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der Oberfläche nöthig, die möglicher Weise auf dem Schiffe zum Träger des Giftes geworden sein könnte, und würde dies eventuell ebenso gelten für die Felle, Hörner, Knochen etc., die aus den La-Plata-Staaten ausgeführt werden*). Diese Reinigung durch fortdauernde Lüftung und Räucherung kann und soll schon während des Ausladens auf dem Schiffe selbst eingeleitet werden und ist bei verständiger Anordnung gewiss auch hier zu vollenden ohne das Dazwischentreten von Lazarethschuppen und ohne Abreiben mit einem in Chlorkalk getauchten Besen, wie es das türkische Reglement vorschreibt. Dagegen kann die Lüftung wohl dadurch gefördert werden, dass die Waaren aus den Schiffen in offenen Leichtern oder Schuten also in kleineren isolirten Quantitäten bis zu den Speichern gebracht werden wie Mélier es vorgeschlagen hat und es in New York practisch geübt wird **).

Für eine verschiedene Behandlung der Waaren nach verschiedenen Graden der Fähigkeit „Gift zu fangen“ liegt kein Grund vor. Wenn der Zucker als besonders gefährlich erklärt wird, so scheint das darin zu liegen, dass er die häufigste Ladung der westindischen Schiffe bildet, theils darin dass er durch Schmelzen leicht die Pumpen verstopft und die Schiffsluft verpestet. Für eine besondere Behandlung desselben am Ankunftsorte fehlt jedenfalls ein Anlass.

Ebenso scheinen die Kohlen eher dadurch in ihren schlechten Ruf gekommen zu sein, dass die Kohlenlager an besonders ungesunden Oertlichkeiten liegen und dass es beim Einnehmen derselben manche individuelle Infectionsgelegenheit giebt, als dass sie besonders giftfangend" wären.

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Die Forderungen für die Gelbfieber - Quarantainen sind demnach folgende:

1. Die Gelbfieber-Quarantainen sollen nur dort und dann in Kraft treten, wenn die Jahreszeit eine

*) Zum Glück laufen die Guanoschiffe auf der Fahrt nach Europa nie die Häfen der amerikanischen Ostküste an.

**) Die Hamburger transatlantischen Dampfer übertragen regelmässig den grössten Theil ihrer Ladung in Stade auf Leichter um die Blankeneser Sandbänke passiren zu können. Es würde für dieselben also keine absonderlichen Schwierigkeiten haben nöthigenfalls das Löschgeschäft schon in Cuxhaven vorzunehmen.

höhere mittlere Tagestemperatur als 20° C. möglich macht. Dies ist in einzelnen Jahren im Juli und August auch an den deutschen Küsten der Fall.

2. In dieser Zeit ist jedes Schiff (in Deutschland in der Regel nur jedes Dampfschiff) aus einem verdächtigen Orte der Quarantaine-Behandlung zu unterwerfen.

3. Dieselbe hat damit zu beginnen, dass alle Passagiere und entbehrlichen Mannschaften vor dem Eröffnen der Luken von dem Schiffe entfernt werden.

4. Die Kranken sind womöglich nach vorgenommenem Kleider wechsel ins Lazareth zu schaffen, die Gesunden sind gleichfalls nach vorgenommener Reinigung einer 6tägigen Quarantaine zu unterwerfen, wobei die Ueberfahrtszeit seit dem eventuellen Erlöschen. der Krankheit mit in Anrechnung zu bringen ist.

5. Es können daher die Passagiere aller der Schiffe, die auf einer länger als 6 Tage dauernden Ueberfahrt frei blieben, oder auf denen die Krankheit seit länger als 6 Tagen erloschen, sofort frei gegeben werden. Die freie Praxis kann ebenso Passagieren gestattet werden, die beim Fortbestehen der Krankheit auf dem Schiffe in notorisch nicht inficirten Cajüten untergebracht und isolirt waren.

6. Die Effecten sind einer ausgiebigen Lüftung und Desinfection (durch Kälte) zu unterwerfen.

7. Nach dem Ausschiffen der Passagiere und vor dem Löschen der Ladung ist das Schiff ausgiebig zu lüften und zu räuchern, der Kielraum zu reinigen.

8. Erst nachdem diese Massnahmen je nach der herrschenden Temperatur etc. verschieden lange Zeit fortgesetzt, kann das Löschen unter Fortdauer aller Vorsichtsmassregeln gestattet werden.

9. Das entleerte Schiff ist ausgiebig zu lüften und zu reinigen.

10. Wenn 6 Tage nach Vollendung dieser Reinigung keiner der beschäftigten Arbeiter erkrankt ist, kann das Schiff frei gegeben werden.

11. Die Waaren sind während des Ausladens wo

möglich auf dem Schiffe zu lüften und an der Oberfläche zu reinigen resp. zu desinficiren, nachher durch offene Leichter in den Hafen zu schaffen.

12. Ein Schiff, auf dem die Krankheit während der Fahrt geherrscht, aber bei der Ankunft erloschen, ist ebenso zu behandeln wie ein Schiff das noch Kranke am Bord hat.

13. Schiffe, die auf einer längeren als 6tägigen Reise vollkommen frei geblieben, können in wenig gefährdeten Orten sofort frei gegeben werden.

Die Cholera.

1. Die Cholera hat ihr endemisches Gebiet in Indien. Seit 1817 ist allmählich fast die ganze bewohnte Erde in den Bereich des epidemischen Gebiets gezogen.

2. Auf Jahre lange Perioden kann die Krankheit in grossen Theilen des epidemischen Gebiets endemisch werden.

3. In der Regel erlöschen die Cholera-Epidemien im Winter, zum mindesten pflegt in dieser Jahreszeit ein Stillstand in der Wanderung der Seuche einzutreten.

4. Für den Ausbruch einer Epidemie genügt nicht blos die Einschleppung des Giftes, vielmehr sind örtliche und zeitliche Dispositionen von entscheidendem Einfluss.

5. Die Durchseuchung einer Bevölkerung, einer Truppe etc. gewährt eine vorübergehende Immunität.

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6. Die Angaben über die Incubationsdauer variiren zwischen 1 bis 2 Tagen und 3 bis 4 Wochen.

7. Eine directe Uebertragung von Person zu Person findet nicht statt.

8. Die Reproduction des Giftes wird von der Mehrsahl der Forscher [Sander]*) an den Organismus des Erkrankten geknüpft und angenommen, dass dasselbe mit den Dejectionen entleert werde, in denen es nach einigen Tagen zur vollen Wirkungsfähigkeit gelange, während Andere [Pettenkofer]**) die Reproduction ausserhalb des Menschen vor sich gehen lassen und die Verschleppung durch ein „transportfähiges Miasma" erklären.

*) Sander 1. c. p. 24 ff.

**) In sämmtlichen neueren Schriften des genannten Gelehrten.

9.

Beide erkennen die Verschleppbarkeit durch Choleradiarrhoe - Kranke an, wobei aber für Pettenkofer selbstverständlich diese keine andere Bedeutung haben wie jeder Mensch oder leblose Gegenstand, der aus einer „giftstaubigen" Atmosphäre kommt.

10. Für eine Verschleppung durch Effecten liegen vielfache Beispiele vor, während aber Sander und Genossen diese Möglichkeit wesentlich auf die mit Cholera-Dejectionen beschmutzte Wäsche zurückführen, lässt Pettenkofer diese für die verschiedensten Gegenstände (z. B. Kuhfüsse) zu. In Koffern etc. verschlossene Effecten bewahren das Gift in wirksamer Form auf lange Zeit.

11. Für eine Verschleppung der Krankheit durch Handelswaaren und frei gebliebene Schiffe fehlen entscheidende Beweise. Vielleicht ist auf diesem Wege im Jahre 1865 die Cholera aus Marseille nach Guadeloupe eingeführt, wo an der Krankheit ein Neuntheil der Bevölkerung starb.

12. Die Verbreitung der Cholera ist ausschliesslich an den menschlichen Verkehr gebunden und folgt demselben zu Lande und zu Wasser nach allen Richtungen *).

Die Häufigkeit der Epidemien und die Geschwindigkeit der Verbreitung hat mit der Beschleunigung und Steigerung des menschlichen Verkehrs durch Eisenbahnen und Dampfschiffe und mit der Eröffnung neuer Verkehrswege zugenommen **).

14. Der Schiffsverkehr hat bei der letzten grossen CholeraInvasion von 1865 ganz besonders zur schnellen Verbreitung der Krankheit beigetragen.

Nachdem Alexandria von den vom Beiramfeste zurückkehrenden Pilgern inficirt war, erschien die Krankheit kurz nachher fast gleichzeitig in Beirut, Smyrna, Constantinopel, Malta, Ancona, Marseille und Southampton (in England zum ersten Mal auf diesem Wege). Eine Einschleppung der Cholera in die Häfen der deutschen Nordseeküste auf dem Seewege ist bisher nicht vorgekommen, doch ist diese Möglichkeit seit den Erfahrungen des Jahres 1865 näher gerückt. An den Ostseeküsten haben mehrfach Einschleppungen durch Seeschiffe stattgehabt, doch gehören dieselben zu den Seltenheiten gegenüber dem häufigen Eindringen der Krankheit auf dem Landwege.

*) 1854 von Marseille in den Orient; 1855 von der Havanna nach Vigo. Ueber den Ursprung der Cholera 1. c. p. 36.

**) Cholera in Europa 1. c. First report of the local government board 1. c. p. LVI. Ueber die Eröffnung einer neuen Verbindung zwischen Persien und Russland.

15. Auf Seeschiffen pflegt die Cholera gewöhnlich zu erlöschen sobald das Schiff die hohe See aufsucht, doch giebt es zahlreiche Beispiele von sehr heftigen Schiffs-Epidemien.

Bei einem Theile der letzteren erklärt sich diese Thatsache durch eine Infection der Befallenen am Lande, so auf der englischen und französischen Flotte im schwarzen Meere im Jahre 1854, so auf den Schiffen die 1869 von Zanzibar ausliefen und wegen Verlustes an Mannschaften umkehren mussten, während in anderen Fällen die Ursachen der epidemischen Ausbreitung der Krankheit nur auf den Schiffen selbst gesucht werden können. So auf dem viel besprochenen Apollo, der auf der Fahrt von Cork nach Hongkong im Jahre 1849 eine 56 Tage andauernde Epidemie erlitt, auf dem Franklin, der 1871 auf der Fahrt von der Ostsee nach Amerika und in der New-Yorker Quarantaine 43 Personen an Cholera verloren bei gegen 250 Erkrankungen unter 611 Passagieren,

auf der Franciska *), wo auf der Fahrt von Hamburg nach Rio im Jahre 1855 von 220 Zwischendecks-Passagieren 53 erkrankten und 16 starben, auf dem Lord Brougham, der auf der Fahrt von Hamburg nach New-York 1867 von 383 Passagieren 75 verlor,

auf dem Leibnitz **), der 1867 auf der Fahrt von Hamburg nach NewYork vom 2. November bis 11. Januar von 565 Menschen 96 an der Cholera verlor unter mehreren hundert Erkrankten,

auf der Helvetia, welche am 8. October 1866 nach 20 tägiger Ueberfahrt in New-York ankam, nachdem sie unterwegs 11 Menschen verloren und während der Zeit, wo sie wegen Sturmes vor der QuarantaineAnstalt liegen musste, weitere 30 Todesfälle erlitt,

auf der Virginia, die am 18. October 1866 in New-York aus Liverpool ankam, auf der die Krankheit ausgebrochen, nachdem sie den halben Weg zurückgelegt. It was found that the disease appeared in a malignant form and that its virulence rather increased from day to day up to the time of the inspection." und auf manchen anderen.

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Der Unterschied in dem Verhalten der Schiffe kann nicht darin gesucht werden, dass die Schiffe auf denen die Cholera erlischt nur durchseuchte Passagiere führen, während die Ausnahmefälle heftiger Cholera - Epidemien auf Schiffen sich dadurch erklären sollen, dass die Passagiere dieser Schiffe aus Cholera

*) Kupfer 1. c. p. 85. In der Zeit von Ende Juni bis Anfang October 1855 erkrankten in Hamburg 353 Personen an der Cholera. von denen 204 starben. Da die Franciska Ende September abfuhr, bedarf es keiner besonderen und künstlichen Erklärung für die Infection des Schiffes.

**) Obergerichtliches Erkenntniss 1. c. Pettenkofer (Ueber die Verbreitungsart der Cholera in Indien p. 71) erklärt die Krankheit irrthümlich für eine Art Hungertyphus".

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