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Während der Action hat der Lazaretharzt, sowie auch sämmtliches Lazarethpersonal, Wohnung, Heizung und Verpflegung frei, event. zahlt er für beide letztere einen bestimmten Satz (gleich einem Kranken 1. Klasse).

Der Lazeretharzt hat ein Gehalt von 800-1200 Thlrn., also durchschnittlich 1000 Thlr. Es werden daher verausgabt für die 30,000 Thlr.,

30 Lazarethärzte

60 Wärter à 150 Thlr.

60 Wärterinnen à 120 Thlr.

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Die Ausgabe für Arznei und Verpflegung der Kranken lässt sich im Voraus nicht bestimmen, doch möchte eine Schätzung von 30,000 Verpflegungstagen à 15 Sgr. der Rechnung zu Grunde gelegt werden können; es würden daher obiger Summe noch hinzukommen für 30,000 Verpflegungstage à 15 Sgr. 15,000 Thlr. Vorige Summe

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Summa

58,200

73,200 Thlr.

Die einmaligen Ausgaben bestehen in Anschaffung der Lazareth - Utensilien und würden, pro Bett 50 Thlr. berechnet, für 900 Betten 45,000 Thlr.

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betragen. Für die Instandhaltung müssen 10 pCt. gerechnet werden, d. h. 4,500 Thlr., welche der obigen Summe von 73,200 Thlrn. noch zugefügt werden müssen, so dass eine Gesammtsumme sich ergiebt von:

(I.) 77,700 Thlrn.

Die Anzahl der Physiker muss vorläufig dieselbe bleiben, doch werden aus 3 Kreisen sich 2 bilden lassen, so dass statt wie bisher 450 nur 300 Physiker nöthig sein werden. Die Kreis wundärzte kommen in Wegfall (über ihre Placirung s. in den Motiven). Das Gehalt beträgt 12-1500 Thlr.; für Reisen werden Meilengelder und Diäten gezahlt. Er werden verausgabt für: 300 Physiker durchschnittlich à 1350 Thlr. 405,000 Thlr. 300 Schreiber à 400 Thlr. Miethe für 300 Bureaustuben durchschn. à 50 Thlr.

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120,000

Summa

15,000 540,000 Thlr.

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Die Reisegelder werden in den weitaus meisten Fällen von den Kreisen oder von Privaten wieder erstattet, doch wird ein gewisser Theil (die Impfreisen) immerhin noch von der Staatskasse übernommen werden müssen. Rechnet man pr. pr. 200 Thlr. pro Physikus dafür, so ergiebt sich noch eine Summe von ... 60,000 Thlrn., welche mit letzterer Summe vereint eine Gesammtausgabe giebt von (II.) 600,000 Thlrn.

Die Anzahl der Medicinalräthe wird sich auf 30 reduciren lassen; sie beziehen ein Gehalt von 1800-2500 Thlrn. Es werden daher verausgabt für:

30 Medicinalräthe durchschnittl. à 2150 Thlr. 64,500 Thlr., 60 Bureaubeamte à 500-700 Thlr. 30 Kassenbeamte à 600 Thlr.

30 Krankenwärter à 150 Thlr.

60 Krankenwärterinnen à 120 Thlr.

30 Waschfrauen à 100 Thlr.

60 Waschmädchen à 50 Thlr.

30 Köchinnen à 100 Thlr.

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60 Küchenmädchen à 50 Thlr.

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36,000
18,000

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4,500

7,200

3,000

3,000

3,000

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3,000

Summa 142,200 Thlr.

Die 30 stabilen Lazarethe à 50 Kranke können täglich 1500 Kranke beherbergen, und es würden daher, wenn sie das ganze Jahr hindurch gefüllt sind, 1500. 365 547,500 Verpflegungstage resultiren. Doch möchte die Hälfte genügen, und es würden daher zu berechnen sein für:

273,750 Verpflegungstage à 15 Sgr.
Dazu die obige Summe von

und für chemische Arbeiten pr. pr.

=

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136,875 Thlr.

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Die einmalige Ausgabe besteht in den Einrichtungskosten derartiger Lazarethe. Was die Krankenhäuser selbst betrifft, so lässt sich ein allgemein gültiger Voranschlag nicht machen, da der Preis in den verschiedenen Provinzen sehr verschieden sein wird. Für Instandhaltung der Gebäude rechnet man 3 Procent, woraus sicher eine nicht bedeutende Summe resultiren wird, die nur unbedeutend die obige von 285,075 Thlrn. vermehrt. Die Anschaffungskosten der Lazareth - Utensilien lassen sich jedoch wie oben bei den mobilen Lazarethen berechnen, nur dass man hier pro Bett wohl nur 30 Thlr. zu rechnen braucht, weil diese Kranken

in der Regel nicht bettlägerig sind und daher ihr Lager keiner so grossen Rücksicht bedarf, wie das von schwer Erkrankten, bei denen z. B. gute Matratzen so sehr wünschenswerth sind. Demnach würden sich die Kosten für die:

1500 Betten à 30 Thlr. auf 45,000 Thlr.

belaufen, welche wie oben ebenfalls 10 pCt. Instandhaltungskosten verlangen würden. Daher müssen zu der obigen Summe von:

285,075 Thlrn.

4,500

noch hinzugerechnet werden. woraus sich eine Gesammtsumme ergiebt von (III.) 289,575 Thlrn.

Die Ausgaben für den Sanitäts-Hof sind für:

3 Geheimräthe à 3000-4000 Thlr.
1 mikroskopischen Assistenten

1 chemischen Assistenten

.

3 Bureaubeamte à 800-1000 Thlr.
1 Kassenbeamten

Auslagen für chemische Arbeiten

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10,500 Thlr., 500

500

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Summa summarum 982,775 Thlr.

Das Budget für das Medicinalwesen beträgt jetzt 575,181 Thlr., doch befinden sich darunter Posten, die bei obiger Einrichtung des Sanitätswesens keine Berücksichtigung haben finden können. Es sind dies folgende:

Wissenschaftliche Deputation für das Medicinal

wesen

4,900 Thlr.

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Von diesen Posten muss die die Provinzial-Medicinal-Collegien betreffenden der Justizfiscus übernehmen, weil die Bedeutung dieser Collegien und ihre fast ausschliessliche Leistung eine forensische ist und die forensischen Geschäfte, wie in den Motiven weiter ausgeführt werden wird, nicht in den Bereich der Sanitätspolizei gehören. Der Zuschuss zur Charité geschieht so sehr im Interesse des Militairfiscus, der dieselbe zur Ausbildung der Eleven des Friedrich-Wilhelm-Instituts benutzt, dass er wohl den grössten Theil davon übernehmen müsste. Das noch Uebrigbleibende, sowie die Zuschüsse zu den Irrenhäusern, für Hülfsärzte in Irren - Anstalten, zu Hebammen - Lehrinstituten und zur Beihülfe für Hebammen finden im Interesse der Ausbildung des Heilpersonals so einzig und allein statt, dass sie dorthin im Budget verwiesen werden müssen, wo die Ausgaben für die Universitäten angegeben sind. Die wissenschaftliche Deputation für das Medicinalwesen, im Grunde genommen der Hauptsache nach weiter nichts als die dritte Instanz in forensischen Dingen, würde bei der neuen Einrichtung des Sanitätswesens die Prüfungen pro physicatu nicht mehr abhalten, überhaupt mit Sachen im eigentlichen Sanitätsdienst nichts zu thun haben, sie würden daher im Sanitäts-Budget keine Position bilden, sondern der Justizfiscus müsste auch hier einen Theil übernehmen und der andere Theil könnte zusammen mit dem Zuschuss für Privat-Anstalten und für arme Kranke eine Position unter dem Namen: für Medicinalzwecke" bilden. Nur ein Posten für Impfwesen

verbleibt dem Sanitäts-Budget und muss der

obigen Summe von

zugezählt werden, so dass sich als

ergiebt.

3,352 Thlr.

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Totalsumme der Ausgaben 986,127 Thlr.

Vierteljahrsschr. f. ger. Med. N. F. XXII. 1.

7

Einnahmen des Sanitätsfiscus.

Für Nutzniessung der mobilen Lazarethe bezahlt der betreffende Kreis pro Kopf und Tag 20 Sgr. Bei den Ausgaben sind 30,000 Verpflegungstage gerechnet, es müssen daher ebenso viele zur Einnahme gestellt werden:

(I.) 30,000 Verpflegungstage à 20 Sgr. =20,000 Thlr.

Die Reisekosten deckt ebenfalls der Kreis, event. werden diese Lazarethe von den Eisenbahnen frei befördert, jedenfalls können sie nicht zu den Einnahmen gerechnet werden. Etwaige Privatbenutzung, wie sie gewiss stattfinden wird, darf nur gegen Vorschussleistung gestattet werden, und würde deren Ertrag zu obiger Summe hinzutreten.

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Die Reisekosten der Physiker werden ersetzt entweder von den Kreisen bei Constatirungen epidemischer Krankheiten, oder von Privaten bei etwaigen Inspectionen -; sie figuriren daher nicht in der Einnahme.

Das Impfgeschäft bezahlt der Kreis, und da man durchschnittlich 300 Thlr. dafür wird rechnen können, so zahlen die 450 Kreise des preussischen Staates an

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Die Kosten für die jährlich einmal vorzunehmenden Inspectionen tragen die Interessenten; insofern Reisekosten damit verknüpft sind, werden dieselben ebenfalls von den Interessenten vergütet; sie können jedoch nicht als Einnahmen figuriren. Durchschnittlich wird wohl ein jeder Physikus jährlich 100 Inspectionen abzuhalten haben, es würden demnach durch 300 Physiker 30,000 Inspectionen vorgenommen werden. Eine jede Inspection wird durchschnittlich mit 2 Thlr. bezahlt; die Einnahme beträgt daher für

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60,000 Thlr.

(III.) 30,000 Inspectionen Hierzu würden noch etwaige Ordnungsstrafen, sowie Strafen für Feilhalten nicht erlaubter Geheimmittel kommen.

Eine weitere Einnahme bieten die Prüfungsgelder der Krankenwärter und Aerzte, welche Sanitätsbeamte werden wollen. Die Einnahmen des jetzigen Medicinalwesens bestehen nur aus den Prüfungsgeldern der Aerzte, Apotheker und Physiker und belaufen sich auf 43,867 Thlr. 25 Sgr. 9 Pf. Eine nicht allzu unrichtige

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