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gemacht werden, wie häufig sind die Spuren solcher rohen Insulte als Fingereindrücke etc. äusserlich wirklich schon beobachtet worden, ohne dass bis jetzt ein Erfolg, wie die hier wahrgenommenen, auch nur einmal constatirt worden ist. Man sollte meinen, dass man namentlich bei heimlich oder hülflos Gebärenden doch öfters dergleichen Fälle hätte. beobachten müssen. Nichtsdestoweniger verdient die Sache doch wohl eine nähere experimentelle Untersuchung bei Kindesleichen, die allerdings nur dann einen sicheren Schluss gestatten würden, wenn sie positiv ausfielen, d. h. wenn es wirklich gelänge, durch einen hräftigen Druck mit den Fingern die Leber in einer Kindesleiche zu zersprengen. Das umgekehrte Resultat würde noch nicht vollkommen objective Beweiskraft haben, da nach Casper's schönen und lehrreichen Versuchen ja bekanntlich nicht blos die Knochen, sondern alle Organe und Gebilde in dem lebenden Körper ein viel geringeres Widerstandsvermögen gegen mechanische Einwirkungen haben als im todten.

Wie ich selbst, sobald sich die Gelegenheit dazu bieten sollte, das betreffende Experiment nicht unterlassen werde, schmeichle ich mir, dass auch der eine oder der andere der Herren Collegen, namentlich diejenigen, welchen Material reichlicher zu Gebote steht, sich durch diesen Aufsatz zu den speciellen experimentellen Versuchen vielleicht angeregt sehen werden.

2.

Zur Casuistik der zweifelhaften Geisteszustände.

Von

Stabsarzt Dr. Preuss in Danzig.

Zu den schwierigsten Gutachten gehören für den practischen Arzt, der dem Studium der Psychiatrie meistens fernsteht, diejenigen über zweifelhafte Geisteszustände. Nachfolgender Fall von Mania epileptica dürfte, als ein echter Schulfall, nicht nur für jüngere Collegen etwas Paradigmatisches, sondern auch für ältere Interessantes darbieten.

Die Eltern des 23jährigen Exploraten, Füsilier W., ruhige ordentliche Handwerksleute, leben in D. in ziemlich günstigen Verhältnissen und sind beide ebenso wie seine Geschwister geistig gesund; die etwas jüngere Schwester litt vor 4 Jahren in der Entwickelungsperiode an Epilepsie. Der Genannte hat von den Kinderkrankheiten die Masern als kleiner Knabe leicht überstanden und ohne dass seine körperliche Entwickelung irgendwie gelitten hätte. Die Elementarschule besuchte er bis zum 14. Lebensjahre, wo er confirmirt wurde, und zeigte er gutes Auffassungsvermögen. Sein Betragen war nach Aussage der Eltern während dieser Zeit stets ein rohes und rücksichtsloses, so dass ihnen seine Erziehung viel Schwierigkeit machte. Sein Gemüthsleben war wenig entwickelt und blieb durchaus unbeeinflusst von den Lehren der Moral und Religion, die er während der Schulzeit und des ConfirmandenUnterrichts empfing. Nach seiner Einsegnung erlernte er hierorts das Schlosserhandwerk bis zum 18. Lebensjahre und zeigte regen Eifer und besonderes Geschick dazu. Während der Lehrzeit will er oft an „Krämpfen" gelitten haben, doch weiss sein Lehrmeister trotz der Länge der Zeit darüber nichts anzugeben.

Nach Aussage der Eltern und eines Mitgesellen hat er als Geselle öfters, Krampf- Anfälle" gehabt. Dieselben hatten zum Theil einen tobsuchtartigen Charakter, so dass er einmal von vier Schutzleuten in diesem maniakalischen Zustande in die elterliche Wohnung getragen wurde. Dabei ergab er sich dem Trunke und verfiel nach und nach in einen progressiv zunehmenden Zustand von sittlicher Verwahrlosung und Verkommenheit. Er stahl den Eltern öfters Geld und drohte ihnen, wenn er deshalb zur Rede gestellt wurde, zu wiederholten Malen mit thätlichen Angriffen. Dann begab er sich auf die Wanderschaft, und hier scheint ihm der Rest seines sittlichen Halts verloren gegangen und er selbst ein Spielball seiner verderblichen Leidenschaften geworden zu sein. Er arbeitete nur, wenn es ihm an Geld gebrach und seine Bittbriefe an die Eltern erfolglos waren, trieb sich im Uebrigen vagabondirend und bettelnd im Lande umher. Im vorigen Jahre arbeitete er mehrere Monate in St. als Geselle und hatte während dieser Zeit nach beschworener Aussage von drei Zeugen öfters epileptische Anfälle", welche auf Grund der actenmässigen Schilderung auch ärztlicherseits als solche angesprochen werden müssen. Zwei Zeugen bringen letztere zum Theil in Zusammenhang mit Trunkenheit, der dritte hat vor den Anfällen, die in vierwöchentlichen Zwischenräumen auftraten, in der Regel eine Erregung" wahrgenommen. Ausserdem überstand der Explorat vor zwei Jahren in K. die Cholera und litt vor ca. drei Jahren längere Zeit an einem weichen Schankergeschwür und vereiterten Bubo, von denen die Narben noch sichtbar sind. Zur Aushebung hat er sich nur einmal gezeigt, und wurde er dann im December pr. als unsicherer Heerespflichtiger" aufgehoben und eingestellt.

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Während seiner Dienstzeit bewies er in der ersten Zeit guten Willen und rasches Auffassungsvermögen, so dass er sich das Zeugniss eines tüchtigen Soldaten erwarb. Allmählich jedoch liess der Eifer ebenso sehr nach, wie die Neigung zum Trunke sich steigerte. Er wurde nach Aussage des Feldwebels und seiner Stubenkameraden zum Gewohnheitstrinker und mehrmals in stark angetrunkenem Zustande gesehen. Dabei wurde sein Betragen gegen die Kameraden von Tag zu Tag roher und rücksichtsloser, er mied ihren Umgang soviel er konnte, und verkehrte meistens

mit Civilisten in schlechten Wirthshäusern. Ausserdem trat bei ihm die Neigung hervor, sich auf Kosten seiner Stubengenossen zu bereichern, indem er ihnen oft Putzzeug und andere Kleinigkeiten heimlich entwendete. Ohne militairische Eitelkeit, ohne soldatisches Ehrgefühl und jedweden Corpsgeist, sowie allen Sinnes für Freundschaft und Kameradschaft baar, stand er deshalb binnen Kurzem völlig isolirt da und wurde von den anderen Soldaten gehasst und gemieden als ein unangenehmer, gefährlicher Mensch, vor dem man sich zu hüten habe. Besonders stark traten die geschilderten Charakter-Eigenthümlichkeiten während des Rausches zu Tage. Bisweilen fielen auch drohende Aeusserungen von seiner Seite: mit ihm wäre nichts anzufangen, er müsse entweder stehlen oder sonst etwas beginnen, um loszukommen; ferner: wenn er erst einmal Arrest bekommen, so würde er nicht lange mehr Soldat spielen, dann wolle er es aber den Unterofficieren eintränken u. s. w. Sein Benehmen gegen den in der Compagnie sehr beliebten Feldwebel blieb nach dessen Aussage stets in den Schranken des Anstandes, auch während der Trunkenheit war er „manierlich“, und kam er, sobald er nüchtern war, mehrmals zu ihm, um Verzeihung zu erbitten. So konnte es nicht ausbleiben, dass der Explorat zu wiederholten Malen bestraft wurde. Es geschah dies zum ersten Mal zu Anfang März, weil er als Rekrut die Kaserne in Civilkleidung ohne Erlaubniss verlassen, sich betrunken und in der Trunkenheit verdächtige Aussagen gemacht hatte, die sich später als völlig aus der Luft gegriffen erwiesen. Er hatte nämlich erklärt, er sei im Begriffe zu desertiren, weil er in einer Bierstube mit einem Unterofficier Streit bekommen und denselben mit dem Seitengewehr gestochen habe. Die zweite Strafe traf ihn wegen eines geringeren Vergehens in der Mitte des Monats April. Sein Führungs-Attest lautet in Folge dessen durchaus ungünstig.

In diese Zeitperiode fällt eine für die Beurtheilung des vorliegenden Falles sehr wichtige Thatsache. Es war am 31. März c. gegen Abend, als der Explorat im Kasernenzimmer und in Gegenwart von Unterofficieren und Mannschaften, nachdem er sich, wie ermüdet, auf zwei Schemel gelegt, plötzlich und lautlos zur Erde stürzte und in einen „Krampfanfall" verfiel. Derselbe dauerte nach Aussage einiger Anwesenden eine halbe, nach der von an

deren sogar eine ganze Stunde und darüber. Der Genannte schlug während er auf dem Rücken lag, mit den Händen um sich, biss in die Bettpfosten, war ganz steif und stiess unzählige Male mit dem Hinterkopfe so stark auf den Fussboden, dass er nach Aussage der Anwesenden heftige Schmerzen davon hätte haben müssen, wenn er nicht bewusstlos gewesen wäre. Dabei trat ihm reichlicher Schaum stossweise vor den Mund, die Augen waren unnatürlich stier und er schwitzte stark. Besprengungen mit Wasser waren erfolglos. Sein Benehmen nach dem Anfalle war nicht auffallend. Wir haben in dem Geschilderten das charakteristische Bild des echten epileptischen Anfalles, wie er ähnliche in früherer Zeit zu wiederholten Malen gehabt hatte.

Sechs Wochen später, am 9. Mai, trug sich nun das Ereigniss zu, welches zu dieser Exploration auf Geisteskrankheit Veranlassung gegeben hat und in der den Acten beigefügten Species facti des Weiteren entwickelt ist. Wichtig für die ärztliche Entscheidung sind daraus folgende Punkte:

1. Der etc. W. kam Abends 10 Minuten zu spät in die Kaserne, um dieselbe dann gegen 91⁄2 Uhr, angeblich um auf die Latrine zu gehen, wieder zu verlassen und erst am anderen Morgen 4 Uhr zurückzukehren. Wo er die Nacht zugebracht hat, ist nicht bekannt geworden.

2. Am Morgen blieb er im Bette und gab an, dasselbe wegen Unwohlseins nicht verlassen zu können. Trotzdem war er, als der Revier-Arzt ihn gegen 9 Uhr aufsuchte, nicht zu finden, hatte sich vielmehr in einen benachbarten Schnapsladen begeben und die Aeusserung gemacht, „der Doctor möge ihn nur dort aufsuchen.“

3. Gegen 9 Uhr traf ihn sein Feldwebel in der Nähe der Kaserne, mit offenem Rock und unvorschriftsmässig aufgesetzter Mütze, eine Cigarre rauchend, welche er auch nicht aus dem Munde nahm, als derselbe ihn anredete und in ruhigem Tone aufforderte, ins Quartier zurückzukehren. Hierauf erwiederte er wörtlich: Was gehen Sie mir an, Sie haben mir gar nichts zu befehlen, ich gehe hin, wohin ich will." Als auch der ihm bekannte Lazarethgehülfe, Unterofficier B. dazu kam und ihn aufforderte, auf seine Stube zu gehen, erhob er drohend gegen ihn den Arm mit den Worten: „Was will der Kerl, ich werde bald mit Einem fahren, die Kerls lassen Einen nicht einmal auf der Strasse in Ruhe."

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4. Weiterhin kam es bei ihm zur wirklichen Wuthexplosion, er erwiederte dem Feldwebel wörtlich: Wenn Sie mich für verrückt halten, so sind Sie selbst verrückt“, ging dann noch weiter, redete denselben mit „Du“ an, nannte ihn „Kerl“ und sagte zum Schluss wörtlich: „Ich werde Dir das schon besorgen, Du kennst mich doch noch von damals!"

5. Als er von den inzwischen herbeigerufenen 10 Füsilieren angefasst wurde, biss und schlug er wie ein Rasender um sich und konnte erst bewältigt werden, als ihm die Füsse zusammengebunden waren. Erst nach 1 Stunden war er so

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