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" Außenadresse der Name des Beamten nur dann anzugeben, wenn es sich um persönliche Angelegenheiten des Empfängers handelt oder wenn besondere Verhätnisse dies erfordern.") Wird der Name nicht angegeben, so sind etwaige persönliche Titel des Empfängers,... "
Deutsche Forst-Zeitung - Seite 258
1898
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Entscheidungen der Gerichte und Verwaltungsbehörden: aus dem ..., Band 16

1896 - 642 Seiten
...Schriftstücken an Einzelbeamte, die eine Behörde vorstelle», ist in der Innen- und Außenadresse der Name des Beamten nur dann anzugeben, wenn es sich um persönliche Angelegenheiten desselben handelt. 5. Nunderlasse, welche, ohne im Amtsblatt veröffentlicht zu werden, durch Umdruck...
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Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin

Potsdam (Regierungsbezirk) - 1896 - 938 Seiten
...Schriftstücken an Einzelbeamte, die eine Behörde vorstellen, ist in der Innen- und Ausieuadresse der Name des Beamten nur dann anzugeben, wenn es sich um persönliche Angelegenheiten desselben handelt, 7) Für periodisch wiederkehrende gleichartige, Falle sind in möglichster Ausdehnung...
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Handbuch des deutschen Konsularwesens, Band 1

Bernhard Woldemar von König - 1902 - 796 Seiten
...eine inländische Behörde vertreten, ist in der Aussenadresse der Name des Beamten im Allgemeinen nur dann anzugeben, wenn es sich um persönliche Angelegenheiten...oder wenn besondere Verhältnisse dies erfordern. Das Gleiche gilt in der Regel für die Innenadresse. Wird der Name nicht angegeben, so sind etwaige...
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Bayerns gesetze und gesetzbücher, Band 40

Bavaria (Germany). - 1902 - 1108 Seiten
...der Name des Beamten nur dünn anzugeben, wenn es sich um dessen versönlicheAngelegenheitcn bandelt oder wenn besondere Verhältnisse dies erfordern. Wird der Name nicht angegeben, so sind etwaige persönliche Titel des Beamten, z. B „K. Oberlandesgerichtsrath", „K. Regierungsruth" und dem Namen...
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Die deutsche kolonial-gesetzgebung: Sammlung der auf die deutschen ...

Germany - 1903 - 704 Seiten
...eine inländische Behörde vertreten, ist in der Aufsenadresse der Name des Beamten im allgemeinen nur dann anzugeben, wenn es sich um persönliche Angelegenheiten...oder wenn besondere Verhältnisse dies erfordern. Das Gleiche gilt in der Regel für die Innenadresse. Wird der Name nicht angegeben, so sind etwaige...
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Die Staatsanwaltschaft bei den Land- und Amtsgerichten in Preussen

Hugo von Marck, Alfred Kloss - 1903 - 716 Seiten
...Anssenadresse der Name des Beamten nur dann anzugeben, wenn es sich um dessen persönliche Angelegenheiten handelt oder wenn besondere Verhältnisse dies erfordern. Wird der Name nicht angegeben, so sind auch etwaige persönliche Titel .des Empfängers (z. B. „Wirklicher Geheimer Rath", ^Geheimer Oberjiistizrath"...
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Das öffentliche Gesundheitswesen in Preussen

Otto Rapmund - 1904 - 624 Seiten
...Bei Schriftstücken an Einzelbeamte, die eine Behörde vertreten, ist in der Innen- und Außenadresse der Name des Beamten nur dann anzugeben, wenn es sich...Angelegenheiten des Empfängers handelt oder wenn besondere Verhätnisse dies erfordern.") Wird der Name nicht angegeben, so sind etwaige persönliche Titel des...
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Zeitschrift für medizinal-beamte, Band 9

1896 - 224 Seiten
...Schriftstücken an Einzelbeamte, die eine Behörde vorstellen, ist in der Innen- und Ausseuadresse der Name des Beamten nur dann anzugeben, wenn es sich um persönliche Angelegenheiten desselben handelt. 7. Für periodisch wiederkehrende gleichartige Fälle, insbesondere auch für Kassenverfügungen...
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Zeitschrift für medizinal-beamte, Band 8

1895 - 456 Seiten
...Schriftstücken an Einzelbeamte, die eine Behörde vorstellen, ist in der Innen- und Ausseuadresse der Name des Beamten nur dann anzugeben, wenn es sich um persönliche Angelegenheiten desselben handelt. 7. Für periodisch wiederkehrende gleichartige Fälle, insbesondere auch für Kassenverfügungen...
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