Abbildungen der Seite
PDF
EPUB
[ocr errors]

Leiche erregten bei der eigenen Mutter der F., der Frau H. und den übrigen Zeugen den Verdacht, die F. möchte ihrem Kinde ein Leid angethan haben, sondern auch folgende Umstände: Als das Kind schon am Nachmittage des 21. begraben wurde, hatte die F. zu ihrem Manne gesagt, zieh Dich nur gleich an und siehe zu, dass das Kind auch wirklich begraben wird"; dann war sie sogar selbst, obgleich seit der Geburt erst etwa 36 Stunden verflossen waren, auf dem Wege nach dem Kirchhofe betroffen worden, um, wie sie ihrer Schwester sagte, nachzusehen, wo ihr Kind bleibe.

Ferner war der F. vor 7 oder 8 Jahren ein ganz gesundes Kind 3 Tage nach der Geburt unter sehr verdächtigen Umständen plötzlich gestorben. Ihre Schwester, die Frau O., giebt darüber an: sie habe das Kind einige Male in Gegenwart seiner Mutter „mit 2 grossen Kopfkissen derartig zugedeckt gefunden, dass man von dem Kinde gar nichts habe sehen können, namentlich seien Kopf und Gesicht vollständig bedeckt gewesen", und habe dann ganz unerwartet 3 Stunden später, nachdem sie das Kind noch ohne alle Spuren von Krankheit verlassen hatte, die Nachricht von seinem Tode bekommen.

Alle diese Umstände veranlassten die Wittwe H. zur Denunciation der eigenen Tochter bei der Polizei, das Kgl. Kreis-Gericht aber zur weiteren Verfolgung der Sache. Auf Anordnung desselben fand die Ausgrabung des Sarges mit der darin befindlichen Leiche am 25. Mai, die legale Obduction derselben am 26. Morgens 9 Uhr durch die Unterzeichneten statt.

Ihre Resultate theilen wir wörtlich nach dem Protokoll in Folgendem mit:

A. Aeussere Besichtigung.

1. Die 49 Ctm. lange, 5 Pfd. weniger 2 Loth schwere weibliche Leiche war im Ganzen noch recht gut erhalten.

2. Die Bauchdecken graugrün gefärbt. Leichenstarre fehlte; der ganze Rücken, die Brust, die Oberarme und Oberschenkel hell rosaroth gefärbt, durch eine Menge einzelner, fast schneeweisser Fleckchen und Streifen unterbrochen. Die rosarothen Stellen documentirten sich durch Einschnitte als einfache Todtenflecke.

3. Ebenso verhielt sich der ganze Hals und Nacken.

4. Der gerade Kopfdurchmesser 101⁄2, der quere 9 und der diagonale 12 Ctm. 5. Die Nägel an den Fingern und Füssen waren vollständig entwickelt.

6. Der Kopf mit langen, hellblonden Haaren bedeckt.

7. Die grosse Fontanelle 4 Ctm. lang und 3 Ctm. breit.

8. Die 10 Ctm. lange Nabelschnur war mumificiṛt.

9. Der Knochenkern mass % Ctm.

10.

Die Schulterbreite 13 Ctm., die Hüftbreite 81⁄2 Ctm.

11. Die allergenaueste Untersuchung ergab äusserlich nichts Verdächtiges. 12. Die Mundhöhle war bis hinten in den Schlund nicht nur frei von fremden Stoffen, sondern auch von ganz natürlicher Farbe; die Zunge lag hinter den Kiefern. Nur die beiden Lippen hatten eine blaue Verfärbung bis auf die Schleimhäute.

B. Innere Besichtigung.

I. Eröffnung der Kopfhöhle. 13. Nach Trennung der weichen Kopfbedeckungen zeigte sich nirgends Blutaustritt.

14. Die knöcherne Schädelbedeckung war ohne jede Verletzung.

15. Nach ihrer Hinwegnahme trat das noch nicht übermässig weiche Gehirn zu Tage.

16. Die blutführenden Gehirnhäute waren nicht besonders mit Blut überfüllt. 17. Bei der schichtweisen Abtragung des Gehirns fand sich in den Ventrikeln eine nicht unerhebliche Menge dünnflüssiges, dunkelkirschrothes Blut. 18. Die Adergeflechte waren sehr blutreich.

19. Die Farbe der Gehirnmasse selbst war blass und in derselben keine ungewöhnliche Masse Blut enthalten.

20. Bei der Herausnahme des Gehirns ergossen sich aus der Schädelhöhle wohl an 2 Esslöffel voll Blut von der genannten Beschaffenheit.

21.

Dasselbe Blut war auch ziemlich reichlich in den Blutleitern enthalten. 22. Die blossgelegte Schädelgrundfläche zeigte keine Verletzung.

23. Der weiche Gehirnknoten, das verlängerte Mark und kleine Gehirn zerfielen unter den Fingern und zeigten nichts Auffallendes.

II. Eröffnung der Brusthöhle. 24. An der inneren Fläche des Halses zeigten sich keine Sugillationen oder sonst etwas Aussergewöhnliches.

25. Der Kehlkopf und alle Theile im Schlunde enthielten nichts Fremdartiges 26. Bei Oeffnung der Brusthöhle nahmen sämmtliche Organe die normale Lage ein und zeigte sich kein Erguss in denselben.

27. Die Thymusdrüse war normal.

28. Im Herzbeutel fand sich eine unbedeutende Menge schmutziges gelbes Wasser.

28 a. Aeusserlich fiel die dunkelblaurothe Färbung des Herzens auf, am linken weniger als am rechten; am dunkelsten, fast blauschwarz war der rechte Vorhof.

29. Die Höhlen des rechten Herzens bis in die mit ihnen zusammenhängenden Adern hinein strotzten von dunklem, kirschrothem, theils flüssigem, theils geronnenem Blute. Es wurden wohl an 2 Esslöffel voll daraus entfernt.

30. Dasselbe fand sich auch in den Blutgefässen des Halses und der Brusthöhle. 31. Das linke Herz war nicht ganz leer von Blut.

32. Die Lungen fielen beim ersten Anblick durch ihre viel dunklere Farbe auf, sie waren nicht nur nicht zinnoberroth, sondern in den vorderen Lappen dunkelroth, in den hinteren Lappen stark blauroth.

33. Es wurde zunächst der Kehlkopf und die Luftröhre blossgelegt. Ihre Schleimhaut war schmutzig, aber noch etwas hellroth gefärbt und zeigte baumartige Verzweigungen der Blntgefässe.

34. Ein Druck auf die Lungen liess einen schaumig - schleimig - wässrigen Gischt in die Luftröhre aufsteigen, der eine geringe blutige Färbung hatte.

35. Die Lungen knisterten beim Einschneiden ganz merklich, in den helleren Lappen mehr wie in den dunklen; zu gleicher Zeit ergoss sich theils dunkles Blut aus ihnen, theils eine helle, mehr wässrig-schaumige Feuchtigkeit und zwar in nicht unbedeutender Menge.

36. Ein weiteres Aufschneiden der Bronchien zeigte dieselbe Beschaffenheit wie die der Luftröhren.

37. Das Brustfell war blass, sonst normal.

38.

An den Wirbelknochen fanden sich keine Verletzungen vor.

III. Eröffnung der Bauchhöhle. 39. Sie war frei von Erguss und ihre Organe in normaler Lage.

40. Die Leber war von normaler Farbe und Grösse; trotzdem ergoss sich aus ihr bei Einschnitten das genannte dunkelrothe Blut.

41. Die Milz zeigte nichts Ungewöhnliches.

42. Die Nieren waren etwas bläulich dunkelroth gefärbt.

43. Der Magen und Darmkanal waren äusserlich blass.

44. Dieselbe Blässe zeigte die Schleimhaut des Magens.

Auf ihr haftete

etwa ein kleiner Theelöffel voll gläsernen Schleimes und floss beim Aufschneiden des Magens ein grünliches Wasser aus, welches wie Fenchelthee aussah.

45. Netz, Gekröse, Bauchfell waren natürlich, ihre Farbe bleich.

46. Der Uterus äusserlich blauroth, innerlich ganz blass.

47. Die Blase leer.

48. Die Blutgefässe des Unterleibes enthielten nicht viel Blut.

Nach beendigter Obduction gaben die Obducenten ihr vorläufiges Gutachten dahin ab:

„Das vollkommen ausgetragene, lebensfähige, ganz gesunde, mit durchaus gesunden Organen ausgestattete Kind ist an Stick- und Schlagfluss gestorben. Spuren äusserer Gewalt, welche diesen Erstickungstod herbeigeführt haben könnte, hat die Obduction nicht ergeben."

*

Die an die Obducenten gerichtete Frage:

„ob nicht durch irgend eine äussere Gewaltthätigkeit, welche keine äusserlich erkennbaren Spuren an der Leiche hinterlassen, z. B. durch Auflegen von Betten auf das Gesicht, der Erstickungstod hat bewirkt werden können“,

bejahten dieselben.

Die weitere Frage:

„ob die Obduction irgendwelche Momente ergeben hat, aus denen geschlossen werden könnte, dass innere Zustände den Erstickungstod herbeigeführt haben“,

verneinten die Obducenten.

Gutachten.

Obgleich schon 6 Tage nach dem Tode des Kindes vergangen waren und die Temperatur vom 21. bis 26. Mai 14-19o betrug, war doch die Leiche noch so wohl erhalten, dass die Ergebnisse der Obduction nicht im Mindesten durch die Fäulniss verwischt oder nur verdunkelt wurden. Die Obduction ergab aber so unzweifelhaft die Zeichen des Erstickungstodes, dass wir nicht einen Augenblick Anstand nehmen konnten, in unserem vorläufigen Gutachten zu erklären, „, das Kind sei in Folge von Erstickung an Stick- und Schlagfluss gestorben." Bei dieser Erklärung müssen wir auch jetzt verharren.

Zur Erhaltung des Lebens ist die erste und nothwendigste Bedingung, dass dem Blute nicht über wenige Augenblicke hinaus der Zutritt des Sauerstoffs entzogen wird. Geschieht dieses, indem auf irgend eine Weise die atmosphärische Luft von den Athmungsorganen, den Lungen, abgesperrt wird, so wird das Blut nicht mehr von der Kohlensäure befreit, dieselbe wirkt wie ein tödtliches Gift lähmend auf das verlängerte Rückenmark ein, die von demselben influenzirten Herz- und Lungennerven hören auf zu fungiren, der Kreislauf stockt und es entstehen mehr oder weniger starke Blutanhäufungen in den inneren Organen, namentlich in den Lungen, dem Herzen und dem Gehirn; es tritt sogenannter Stick-, Herz- und Gehirnschlag und damit der Tod ein.

Die wichtigsten und untrüglichen Zeichen des Erstickungstodes liefert das Obductionsprotokoll. Hierher gehören:

1) Die allgemeine ungewöhnliche Flüssigkeit des Blutes, dem die Fähigkeit zu gerinnen verloren gegangen ist.

Nur ist hierbei zu bemerken, dass trotz der allgemeinen dünnen Consistenz des Blutes, wie jeder erfahrene Gerichtsarzt weiss und wie Casper in seinem Lehrbuche ausdrücklich betont, doch auch in den exquisitesten Erstickungsfällen gar nicht selten im Herzen recht ansehnliche Gerinnsel sich finden, die somit nicht irreleiten dürfen, indem sie für sich keineswegs gegen den Erstickungstod sprechen.

2) Die dunkle Farbe des Blutes.

3) Blutüberfüllungen der Lungen.

4) Blutüberfüllung des rechten Herzens bei meist geringem, selten ganz fehlendem Blutinhalt des linken Herzens.

5) Blutüberfüllung der Lungenarterien.

6) Mehr oder weniger ausgebreitete auffallende Gefäss-Injection der Schleimhaut des Kehlkopfes und der Luftröhre, wodurch dieselbe zinnoberroth erscheint und an einzelnen Stellen baumartige (dendritische) Verzweigungen der Gefässe erkennen lässt.

7) Die Anwesenheit von einem weissschaumigen oder blutigschaumigen Gischt, d. h. einem Gemenge von Luft, Schleim und Blut in grösserer oder geringerer Quantität in der Luftröhre und ihren weiteren Verzweigungen.

8) Bluterguss in der Schädelhöhle und Blutanhäufung in den Unterleibs-Organen, welche dadurch entstehen, dass die überfüllten Organe der Brusthöhle den Rückfluss des Blutes in sie nicht mehr gestatten.

9) Zuweilen wenigstens durch das gestaute Blut bewirkte blaue oder dunkelblaue Verfärbung des Gesichts und der Lippen. Dass das Kind ausser an Stick- auch an Schlagfluss in Folge von Erstickung gestorben ist, war die natürliche Folge des gehemmten Rückflusses des Blutes in die überfüllten Brustorgane. Beim selbstständigen Schlagfluss aber würden die erwähnten Blutanhäufungen im Herzen und in den Lungen, ebenso die Dünnflüssigkeit des Blutes gefehlt haben.

"

Aus dem Umstande, dass die F. bei ihrer Vernehmung angiebt, das Kind habe Krämpfe gehabt", könnte die Vermuthung entstehen, die gewöhnlichen Kindeskrämpfe hätten den plötzlichen Tod veranlasst. Wir müssen aber auch diese Vermuthung zurückweisen, da wirkliche Krämpfe, die sogenannte Eclampsie, welche unter Umständen allerdings einem Kindesleben plötzlich ein Ende machen können, bei einem so gesunden Kinde in den ersten Tagen nach der Geburt nicht vorkommen und ausserdem, wo sie auftreten, solche heftigen Symptome zeigen, dass die F. eine ganz andere Beschreibung gemacht haben würde, als sie gethan hat. Sie beschreibt nur die unbedeutenden leichten, unruhigen Bewegungen, wie sie bei kleinen Kindern durch ein wenig Bauchkneipen in Folge von Blähungen hervorgerufen werden und welche der Volksausdruck gewöhnlich mit dem Namen „innere Krämpfe“ belegt. Ueberdies würden auch wirkliche Krämpfe ganz andere Sectionsresultate ergeben haben.

« ZurückWeiter »