Die Verhandlungen des böhmischen Landtages über die Verfassungsfrage in der Zeit vom December 1865 bis April 1867

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F. Tempsky, 1867 - 239 Seiten
 

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Beliebte Passagen

Seite 25 - Es sollen alle Gegenstände der Gesetzgebung, welche sich auf Rechte, Pflichten und Interessen beziehen, die allen Unseren Königreichen und Ländern gemeinschaftlich sind...
Seite 36 - I. Das Recht, Gesetze zu geben, abzuändern und aufzuheben, wird von Uns und Unseren Nachfolgern nur unter Mitwirkung der gesetzlich versammelten Landtage, beziehungsweise des Reichsrathes ausgeübt werden, zu welchem die Landtage die von uns festgesetzte Zahl Mitglieder zu entsenden haben.
Seite 227 - Wir Franz Joseph der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich; König von Hungarn und Böhmen...
Seite 227 - König von Jerusalem etc.; Erzherzog von Oesterreich; Grossherzog von Toscana und Krakau; Herzog von Lothringen, von Salzburg, Steyer, Kärnthen, Krain und der Bukowina; Grossfürst von Siebenbürgen; Markgraf von Mähren; Herzog von Ober- und Nieder-Schlesien, 15...
Seite 227 - Interesse des Reiches geboten sind. Frei ist die Bahn, welche mit Beachtung des legitimen Rechtes zur Verständigung führt, wenn — was Ich mit voller Zuversicht erwarte — ein opferfähiger versöhnlicher Sinn, wenn gereifte Einsicht die Erwägung Meiner treuen Völker leitet, an welche dieses kaiserliche Wort vertrauensvoll gerichtet ist.
Seite 226 - Tht-il des Reiches , Meiner Berufung folgend, seine Vertreter in die Reichshauptstadt entsandte , um im Gebiete des Rechtes , der Staats - und Volkswirthschaft hochwichtige Aufgaben zu lösen. ^| Doch unerfüllt blieb meine Absicht, die Ich unabänderlich bewahre, den Interessen des Gesammtstaates die sichere Gewähr in einer verfassungsmässigen Rechtsgestaltung zu bieten, die ihre Kraft und Bedeutung in der freien Theilnahme aller Völker findet.
Seite 226 - Theil des Reiches, so warm und patriotisch auch dort die Herzen schlagen , hielt sich beharrlich fern von dem gemeinsamen legislativen Wirken , indem er seine Rechtsbedenken durch eine Verschiedenheit der Bestimmungen jener Grundgesetze zu begründen sucht, welche in ihrer Gesammtheit eben die Verfassung des Reiches bildcu.
Seite 226 - Theilen des Reiches zu betreten, und dem ungarischen, sowie dem kroatischen Landtage das Diplom vom 20. October 1860 und das mit dem Patente vom 26. Februar 1861 kundgemachte Grundgesetz über die Reichsvertretung zur Annahme vorzulegen.
Seite 27 - Staats-Lextkon. bestimmten Ordnung und Form der Ausübung bedarf, erklären, verordnen und verkünden Wir nach Anhörung Unseres Ministerrathes : I. Rücksichtlich der Zusammensetzung des zur Reichsvertretung berufenen Reichsrathes und des ihm in Unserem Diplome vom 20. October 1860 vorbehaltenen Rechtes der Mitwirkung bei der Gesetzgebung genehmigen Wir das beiliegende Gesetz über die Reichsvertretung und verleihen ihm hiemit für die Gesammtheit Unserer Königreiche und Länder die Kraft eines...
Seite 231 - Abschlusse gelangen, und dass sonach die verschiedenen Rechtsanschauungen und Ansprüche der Königreiche und Länder, welche nicht zur ungarischen Krone gehören, unter dem stets leitenden Gesichtspunkte der Festigung des Bestandes der Monarchie, in einer gemeinsamen Versammlung ihren Austrag finden. Ein starres Festhalten an einem formellen, die Verfahrungsweise in dem Ausgleichswerke einzig und allein beherrschenden Gesichtspunkte, würde die Lösung der Aufgabe stören, das...

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