Practisches Handbuch der gerichtlichen Medicin v. 1, Band 1

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A. Hirschwald, 1871
 

Ausgewählte Seiten

Inhalt

Fortsetzung 5 Erhebliche Entstellung
52
Erster Abschnitt
59
vermag
68
45
88
Fall Behauptete Beischlafs und Zeugungsunfähigkeit wegen
97
Zweites Kapitel
105
Fortsetzung
111
Casuistik
120
Nothzucht an Kindern
138
Fall Beischlafsversuche Negativer Befund
142
Fall Fingermanipulationen Einriss in das Hymen
143
Fall Wiederholte Beisahlafsversuche bei einem 11jährigen Mädchen Vaginitis Erweiterter Scheideneingang
144
Fall Beischlafsversuch Vaginitis
145
Fall Denunciation eines 14jährigen Mädchens wegen Blut schande Negativer Befund Was ist Beischlaf?
146
Fall Fingermanipulationen und wiederholte Beischlafsversuche Einriss in das Hymen
148
Fall Beischlafsversuche und Fingermanipulationen Vaginitis
149
Fall Ein ähnlicher Fall
150
Fall Tripper bei dem Kinde Bubo bei dem Angeschuldigten
151
Fall Schanker bei dem Kinde und bei dessen Vater
152
Fall Nothzucht eines Kindes mit syphilitischer Ansteckung Falsche Anschuldigung
153
bis 87 Fall Angebliche venerische Ansteckung als Beweis der Nothzucht
154
Fall Gewohnheitsmässige unzüchtige Berührungen der Ge schlechtstheile Onanie
155
Fall Erhaltenes nur eingerissenes Hymen mit Schwangerschaft
156
Fall Nothzucht einer Erwachsenen
157
Fall Nothzucht einer Erwachsenen
158
Fall Angebliche Nothzucht einer Erwachsenen
159
Fall Nothzucht einer Erwachsenen Schwängerung
162
Fall
163
Fall Behauptete Nothzucht einer Erwachsenen
164
Fall Angebliche Nothzucht und Blutschande
165
Fall Ein ähnlicher Fall
166
Fall Behauptete Blutschande
167
Fall Angebliche Nothzucht und Blutschande
168
Fall Angebliche Nothzucht einer 47 jährigen Frau
170
Fall Angebliche Nothzucht
172
Fall Nothzucht und versuchter Mord
173
und 108 Fall Nothzucht vor Augenzeugen
174
bis 112 Fall Nachgewiesene Spermatozoen
175
Drittes Kapitel Streitige widernatürliche Unzucht
177
Päderastie
179
Selbstbekenntnisse eines Päderasten
182
Diagnose
185
Vergleichung der Päderastie mit der Nothzucht
190
Tribadie
191
Sodomie
192
Fall Erzwungene Päderastie
203
Fall Päderastische Nothzucht mit Verstümmelung und Mord versuch
204
Fall Von einem Knaben an einem Knaben erzwungene Pä derastie Saamenfädchen Zeugungsfähigkeit des Knaben
207
bis 147 Fall Masturbatorische Reizungen bei Knaben und Mädchen
208
Fall Masturbatorische Excesse mit einem Knaben und Miss handlungen desselben
210
Fall Kann ein Mensch im Schlafe päderastisch gemissbraucht werden?
211
Fall Ermittelung der Päderastie an einer Leiche
212
Fall
214
Fall Strangulation des Penis
222
Ist Frau T wahnsinnig oder blödsinnig?
268
Fall Päderastische Nothzucht gegen ein Kind verübt Behaup
274
Fall Durch eine Hebeamme bewirkte Abtreibung
285
Fall Rothstein Rothstift mit Branntwein als Abortivum
293
Fall Allgemeine Paralyse
296
Fall
312
Fall Wurf von der Treppe Senkung der Gebärmutter Blutung
341
Verletzungen der Geschlechtstheile
347
Casuistik
353
Messerstiche in den Kopf
361
Beweggründe zur Simulation und Verheimlichung von Krankheiten
375
Sechster Abschnitt
390
Fortsetzung Grade der Zurechnung Partielle Zurechnungsfähigkeit
402
97
411
Die Merkmale der aus geistiger Störung entsprungenen That Diagnose
419
Fortsetzung
426
Fortsetzung Neuro und psychopathische Merkmale zur Diagnose
433
Fortsetzung 3 Neurosen besonders Epilepsie Hypochondrie Hysterie
440
Fortsetzung 4 Alcoholismus
447
Fortsetzung 10 Physiognomie Haltung Benehmen 11 Schriftstücke
453
Casuistik
461
Fall Mordversuch Behauptete Geistesstörung insonders auch
514
Fall Anscheinender Blödsinn
525
Fall Die Teufelseherin Charlotte Luise Glaser
533
Zweites Kapitel
548
Fortsetzung Entstehungsweise Mania transitoria
570
Fall Schwermuth Blaich der Mörder seiner Kinder
578
Fall Tödtung eines Knaben in Schwermuth
592
Fall Mordversuch in zweifelhafter Gemüthsstimmung
602
Fortsetzung Verrücktheit Monomanie Systematisirter Wahn Fixe
622
Gesetzliche Bestimmungen
643
125
650
127
657
Geistesstörung Fortsetzung Die sogenannten krankhaften Triebe
667
bitte und die ich für die Zukunft dankbar benutzen werde entscheiden
763

Häufige Begriffe und Wortgruppen

Beliebte Passagen

Seite 172 - ... Ausschweifung müde. Nie habe ich mich der Umarmung eines alten Mannes hingegeben; wir haben unsere Neigungen so gut wie die Frauen; ich könnte dreissig solcher Männer nennen, die als Schönheiten ersten Ranges gelten würden, tugendhaft, wohlthätig und liebenswürdig sind. Sie müssen jedoch nicht wähnen, diese Neigung sei allzuverbreitet. 0 nein! Die gütige Natur hat uns einen gewissen Instinct verliehen, der uns. gleich einer Brüderschaft, vereint; wir finden uns gleich, es ist kaum...
Seite 711 - Eine strafbare Handlung ist nicht vorhanden, wenn der Thäter zur Zeit der Begehung der Handlung sich in einem Zustande von Bewusstlosigkeit oder krankhafter Störung der Geistesthätigkeit befand, durch welchen seine freie Willensbestimmung ausgeschlossen war.
Seite 469 - Stumpfsinnige, was wähnt ihr rein zu sein? Ich hörte, Daß keine Schuld so sehr, als solch ein Sinn entweihe; Ich fühlte, daß die Schuld, die uns aus Eden bannte, Schwungfedern uns zum Flug nach höhern Himmeln leihe. Noch bin ich nicht so bleich, daß ich der Schminke brauchte, Es kenne mich die Welt, auf daß sie mir verzeihe!
Seite 707 - Neigung an, über deren Ursprung er sich niemals Rechenschaft ablegen konnte. Wenn der Kranke spürte, dass sein Wille auf dem Punkte stand, jenem Antriebe nachzugeben, eilte er zu dem Vorsteher der Anstalt und liess sich beide Daumen mit einem Bande zusammenbinden. Dies schwache Band reichte hin, ihn zu beruhigen.
Seite 379 - Wenn der Thäter zu der Aufmerksamkeit, welche er aus den Augen setzte, vermöge seines Amtes, Berufes oder Gewerbes besonders verpflichtet war, so kann die Strafe bis auf fünf Jahre Gefängnis erhöht werden.
Seite 95 - Mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer 1. mit Gewalt unzüchtige Handlungen an einer Frauensperson vornimmt oder dieselbe durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben zur Duldung unzüchtiger Handlungen nötigt; 2.
Seite 711 - Eine mit dem Tode, mit Zuchthaus oder mit Festungshaft von mehr als fünf Jahren bedrohte Handlung ist ein Verbrechen.
Seite 95 - Beischlafe missbraucht, oder 3. mit Personen unter 14 Jahren unzüchtige Handlungen vornimmt oder dieselben zur Verübung oder Duldung unzüchtiger Handlungen verleitet. Sind mildernde Umstände vorhanden, so tritt Gefängnissstrafe nicht unter ti Monaten ein. Die Verfolgung tritt nur auf Antrag ein, welcher jedoch, nachdem die förmliche Anklage bei Gericht erhoben worden, nicht mehr zurückgenommen werden kann.
Seite 237 - Wer ein Kind in einem Alter, da es zur Rettung seines Lebens sich selbst Hilfe zu verschaffen unvermögend ist, weglegt, um dasselbe der Gefahr des Todes auszusetzen, oder auch nur, um seine Rettung dem Zufalle zu überlassen, begeht ein Verbrechen, was immer für eine Ursache ihn dazu bewogen habe.
Seite 64 - Wenn Zwitter geboren werden, so bestimmen die Eltern, zu welchem Geschlecht sie erzogen werden sollen.

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