Zeitschrift für vaterländische Geschichte und Altertumskunde, Bände 23-24

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Wenner, 1863
 

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Häufige Begriffe und Wortgruppen

Beliebte Passagen

Seite 189 - Böhmische, mährische und schlesische Gelehrte und Schriftsteller aus dem Orden der Jesuiten".
Seite 55 - Dieses beweiset jedoch nicht, daß auf dem Welver Kirchhofe eine Dingstätte gewesen; denn es ist in diesem Falle nicht von einem allgemeinen Gerichtstage vor einem Freidinge, sondern von einem gebotenen beson...
Seite 45 - Brautftuhl zu geleiten und sich neben sie zu setzen. Dafür gebühren dem Freigrafen vom Hausherrn und der Braut, zwei neue Handschuhe, «in Gulden Kaisers- oder Königsmünze, ein neuer Becher mit rheinischem Weine und ein gebratenes Huhn. Es soll nie...
Seite 63 - Es scheint die« ses jedoch nach der geographischen Lage beider, dicht an der Grenze der Grafschaft Mark kaum zu bezweifeln. Hilbeck, «o der Wickeder Freigraf Gottfried wohnte, liegt nördlich von holtum, ebenfalls in der Grafschaft Mail.
Seite 45 - Der haueherr, der auf dem Hofe wohnt, muß die Tafel bereiten und wenn der Freigraf nebst den Stuhlherren der von Soest, das Gericht besessen haben, muß ihnen der Hofesbcsiyer einen neuen Bechcr mit Wein, ein gebratenes Huhn und Zweipfenningswecle drin
Seite 182 - Mittel aussindig zu machen, durch wel» che» er dieses zu bewellstelligen vermöchte, ja es müsse selbst jeder Versuch dazu als höchst gefährlich angesehen werden. ") So bediente sich Tönnemann seines Einflusses nur mit höchster Gewissenhafllgteit zum wahren Besten de
Seite 55 - Mut« terrechts, in ihren Mauern lein Freigericht zu dulden brauchte "") und Westönnen zwar zur Freigrafschaft Rüden« '") Uii»»!^ »reu >>!,c>!i> cu<«e» ,,»>! in!,-, «»Hin s»><r<!i>!l»> ,<:! ul>, iopr»«,'« p„!»ve>!, K»l,«,l, Wiganb Femgelichr 2, <i», '") Velbertz Urt.-»uch !!!. Nro, »?l.
Seite 323 - Traube, die sie an einer Stange auf den Schultern tragen müssen, als Sinnbild des segensreichen Vzndes mit.
Seite 8 - Kirche veräußert und von den Erzbischöfen mit vielen anderen Gütern an die Edelher» ren von Rüdenberg zu Lehn gegeben, um die Mannschaft der Kirche zu verstörten 5).
Seite 109 - Städten wie von Alters gestattet wird. Es wurde auch wohl eine Antwort genennet, wie die Stadt Dorsten und «") «gl, ebendaselbst G, ,3«.

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