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er brav ist, wie er seine Bestrafung einleitet, wenn er sich vergangen hat. Diese Verhältnisse garantiren gerade dem Feldwebel seine Stellung und sein Ansehen in den Augen des Soldaten. Darum steht dieser Fall entschieden als ein Unicum da, befremdet uns in geradezu peinlicher Weise und drängt hin zur weiteren zweifellosen Bestätigung der oben noch nicht ganz sicher hingestellten Behauptung, dass der Verdacht auf Simulation auszuschliessen und die That als eine aus momentaner Wahnvorstellung resultirende Zwangshandlung anzusehen ist.

Was zum Schluss die Prognose betrifft, so ist dieselbe eine ungünstige. Bei der langen Dauer des Uebels, der besonderen Stärke der Anfälle und der Complication derselben mit periodischer Geistesstörung muss man eine weit vorgeschrittene und im Wachsen begriffene Störung im Gehirn annehmen, so dass der Kranke dem Irrenhause verfallen erscheint. Jeden Tag, jede Stunde kann eine neue Explosion erfolgen, und derselbe ist für gemeingefährlich zu erklären.

Ich gebe demnach mein Gutachten dahin ab:

„Der Explorat ist gegenwärtig geistig gesund, befand sich aber zur Zeit der incriminirten Handlung in dem Zustande von durch Krankheit bedingter Störung der Geistesthätigkeit, durch welchen seine freie Willensbestimmung ausgeschlossen war."

In Folge obigen Gutachtens wurde das Verfahren von Seiten des Gerichts eingestellt und der Explorat später als dienstuntauglich entlassen.

3.

Zur Lehre vom transitorischen Irresein.

Fall von Mania transitoria epileptica.

Gerichtsärztliches Gutachten

mitgetheilt

von

Dr. Berliner,

Kreis-Physikus in Johannis burg (Ostpreussen).

Die Stellmacherfrau M. Z. aus K. begab sich am Nachmittage des 2. Juli 1870 mit ihrer 2jährigen Tochter A. auf dem Arme von ihrer Wohnung auf das jenseits der Dorfstrasse gelegene Gehöft des Wirthen K., trat an den daselbst befindlichen Brunnen und warf, nachdem sie denselben aufgedeckt, das Kind hinein. Der Lehrerssohn M. W. hat diesen Vorgang mitangesehen; er benachrichtigte sogleich seine Mutter davon und fand dieselbe das Kind in dem Brunnen auf dem Wasser schwimmend. Es wurde von dem auf dem Gehöft wohnenden Altsitzer D. M. aus dem Wasser heraufgeholt und, obgleich bereits blau und dem Ersticken nahe, wieder in's Leben zurückgebracht. Die in Folge dieser That inhaftirte Z. will von dem ihr zur Last gelegten Ertränkungsversuche ihrer Tochter erst einige Zeit nachher Kenntniss erhalten haben und behauptet, dass sie die That in einem ihr unbewussten Zustande verübt haben müsse, weshalb ich aufgefordert bin, ein Gutachten darüber abzugeben, ob die Z. zur Zeit der That sich in einem zurechnungsfähigen Zustande befunden habe."

Die angestellten Ermittelungen über das Verhalten der Z. vor, während und nach der That haben nach den mir vorliegenden Acten Folgendes ergeben:

Am frühen Morgen des 2. Juli kam die Z. zu der mit ihr unter einem Dache wohnenden Wirthsfrau N., als dieselbe noch im Bette lag, und zeigte sich wild und unstät, ohne Unsinn zu reden, nur dass sie die N. mit Worten ansprach,

die darauf hinzudeuten schienen, als wäre die damals hochschwangere Frau bereits mit einem Sohne niedergekommen. Nach der Aussage des Ehemannes der Z. ist seine Ehefrau dann zum Kartoffelhäufeln gegangen; er hat derselben um 10 Uhr Vormittags Grossfrühstück auf das Feld hinausgebracht, doch wollte die Frau nichts davon geniessen, auch von dem Branntwein nicht trinken, obgleich er deswegen in sie drang; als Grund ihrer Weigerung gab sie Kopfschmerzen zu haben an. Die Z. muss dann nach Hause gekommen sein und Mittag besorgt haben, das sie um 12 Uhr mit ihrem Ehemanne verzehrte, welcher angiebt, dass sie damals Unsinn redete und ihm wirre im Kopf vorkam. Derselbe begab sich auf den Boden, um zu schlafen, und hier kam die Z. zu ihm, sprach verschiedenes dummes Zeug und erklärte ihm, dass sie während ihrer Verheirathung mehrere Liebhaber gehabt und ihm diese Sünde gestehen müsse. Er sagte ihr, wenn das der Fall wäre, solle Gott sie strafen, er aber werde es nicht thun, und sie ging vom Boden herunter. Kurze Zeit nachher, mithin nicht lange vor dem Begehen der That, haben der Altsitzer D. M., dessen Frau, die Schmidtfrau H. und die N. die Z. gesehen und beobachtet. Sie Alle erzählen, dass dieselbe mit ihrem jüngsten Kinde A. auf dem Arme theils vor ihrer Wohnung stand, theils unstät hin und her ging; sie kam Allen verstört und wild vor, hatte einen stieren Blick, den Kopf mit einem Tuche umbunden und fiel ihnen der unordentliche Anzug der Frau auf. Während der That selbst, die zwischen 1 und 2 Uhr Nachmittags ausgeführt wurde, ist die Z. nur von dem oben bereits genannten M. I. gesehen worden. Er giebt an, dass dieselbe sich in einem höchst aufgeregten Zustande befunden und mit dem Kinde in schnellem Laufe an den K.'schen Brunnen geeilt, ebenso wieder unter dem Ausrufe „mein Gott" nach Hause zurückgekehrt sei. Ueber ihr Verhalten nach der That endlich liegen uns eine grössere Anzahl Zeugenaussagen vor. Sie stimmen alle darin überein, dass die Z sich wie eine Wahnsinnige gezeigt, sie sah wild und unstät aus, lief mit entblössten Schultern hin und her und redete unsinniges Zeug. Sehr bald, nachdem das Kind aus dem Brunnen gezogen war, kam sie zunächst wieder auf das K.'sche Gehöft und versuchte in den Brunnen hineinzusteigen. Ob sie in der Zwischenzeit mit Jemand gesprochen und ihr derselbe bereits Vorwürfe wegen der That gemacht, darüber bleiben wir im Unklaren; es scheint jedoch, als ob sie ihr Kind dort suchte und herausnehmen, nicht aber selbst ihrem Leben ein Ende machen wollte. Das Kind ward zunächst in die Z.'sche Wohnung gebracht, dann von der Lehrerfrau in ihre eigene mitgenommen; hier kam die Z. ebenfalls hin, verlangte mehrmals nach dem Kinde und schlug, als ihrem Verlangen nicht Folge geleistet wurde, ein Fenster ein. Während dieser Zeit bis zu ihrem Transport nach dem Polizei-Amt zu D. soll die Z. mehrere Aeusserungen gethan haben, die sich auf ihre That beziehen. Die N. sagt, sie hätte gleich nach der That gejammert und geklagt: "jetzt ist um meine Tochter geschehen, sie bat um sich, konnte mich aber nicht erbitten, sie griff nach mir." Später wurden ihr mehrseitig Vorwürfe wegen der That gemacht und sie um die Gründe befragt, weshalb sie zu derselben geschritten; da sagte sie zur P.: „er hat es gewollt“, zur S.: „sie hätte es so machen müssen“, und dem Grenzaufseher O. erwiederte sie: dass sie es habe thun müssen und dass sie die Noth dazu gezwungen habe", während die Lehrerfrau II'. nur aussagt: „es scheine ihr, als ob die Z. auf die an sie gerichteten Fragen die letztere Antwort gegeben." Während des darauf veranlassten Transports nach D. soll die

Z. ebenfalls einen wilden und stieren Blick gezeigt, sich sonst aber ruhig verhalten haben; sie sagte zuweilen: „was habe ich gethan“, und „sie sei beredet worden", dann wieder: „sie wäre unschuldig und hätte Nichts verbrochen." In D. angekommen, vermochte der Polizeiverwalter nicht, die Angeschuldigte zu vernehmen; sie geberdete sich anfangs unbändig und wild, später verfiel sie in tiefe Trauer, gab unverständliche Antworten und erklärte nur immer fort, sie wäre unschuldig, einmal auch: „es wäre die Stunde gekommen, sie hätte es thun müssen.“ Ebenso zeigte sie sich am 3. Juli, wurde dann ihrem Ehemanne zur Rückkehr nach K. übergeben und erfahren wir über ihren Zustand in den nächsten Tagen Folgendes: Am 5. Juli erklärte die W. bei ihrer polizeilichen Vernehmung, dass die Z. ganz besinnungslos daliege und sie vergeblich mehrere Male seit ihrer Rückkehr versucht habe, sich mit ihr zu verständigen. Ebensowenig gelang es dem Polizeiverwalter an diesem Tage, eine Antwort von ihr zu erhalten; sie lag bewusstlos zu Bette, und erfuhr derselbe, dass sie seit ihrer Rückkehr aus D. sich in diesem Zustande befunden und niemals Speise zu sich genommen habe. Ihr Ehemann sagt über diese Zeit ziemlich dasselbe aus. Seine Ehefrau war vollkommen ohne Gefühl, regte sich von selbst gar nicht, antwortete nicht, verweigerte Nahrung zu sich zu nehmen, und kam ihm so krank vor, dass er die C.'schen Eheleute veranlasste, dieselbe zu besprechen. Diese schildern ihren Zustand ziemlich ähnlich; sie soll stier und wild ausgesehen und unzusammenhängend vor sich hin geredet haben. Erst am 6. Juli wurde es etwas besser mit ihr, sie stand zeitweilig auf, nahm Speise zu sich, sprach aber noch zuweilen wirres und unverständiges Zeug und kam erst nach mehreren Tagen, nach Angabe der Z. selbst, kurz vor dem 12. Juli wieder vollständig in den Besitz ihrer geistigen Kräfte. Seit dieser Zeit ist die Z. vollständig geistig gesund gewesen und seit ihrer Inhaftirung hat sich keine Spur ihres früheren Zustandes gezeigt.

Ich habe die Z. ein paar Mal im Gefängniss besucht und mich mit ihr unterhalten und muss sie zur Zeit für vollständig geistig gesund halten. Dieselbe ist 33 Jahre alt, spricht fertig deutsch und macht durchaus nicht den Eindruck einer ganz rohen Person. Ihr Vater ist Grenzaufseher gewesen und hat sie wohl eine etwas bessere Erziehung und Ausbildung erlangt, als sonst Handwerkerfrauen auf dem Lande in unserer Gegend zu haben pflegen. Sie ist schlank und zart gebaut, ohne körperliche Krankheit oder Gebrechen, mit normaler Kopfbildung, und sieht hager und schwächlich aus. Ueber eine erbliche Anlage zu Geistesstörung oder Krampfkrankheiten ist Nichts zu ermitteln; die Eltern sind früh verstorben und von ihren Geschwistern sind ihr derartige Krankheiten nicht bekannt geworden. Sie giebt an, immer schwächlich gewesen zu sein und viel an Kopfschmerzen gelitten zu haben, welche von Zeit zu Zeit Anfälle machten und wohl recht heftig gewesen sein müssen, da sie als Mädchen von 22 Jahren, als sie sich bei ihrem Bruder in K. aufhielt, bettlägerig war und von eiuer Frau L. daselbst besprochen wurde. Die Menstruation ist immer regelmässig gewesen, auch in der Ehe, mit Ausnahme derjenigen Zeiten, in welchen sie schwanger war oder ihre Kinder stillte. Sie hat während ihrer 9 jährigen Ehe 5 ziemlich schwere, rechtzeitige Entbindungen gehabt, alle Kinder selbst gestillt und diejenigen, die leben blieben, auch 2 Jahre und länger; ihre Tochter A., die sie in den Brunnen geworfen, seit Ostern 2 Jahre alt, hat ebenfalls noch hin und wieder die Brust bekommen. In der Ehe hat sie ebenfalls viel an Kopfschmerzen und zuweilen an

Herzklopfen gelitten, und während derselben haben sich auch Anfälle gezeigt, die mit Schwindel begannen, so dass sie meistens umfiel oder sich auf's Bett legen musste, und die angeblich stets von mehr oder weniger langer Bewusstlosigkeit begleitet waren. Ob sie sich während derselben die Zunge zerbissen und krampfhafte Bewegungen gezeigt, weiss sie selbst nicht anzugeben; Narben von Bisswunden sind an der Zunge nicht zu bemerken. Sie giebt an, dass diese Anfälle mit Bewusstlosigkeit namentlich dann eintraten, wenn sie sich im Beginn der Schwangerschaft befand, und behauptet mit Bestimmtheit, dass der erste derartige Anfall um Pfingsten nach ihrer Verheirathung eintrat, als sie zum ersten Male concipirt hatte. Sie bezeichnet die Anfälle bei ihrer gerichtlichen Vernehmung als Krämpfe, nach denen sie in Schweiss gerathen und sehr schwach gewesen. Sowohl ihr Mann als eine Losfrau B. in K. haben solche Anfälle beobachtet. Letztere ist mittlerweile verstorben, ihr Ehemann aber sagt aus, dass er in der ersten Zeit der Ehe einige Male Anfälle von Krämpfen an seiner Frau bemerkt; sie zog dabei krampfhaft die Hände zusammen und zitterte am Körper. Das eheliche Verhältniss der Z. ist kein glückliches gewesen; der Ehemann ist stark dem Trunke ergeben, arbeitet deshalb wenig und legt seinen geringen Verdienst meist im Branntwein an. Sie leben deshalb in sehr ärmlichen Verhältnissen, und da die Frau ebenfalls dem Trunke nicht abhold ist, fehlte es nicht an Zänkereien und kam es auch zu Misshandlungen von Seiten des Ehemannes, dem angeblich von der Frau wegen seiner Trunkfälligkeit Vorwürfe gemacht wurden, vielleicht auch deshalb, weil Ersterer die Frau des Ehebruchs bezichtigte. Der Z. selbst will angeblich solchen Verdacht nie gehegt haben, doch behauptet die Frau, dass derselbe ihr häufig im trunkenen Zustande solche, völlig ungerechtfertigte Vorwürfe gemacht habe. Sie haben Beide ihre Kinder geliebt, haben angeblich noch immer zum Sattessen gehabt, und bezeichnet der Mann das eheliche Verhältniss nicht als ein ganz schlechtes, da sich dasselbe wohl nicht wesentlich von vielen anderen Ehen unter Landleuten niederen Standes unterschied.

Die That selbst betreffend, will die Z. von derselben erst nach völliger Wiedererlangung ihrer geistigen Kräfte Kenntniss erhalten haben und behauptet, gar nichts von derselben zu wissen. Ebenso fehlt ihr für alle übrigen Vorgänge am 2. Juli wie für mehrere Tage nach dem Ereignisse fast vollständig die Erinnerung, nur erinnert sie sich dunkel, dass sie auf einem Wagen gefahren worden; auch erzählte sie mir, dass sie, während sie zu Hause im Bette lag, von Leuten aus dem Dorfe besprochen wurde. Letztere sagen aus, dass die Z. sich gegen diese Prozedur ausgesprochen oder gesträubt habe. Aber auch in Bezug auf einige Tage vor der That scheint die Z. keine rechte Erinnerung zu haben; sie erzählt darüber Folgendes: Ein oder ein paar Tage vor der That wäre sie bei der Wirthsfrau E. in C. gewesen, um von dort die Seitens ihres Mannes zurückgelassenen Sägen zu holen. Der Stellmacher Z. behauptet, dass dies gleich nach

Vierteljahrsschr. f. ger. Med. N. F. XXII. 1.

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