... Artikel 19 Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut... Menschenrechte in der Türkei - Seite 4von Simone Kotarra - 2007 - 30 SeitenEingeschränkte Leseprobe - Über dieses Buch
| Manfred Schleyer - 2006 - 173 Seiten
...Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten. Artikel 20 Versammlungs- und Vereinsfreiheit (1) Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen. (2) Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören. Artikel 21 Allgemeines, gleiches... | |
| Klaus Hüfner - 2020 - 158 Seiten
...auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten. Artikel 20 1. Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen. 2. Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören. Artikel 26 1. Jeder hat das Recht... | |
| Johanna Wolf - 2007 - 112 Seiten
...auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten. Artikel 20 1 . Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen. 2. Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören. Artikel 21 Jeder hat das Recht, an... | |
| Peter Schweizer - 2008 - 352 Seiten
...auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten. Artikel 20 (1) Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschliessen. (2) Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören. Artikel 21... | |
| Gisbert Otto - 2008 - 257 Seiten
...auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten. Artikel 20 (1) Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen. (2) Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören. Artikel 21 (1) Jeder hat das Recht,... | |
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