Practisches Handbuch der gerichtlichen Medicin v. 1, Band 1A. Hirschwald, 1871 |
Inhalt
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Häufige Begriffe und Wortgruppen
Aerzte Aeusserungen allgemeinen Angabe angeblich Angeklagte Angeschuldigten Arzt ärztlichen auffallend Befund behauptet beiden Beischlaf bekannt Benehmen Betreff Beurtheilung Beweis Blödsinn Charité Defloration derselbe eigenthümliche endlich Epilepsie erhebliche erklären erst Explorata Exploration Fall fand Folge Frage Frau früher Gebärmutter Gefängniss Geisteskrankheit Geistesstörung geistigen Gemüthszustand Genitalien gerichtlichen Gerichtsarzt Geschlechtstheile gesetzlichen gesund gewiss gewöhnlich geworden giebt Glied grossen Grund Gutachten Hand Handlungen Harnröhre häufig Hiernach Hymen Inculpat Jahre jetzt Jungfernhäutchen Kind Knaben konnte Körper Körperverletzung Kranken krankhaften Krankheit lange lassen leicht Leistenbruch letzten lich linken Mädchen Mann Mastdarm Medicin Menschen Menstruation Misshandlungen Monate Monomanie muss musste Mutter Muttermund namentlich nothwendig Nothzucht Päderastie Penis Person psychischen rechten Richter sagt Scheideneingang schwanger Schwangerschaft schwere selten Simulanten Simulation später Stande Störung Strafe Strafgesetz Strafgesetzbuch syphilitisch Tage Thatsachen Theil Tobsucht Umstände unsere Untersuchung Urtheil Uterus Veranlassung Verbrechen Verletzung verübt viel vollkommen vorhanden Wahnsinn Wahnvorstellungen weniger Werth wieder wirklich Wochen wohl Zeugen Zurechnungsfähigkeit Zustand zwei zweifelhaft
Beliebte Passagen
Seite 172 - ... Ausschweifung müde. Nie habe ich mich der Umarmung eines alten Mannes hingegeben; wir haben unsere Neigungen so gut wie die Frauen; ich könnte dreissig solcher Männer nennen, die als Schönheiten ersten Ranges gelten würden, tugendhaft, wohlthätig und liebenswürdig sind. Sie müssen jedoch nicht wähnen, diese Neigung sei allzuverbreitet. 0 nein! Die gütige Natur hat uns einen gewissen Instinct verliehen, der uns. gleich einer Brüderschaft, vereint; wir finden uns gleich, es ist kaum...
Seite 711 - Eine strafbare Handlung ist nicht vorhanden, wenn der Thäter zur Zeit der Begehung der Handlung sich in einem Zustande von Bewusstlosigkeit oder krankhafter Störung der Geistesthätigkeit befand, durch welchen seine freie Willensbestimmung ausgeschlossen war.
Seite 469 - Stumpfsinnige, was wähnt ihr rein zu sein? Ich hörte, Daß keine Schuld so sehr, als solch ein Sinn entweihe; Ich fühlte, daß die Schuld, die uns aus Eden bannte, Schwungfedern uns zum Flug nach höhern Himmeln leihe. Noch bin ich nicht so bleich, daß ich der Schminke brauchte, Es kenne mich die Welt, auf daß sie mir verzeihe!
Seite 707 - Neigung an, über deren Ursprung er sich niemals Rechenschaft ablegen konnte. Wenn der Kranke spürte, dass sein Wille auf dem Punkte stand, jenem Antriebe nachzugeben, eilte er zu dem Vorsteher der Anstalt und liess sich beide Daumen mit einem Bande zusammenbinden. Dies schwache Band reichte hin, ihn zu beruhigen.
Seite 379 - Wenn der Thäter zu der Aufmerksamkeit, welche er aus den Augen setzte, vermöge seines Amtes, Berufes oder Gewerbes besonders verpflichtet war, so kann die Strafe bis auf fünf Jahre Gefängnis erhöht werden.
Seite 95 - Mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer 1. mit Gewalt unzüchtige Handlungen an einer Frauensperson vornimmt oder dieselbe durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben zur Duldung unzüchtiger Handlungen nötigt; 2.
Seite 711 - Eine mit dem Tode, mit Zuchthaus oder mit Festungshaft von mehr als fünf Jahren bedrohte Handlung ist ein Verbrechen.
Seite 95 - Beischlafe missbraucht, oder 3. mit Personen unter 14 Jahren unzüchtige Handlungen vornimmt oder dieselben zur Verübung oder Duldung unzüchtiger Handlungen verleitet. Sind mildernde Umstände vorhanden, so tritt Gefängnissstrafe nicht unter ti Monaten ein. Die Verfolgung tritt nur auf Antrag ein, welcher jedoch, nachdem die förmliche Anklage bei Gericht erhoben worden, nicht mehr zurückgenommen werden kann.
Seite 237 - Wer ein Kind in einem Alter, da es zur Rettung seines Lebens sich selbst Hilfe zu verschaffen unvermögend ist, weglegt, um dasselbe der Gefahr des Todes auszusetzen, oder auch nur, um seine Rettung dem Zufalle zu überlassen, begeht ein Verbrechen, was immer für eine Ursache ihn dazu bewogen habe.
Seite 64 - Wenn Zwitter geboren werden, so bestimmen die Eltern, zu welchem Geschlecht sie erzogen werden sollen.