Bluntschlis Staatswörterbuch in drei Bänden: auf Grundlage des Deutschen Staatswörterbuchs von Bluntschli und Brater in elf Bänden : in Verbindung mit mehreren gelehrten, Band 2F. Schulehess, 1876 |
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Seite 35
... stände , tein für sich bestehendes Gesellschaftsrecht . 2 ) Innerhalb des öffentlichen Rechtes , welches die Gesammteri- stenz ift , find die beiden Gesammtorganisationen Staat und Kirche zu unter- scheiben , in der vollkommenen , aber ...
... stände , tein für sich bestehendes Gesellschaftsrecht . 2 ) Innerhalb des öffentlichen Rechtes , welches die Gesammteri- stenz ift , find die beiden Gesammtorganisationen Staat und Kirche zu unter- scheiben , in der vollkommenen , aber ...
Seite 37
... Stände und die Volksklassen in ihrer organischen Bedeutung . Die G.Wissenschaft dagegen abftrahirt von dem Staate und betrachtet die Einzelmenschen in ihren gemeinsamen Stimmungen und Neigungen , Kräften und Bestrebungen , wie sie fich ...
... Stände und die Volksklassen in ihrer organischen Bedeutung . Die G.Wissenschaft dagegen abftrahirt von dem Staate und betrachtet die Einzelmenschen in ihren gemeinsamen Stimmungen und Neigungen , Kräften und Bestrebungen , wie sie fich ...
Seite 54
... Stände oder der Kammern zum wirklichen Gesetz , oder anders ausgedrückt : kein Gesez ohne Autorisation des ... Stände der Geiftlichkeit und des Adels und daneben noch der dritte Stand auf den 54 Gefeßgebender Körper .
... Stände oder der Kammern zum wirklichen Gesetz , oder anders ausgedrückt : kein Gesez ohne Autorisation des ... Stände der Geiftlichkeit und des Adels und daneben noch der dritte Stand auf den 54 Gefeßgebender Körper .
Seite 74
... stände die Zustände und Bedürfnisse dieser Klaffen von sich aus oder auf Ver- anlaffung bei den Verwaltungsbehörden des Staates zur Kenntniß und Geltung bringen , umgekehrt von oben nach unten die Einflußnahme der Staatsgewalt auf die ...
... stände die Zustände und Bedürfnisse dieser Klaffen von sich aus oder auf Ver- anlaffung bei den Verwaltungsbehörden des Staates zur Kenntniß und Geltung bringen , umgekehrt von oben nach unten die Einflußnahme der Staatsgewalt auf die ...
Seite 83
... Stände und von einem G. der Gewalten sprechen ; aber wieder ist dabei nicht eine mathe- matische und dynamische Gleichheit der Stände und der Gewalten anzuftreben , welche der verschiedenen Natur und Bestimmung beider widerstreitet und ...
... Stände und von einem G. der Gewalten sprechen ; aber wieder ist dabei nicht eine mathe- matische und dynamische Gleichheit der Stände und der Gewalten anzuftreben , welche der verschiedenen Natur und Bestimmung beider widerstreitet und ...
Häufige Begriffe und Wortgruppen
Absolutismus Adam Smith Adolf Held allgemeinen allmälig alten Bedeutung Bedürfniß Befizungen beiden besonders bestimmt Bevölkerung bloß Bundes Bürger daher deffen deßhalb Desterreich deutschen deutschen Bundes deutschen Reiche Deutschland Eigenthum Einfluß einzelnen England englischen erft erst europäischen Fall fich find Frankreich französischen Freiheit freilich Frieden Friedensrichter Friedrich Fürsten ganze Gefeße Gerichte Gesammtheit Gesetz Gesetzgebung Gewäffer Gewalt großen Grund Handel Hauses Heer Herrschaft höheren indirekten Steuern Intereffen Jahre Jahrhundert jezt Kaiser Kapital Kirche kirchlichen König Konkordat konnte Kredit Krieg Land Landwirthschaft läßt Leben Lehre lichen ließ Macht meisten Menschen Mittelalter möglich Monarchie muß namentlich Nation nationalen Nationalökonomie Natur neue Norddeutschen Bundes nöthig nothwendig öffentlichen Partei Personen Physiokraten Piemont politischen Preußen Privatrecht Recht Regierung Reich römischen Rußland Sache schließlich Schuß Selbständigkeit Staat staatlichen Staatsgewalt Stadt Stände Steuern teine Thätigkeit Theil troß unserer Unterthanen Verfassung Verhältniß Verhältnisse verschiedenen Vertrag Verwaltung viel Völker völkerrechtlichen Weise weltlichen wenig Werth wesentlich wieder wirthschaftlichen Wissenschaft wohl zugleich zunächst
Beliebte Passagen
Seite 388 - Sich damit einverstanden, daß die südlich von dieser Linie gelegenen deutschen Staaten in einen Verein zusammentreten, dessen nationale Verbindung mit dem norddeutschen Bunde der näheren Verständigung zwischen beiden vorbehalten bleibt, und der eine internationale unabhängige Existenz haben wird.
Seite 81 - Das was man gewöhnlich politisches Gleichgewicht (balance du pouvoir) nennt, ist die jenige Verfassung neben einander bestehender und mehr oder weniger mit einander verbundener Staaten, vermöge deren keiner unter ihnen die Unabhängigkeit oder die wesentlichen Rechte eines anderen, ohne wirksamen Widerstand von irgendeiner Seite, und folglich ohne Gefahr für sich selbst, beschädigen kann!", Friedrich von Gentz, In der Zeit Deutscher Not, 1799-1813, Hrsg.
Seite 562 - Wir haben des Reiches Namen, aber der Papst hat unser Gut, Ehre, Leib und Leben, Seele und alles was wir haben.
Seite 6 - Kommittenten und ungeachtet aller der einzelnen Siege, die sie erfochten, der Zeitgeist zuletzt mächtiger bleiben würde, als wir, daß die Presse, so sehr ich sie in ihren Ausschweifungen verachtete, ihr furchtbares Übergewicht über alle unsere Weisheit nicht verlieren würde, und daß die Kunst so wenig als die Gewalt dem Weltenrade in die Speichen zu fallen vermag.
Seite 560 - Vaterlandes, hat mich gehalten. Ich bin nu auch ein Jurist worden. Aber es wird ihnen nicht gedeihen. Es wäre besser, sie ließen mich einen Theologen bleiben.
Seite 620 - Da der deutsche Bund, mit Ausnahme der freien Städte, aus souveränen Fürsten besteht, so muß, dem hierdurch gegebenen Grundbegriffe zufolge, die gesamte Staatsgewalt in dem Oberhaupte des Staats vereinigt bleiben, und der Souverän kann durch eine landständische Verfassung nur in der Ausübung bestimmter Rechte an die Mitwirkung der Stände gebunden werden.
Seite 559 - Hier müssen wir Adams Kinder und alle Menschen teilen in zwei Teile: die ersten zum Reich Gottes, die andern zum Reich der Welt. Die zum Reich Gottes gehören, das sind alle Rechtgläubigen in Christo und unter Christo. Denn Christus ist der König und Herr im Reich Gottes, wie der andere Psalm sagt (v.
Seite 560 - Das weltliche Regiment hat Gesetze, die sich nicht weiter erstrecken als über Leib und Gut und was äußerlich auf Erden ist.
Seite 216 - Alle betrifft, einzuräumen; Charakter genug, um, wenn auch nicht mit Undank, wie Theseus, belohnt zu werden, durch die Direction der Staatsmacht, die er in Händen hätte, den Haß ertragen zu wollen, den Richelieu und andere große Menschen auf sich luden, welche die Besonderheiten und Eigenthümlichkciten der Menschen zertrümmerten.
Seite 6 - Ich war mir stets bewußt, daß ungeachtet aller Majestät und Stärke meiner Kommittenten und ungeachtet aller der einzelnen Siege, die sie erfochten, der Zeitgeist zuletzt mächtiger bleiben würde als wir, daß die Presse, so sehr ich sie in ihren Ausschweifungen verachtete, ihr furchtbares Übergewicht über alle unsere Weisheit nicht verlieren würde, und daß die Kunst so wenig als die Gewalt dem...