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2) Schönberg, eine berühmte Wallfahrtskirche.

2. Das Umt Jartcell, in welchem der Marktflecken dieses Namens ist, liegt an der Jart.

43. Das Umt Neuler, in welchem der Marktflecken Nieu, ler ist.

4. Das Umt Rothlein, in welchem das Schloß und der Marktsleken dieses Namens ist.

5. Das Umt Tannenberg, am Flüßchen Bühler.

Das Schloß Tannenberg liegt auf einem Berge.

6. Das Ume Wafferalfingen, an den Flüssen Kocher und Jart.

Wafferalfingen ist ein Marktflecken.

7. Das Amt Abts Gmündt, zu welchem der am Kocherflusse belegene Marktsecken dieses Namens gehöret, bey welchem der Leinfluß in den Kocher geht.

8. Das Umt Rochenburg, auch Rochersberg, grånzet auch an die Reichsstadt Aalen. In demselben entspringt die Kocher, nicht weit vom Kirchdorfe Oberkochen.

9. Das Umt Heuchlingen liegt am Leinflusse, an welche.n auch der Marktflecken Heuchlingen belegen ist.

Die fürstliche Abtey Kempten.

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S. I.

on dem Stifte und der Reichsstadt Kempten ist ein Plan, und von dem stiftischen Lande eine Carte, bey des hochfürstlichen Stifts-Rempren gründlichen Widerlegung des von der Stadt ejusdem nominis vor demselben sich anmassenden ålteren Herkoms mens, welche 1737 in folio gedruckt worden, zu finden. Beys de hat Franz Joseph Thanner 1737 gezeichnet, undGas briel Bodenehr zu Augsburg gestochen. Die Reichss stadt Kempten hat ihrer gründlichen Ausführung und Rettung ihres uralten Herkommens und Reichsimmedietåt, welche 1731 gedruckt, und der jene Schrift entgegen gesezt worden, auch einen Grundriß von der Stadt und dem Stifte, und einen Grundriß vom Jlers flusse, samt dessen alten und neuern Brücken und Stegen, nach der hurterischen Carte gezeichnet, und 1730 von Jos hann Georg Effer gestochen, beygefüget, in welchem

leg,

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legtern aber keine so vollständige Abbildung des stiftischen Landes zu finden ist. Dieses liegt auf beiden Seiten des Flusses Iler, welchen es oberhalb S. Martinszell, woselbst er aufhöret, die Gränze zwischen dem Hochstifte Augsburg und der Grafschaft Königseck-Rothenfels zu seyn, einnimt, und unter Karndorf wieder aus, und in die Grafschaft Wald burg läßt. Es besteht hauptsächlich aus der gefürfteren Grafschaft Rempten, zu welcher noch einige andere Dis stricte und Derter gekommen sind, und ist ein Theil vom Algau, Jlergau, und andern alten Gauen.

§. z Karls des Großen Gemahlin, Hildegarð, hat ums Jahr 773 das Benedictiner Kloster Kempten, wo nicht gestiftet, doch erneuert, und demselben ihr mütterliches Erb, theil geschenket, daher das Stift ihr Bildniß in seinen Was pen führet ; es hält auch dafür, daß diese Schenkung der Hildegard in dem jeßigen Striche Landes, welchen es bes fist, bestanden, als welcher, erweislichermassen, schon im 9ten oder foten Jahrhunderte demselben zugehöret habe. Denn ob es gleich in spätern Zeiten unterschiedene Güter und Herrschaften an sich gebracht habe, so seh doch solches eigents lich nur von dem Eigenthume und der niedern Gerichtsbar keit zu verstehen, indem sie schon vorher in den stiftischen Marken und unter des Stifts hohen Obrigkeit und landge richtlichen Zwange gelegen gewesen, die Herrschaft Teissels berg allein ausgenommen. Man weiß nicht eigentlich, zu welcher Zeit diese Benedictiner Abtey die fürstliche Würde erhalten habe. Einige geben vor, Karl der Große habe solche schon dem ersten Abte Andegarius verliehen ; andere aber fas gen, K. Karl IV habe sie erst 1360 dem Abte Heinrich von Mittelberg ertheilet: es kommt aber beym Schaten in seinen Annal. Paderb. 1. 8. fol. 783. eine Urkunde von K. Cons rad III vom Jahre 1150 vor, in welcher der Abt zu Kempten unter die geistlichen Fürsten gerechnet wird.

§. 3. Der Fürst und Abt zu Kempten ist der römischett Kaiserinn Erzmarschall, und nimt derselben bey ihrer Kros nung den ihr von dem Einweiher übergebenen Scepter Eimeiher VII.

zuweilen ab, und stellet ihr solchen wieder zu. Im Reichss fürstenrathe fist er auf der Bank der geistlichen Fürsten zwischen dem Bischofe zu Fulda und Probste zu Ellwans gen; auf den schwäbischen Kreistagen aber wechselt er mit legterm in der Stelle und Stimme täglich ab. Sein Reichsmatricularanschlag beträgt 6 zu Roß und 20 zu Fuß, oder 152 fl. und zu einem Kammerziele giebt er 182 Rthlr. 56 kr. In geistlichen Sachen steht er unmittelbar unter dem påbstlichen Stuhle. Das hochwürdige Ras pitel besteht aus 20 adelichen Personen.

§. 4. Was die Erbåmter dieser gefürsteten Abtey ans betrift, so erkennet Chur-Bayern das Erbrruchsessens amr; Chur Sachsen das Erbschenkenamt; die Gras fen von Montfort das Erbmarschallamr, und die Landgrafen zu Mellenburg das Erbkåmmereramt; sie haben aber ihre Unterbeamte, welche ihre Stellen vers treten; denn die von Roth find Unterrruchseffe; die von Bodman find Unterschenken; die von Prasperg find Untermarschålle, und die von Werdenstein sind Unterkämmerer. Die Ober- Erbámter bestehen mehr

in Beschirmung als Dienstleistung.

§. 5. Die fürstliche Collegia sind: die Regierung, das Confiftorium und die Hofkammer.

§. 6. Das freye kaiserliche Landgericht in der Grafschaft Rempten, welches dem fürstlichen Stifte überlassen worden, ist schon seit vielen Jahrhunderten her geübet, aber nicht über die Gränzen und Marken der Grafs schaft ausgedehnet worden. Zwischen demselben und dem Landgericht auf Leutkircher Heide und in der Purs ist 1522 ein Vertrag errichtet, und in demselben festgestellet wors den, daß, wenn Stift-kemptische Unterthanen für das lektere Landgericht geladen würden, dieselben auf des Lands richters zu Kempten Abforderung um alle Sachen, keine ausgenommen, vor sein Landgericht zurück gewiesen werden sollten; allein 1545 find in einem neuen Vertra, se dem Landgerichte auf der Leutkircher Heide und in der Puns 10 Ehehaftinen (cafus reservati) eingestanden wors

dem

ben, in welcher die Abforderung des Stifts kemptischen Landrichters nicht statt finden solle. Und so wird es noch gehalten.

§. 7. Zu diesem Stifte gehöret

1. Die sogenannte Stiftsstadt neben der ReichsstadtKempten, welche in der Stiftskirche, der fürstlichen Residenz, den Haus haltungsgebäuden und andern Wohnhäusern besteht. 1753 ist hier eine gelehrte Gesellschaft gestiftet worden.

2. Buchenberg, ein Marktfecten, welchem Kaiser Frie drich der Dritte 1485 die Marktgerechtigkeit verliehen hat. Er liegt am Wuerlinger Walde.

3. S. Martinszell, ein Marktflecken àm Flerfusse, welcher zu gleicher Zeit mit dem vorhergehenden Marktgerechtigkeit erlanget hat.

4. Sulzberg, ein Schloß und ehemalige Herrschaft, welche Abt Sebastian von Breitenstein im 16ten Jahrhundert von de nen von Schellenberg erkaufet hat. Der Ort liegt nahe beym Rempter-Walde, und ist der Siß eines Pflegers.

5. Chingau, ein Marktflecken, welchem K. Friedrich 1485 Marktgerechtigkeit ertheilet hat.

6. Wagegg, ein uraltes Schloß mit einer Herrschaft, hat ehedeffen dem alten adelichen Geschlechte von Laubenberg zuges höret und ist 1581 vom Abte Eberhard von Stein and Stift gebracht worden.

7. Desterriedt, ein Schloß mit einer Herrschaft, hat Abt Wolfgang von Grünenstein im 16ten Jahrhunderte von Ulrich Schweichhard erkaufet.

8. Gunzburg, ein Marktflecken, welchen K. Ruprecht 1407 mit Marktgerechtigkeit begnadiget hat. Er machet mit Liebens than eine Herrschaft aus.

9. Dietmansried, ein Marktflecken, welcher 1586 vom K. Rudolf 11 Marktgerechtigkeit erlanget hat.

10. Zum Falken, ein Schloß und Sig eines Pflegers.

11. Rotenstein, ein Schloß und Herrschaft, das Schlos Calde und Dorf Ittelsburg, die Herrschaft Grönenbach und alle ihre im Allgau belegene Güter an Lehen und Erben, haben die Grafen von Pappenheim, welche solche nach Absterben der Landgrafen zu Stühlingen in Besiß genommen, 1686 und 1692 dem Stifte abgetreten, und von demselben 65000 Fl. erhalten. In dem ansehnlichen Markflecken Gronenbach oder Grünen bach ist eine reformirte Pfarrkirche, und Zürich hat das Recht, einen Prediger vorzuschlagen. Neben dem Marktflecken steht auf einem Berge eine katholische Stiftskirche und das Schloß Grüs nenbach. 12. Teiffel

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12. Teiffelberg oder Deiffelberg macht mit dem adelichen Size Seglinshofen und Erbishofen eine Herrschaft aus, welche zugleich mit Grönenbach an das Stift gekommen. Die Einwohner zu Erbishofen sind reformirt, und haben eine Pfarr. kirche, von welcher die Kirche zu Teiffelberg ein Filial ist. Zürich hat das Recht, den Pfarrer vorzuschlagen. Die Katholiken haben in dem Weiler Lachen eine Kirche.

13. Legau, ein Marktflecken, hat 1485 von K. Friedrich III Marktgerechtigkeit erhalten.

14. Zobenthan, ein Schloß mit zugehörigen Dörfern und Gerichten, als: Mutmanshofen, Rimbraghofen, Wigs gensbach, Frauenzell 2c. hat Abt Johann von Rietheim im Isten Jahrhunderte von denen von Haimenhofen erkauft.

15. Remnath, ein Schloß und Herrschaft, hat Abt Wolfgang von Grünenstein im 16ten Jahrhundert ansStift von Zims precht von Benznau gekauft. Das Schloß ist der Siß eines Pfle gers.

Die Herzogthümer Würtemberg und Teck.

S. 1.

em Berichte des Herrn D. Hauberts zufolge, ist die ålteste und erste Landcharte vom Herzogthume Wür temberg 1559 zu Tübingen beŋ Ulrich Morhards Witwe in Grösse eines ordentlichen Schreibbogens, in Holz geschnit. ten, von Georg Gruppenbach 1578 wieder abgedruckt, und von Adam Ortelius der ersten Ausgabe seines Theatri orbis terrarum einverleibet worden, welcher aber in der zten Ausgabe dieses Werks eine andere von Georg Gadner gezeichnete Charte, ohne desselben Wissen, geliefert hat. Gadner hat indessen seine Charte verbessert, und endlich 1596 ans Licht gestellet, Joh. Weyrich Rößlin aber hat folche 1659 von neuem abgedrucket, und nach diesem Abs drücke hat de Fer seine 1694 herausgegebene Charte sehr fehlerhaft geliefert, welche Joh. Georg Walther noch schlechter nachgestochen. Die gadnerische Charte hat auch Gerhard Mercator in seiner Charte zum Grunde gelegt, welche die Bondii, Janssonius, die Waresbergii und Wilh. Blaeux unter ihren Namen wieder abgedrucket,

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