Die Rechtliche Bewertung Des Reverse Engineering in Deutschland Und Den USA: Eine Rechtsvergleichende Abgrenzung Zwischen Geistigem Eigentum und Gemeinfreiheit Bei der Analyse Von Konkurrenzprodukten

Cover
Mohr Siebeck, 2012 - 646 Seiten
English summary: The reverse engineering of competitors' products has always been at the demarcation line between the protection of existing and the fostering of new innovations. Florian Schweyer defines this line in German and U.S. law for the areas of trade secrets, copyright, semiconductor topographies and patents. German description: Jedes Unternehmen mochte gerne wissen, welche Innovationen seine Konkurrenten erzeugen. Ein haufig hierfur beschrittener Weg ist die Analyse erworbener Konkurrenzprodukte, reverse engineering genannt. Hierdurch kann es selbst bei fehlender Patentierung gemass einer in Deutschland weit verbreiteten Auffassung zu einem rechtlichen Konflikt - namlich mit dem Schutz des Betriebsgeheimnisses - kommen. Insbesondere bei Software droht ein solcher auch mit dem Urheber- und Patentrecht, selbst wenn das Unternehmen nur an ungeschutzten Aspekten interessiert ist. Technische Mittel und Vertragsklauseln zur Verhinderung der Analyse verkomplizieren den Komplex weiter. Dabei geht es stets um die richtige Balance zwischen dem Schutz fur erzeugte und der Forderung neuer Innovationen durch Begrenzung von Schutzrechten. Diese Balance erortert Florian Schweyer auf Basis der unterschiedlichen dogmatischen Grundlagen und Diskussionen in den Rechtsordnungen Deutschlands und der USA.
 

Inhalt

Die Techniken des reverse engineering
73
Die urheberrechtlich relevanten Handlungen im Lauf
87
Die Anzeige am Bildschirm
94
Die Ausnahmevorschriften zugunsten des reverse engineering
100
Der Rechtsschutz gegen die Umgehung technischer
188
Die Umgehung zum Zwecke des reverse engineering
217
Urheberrecht

Häufige Begriffe und Wortgruppen

Autoren-Profil (2012)

Florian Schweyer, Geboren 1983; Studium der Rechtswissenschaft in Passau und San Francisco; 2008 LL.M.; 2011 Promotion; seit 2010 Rechtsreferendar im OLG-Bezirk Munchen.

Bibliografische Informationen