La« fien, nach wie vor/ deßhalb vom Gute getragen, und die verlegten oder niedergelegten Bauren, nach eines jeden GutS-Herrn convenience, auch außer oder ohne Hufen, wieder untergebracht werden. Erb-vergleich, wie solcher - Seite 140 von Adolph Friedrich IV (duke of Mecklenburg-Strelitz) - 1760 - 312 Seiten Vollansicht -
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