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selben Tages plötzlich verstorbenen Kindes. Vom Kgl. Kreisphysikus
Sanitätsrath Dr. Jösting zu Halberstadt.

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15. Ueber die Umwandlung des Brucins in Strychnin. Von F. L.
Sonnenschein.

II. Oeffentliches Sanitätswesen.

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I. Gerichtliche Medicin.

1.

Zur Casuistik über die Todesarten neugeborener unehelicher Kinder.

Drei Fälle von Leberruptur bei Neugeborenen

mitgetheilt

von

Dr. Pincus,

Stadtphysikus und Medicinalrath in Königsberg i. Pr.

Gewisse Todesarten neugeborener unehelicher Kinder mit ihren angeblichen Ursachen sind in der gerichtsärztlichen Praxis so stereotyp, dass den Richtern und Staatsanwälten sich fast unwillkürlich die Idee aufdrängen muss, diese Todesarten wären ein besonderes Privilegium gerade unehelicher Kinder, und es existire ein gewisser physiologischer Zusammenhang zwischen dem unehelich Gezeugt- und Geborenwerden und den besonderen Unglücksfällen, welche vorzugsweise diese armen Wesen oder deren Mütter treffen. So sind Todesfälle unehelicher Kinder durch Kopfverletzungen, Fissuren, Blutergüsse in die Schädelhöhle, natürlich immer in Folge angeblich praecipitirter Geburt mit Kindessturz, nichts Seltenes. Noch häufiger ist der Erstickungstod kräftiger, reifer und lebend geborener Kinder, bald mit, bald ohne äussere Zeichen eines eingetretenen Athmungshindernisses, weil die Mütter sofort nach der Geburt die Besinnung verlieren (,, beschwiemen" wie es in Ostpreussen heisst) und nicht wissen, was mit ihren Kindern inzwischen geschehen ist, oder weil sie, obwohl Mehrgebärende, nicht ahnend, was mit ihnen vorgeht, auf einen Nachteimer, auf dem Abtritt etc. von der Geburt des Kindes überrascht worden sind.

Vierteljahrsschr. f. ger. Med. N. F. XXII. 1.

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Leider zeigen die zur allgemeinen Revision oder zur Einholung eines Superarbitriums eingesandten medicinischen Gutachten, dass manche Gerichtsärzte auf Grund allgemeiner Reflexionen à la Henke wie aus Mangel der Individualisirung des Falles nicht selten entfernt liegenden Möglichkeiten zu viel Rechnung tragen und dadurch zu unsicheren, schwankenden und den gewöhnlichen geburtshülflichen Erfahrungen widersprechenden Urtheilen gelangen. Welche Corrective später auch von den höheren wissenschaftlichen Instanzen eintreten mögen, das erste Gutachten giebt gewöhnlich der Vertheidigung zu der beliebten Redensart: , wenn die Männer der Wissenschaft unter sich uneinig sind, wie dürfen wir uns ein Urtheil erlauben?" und damit zur Freisprechung in den eclatantesten Fällen Veranlassung.

"

Dieser Umstand und die Oeffentlichkeit *) des Verfahrens mag vielleicht die gedachten und ähnliche Todesarten bei neugeborenen unehelichen Kindern so häufig machen **). Es dürften daher die nachstehend mitgetheilten Fälle von Leberruptur bei Neugeborenen forensisch um so interessanter sein, als sie meines Wissens die ersten zur Beobachtung gekommenen sind, wenigstens ist mir aus der Literatur nichts Aehnliches bekannt. Sie bieten dazu die öfters beobachtete Eigenthümlichkeit, dass auch das Seltenste, wenn es überhaupt einmal zur Erscheinung kommt, gewöhnlich nicht isolirt auftritt.

1. Fall.

Der erste Fall, über welchen ich aus meiner eigenen gerichtsärztlichen Praxis berichte, ereignete sich Anfangs Juni 1872 in Königsberg.

Die unverehelichte Kl., eine Person, die, wie sich später er

*) In Königsberg wird aus einleuchtenden Gründen in zweifelhaften Fällen von Kindesmord gewöhnlich mit Ausschluss der Oeffentlichkeit verhandelt.

**) Beschämend für die angeblich höheren Culturzustände unseres mit Bildung und Humanität so gern prunkenden Norddeutschlands ist, was ich während der Bearbeitung dieses Aufsatzes in dem streng katholischen Oberbaiern in Erfahrung gebracht. Nicht die unehelichen Geburten, aber die Kindesmorde gehören dort zu den grössten Seltenheiten. Herr Dr. von Spitzel hat mich autorisirt zu berichten, dass während seiner 21jährigen amtlichen Thätigkeit im Bezirk Berchtesgaden und seiner 2jährigen in dem von Reichenhall nicht eine einzige Untersuchungssache wegen Kindesmord vorgekommen und er ebensowenig in dieser Zeit die Section an einer Kindesleiche zu machen Gelegenheit gehabt hätte.

mittelt, vor Jahren schon zweimal geboren hatte und welche in den letzten Jahren wiederholt der Schwangerschaft verdächtig gewesen war, gebar am 8. Juni in dem Keller ihrer Herrschaft ein, wie sie später behauptete, todtes Kind. Sie war, wie gewöhnlich ohne zu ahnen, dass ihre Entbindung so nahe bevorstand, ganz plötzlich im Keller von Geburts wehen überrascht worden. Sie habe sich nun breit hingestellt und sei das Kind etwa nach einer Viertelstunde hervorgetreten und auf den Ziegelfussboden gefallen und zwar mit den Füssen voran.

Nachdem sie die Frucht, an welcher sie kein Lebenszeichen wahrgenommen haben will, in ein Fass gelegt und über dasselbe einen Eimer gestülpt hatte, begab sie sich wieder in die Küche zur Arbeit. Das Kind wurde von einer spionirenden Mitdienenden des Hauses gefunden und am 10. Juni secirt.

Die Section des 53 Ctm. langen und 3,75 Kilogrm. schweren Kindes ergab neben den übrigen Zeichen der vollständigsten Fruchtreife und sonstigen Lebensfähigkeit, deren nähere Aufführung nicht zur Sache gehört, für das Gelebthaben „in oder unmittelbar nach der Geburt" eine partielle Lufthaltigkeit der Lungen, deren nähere Beschreibung und Würdigung ich dem später mitzutheilenden Gutachten vorbehalte; nicht die geringste Spur einer äusseren Verletzung weder am Kopfe noch am Unterleibe, wohl aber in der Bauchhöhle einen starken Erguss von dunklem, zum Theil geronnenem Blute, und als Quelle desselben eine mehrere Ctm. lange und fast die ganze Dicke des rechten Lappens durchsetzende Ruptur der Leber. Diese begann in der Mitte des Lappens 2 Ctm. vom vorderen Rande desselben und verlief in gerader Richtung 5 Ctm. nach hinten, wie schon erwähnt, in die Tiefe bis fast zur unteren Fläche des Organs sich erstreckend. Die Ränder waren zackig ungleich, die Bruchflächen rauh, von halbcoagulirtem Blute bedeckt. Das Lebergewebe selbst war ziemlich blutarm, ebenso die übrigen Bauchorgane, Milz, Nieren, die Gefässe des Gekröses, die untere Hohlvene, wie die Gefässstämme der Brusthöhle ziemlich blutleer. An den weichen Schädelbedeckungen, an den Schädelknochen und in der Schädelböhle selbst fand sich nichts Auffallendes. Kopfgeschwulst etc. war nicht wahrzunehmen. Die Nabelschnur war in einer Länge von 10-12 Ctm. vorhanden und hatte ein zackiges zerfetztes Ende. Am Nabelring war durchaus nichts Auffallendes zu bemerken, in den Bauchdecken keine Spur von Verfärbung oder Sugillation.

Nach dem protokollarisch von uns, dem Stadtwundarzt Herrn Dr. Seydel und mir abgegebenen vorläufigen Gutachten hatte das neugeborene, lebensfähige und vollkommen reife Kind in und nach der Geburt gelebt und, wiewohl unvollkommen, zu athmen begonnen, und war es an innerer Verblutung in Folge einer Leberruptur durch einen äusseren mechanischen Insult, höchst wahrscheinlich erst nach der Geburt beigebracht, gestorben.

Die Begründung unseres Urtheils auch mit den für die richterlichen Zwecke nothwendigen Ergänzungen erschien uns so einfach, und wir thaten dies im Vergleich zu den Gutachten der beiden folgenden Fälle in einer von Zweifeln so wenig befangenen Weise, dass ich glaube, die bezüglichen Stellen aus dem Obductionsbericht hier wörtlich wiedergeben zu dürfen, zumal unsere Ansicht wie deren Begründung bei den wissenschaftlichen Revisionsbehörden zu keinerlei Ausstellungen Veranlassung gab, und die Ausführung in der Zurückweisung ferner Möglichkeiten gleichsam eine unbewusste Kritik der später von anderen Kollegen zu Tage geförderten Anschauungen im Voraus enthielt.

Nach den für die Neugeburt, die Lebensfähigkeit und Fruchtreife angeführten Beweisen heisst es in Bezug darauf, dass das Kind gelebt und, wiewohl sehr unvollkommen, zu athmen begonnen:

„Als Beleg für das behauptete Gelebthaben in oder nach der Geburt führen wir als zwar nur einziges, aber um so unzweifelhafteres Moment die partielle Lufthaltigkeit einzelner Lungenpartien an. Beide Lungen lagen nach dem Sections - Protokoll zwar zurückgezogen in der Brusthöhle, sie waren weder im Ganzen noch in ihren grösseren Lappen schwimmfähig, sie fühlten sich leberartig an, gaben beim Druck kein knisterndes Geräusch und hatten in ihrem überwiegend grösseren Theile bei „geringem Blutgehalt eine gleichmässige blaurothe Farbe. Aber dennoch fand sich an den unteren Rändern beider Lungen in einer Breite von 1-1 Ctm. eine hellere, fast zinnoberrothe Farbe und auch an anderen Stellen auf der Oberfläche der Lungen traten einzelne Flecke von gleicher Farbe inselartig hervor.

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Diese isolirten Lungentheile waren schwimmfähig, gaben beim Druck ein knisterndes Geräusch, liessen unter Wasser gedrückt eine Menge kleiner Luftbläschen von den Schnittflächen in die Höhe steigen, und zeigten daher die unzweideutigsten Zeichen, dass in Folge eines vitalen Actes Luft in die Lungen einzudringen begonnen hatte. (Dass die Lufthaltigkeit der Lungen nicht etwa durch Fäulnissproducte bedingt war, ist ausdrücklich im Protokoll durch die Bemerkung hervorgehoben, dass an dem 48 Stunden nach dem Tode secirten Kinde überhaupt keine Spuren von Fäulniss wahrgenommen worden sind; auch widerspricht die Farbe der betreffenden Lungentheile, die Abwesenheit von Luftbläschen an der Oberfläche, das knisternde Geräusch und die

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