Archiv für österreichische Geschichte, Bände 117-119Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften., 1949 |
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Seite 116
... Gebiet notwendig , sondern der Landrichter urteilte auf grundherrlichem Gebiet . ( 1 ) , Wann man chriegt umb veld oder holtz , ist sein fünf tag- werch oder min , so sagent wol pawrn darumb mit recht ' ; vgl . auch a . 138 . - damals ...
... Gebiet notwendig , sondern der Landrichter urteilte auf grundherrlichem Gebiet . ( 1 ) , Wann man chriegt umb veld oder holtz , ist sein fünf tag- werch oder min , so sagent wol pawrn darumb mit recht ' ; vgl . auch a . 138 . - damals ...
Seite 146
... Gebiet , in einer Gegend mehrere Herrschaften befinden , deren Besitz in Streulage verteilt ist ; aber bestimmte gerichtliche Rechte sind im ganzen Gebiet nur einer bestimmten Herrschaft zu- geordnet , während die übrigen Belange von ...
... Gebiet , in einer Gegend mehrere Herrschaften befinden , deren Besitz in Streulage verteilt ist ; aber bestimmte gerichtliche Rechte sind im ganzen Gebiet nur einer bestimmten Herrschaft zu- geordnet , während die übrigen Belange von ...
Seite 212
... Gebiet , in dem eine Gewalt ausgeübt wird ' ,, Gebiet , in dem das Bann- taiding gehalten wird ' , und besonders gemeinschaftliche Verpflichtung zu irgendwelchen Handlungen im Vorder- grund zu stehen . Für jene Bedeutung sprechen nicht ...
... Gebiet , in dem eine Gewalt ausgeübt wird ' ,, Gebiet , in dem das Bann- taiding gehalten wird ' , und besonders gemeinschaftliche Verpflichtung zu irgendwelchen Handlungen im Vorder- grund zu stehen . Für jene Bedeutung sprechen nicht ...
Inhalt
Aus den Erinnerungen eines alten österreichischen Beamten Von Heinrich | 37 |
Aus den Tagen der preußischen Unionspolitik Von Heinrich Ritter | 101 |
1 | 108 |
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Häufige Begriffe und Wortgruppen
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