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wieder herausbefördert hat, ist am nächsten Tage schon nicht mehr vorhanden und der Kranke bessert sich wieder so, dass er den 10. und 11. wieder arbeiten kann. Am 12. trinkt er wieder Kaffee, muss von Neuem brechen, hat Schmerzen und Brennen etc. und kann wiederum nicht mehr arbeiten. Die angewendete Medicin hat keinen Erfolg. Dieser Zustand dauert dies Mal 6 Tage. Am 19. Morgens geht es ihm nun wiederum besser; er sah äusserlich besser aus und fühlte sich wohler. Als er aber am Abend wiederum etwas ass und Kaffee trank, fing er nach einer Weile wiederum an zu brechen und starb in der Nacht unter in den Akten nicht näher angegebenen Symptomen.

Dieser schwankende Verlauf findet sich nicht bei einem akuten Magenkatarrh und kann nur davon herrühren, dass bei der jedesmaligen Verschlimmerung resp. bei dem erneuerten Auftreten der Symptome der schädliche Stoff von Neuem dem Magen zugeführt worden war.

Auch Herr Dr. L. giebt an, dass ihm dieser Wechsel der Symptome auffallend gewesen sei, und er deshalb, ohne den Kranken zu sehen, nichts mehr habe verschreiben wollen. Trotz der Schwere der Symptome ist bekanntlich weder er, noch ein anderer Arzt in der letzten Zeit zu dem Kranken gerufen worden.

Die Obduction ergab, ausser den oben angeführten Beweisen für die Abwesenheit von Krankheiten mit ähnlichen Symptomen wie im vorliegenden Falle, als einen für Arsenik vergiftung charakteristischen Befund den Beginn der Mumificirung.

Um dies nachzuweisen, wollen wir die Verwesungserscheinungen an einer Leiche, bei der eine dem vorliegenden Falle entsprechende Zeit seit dem Tode verflossen ist, zur Vergleichung heranziehen: 14-20 Tage nach dem Tode zeigt sich nach Casper die Verwesungsfarbe am ganzen Körper gleichförmig froschgrün und blutrothbraun verbreitet. Die Oberhaut ist stellenweise in wallnussgrossen Blasen erhoben, an anderen Stellen in Handtellergrösse und in noch weiterem Umfange ganz abgelöst. Zahllose Maden bedecken den Körper und suchen namentlich die faltigen Stellen und natürlichen Höhlen auf. Die Gasentwickelung hat so zugenommen, dass nicht nur die Bauchdecken wie eine grosse Kugel gewölbt erscheinen, die Brust deutlich künstlich gewölbt ist, sondern dass auch das ganze Zellgewebe wie aufgeblasen erscheint, Dadurch gewinnt der ganze Körper ein gigantisches An

sehen. Aus eben diesem Grunde sind auch jetzt die Gesichtszüge nicht mehr erkennbar und das Recognosciren der Leiche, auch von Seiten genauer Bekannter, findet Schwierigkeiten; denn indem die Augenlider, die Lippen, die Nase, die Backen stark aufgeschwollen erscheinen, muss natürlich die Physiognomie eine ganz andere geworden sein, als sie früher war.

Zu dieser Schilderung ist nach Casper noch zu bemerken, dass im Sommer die Verwesung viel stärker und schneller vor sich geht, so dass 16-21° R. im Sommer in 8-10 Tagen was 0-8° im Winter erst in 20-30 Tagen zu Stande bringt.

Im vorliegenden Falle war die Recognition der Leiche durch die Verwesung nicht behindert; die Leiche war nur stellenweise aufgetrieben (5. 9. 10.). Als Zeichen der beginnenden Austrocknung fanden sich (4.) die zum Theil schwarzbräunlich gefärbte vertrocknete Oberhaut, (6.) die oberflächlich schwarze und trockene Zunge, (12.) die zum Theil schwarzen Nägel, (34.) die schwarzbraune Verfärbung der Schleimhaut des Kehlkopfs, der Luftröhre und ihrer Verzweigungen, (36.) die schwärzliche Verfärbung im hintern Abschnitte des weichen Gaumens, (40.) die braunrothe Verfärbung der Haut des Hinterkopfes. Ferner, während der Leichnam bei der äusseren Besichtigung einen sehr starken Fäulnissgeruch verbreitete (1.), war der Geruch aus der geöffneten Bauchhöhle ein nur mässig fauliger (16.), gerade umgekehrt wie bei gewöhnlichen Leichen. Am deutlichsten aber zeigt sich die Mumificirung an den Bauchdecken (13.), welche dem Durchschneiden einen lederartigen Widerstand entgegensetzten.

Andere Befunde z. B. an den Augen (7.), am Gehirn (48.), beweisen allerdings, dass die Verwesung schon Fortschritte gemacht hatte; indess rührt dies davon her, dass nach Arsen die Mumification nicht sofort nach dem Tode, sondern erst ganz allmählich eintritt, in der ersten Zeit aber die Feulniss wie gewöhnlich, nach einigen Beobachtungen selbst schneller, vor sich geht.

Die Mumification ist allerdings, wenn auch nur sehr selten, unter ganz unbekannten Bedingungen beobachtet worden, und ebenso hat man sie mitunter nach Arsenikvergiftung fehlen sehen. Diese Ausnahmsfälle können jedoch die Regel nicht umstossen und die Verwendung der gährungs- und fäulnisswidrigen Eigenschaften des Arseniks zum Einbalsamiren z. B. beweist dies am besten. Casper sagt in dieser Beziehung: Wenn die übrigen Umstände den Verdacht einer geschehenen Arsenikvergiftung begründen, so wird derselbe durch die aufgefundene Mumification der Leiche wesentlich und um so mehr begründet werden, wenn die dann noch mögliche chemische Analyse der Contenta die Spuren des Arseniks nachweist.

Für die Form, in welcher der Arsenik aufgenommen wurde, bietet uns die Section ebenfalls einen Anhalt; denn die örtlichen und entfernteren Wirkungen des Arseniks stehen im Verhältniss zu ihrer Löslichkeit, so dass die schwerer löslichen Präparate stärkere örtliche Folgen, nämlich Anätzung an den Berührungs

stellen bis zu Geschwürs- und Brandbildungen zur Folge haben, im aufgelösten Zustande aber die entfernteren Wirkungen vorherrschend sind und in den ersten Wegen Zerstörungserscheinungen gänzlich fehlen können. So zeigt auch hier die Mundhöhle, der Schlund (8.), der Magen (20.), die Speiseröhre (35.) keine Zeichen einer Anätzung. Hiermit stimmt es auch, dass weder von den Obducenten, noch von dem chemischen Sachverständigen fremde Stoffe (Arsenpräparate) im Magen gefunden wurden, und ferner, dass das arsenigsaure Natron, ein Bestandtheil des von der Angeklagten gekauften Fliegenpapiers, leicht löslich ist, namentlich in heissem Wasser resp. heissem Kaffee.

Aus dem im Vorangegangenen geschilderten Gesammtverlauf der Krankheit schliessen wir, dass dieselbe nicht auf eine Entstehung aus inneren, pathologischen Ursachen, auf eine innere, spontan entstandene Krankheit deutet, sondern dass Denatus durch wiederholt verschluckten Arsenik iu Auflösung erkrankt und gestorben ist; und finden diesen Schluss durch die Section und den chemischen Nachweis des Arseniks bestätigt.

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Wir beantworten demnach die uns ad 1. gestellte Frage dahin: , dass die durch chemische Analyse im Körper des P. A. vorgefundenen Stoffe mit dem Tode desselben in Verbindung wie Ursache und Wirkung stehen."

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Die zweite Frage: in welcher Weise diese Stoffe in den Körper des P. A. gelangt sind", beantworten wir dahin:

„dass dieselben in wiederholten Gaben, und zwar aufgelöst in dem ihm mehrmals gereichten Kaffee, in ihn gelangt sind."

Dass Obductus Arsenikpräparate auf andere Weise bekommen habe, dass er durch Selbstvergiftung gestorben sei, dass das Gift nach dem Tode erst ihm beigebracht worden sei, wollen wir nicht weiter widerlegen.

Ob die betreffende Kirchhofserde arsenhaltig ist, und ob sich auch in andern auf demselben Kirchhof begrabenen Leichen Arsen auffinden lassen würde, wissen wir nicht. Indess ist die Annahme, dass etwaiger Arsenik der Kirchhofserde in einen Leichnam dringen könne, von vornherein unwahrscheinlich.

Orfila konnte 36 C.-Meter unter der Oberfläche eines Erdbodens, der mit arsenigsauerhaltigem Dünger getränkt war, und in dem Leichnam eines neugeborenen Kindes, der in arsenhaltiger Kirchhofserde Jahr gelegen hatte und in einen fauligen Brei verwandelt war, keine Spur von Arsen nachweisen.

Auch verbreitete der Cadaver bei der äusseren Besichtigung einen intensiveren Fäulnissgeruch, als nach Eröfinung der Bauchhöhle, wobei ein geringerer Fäulnissgeruch wahrzunehmen war. wie lange vor dem Tode die Vergiftung des P. A. erfolgt ist", beantworten wir entsprechend den aus der Krankengeschichte gezogenen Schlussfolgerungen dahin:

Die Frage:

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dass derselbe am 8., 12. und am 19. Abends Arsenik bekommen hat."

Nur so erklärt sich auf natürliche Weise, dass die Vergiftungssymptome die ersten beiden Male erheblich nachliessen, nachdem der Kranke durch Brechen sich des Giftes wieder, wenn auch nicht ganz, entledigt hatte. Ob die letzte Gabe durch ihre grössere Dosis tödtlich wurde oder dadurch, dass der Kranke schon sehr herunter war, lassen wir dahingestellt. Der Umstand, dass der dem Kranken einmal gereichte Kaffee ziemlich stark war, würde beiläufig die Vermuthung erregen, dass ein etwaiger Beigeschmack verdeckt werden sollte.

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Wir haben schliesslich die Frage zu beantworten, in welchen Gaben das Gift gereicht wurde."

Die höchste Dosis, welche bei der Verordnung des Arseniks als arseniger Säure verschrieben werden darf, beträgt 5 Milligramm, als arsenigsaures Alkali noch etwas weniger. Nach Husemann (Toxikologie) beweisen zahlreiche Fälle, dass die Säure in Dosen von 7-12 Milligramm Vergiftungserscheinungen bedingen kann und zu 15 Milligramm fast stets bedingt.

Die kleinste tödtliche Dosis ist nach Christison bei Arsenlösung 12-24 Centigramm; doch citirt Wunderlich einen Fall nach Monro, in welchem ein Mann in London durch 15 Milligramm Arsenik gestorben ist. Auch behauptet Wunderlich: „Gewiss ist es, dass häufig schon bei Dosen von 12 und 6 Milligramm schwere und bei 3 Milligramm nicht unbedeutende Folgen auftreten." Nimmt man an, dass die Vergiftung durch das Fliegenpapier entstanden ist, welches die Angeklagte sich mehrmals zu einigen Bogen gekauft hatte, und dass nach der actenmässigen Angabe derartiges Fliegenpapier in 810 Riess 6 Pfund arsenigsaures Natron enthält, d. h. also jeder Bogen 10-12 Gramm dieses Giftes, welches in Wasser, namentlich im warmen, löslich ist, so würde schon ein sehr kleiner Theil des Arsengehalts eines ein

zigen Bogens nach der obigen Christison'schen Angabe den Tod zur Folge haben können.

In unserem Falle ist von dem chemischen Sachverständigen in einem Theile des Verdauungskanals, der 203 Gramm wog, 4,16 Milligramm aufgefunden worden.

Nun hat aber der P. A. nach unseren obigen Ausführungen nicht eine schnell tödtliche Dosis, sondern kleinere und wiederholte Dosen erhalten. Er hat während des ganzen 12 tägigen Krankheitsverlaufes sehr viel gebrochen und auch öfters an Diarrhoe gelitten, so dass der Arsenik grösstentheils aus dem Körper ausgeleert und chemisch nicht aufgefunden werden konnte. Nach Orfila und Maclagan wird das absorbirte Arsen in 12-15 Tagen vollständig entfernt, wenn der Kranke am Leben bleibt.

Ferner hat die Leiche schon 3 Wochen in der Erde gelegen, und es ist gerade vom Arsenik bekannt, dass dasselbe schon nach wenigen Tagen bis auf einen sehr kleinen Bruchtheil des ursprünglich vorhandenen aus der Leiche in das umgebende Erdreich diffundiren kann. (? R.) In quäst. Falle aber ist auch unzweifelhaft eine bedeutend grössere Quantität Arsenik in der Leiche wirklich vorhanden gewesen, denn jene 4,16 Milligramm entsprachen nur der in einem Theile des Verdauungskanals damals befindlichen Arseniks. Nun fand sich aber auch Arsenik in den grossen Baucheingeweiden, von denen dem Chemiker indess nur die kleine Quantität von 30 Gramm übergeben worden war. Es hätte nothwendig auch in den mumificirten Bauchdecken nachgewiesen werden können, da ja eben diese Austrocknung eine Folge der Verbindung des Arsens mit den organischen Geweben ist.

Hieraus ziehen wir den Schluss, „, dass eine sehr viel grössere Menge Arsenik in der Leiche wirklich vorhanden war, als chemisch und in den verhältnissmässig geringen zur Untersuchung eingeschickten Objecten nachgewiesen werden konnte."

Die Krankengeschichte aber und der Ausgang der Vergiftung im Verein damit, dass 3 Wochen nach Eintritt des Todes überhaupt noch Arsenik in der Leiche nachgewiesen worden ist, berechtigen uns dazu, die letzte Frage dahin zu beantworten:

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,dass der P. A. Arsenik in solchen Gaben bekommen hat, dass sein Tod die Folge davon gewesen ist."

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