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Die That redet lauter als die Worte - schreibt die Germania" anläßlich der abweisenden Rede Falk's: „Man will keinen Frieden, den die Kirche, ohne sich selbst und ihre Grundsäge aufzugeben, eingehen kann. Wenn man von Frieden redet, so meint man jenen traurigen Zustand, den der selige Hermann von Mallinckrodt treffend den Kirchhoffrieden" für die Kirche genannt hat."

Wir werden sehen! Läge es wirklich im Vortheile Preußens, die Trümmer, die seine Politik bisher schon geschaffen, noch mehr zu häufen? Nach einer beiläufigen Zusammenstellung betrug die Summe der bis Mitte December 1878 vacanten katholischen Seelsorgsstationen in den zwölf Diöcesen Preußens mehr als 1063; nämlich Pfarreien 788, Hilfspriester-Stellen über 275.

§ 9. Die katholische Kirche in Baiern.

König Ludwig I. von Baiern hatte am 20. März 1848 abgedankt, worauf sein Sohn Maximilian II. als König proclamirt wurde.

Die Bischöfe Baierns, wo 1848 das deutsche National-Concil_in Würzburg stattfand, waren am 1. October (bis 20. October) 1850 zu Freisingen zusammengetreten, und hatten in Folge dessen eine Denkschrift, ddo. 20. October (respective 31. October) g. I. dem König Max II. am 2. November überreicht, worin sie um vollständige Ausführung des Concordates vom 5. Juni 1817, mit Beseitigung des sogenannten Religions

horst kategorisch zurückwies, wenig Aussicht auf eine baldige friedliche Lösung des Conflictes zu gewähren. Windthorst hatte nämlich (4. December) die Wiederherstellung der Artikel XV, XVI und XVIII der preußischen Verfassung beantragt; aber auch den Antrag eingebracht: „Die Ausführung der über die Auflösung von Niederlassungen der Orden und ordenähnlichen Congregationen der katholischen Kirche im § 1 des Geseßes vom 31. Mai 1875 enthaltenen Bestimmungen wird in Beziehung auf diejenigen am 1. December 1. J. noch nicht aufgelösten Niederlassungen, welche sich mit dem Unterricht und der Erziehung der Jugend beschäftigen, bis zu anderweitiger geseßlicher Regelung hiedurch sistirt."

Minister Dr. Falk war in der Lage, in seiner obigen Rede mittheilen zu können, daß von 819 klösterlichen Lehr- und Erziehungs-Einrichtungen, beziehungsweise Anstalten, welche bei Erlassung des Gesezes vom 31. Mai 1875 bestanden hatten, bis zum 1. October 1878 bereits 764 aufgelöst waren. Für den ganzen Rest von nur 55 bat aber Windthorst um Pardon. Die Antwort lautete

Nein.

Stepischnegg, Papst Pius IX. und seine Zeit. I. Bd.

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Edictes vom Jahre 1818 (dessen Urheber der Protestant Anselm Feuerbach war, und welches von der Regierung einseitig publicirt wurde mit der Verfassungsurkunde vom 26. Mai, als der Beilage II) um so nachdrücklicher baten, weil der König Max Josef I. durch die Erklärung, ddo. Tegernsee, 15. September 1821, versichert hatte, daß der Eid auf die Verfassung zu Nichts verbinden solle, was den göttlichen und kirchlichen Gesezen entgegen wäre. In dem Schreiben, ddo. 20. Februar 1851, an die Bischöfe belobte und ermunterte sie darob der Papst.

Wie sehr das Religions-Edict das Concordat in manchen Punkten wesentlich beschränkte, ersieht man unter Anderem daraus, daß die §§ 58, 59 und 61 des Religions Edictes das placetum regium fordern, während Artikel XII, lit. e, des Concordates die Commu nication des Bischofs mit seinem Clerus und Volke, und hinwieder Aller mit dem hl. Stuhle in geistlichen Dingen und kirchlichen Angelegenheiten völlig frei gibt.

Die über die Denkschrift ergangene königliche Erledigung, ddo. 30. März 1852 (mitgetheilt an die baierischen Bischöfe durch das königliche Ministerium am 8. April g. I.) gestand nur mehr Außerwesentliches zu, und verargte es nebstbei den Bischöfen fast, daß sie als Körperschaft petitionirten.

Artikel I lautet nur allgemein beschwichtigend: „Bei Auslegung und Anwendung mehrdeutiger und zweifelhafter Stellen der zweiten Verfassungsbeilage (des Religions-Edictes) ist jene Interpretation an zunehmen, welche mit der Bestimmung des Concordates übereinstimmend ist, oder sich derselben annähert.“

In den Einlagen an den König, ddo. 28. April 1852, und 15. Mai 1853 beleuchteten die Bischöfe mehrere Punkte, in denen man der katholischen Kirche noch nicht ganz gerecht wurde. Das Cultusministerium erstattete unterm 13. Jänner 1854 einen ausführlichen Vortrag an den König, worauf dieser unterm 23. Februar 1854 mit einigen Zugeständnissen erwiderte, wofür die Bischöfe in der Erklärung vom 25. und 28. Juli 1854 dankten, aber zugleich die Hoffnung aus drückten, es werde auch in den übrigen Punkten ihre Bitte Gewäh rung finden.

Hierauf erfolgte die Erledigung durch den königlichen Ministerialerlaß, ddo. 9. October 1854. Die Note des Cardinal-Staatssecretärs

Antonelli, ddo. 4. Jänner 1855 an den baierischen Gesandten spricht die Erwartung aus, daß das Concordat doch noch in allen seinen Theilen zur Erfüllung kommen werde.

Die die Jesuitenmissionen beschränkenden Entschließungen von 1851 (21. Juni) und 1858 (8. April) blieben noch aufrecht.

Am 25. Juli 1854 hatte zu Augsburg wieder eine bischöfliche Conferenz statt, und noch im nämlichen Jahre (28. September) erfloß nach gepflogener Einvernehmung des Episkopats eine königliche Verordnung bezüglich der Concursprüfung der Pfarr- und PredigtamtsCandidaten. Laut derselben seßt wohl der Bischof die PrüfungsCommission nieder; aber auch die Kreisregierung bestellt hiezu einen Examinator über gemischte, d. i. kirchlich-politische Gegenstände.

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Wir registriren hier einfach die Immediat - Eingaben des Erzbischofs von München Freising Karl August Grafen Reisach an den König, ddo. 16. August 1853 und 12. März 1855; dann jene seines Nachfolgers Gregor von Scherr, ddo. 26. Februar 1857, worüber die königliche Ministerial - Entschließung vom 18. Mai 1858 erfloß; ferner die Eingabe des nämlichen Erzbischofs, ddo. 4. Juni 1858, wieder über den Vollzug des Artikels V des Concordates.

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Eine Ministerial-Entschließung vom 15. December 1854 erlaubte die Berufung der Schwestern des göttlichen Erlösers" von Niederbron bei Straßburg zur Armen- und Krankenpflege in öffentlichen Anstalten der Pfalz nicht. (Obgenannte Congregation wurde 1849 von der Elisabeth Erpinger (geb. 1814, gest. 31. Juli 1867) gestiftet, vom Papste aber erst am 9. März 1866 genehmigt.)

Man sprach von einem neuen zwischen Rom und Baiern abzuschließenden Concordate, das aber noch auf sich warten läßt.

Im geheimen Consistorium am 17. December 1855 promulgirte der Papst außer dem Fürsterzbischof in Wien auch den Erzbischof von München-Freising Graf Karl Reisach (geb. 6. Juli 1800 zu Roth in Franken) zum Cardinal, welcher sodann in Rom seinen bleibenden Wohnsiz aufschlug, weil der Papst den löblichen Entschluß gefaßt hatte, auch aus den außeritalienischen Staaten, mit den Bedürfnissen derselben vertraute Männer an seiner Seite zu haben. In der nämlichen Absicht berief er den eben damals zur Cardinalswürde erhobenen Bischof von Rochelle, Clemens Villecourt, in das hl. Collegium. Den vacanten erzbischöflichen Stuhl von München-Freising bestieg der (erste) Abt des

(wiederhergestellten) Benedictinerstiftes Metten in der Diöcese Regensburg, P. Gregor von Scherr, (geb. 22. Juni 1804 in Neunburg vor'm Wald Oberpfalz).

Am 2. Juli 1855 war der Bischof von Augsburg, Peter von Richarz, gestorben. In diese Diöcese hatte der Irvingianismus Eingang und selbst unter den Geistlichen einige Anhänger gefunden. Der Bisthumsverweser, Dompropst Dr. J. F. Allioli – bekannt durch seine vom hl. Stuhle approbirte deutsche Bibelübersetzung schritt ener gisch dagegen ein; namentlich der Decan und Pfarrer Luß und der Domvicar Spindler wurden excommunicirt.

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Eine königliche Ministerial - Entscheidung vom 28. März 1862 räumte den Irvingianern (gleich den Mennoniten) die Rechte einer „Privat-Kirchengesellschaft“ ein.

Außer Schwaben machte der Irvingianismus wohl nirgends unter den Katholiken eigentlich Propaganda; wohl aber unter den Protestanten zumal in Preußen, selbst in Berlin. In Baiern wurde namentlich Dr. und Professor Heinrich W. Thiersch Irvingianer. Von ihm ist „Die Kirche im apostolischen Zeitalter."

Zum Bischof von Augsburg war der Weihbischof von Bamberg, Michael von Deinlein (geb. 26. October 1800 zu Hezles in Oberfranken) ernannt worden; als er aber nach dem Tode des Erzbischofs Bonifaz von Urban († 9. Jänner 1858) Erzbischof von Bamberg wurde, folgte ihm auf dem bischöflichen Stuhle von Augsburg der Decan und Stadtpfarrer von Nürnberg, Pankraz von Dinkel (geb. 9. Februar 1811 zu Staffelstein in der Erzdiöcese Bamberg).

Viel betrauert von seinem Volke starb König Maximilian II. am 10. März 1864 (Dr. Ignaz Döllinger hielt die Grabrede) und es bestieg nun den Thron sein Sohn Ludwig II., (geboren 20. August 1845).

Am 28. Februar 1868 starb auch König Ludwig I. zu Nizza im Alter von 82 Jahren. An ihm hatten nicht nur die Künste und Wissenschaften, zumal die ersteren, einen großmüthigen Mäcenas; sondern auch die katholische Kirche in Baiern hatte ihm manches zu verdanken. Insbesondere dem Benedictinerorden erwies er sich geneigt. Noch im Jahre 1865 kaufte er das Kloster Schäftlarn und übergab es mit der nothwendigen Dotation den Benedictinern.

Ohne die Staatsmittel in Anspruch zu nehmen,

eröffnete der Bischof von Speyer, Dr. Nikolaus von Weiß nach vorläufig an die königliche Regierung am 28. Mai 1864 erstatteter Anzeige in Gemäßheit des Concils von Trient (Sess. V, c. 1 de Ref. Sess. XXIII c. 18. de Ref.) ein vollständiges Clerical(erweitertes Knaben-) Seminar, dessen er bisher noch entbehrte, und wozu er sich laut Artikel V des Concordates für berechtigt hielt. Doch der Cultusminister von Koch war anderer Meinung und Auslegung, als wenn Artikel V nur das lezte praktische Vorbereitungsjahr schon absolvirter Theologen im Sinne hätte, und ließ, nachdem er bereits am 17. August 1864 dem Bischof Gewaltmaßregeln in Aussicht gestellt, und in diesem Sinne auch eine telegraphische Weisung am 3. November an den königlichen Regierungspräsidenten von Hohe erlassen hatte, das Seminar „polizeilich“ schließen (26. November 1864). Dawider richtete der gesammte baierische Episkopat eine fruchtlose Collectiv-Vorstellung an den König (30. December 1864), worauf die ablehnende königliche Ministerial-Erledigung ddo. 23. Februar 1865 erfolgte, und berichtete auch an den Papst, welcher in der Rückantwort ddo. 23. März 1865 das Vorgehen des Bischofes von Speyer billigte, und meldete, daß er bei der königlich baierischen Regierung Schritte zur friedlichen Beilegung des Conflictes gethan habe.

Im ehemaligen Schottenkloster zu Regensburg wollten seit October 1866 wenige (5) Jesuiten, unter welchen drei das baierische Indigenat besaßen, gemeinschaftlich, in klösterlicher Abgeschiedenheit wohnen, weil sie der Bischof, der bei dem herrschenden Priestermangel ihrer Aushilfe sehr bedurfte, dorthin berief. Die Regierung verbot dies; höchstens Aufenthaltskarten können den Jesuiten verabfolgt werden, wobei dieselben nach den bezüglichen polizeilichen Vorschriften zu behandeln seien.

Der baierische Episkopat hatte sich am 17. Juli 1864 zu einer Conferenz in Bamberg versammelt, wo insbesondere die in Aussicht genommene Reform der Volksschule, die zu einer confessionslosen werden sollte, und die antichristliche Presse besprochen wurde. Die an ihn gerichtete Adresse, ddo. 21. Juli, beantwortete der König in entgegenkommender Weise (29.). Auch an die Gläubigen erging ein Hirtenschreiben der Bischöfe, welche das päpstliche Breve, ddo. 18. August 1864, ob ihres diesbezüglichen Eifers belobte.

Eine andere Vorstellung richteten die baierischen Bischöfe auf ihrer Versammlung zu Passau im Jahre 1865 an den König in Betreff des

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