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stände inficirt worden sein mögen. Dem Ausbruch der Erkrankung gingen auch keine Recurrensfälle voraus, wie es Zülzer für die Berliner Epidemie beobachtete. Ebensowenig sind aber auch die Angaben Robinski's für die hiesige Epidemie zutreffend, wonach in Tylitz durch den Genuss verdorbenen Trinkwassers die Basis für die Krankheit gelegt wurde, ohne welche eine Infection nicht möglich gewesen sein soll. Von allen Momenten, die etwa als Basis hätte dienen sollen, die das Substrat für die Krankheit hätten abgeben können, weiss ich mit dem besten Willen, bei der genauesten Recherche keines aufzufinden. Namentlich haben wir hier, wie in der ganzen Basaltformation des Vogelsbergs, das ausgezeichnetste, fast chemisch reine Trinkwasser, das in Quellen ausserhalb des Ortes entspringt und durch gusseiserne Rohre in das Dorf geleitet wird. Anderes Wasser wird weder zum Trinken, noch zum Kochen benutzt. Die damaligen Witterungsverhältnisse boten durchaus nichts Abnormes, die Erndte, namentlich die Kartoffelerndte war eine recht gute. Und gerade die Ersterkrankte kann auf wiederholtes Befragen und genaues Erforschen Nichts mittheilen, was ich zur Bestätigung der Robinski'schen Beobachtung benutzen könnte, abgesehen vollends vorerst von der Verbreitungsart der Krankheit, die ebenfalls das Robinski'sche Gesetz nicht bestätigt. Aber das führe ich an, dass die Ersterkrankte eine Proletarierin war, die mit ihren fünf Kindern obdachlos geworden in dem Armenhause einer alten verfallenen, schmutzimit Proletariern überfüllten Wohnung gen, untergebracht werden musste. Bevor sie aber einen eigentlichen Wohnraum beziehen konnte, musste sie noch einige Wochen auf dem Boden des Hauses zubringen, bis eine andere Familie erst ausquartiert war. Inwiefern diese ungünstigen Wohnungsverhältnisse bei dem Ausbruch der Krankheit betheiligt sind, will und kann ich nicht entscheiden. Aber das ist sicher, dass diese erste Erkrankung, die ich einige Tage verkannte, bis ich durch das Exanthem auf sie gelenkt wurde, die nachweisbare Quelle für alle weiteren 47 Erkrankungen abgegeben hat, mit Ausnahme von 2 Krankheitsfällen, bei denen der Contact mit Kranken oder der Aufenthalt in deren Räume wenigstens nicht nachzuweisen ist, und zwar muss ich ausdrücklich hervorheben, dass alle meine Beobachtungen nicht blos einen flüchtigen Contact, sondern eine längere innigere Berührung mit Kranken oder einen längeren Aufenthalt in deren

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Zimmern als Bedingung der Infection erkennen lassen und deutlich darthun, dass die Infection in den Krankenräumen um so leichter, aber auch um so intensiver erfolgte, je mehr Kranke in einem gewissen Raume sich befanden, je schlechter die Ventilation gehandhabt wurde. Die Epidemie liefert auch ein Beispiel, dass bis dahin Gesunde den Krankheitsstoff mit sich schleppen und Veranlassung zu Erkrankungen geben können. Dagegen mangelt jeder Anhalt für die anderwärts beobachtete Thatsache, dass Leib- und Bettwäsche Erkrankter, Kleidungsstücke, Leichen die Träger des Contagiums gewesen sind.

Wenn ich nun zur Bekräftigung meiner Behauptung von der Weiterverbreitung der Krankheit näher in die Einzelerkrankungen eingehe, so muss ich zunächst anführen, dass die zweite Erkrankung einen alten Maurer betraf, der in einem ganz entfernten Ortstheile wohnend mit der Ersterkrankten resp. deren Wohnraum in längere Berührung dadurch gekommen war, dass er in demselben einen Ofen aufstellen musste. Dieser Mann war schwer erkrankt, starb und inficirte seine beiden mit seiner Pflege betrauten Söhne. Der eine erkrankte abortiv, der andere schwer, wurde in einem grossen, gut ventilirten Zimmer isolirt, genas und mit seiner Erkrankung schloss die Hauserkrankung.

Weiter wurden die vier Kinder der ersterkrankten Frau im Armenhause und ihr mittlerweile von auswärts gekommener Mann inficirt. Diese ganze widerliche Proletariersippschaft lag in einem kleinen verwahrlosten Raume beisammen, und es ist selbstverständlich, dass an dieser Stätte der Krankheitskeim eine massenhafte Entwicklung finden musste. Es erkrankten denn auch, und zwar sehr schwer, die mit der Pflege resp. Reinigung der Gesellschaft Beschäftigten, eine Diaconissin und ein Heildiener, es erkrankten nach und nach die ganzen Insassen des Armenhauses bis auf eine Person, die zwar nicht bettlägerig wurde, deren einige Tage lang geführte Klagen ich aber immerhin als eine abortive. Form des Flecktyphus aufzufassen mich für berechtigt halte.

Zur Pflege der erkrankten Diaconissin war eine Ordens- und leibliche Schwester aus Worms gekommen, also eine Persönlichkeit, die gar nicht unter dem Einflusse hiesiger Verhältnisse gestanden hatte. Sie war aber während der Krankheit ihrer Schwester in den innigsten Contact mit ihr getreten, hatte sogar öfters in dem Bette der Erkrankten gelegen. Sie wurde inficirt

und erkrankte während der Reconvalescenz ihrer Schwester. Nun kam eine dritte Diaconissin aus Darmstadt. Sie konnte von der Reconvalescentin in der Pflege schon unterstützt werden, befolgte ausserdem den Rath, alle nicht nöthige Berührung zu meiden, täglich einige Zeit ins Freie zu gehen, und wurde nicht krank.

Sehr überraschend für mich erkrankten plötzlich mehrere Jungen aus einer Schulklasse, deren Infection ich mir erst erklären konnte, als ich bei der ersterkrankten Frau auch drei Jungen krank fand, von deren Existenz ich bisher keine Ahnung hatte. Zwei von ihnen waren schulpflichtig, hatten oben erwähnte Schulklasse besucht und jedenfalls als Gesunde den Transport des Contagiums besorgt. Von den auf diese Weise inficirten Schulknaben, bei welchen sofort eine Separation und während der Krankheit gehörige Ventilation stattfand, war keiner Veranlassung zur Weiterverbreitung in seiner Familie. Wo aber diese Vorsichtsmassregeln schlecht oder gar nicht beachtet wurden, traten Erkrankungen auf. So hatte einer seine Schwester angesteckt, die im Beginn der Erkrankung noch einige Nächte mit ihm zusammenschlief, ein anderer seinen jüngeren Bruder auf dieselbe Weise. Einer war sogar Veranlassung zur Infection sämmtlicher Familienglieder eines wohlhabenden Bauernhauses, und ich kann für die Entwicklung dieser auf sieben Personen sich erstreckenden, fast gleichzeitig auftretenden Hauserkrankung keine anderen Momente beschuldigen, als den Umstand, dass sämmtliche Familienglieder trotz meiner Warnung in dem Krankenzimmer blieben, abwechselnd sogar mit dem Kranken in einem Bette schliefen und nicht zu bewegen waren, auch nur für kurze Zeit eine vernünftige Ventilation herzustellen.

Eine aus vier Köpfen bestehende Schuhmacherfamilie, die nachweisbar im Armenhause inficirt worden war, wohnte und schlief zusammen in einem kleinen Zimmer und erkrankte nach und nach gänzlich. Die beiden Eltern starben, ein Mädchen wurde als Reconvalescentin anderweitig untergebracht und vor der letzten Erkrankung das Zimmer gründlich gereinigt und ventilirt, sowie einer starken Chlorräucherung ausgesetzt; auch während der ganzen Dauer der Krankheit des letzten Familiengliedes wurde gründlich ventilirt, und der Wärter dieses Kranken blieb verschont, trotzdem er ein heruntergekommener Mensch war, ein Proletarier comme il faut, der nur deshalb zu diesem Dienst engagirt wurde, weil

kein anderer aufzutreiben war. Man sollte denken, wenn der Genuss verdorbener Nahrungsmittel, verdorbenen Wassers oder irgend einer anderen Schädlichkeit am hiesigen Orte die Vorbereitung des Körpers für die Infection in dem Robinski'schen Sinne auch in unserer Epidemie abgegeben hätte, so hätte gerade dieser Proletarier die beste Gelegenheit zur Infection bieten müssen.

Wenn neben diesen klaren Beispielen der Infection durch innigen, länger dauernden Contact mit Kranken oder deren schlecht ventilirten Wohnräumen in unserer Epidemie auch zwei Erkrankungen vorkamen, deren Entstehung sich nicht auf dieselbe Weise nachweisbar erklären lässt, so ist das der Thatsache gegenüber bedeutungslos, dass eben die Verschleppung des Krankheitskeimes auf mannichfache Weise möglich ist. Immerhin ist aber die Thatsache nicht in Abrede zu stellen, dass noch andere Personen nicht inficirt wurden, trotzdem sie den günstigsten Bedingungen zur Infection ausgesetzt waren; dies gilt namentlich von zwei Säuglingen, die mit ihren erkrankten Müttern noch einige Tage in der innigsten Verbindung standen, ohne zu erkranken, und meiner Person, die doch während der ganzen beinahe halbjährigen Dauer der Epidemie mit allen Kranken und ihren Wohnräumen 'in fortgesetztem nahem Verkehr gestanden hat. Die beiden Brustkinder könnten wohl für das Robinski'sche Gesetz herangezogen werden. Worin soll aber das Krankheitssubstrat bei den vielen anderen erkrankten Individuen bestanden haben, Individuen des verschiedensten Alters und Geschlechts, in den verschiedensten Lebensverhältnissen, bei denen vor der Erkrankung weder verdorbenes Wasser, noch verdorbene Nahrungsmittel genossen wurden, noch Einwirkungen stattgefunden hatten, denen man auch nur einen Schatten von Schuld in dieser Hinsicht beimessen kann? Warum bleibt anders der erwähnte Wärter verschont, ein Individuum, von dem man seinem Stande, seiner Lebensweise nach annehmen sollte, dass das Substrat bei ihm eingewirkt haben müsste, wenn überhaupt ein solches bei der hiesigen Flecktyphus-Epidemie existirte und für die Infection bedingend war? Ich für meinen Theil kann aus den Beobachtungen in der hiesigen kleinen Epidemie, in der mir alle einschlägigen Verhältnisse so genau bekannt sind, schlechterdings kein Vertheidiger des Robinski'schen Gesetzes werden, bin vielmehr ganz Zülzer's Ansicht, dass im grossen Ganzen Jeder inficirt wird, der sich günstigen Bedingungen zur Infection aussetzt.

Die allerdings auffallende Thatsache, dass immerhin Individuen nicht inficirt werden trotz günstiger Bedingungen zur Infection, erkläre ich mir noch so lange mit einer individuellen Eigenthümlichkeit, mit „fehlender Disposition", bis ich im Stande bin, mir einen präciseren Begriff von diesem für mich bis jetzt noch unaufgeklärten Verhältniss zu machen. Ich kann die Robinski'sche Erklärungsweise deshalb für die hiesige Epidemie nicht gelten lassen, so lange bis durch anderweitige Beobachtungen unumstösslich das Robinski'sche Gesetz als solches bestätigt wird, in welchem Falle ich dann gern zugeben werde, dass auch die hiesige Epidemie keine Ausnahme gemacht haben wird, meine Erforschung der einzelnen Verhältnisse also eine mangelhafte gewesen sein muss.

2.

Entwurf zur Sanitäts-Reform nebst Motiven.

Ein Mahnruf an die Sanitätsbeamten

von

Dr. v. Foller,

Bezirks - Physikus in Berlin.

Wohl ein Jeder von uns, durchdrungen von dem beschämenden Gefühl einer Stellung, wie sie bedeutungsloser kaum gedacht werden kann, sehnt sich nach einer Reform des Sanitätswesens, die uns eine wirkliche und dem Allgemeinwohl wahren Nutzen bringende Amtsthätigkeit zuweist, und hofft von Jahr zu Jahr, dass eine solche eintreten werde. Diese Hoffnung wurde von Neuem belebt, als vor einigen Jahren von den Regierungen Vorschläge zu einer Reform von den Physikern eingeholt wurden. Aber auch diese Massregel hat nicht zu dem gewünschten Resultat geführt, und das Scheitern derselben ist erklärlich, wenn man bedenkt, wie viel verschiedene Meinungen hierbei zu Tage getreten sein mögen, die zu vereinigen schlechterdings nicht anging, so dass

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