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noch einmal kurz zu beleuchten, um, wenn möglich, zu ihrer practischen Lösung beizutragen und schliesslich einige Bemerkungen über den „Entwurf zu einer Norddeutschen ApothekenOrdnung, 1869." und über die dazu gehörigen Veränderungen zu etc. von Dr. Hartmann, 1874." hinzufügen. Es scheint mir um so mehr geboten, dass von ärztlicher resp. amtlicher Seite auch ein Wort in die Waagschale geworfen wird, da nach Brefeld und Wald nur durch Weber eingehend und durch Blaschko kurz absprechend *) diese sehr intricate Angelegenheit, die von der höchsten Bedeutung für das Gemeinwohl ist, unter den Aerzten und besonders unter den Medicinalbeamten erörtert worden ist. Fürchte Niemand eine weitläufige Auseinandersetzung über meinen Stand zu der Frage: ob Gewerbefreiheit, ob ConcessionsSystem; diese ist in den letzten Jahren durch Brochüren, Denkschriften und durch die Presse so reichlich ventilirt worden, dass ich mich darauf beschränken kann, kurz meinen Standpunkt klar zu legen, um dann auf den Kernpunkt, auf die Abhülfe der mit Recht gerügten Mängel zu kommen.

Gegen jene Gewerbefreiheit, welche in England, Frankreich, Italien, Amerika und verschiedenen anderen Ländern existirt, d. h. die Berechtigung zur Anlage neuer Apotheken mit und ohne Nachweis der Qualification (Amerika), jedenfalls ohne die Verpflichtung, die Anlage gewissen staatlichen Vorschriften entsprechend zu machen, demgemäss in Betrieb zu setzen und zu erhalten, spricht nicht allein die in jenen Ländern gemachte Erfahrung, sondern ebenso ruhige Ueberlegung. Bei einer solchen Freiheit muss Zügellosigkeit, will für diesen Fall sagen, unreeller und nachlässiger Geschäftsbetrieb Platz greifen.

Aber auch die im XIII. Bericht der Petitions-Commission, wie die vom Abgeordneten Jacobi (Liegnitz) in der Schlesischen Zeitung gewünschte Gewerbefreiheit mit Nachweis der Befähigung, Einrichtung und Betrieb des Geschäfts nach staatlicher Vorschrift, mit häufiger und gründlicher Controle durch den Staat, indessen ohne Prüfung der Bedürfnissfrage, entspricht meines Erachtens nicht dem Interesse des Gemeinwohls.

*) Wie ich aus dem Octoberheft dieser Vierteljahrsschrift ersehe, hat Blaschko sich von der Gewerbefreiheit ab- und dem Concessionssystem zugewandt.

Die erste Folge dieser Gewerbefreiheit würde Ueberbürdung der grossen Städte mit Apotheken sein, während das platte Land wenig oder nichts dabei gewinnen würde, wie wir dies in den genannten Ländern und in Elsass-Lothringen sehen. Also gerade die schnell erreichbare Arznei, welche Jacobi mit Unrecht caeteris paribus die beste nennt und in erster Linie fordert, würde bei dieser Einrichtung nicht gewonnen werden; das hat Hartmann in der genannten Denkschrift hinreichend nachgewiesen.

Die schnell erreichbare Arznei wird von den Anhängern der Gewerbefreiheit als Stichwort gebraucht, dabei aber mancherlei übersehen:

1) dass eine Arznei vor allen Dingen gut sein muss, wenn sie dem Kranken nutzen soll;

2) dass verhältnissmässig wenige Arzneien von solcher Bedeutung sind, dass eine geringe Verzögerung der Herbeischaffung das Leben des Kranken gefährdet;

3) dass jeder practische Arzt auf dem Lande dispensirte Mittel der betreffenden Art für den Nothfall bereit zu haben pflegt; ich habe solches von der Mehrzahl meiner Collegen gehört und gesehen und selbst immer nach diesem Princip gehandelt;

4) dass die Mehrheit des Publikums um Herbeischaffung der verordneten Arznei gar nicht so ängstlich besorgt ist, sondern oft zwar den Arzt des Nachts incommodirt, die betreffende Verordnung aber ruhig bis zum nächsten Morgen liegen lässt, trotzdem reitende und Fussboten zur Disposition stehen, wie ich in Pommern und der Mark erfahren habe.

Dagegen würde die bis jetzt fast immer garantirte Güte der Arznei sehr bald fraglich werden durch die sicher sich entwickelnde Concurrenz und den dadurch oft bedingten Nothstand der Apotheker. Namentlich würde in den Städten bei der sehr grossen Concurrenz viel unreelle Bedienung stattfinden, wie wir dies aus Italien, Belgien, Frankreich und England zur Genüge wissen.

Wenn die Anhänger der Gewerbefreiheit meinen, die amtliche Controle könne solche Missstände verhüten, so sieht man aus diesem Argument, dass sie der Sache nicht kundig sind. Wie wenig die staatliche Controle bei voller Gewerbefreiheit nützen resp. leisten würde, wie wenig namentlich der ordinirende Arzt im Stande ist, die gelieferte Arznei auf ihre Güte zu controliren, das hat bereits Weber in seinem Artikel Beleuchtung der Frage, ob Beschränkung oder Freigebung des Apotheker-Gewerbes? (Vierteljahrsschr. f. gerichtl. u. öffentl. Med. N. F. Bd. X.) sehr treffend nachgewiesen.

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Wie oft würden den Revisoren sehr gute Präparate, Vegeta

bilien etc. gezeigt werden, die als Schaustücke für jede Revision bereit ständen, während das Publikum mit geringerer Waare (Rhabarber, folia sennae z. B.) oder gar mit Surrogaten wie Cortex salicis für Cortex chinae fuscus abgefunden würde; eine Manipulation, die heute doch, zum Lobe unserer Apotheker sei es gesagt, nur ausnahmsweise vorkommt.

Doch genug der schon zu vielen Worte; alle theoretiischen Deductionen sind für meine Anschauung von geringerem Belang, als die practische Erfahrung anderer Länder; und aus dieser Erfahrung wissen wir (ich habe mich in Italien und England selbst davon überzeugt), dass

1) nirgends die Apotheken in besserem, wohl aber meistentheils in schlechterem Zustande sind,

2) die Arzneien überall (mit Ausnahme der Schweiz) unzuverlässiger bereitet und 3) sehr viel theurer sind, als in Deutschland und speciell in Preussen,

4) dass die Vertheilung der Apotheken auf dem platten Lande im Verhältniss zu den grossen Städten zweckmässiger, als in allen anderen Ländern, 5) dass die deutschen Apotheken anerkannt die besten, und die deutschen Apotheker die gesuchtesten in der ganzen Welt sind.

Diese Punkte müssen selbst die Gegner des ConcessionsSystems als richtig anerkennen. Und doch verlangen sie, dass wir vom bewährten System einem modernen und in vielen anderen Fällen sehr brauchbaren Princip zu Liebe abgehen.

Ich kann nur wiederholen, was ich am Schluss meiner Reiseskizzen über englische Hygieine und Sanitätspolizei*) nach einer kurzen Schilderung der Londoner Apotheken bereits ausgesprochen habe:

Und nach diesem Eden strebt man heute bei uns! es macht wirklich einen eigenthümlichen, ja traurigen Eindruck, zu sehen, wie bei uns das angestrebt wird, was die Erfahrung in England und Holland, ja selbst in Frankreich als schädlich für das Allgemeinwohl erwiesen hat. Wollen wir denn nicht aus der Erfahrung unserer Nachbarn lernen?

Alle Vorzüge unserer Apotheken und ihrer Leistungen zugestanden, kann indessen trotz Hartmann's geschickter Auseinandersetzungen nicht geleugnet werden, dass ein entschiedener Mangel an Apotheken vorhanden ist nicht allein in Schlesien, sondern auch in vielen anderen Theilen des Staates, besonders in der Provinz Sachsen selbst. Und somit kommen wir an das Punctum saliens.

*) Vierteljahrsschr. f. gerichtl. u. öffentl. Med. 1873. Bd. XVIII.

Wenn Hartmann in seiner Denkschrift (S. 4) sagt:

„Nirgend ist bisher die Arznei zuverlässiger und besser bereitet, nirgends sind die Apotheken besser und gleichmässiger über Stadt und Land vertheilt, nirgends ist der Preis der Arznei bisher niedriger gewesen, als in Deutschland“, so muss ich ihm darin im Ganzen beistimmen, selbst für Preussen, trotzdem aber ist die Zahl der Apotheken für Preussen speciell zu klein und darum auch ihre Vertheilung keine richtige. Vergleichen wir nur in der beifolgenden Tabelle die Verhältnisse der Provinzen Hannover und Hessen-Nassau mit den Verhältnissen in den alten preussischen Provinzen, sehen wir uns ferner die Tabelle von Schwonder (Mittheilungen über die Verbreitung der Apotheken im Deutschen Reich etc. Schlawa, 1873.) genauer an, so muss man zu dem Resultat kommen, dass das alte Preussen mit Ausnahme der Rheinprovinz und eines Theils von Westphalen zu kärglich mit Apotheken versorgt ist. Preussen hat relativ weniger Apotheken, als alle anderen deutschen Staaten, ausgenommen Bremen, Sachsen und Sachsen-Altenburg.

Wenn Hartmann mit Beziehung auf den Jacobi'schen Vorwurf im genannten Petitionsbericht (S. 29) fragt:

„Wo haben denn diese 330 Apotheken 1867 gefehlt und wie viele fehlen unter Zugrundelegung des Verhältnisses 1 Apotheke auf 10,000 Einwohner heute noch und resp. wo fehlen sie noch?"

so antworte ich ihm hierauf zuerst, dass ich der, wie er selbst sagt, willkürlich angenommenen Verhältnisszahl von 10,000 meine Durchschnittszahl 8,000 entgegenstelle und zwar aus folgenden Gründen.

Nach der bisherigen Berechnung (Wald für den Regierungsbezirk Potsdam, dessen Schrift) resp. Annahme für den ganzen Staat, die Hartmann (S. 48) acceptirt, beträgt der Arznei-Consum pro Kopf 10 bis 11 Groschen.

Nimmt man den niedrigsten Satz, also 10 Groschen an, so giebt der Durchschnittssatz von 8000 Einwohnern auf eine Apotheke ein Medicinalgeschäft von 8000 Mark = ca. 2700 Thaler Brutto. Nach den von Hartmann acceptirten Sätzen für Geschäftsunkosten etc. bleibt ein Netto-Gewinn von etwa 1300 Thalern, der durch den Handverkauf nicht unerheblich vermehrt werden dürfte, in wohlWie ich von habenden Gegenden aber an sich schon sehr viel höher ausfällt. einem Apotheker, der in grossen und kleinen Städten servirt hat und seit Jahren wohlsituirter Besitzer ist, erfahren habe, darf man in grossen Städten den ArzneiConsum bis zu einem Thaler pro Kopf, für wohlhabende Gegenden, mittlere Städte auf 15 bis 20 Groschen annehmen. Nur in ganz ärmlichen und dünn bevölkerten Districten dürfte der Verbrauch pro Kopf unter 10 Groschen sein.

In Hannover, Hessen und Nassau, wie ich von den betreffenden Medicinal

Decernenten durch Privat - Correspondenzen weiss (ich sage den Herren Lambert, Dedek und Bruns hier gern meinen Dank für die bereitwilligst gewährte Auskunft), werden Apotheken neu concessionirt, wenn man auf einen Brutto - Ertrag von 1000 Thlrn. ohne Gefährdung der existirenden Apotheken rechnen kann.

In Cassel und Hannover haben selbstständige Land-Apotheken wie Filiale ein Brutto-Einkommen von 900 bis 1500 Thalern; dies muss ich mit den Herren Collegen in Hannover und Cassel allerdings ein recht spärliches nennen und glaube gern, dass verschiedene hannoversche kleine Besitzer nur ein kümmerliches Dasein fristen. Dabei sind im Regierungsbezirk Cassel seit 20 Jahren keine Subhastationen vorgekommen und ebensowenig in Wiesbaden oder Hannover. Ich sehe ganz von Nebengeschäften ab, welche sehr wohl mit dem Apothekengeschäft zu vereinigen sind, z. B. Telegraphen-Post-Dienst an kleinen Orten, Landwirthschaft, was in Hannover vielfach vorkommt; andere Nebengeschäfte, wie Wein- und Bierschank, Materialienhandlung, halte ich sogar für bedenklich neben der Apotheke. Ich sehe ganz von der erstgenannten Möglichkeit ab und will nur darauf hinweisen, wie hoch meine Summe von 2700 Thalern Umsatz noch gegriffen ist mit Rücksicht auf schon bestehende Verhältnisse. Und wenn man nach diesem Verhältniss von 2000 bis 2700 Thalern voraussichtlichen Umsatz das Königreich Preussen, wie es vor 1866 bestand, auf die heutige Apotheken- Vertheilung prüft, dann fehlen doch noch einige mehr als 330 Apotheken.

Ich will hier nur noch kurz einige eclatante Beispiele fehlender Apotheken anführen:

Die ganze Provinz Schlesien, insbesondere aber der hiesige Regierungsbezirk, zeichnen sich aus durch Mangel an Apotheken; in Pommern mussten die Landleute hin und wieder zwei Meilen bis zu einer Apotheke oder einem Arzt senden; hier sind Aerzte schon näher zu haben, während die Apotheken bis drei Meilen entfernt sind; in wohlhabenden Kreisen des hiesigen Bezirks kommen heute noch 25,000 bis 30,000 Einwohner auf eine Apotheke, obwohl in den letzten 20 Jahren die Concessionen reichlicher ertheilt sind. Nicht anders liegen bei der grösseren Wohlhabenheit die Apotheken-Verhältnisse in den Bezirken Breslau und Liegnitz, wenn auch die Zahlen etwas kleiner sind.

Dies ist das eclatanteste Beispiel, von allen Freunden und Feinden des Concessions-Systems gleichmässig anerkannt event. verwerthet. Als Beispiele gegen die gleichmässige Vertheilung der Apotheken erlaube ich mir folgende Grossstädte

anzuführen:

Während Köln mit 129,000 Einwohnern für 18, d. h. ca. 7,500 Einwohner auf 1 Apotheke,

Königsberg mit 112,000 Einw. für 12 Apotheken, also ca. 9,400 Einw. auf 1 Apotheke,

Danzig mit 89,000 Einw. für 8 Apotheken, also ca. 8,000 Einw. auf

1 Apotheke

ausreichen, bedarf man in den beiden ebenso reichen Städten:

Breslau mit 208,000 Einwohnern nur 18 Apotheken, also 11,500 für 1 Apotheke, und in dem reichen

Magdeburg mit 104,800 Einw. nur 8 (!) Apotheken, also 13,000 für 1 Apotheke.

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