu 5 J., mit Gefängnis oder mit Geldstrafe von mehr... | |
| Baden (Germany) - 1880 - 890 Seiten
...ürßiln^» UNFLN sind lliu 20. 21li« 1876 in VVillWkmIluit 8«ll«f«n. Einleitende Bestimmungen. Z 1. Eine mit dem Tode, mit Zuchthaus, oder mit Festungshaft...fünf Jahren bedrohte Handlung ist ein Verbrechen. Eine mit Festungshaft bis zu fünf Jahren, mit Gefiingniß oder mit Geldstrafe von mehr als einhundertfünfzig... | |
| Albert Friedrich Berner - 1881 - 688 Seiten
...Oldenburgs, Oesterreichs und Bayerns Verbrechen, Vergehen und Übertretungen^. Nach dem R.-G.-B. ist: 1. eine mit dem Tode, mit Zuchthaus oder mit Festungshaft von mehr als fünf Jahren bedrohte Handlung ein Verbrechen; 2. eine mit Festungshaft bis zu fünf Jahren, mit Gefängniß oder mit Geldstrafe von... | |
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