Archiv des Criminalrechts, Band 38C.A. Schwetschke und Sohn, 1854 |
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Häufige Begriffe und Wortgruppen
allgemeinen Angeklagte Angeschuldigten Anklage Ansicht Anstalt Antrag Anwendung Appellation Archiv Aussagen Begriff Berufung besonders Besserung bestimmt Bestrafung Beurtheilung Beweise Beweistheorie Bewußtsein Bezug bloß chen crimen crimen vis daher deutschen Dolus Einfluß einzelnen entscheidende Gericht Entscheidung Entscheidungsgründe Entwurf Erfahrungen Erfolg Erkenntniß erster Instanz Fällen Frage französischen Gefangenen Gefängniß Gefängnisse Gerichte Gerichtsstand Geschworenen Gesek geseßlichen Gesez Gesezbuch Gesezgebung gewiß gewisse große Gründe Grundsäße Hauptverhandlung Injurie Jahre Juristen Kenntniß konnte läßt lektere lich möglich mündlichen muß Nachtheile neue nothwendig objectiven öffentlichen Pandekten Pennsylvania Personen Präsumtion Preuß preußischen prison Rechtsbewußtsein Rechtsmittel Rechtssprüche Report Richter richtig Römische Recht Sache schen Schluß schuldig Schwäbischen Bundes Schwurgerichte soll Staat Staatsanwalt Staatsrichter Strafanstalten strafbaren Handlungen Strafe Strafgesek Sträflinge Strafprozeßordnung Strafrechts subjectiven System Thatbestand Thatfragen Thatsachen Theil Todesstrafe Tödtung Ueber Ueberzeugung unbestimmten Dolus Unrecht unsere Urtheil Verbrechen verbrecherischen Vergehen Verhandlung verschiedenen Versuch Vertheidiger verurtheilt viel Volke vorzüglich Weise Willen Wissenschaft wohl Zeugen Zustand Zweck zweiter Instanz
Beliebte Passagen
Seite 226 - Verbrechen verbunden ist, geradezu bedacht und beschlossen; sondern auch, wenn aus einer anderen bösen Absicht etwas unternommen, oder unterlassen worden, woraus das Uebel, welches dadurch entstanden ist, gemeiniglich erfolgt, oder doch leicht erfolgen kann.
Seite 520 - Der Staat ist die Wirklichkeit der sittlichen Idee, — der sittliche Geist als der offenbare, sich selbst deutliche, substantielle Wille, der sich denkt und weiß und das, was er weiß und insofern er es weiß, vollführt.
Seite 229 - Der bei einer verbrecherischen Handlung eingetretene Erfolg ist dem Thäter als vorsätzlich zuzurechnen, wenn seine Absicht auf diesen Erfolg gerichtet war, auch dann, wenn er diesen Erfolg nicht ausschließlich, sondern unbestimmt diesen oder einen andern Erfolg beabsichtigte; ingleichen wenn er, ohne den Zweck seiner Handlung sich bestimmt zu vergegenwärtigen, nur überhaupt eine Rechtsverletzung beabsichtigte.
Seite 405 - Was kann unbilliger und grausamer sein, als einen Menschen zu verdammen, ohne versichert zu sein, daß er das Gesetz, dessen Übertretung ihm zur Last gelegt wird, begriffen und verstanden habe, oder begreifen und verstehen könne?
Seite 405 - Männer ihn danach verurtheilen und durch eben dieses Urtheil zu erkennen geben, wie der allgemeine Begriff des übertretenen Gesetzes gewesen und wie jeder mit bloßer gesunder Vernunft begabte Mensch solches ausgelegt habe. Dies ist die einzige Probe von der wahren Deutlichkeit des Gesetzes, welche der Gelehrte nie geben kann, weil seine Sinne zu geschärft, zu fein und über dem gemeinen Begriff zu sehr erhaben sind.
Seite 571 - Vcrtil, gung der Spuren des Verbrechens oder der Beweismittel Hülfe leistet, oder zu solcher Vertilgung mitwirkt; 3) Wer die durch das Verbrechen gewonnenen Sachen wissentlich in Verwahrung nimmt, verheimlicht, an sich bringt oder zu deren Absatz an Andere verhilft.
Seite 228 - War die Absicht des Handelnden nicht ausschließlich auf einen bestimmten Erfolg gerichtet, sondern unbestimmt auf einen oder den andern von mehreren möglichen Erfolgen, so wird ihm derjenige davon zum Vorsatze zugerechnet, der wirklich eingetreten ist.
Seite 476 - Bundeseinung ihre Endschaft erreiche. Da nun nach ausgegangenen Mandaten der römische Kaiser Willens sei, sich auf künftigen Monat März ins deutsche Land zu begeben, um daselbst Frieden, Recht und gute Ordnung aufzurichten, sicheren Handel und Wandel zu begründen und alle Uneinigkeit und Strassenräuberei abzustellen, so wolle man dessen Ankunft erwarten, ehe man etwas Bestimmtes über die Erstreckung zusage, um so mehr, da sich in der Zeit allerlei begeben könne.
Seite 228 - Beschaffenheit, daß daraus, nach allgemeiner oder dem Thäter besonders bekannter Erfahrung, ein bestimmter Erfolg zu entstehen pflegt, oder eben so leicht eine größere, als eine geringere Verketzung entstehen konnte, so ist nicht minder anzunehmen, daß der Thäter den eingetretenen Erfolg beabsichtigt habe...
Seite 441 - Die HGO sei niemandem mehr als den Reichsstädten zum Nachteil erdacht und zu nichts fürständiger als alle Übelthäter zu harzen und zu pflanzen. Und da sie den Freiheiten der Reichsstädte entgegen sei, so sei sie ihnen nicht annehmlich.
