Dolen und andre, die under dem reich seind, und etliche werntliche furstenthum an denselben enden , die vom reich zu lehen gehen , ihm auch incorporirt zu leihen und under seiner oberkeit zu haben von des reichs wegen , und das er die königliche wirde... Codex diplomaticus Brandenburgensis: Sammlung der Urkunden, Chroniken und ... - Seite 235 von Adolph Friedrich Johann Riedel - 1848 Vollansicht -
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