Abbildungen der Seite
PDF
EPUB
[blocks in formation]

Kraftmehl, Nudeln etc. 270. Tarif 663. S. a. Zolltarif.

Kriegsmarine 1041 s. a. Marine.

Kupfer und andere unedle Metalle 265. Tarif 659. (Vgl. Maron, Materialien 103.)

Kurze Waaren, Quincaillerien, Tarif 650. Landesverweisung, die, im Gebiete des Nordd. Bundes 923.

Landrathsämter in Preussen 502--532.

Landtage, gleichzeitiges Tagen derselben mit dem Reichstage. Aus Anlass zahlreicher Urlaubsgesuche beschliesst der Reichstag am 3. April 1868, den Bundeskanzler aufzufordern, dahin zu wirken, dass in Zukunft ein gleichzeitiges Tagen von territorialen und Provinzial-Landtagen mit dem Reichstage vermieden werde. S. a. Nichtverfolgbarkeit.

Lauenburg, Bevölkerung 795. Eintritt in den Zollverein 1109. Zollbehörden 415. Freizügigkeit 490. Gewerbebetrieb 900.

Lebensversicherung, die, im Nordd. Bunde (Statistik) 1011-1018.

Leinengarn, Leinwand, Leinenwaaren 265. Tarif 660. (Vgl. Maron, Materialien S. 105.)

Liberia, Republik. Freundschafts-, Handels- u. Schifffahrtsvertrag des Norddeutschen Bundes mit derselben, wird am 2 April 1868 vom Reichstage genehmigt. Vgl. S. 1021.

Lichte 267. Tarif 661. (Vgl. Maron, Materialien S. 142.)

Lippe-Detmold. Bevölkerung 795.

Literatur s. Norddeutscher Bund, Reichstag, Zolltarif etc. Vgl. a. S 232, 239, 357. Löhne. Gelegentlich der Berathung des Gesetzes, betr. die Aufhebung der Schuldhaft (S. 806 ff) wurde vom Reichstage am 28. Mai 1868 beschlossen, den Bundesrath aufzufordern, dem Reichstage in der nächsten Session einen Gesetzentwurf vorzulegen, worin das unbedingte Verbot jeder Beschlagnahme noch nicht verdienter Arbeits- und Dienstlöhne im Executions- und Arrestwege ausgesprochen wird.

Lübeck. Bevölkerung 796. Freizügigkeit 492. Gewerbebetrieb 881. Oberappellationsgericht z. L. als Spruchbehörde für den Bund 1052. Anschluss an den Zollverein 1109 ff.

Luxemburg. Bevölkerung 798. Zollhörden 424. Vgl. a. Interpellationen. Maass- und Gewichtsordnung des Nordd. Bundes 1007-1012. In der Sitzung v. 13. Juni 1868 beschloss der Reichstag, das Bundespräsidium aufzufordern 1. ein neues, streng decimales Münzsystem baldthunlichst dem Reichstage vorzulegen, und dabei besondere Rücksicht darauf zu nehmen, dass dasselbe möglichst viele Garantien seiner Erweiterung zu einem allgemeinen System aller civilisirten Nationen biete; 2. durch Verhandlungen mit denjenigen Staaten, in welchen das metrische System des Maasses und Gewichts angenommen ist oder wird, dahin zu wirken, dass

Maas- und Gewichtsordnung.

Abweichungen von dem gemeinschaftlichen System nur von einer Conferenz sämmtlicher betheiligten Staaten beschlossen werden dürfen.

Marine und Schifffahrt 1041. S. a Kauffahrteischiffe. Bei der Berathung des Bundes-Haushaltsetats für 1868 wurden im Reichstage folgende Anträge angenommen: 1. Graf Frankenberg u. Dr. Francke, die Erwartung auszusprechen, dass das Marine - Ministerium bei der in Aussicht genommenen Entwickelung der Bundesmarine die vaterländische Schiffsbau-Industrie, insofern dieselbe gleich Tüchtiges und Preis würdiges als das Ausland leistet, vorzugsweise mit Aufträgen betrauen werde; 2. Dr. Francke, dem Bundeskanzler die baldige bessere Dotirung der Marineschulen zu empfehlen.

Markenschutz, Beschluss des Handelstags 979.
Maschinen siehe Instrumente.

Material-, Specerei-, Conditorwaaren, etc. 267. Tarif
661. (Vgl. Maron, Materialien S. 142 ff.)
Matricular-Beiträge der Bundesstaaten nach Maass-
gabe ihrer Bevölkerung_1051.
Mecklenburg-Schwerin und -Strelitz. Bevölkerung 793.
Freizügigkeit 492. Gewerbebetrieb 883.
schluss an den Zollverein 1109 ff. S. a. Transit-
zölle, Interpellationen etc.

Medicinalpolizei im Nordd. Bunde 1023.
Militair s. Bundeskriegswesen.
Militair-Conventionen 1046. 1049.
Militair-Etat 1045.

An

Monumenta Germanica von Pertz. Der Abg. Dr. Bernhardi regt in der Reichstagssitzg. vom 28. Sept. 1867 die Fortzahlung der früher vom Deutschen Bunde zur Herausgabe dieses Werkes gesteuerten 4000 Thlr. pro Jahr an.

Münzfrage, Beschluss des Handelstags 974. Statistisches zur Münzfrage 988-996. Vgl. a. Maassu. Gewichtsordnung.

Nichtverfolgbarkeit, Gesetz betr. die, der Mitglieder der Landtage u. Kammern: „Einziger Paragraph. Kein Mitglied eines Landtages oder einer Kammer eines zum Norddeutschen Bunde gehörigen Staates darf zu irgend einer Zeit wegen seiner Abstimmung oder wegen der in Ausübung seines Berufs gethanen Aeusserungen gerichtlich oder disciplinarisch verfolgt, oder sonst ausserhalb der Versammlung, zu welcher er als Mitglied gehört, zur Verantwortung gezogen werden.“ Dieser Gesetzentwurf, von Abg. Lasker u. Gen. eingebracht, wurde in der Vorberathung des Reichstags am 3. April 1868 mit 119 gegen 65 Stimmen angenommen und erhielt auch die Majorität in der Schlussberathung am 18. April. Die Zustimmung des Bundesraths ist nicht erfolgt. Niederlassung s. Freizügigkeit. Norddeutscher Bund. Areal und Bevölkerung 797. Verfassung 1017-1054. Vgl. a. Reichstag, Bundesrath, Interpellationen etc. etc. In Betreff der Entstehungsgeschichte des Bundes vgl. das Werk von Dr. L. Hahn: „Zwei Jahre Preussisch-Deutscher Politik, 1866---67. Sammlung amtlicher Kundgebungen und halbamtlicher Aeusserungen.“ Berlin, 1868; in Betreff der Verfassung und Gesetzgebung Dr. G. Meyer's Grundzüge des Nord

[ocr errors]
[ocr errors]
[ocr errors]

Norddeutscher Bund. deutschen Bundesrechts," Leipzig 1868; J. C. Glaser, „Archiv des Nordd. Bundes," Berlin 1867; A. Koller, „Archiv des Nordd. Bundes und des Zollvereins," Berlin 1868; E. Hiersemenzel, „Die Verfassung des Nordd. Bundes," Berlin 1867, und Verfassungs- u. Verwaltungsrecht des Nordd. Bundes, Berlin 1868; Metzel, die Verf. des Nordd. Bundes," 1867; Herm. Schulze, „Einleitung in das Deutsche Staatsrecht," Leipzig 1867; Zoepfl, Glossen zum Entwurf der Verf. d. Nordd. Bundes" (Deutsche Vierteljahrsschrift, 1867, Heft II); H. v. Treitschke in den Preuss. Jahrbüchern, Bd. XIX S. 717 ff.; ferner die Schriften über die Bundesverf. von A. Groote (Leipzig 1867), R. Römer (Tübingen 1867), F. v. Martitz (Leipzig 1868). Vgl. a. die 7 verschiedenen Ausgaben von Hirth's Parlaments-Almanach." Nothgewerbegesetz vom 8. Juli 1868, seine Entstehung, Auslegung und Ausführung 849-900. Oel und Fette 273. Tarif 664. (Vgl. Maron, Materialien S. 261.)

--

Oesterreich, Handels- und Zollvertrag des Zollvereins mit, vom 9. März 1868. Einleitung 545-588. Vertrag mit Anlagen 589-648. Die definitive Annahme des Vertrags durch das Zollparlament erfolgte in dessen Sitzung v. 19. Mai 1868. Am Tage vorher nahm das Zollparlament die Resolution an: „Das Präsidium des Zollvereins zu ersuchen, mit der K. K. Oesterreichischen Regierung in Anschluss an die bevorstehenden gemeinschaftlichen Zolleinrichtungen in Verhandlung zu treten behufs Verständigung über gemeinsame Maassregeln, dazu geeignet, in den beiderseitigen Zollgebieten der Rinderpest vorzubeugen, bez. dieselbe zu unterdrücken." Oldenburg. Bevölkerung 794. Freizügigkeit 494. Gewerbebetrieb S86. Zollbehörden 423. Papier und Pappwaaren 274. 664. (Vgl. Maron, Materialien S. 262.)

Passwesen. Gesetz vom 12. October 1867 S. 903. Uebersicht der Stempel- und Ausfertigungsgebühren für Pässe 905-912.

Pelzwerk 276. Tarif 665. (Vgl. Maron, Material. S. 269.) Personalarrest 807.

Petitionen an den Reichstag 918 S. a. Juden.

Während der 1. ordentl. Sitzungsperiode gingen 149 Petitionen beim Reichstage ein, wovon 113 erledigt wurden, 36 wegen Schluss des Reichstags unerledigt blieben; von den vor das Plenum gebrachten wurden 22 dem Bundeskanzler überwiesen, 28 durch Annahme von Gesetzentwürfen, auf welche sie sich bezogen, für erledigt erachtet, 63 als ungeeignet zurückgelegt. In der 2. Sitzungsperiode (Frühjahr 1868) gingen 561 Petitionen ein, von denen 32 dem Bundeskanzler überwiesen wurden.

Petroleum. Belegung der Einfuhr mit 15 Sgr. pro Ctr. vom Zollparlament abgelehnt (vgl Maron, Materialien S. 275).

Polen. Protest der Abgeordneten polnischer Nationalität im Reichstage gegen die Incorporation ehemals polnischer Landestheile in den Nordd.Bund, Reichstags-Situng vom 18. März und 16. April 1867.

[ocr errors]

Portugal. Eine Petition zweier Fabrikanten von Litzen und Bändern um Reform des PreussischPortugiesischen Handelsvertrages, weil in Folge der Bevorzugungen, welche Französische Fabrikanten von Posamentierwaaren durch den jüngst in Kraft getretenen Französisch - Portugiesischen Handelsvertrag ihnen gegenüber geniessen, ihre Handelsbeziehungen zu Portugal schon eine merkliche Abnahme erfahren haben wird vom Zollparlament am 23. Mai 1868 dem Zollbundesrath zur thunlichsten Berücksichtigung bei den mit Portugal über den Abschluss eines neuen Handelsvertrages schwebenden Verhandlungen überwiesen.

Post- u. Telegraphenwesen des Nordd. Bundes 10361041. Uebersicht der Verträge mit anderen Staaten 1039 ff.

Preussen. Bevölkerung 501 ff., 779 ff. Freizügigkeit 495, 928. Gewerbebetrieb 886 ff. Zollbehörden 406, 421.

Privateigenthum zur See. Am 18. April 1868 beschloss der Reichstag auf Antrag des Abg. Dr. Aegidi fast einstimmig: den Bundeskanzler aufzufordern, zu veranlassen, dass bei dem gegenwärtigen friedlichen Einvernehmen mit den auswärtigen Mächten Verhandlungen eingeleitet werden, welche zum Zweck haben, durch Uebereinkunft von Staat zu Staat die Freiheit des Privateigenthums zur See in Kriegszeiten zu einem vertragsmässig anerkannten Grundsatz des Völkerrechts zu erheben. Quartierleistung für die bewaffnete Macht während des Friedenszustandes. Gesetz v. 25. Juni 1868, vom Reichstage am 16. Juni 1868 angenommen, ist erst Ende December d. J. zur Publication gelangt. Vgl. S. 1045.

[blocks in formation]

Reichstag des Nordd. Bundes: Verfassung 1027. Wahlgesetz 1053. Mitglieder des Reichstags 433446. Geschäftsordnung 913-924. Beamte 450. Der constituirende Reichstag, lediglich zur Berathung der Bundesverfassung zusammengetreten, hat vom 24. Februar bis 17. April 1867 ausser der Eröffnungs- und Schlusssitzung 35 Sitzungen abgehalten; der erste ordentliche Reichstag (I. Sitzungsperiode der I. Legislaturperiode) vom 10. September bis 26. October 1867 ausser Eröffnung und Schluss 30 Sitzungen; der zweite ordentl. Reichstag (II. Sitzungsperiode der I. Legislaturperiode) vom 23. März bis 20. Juni 1868 ausser Eröffnung und Schluss 28 Sitzungen. Während der Session des Zollparlaments (27. April-23.

[merged small][merged small][ocr errors][merged small][merged small][merged small]

Sachsen (Königreich). Bevölkerung 535, 793. Freizügigkeit 496. Gewerbebetrieb 896. Zollbehörden 418.

Sachsen-Altenburg. Bevölkerung 795. Freizügigkeit 499. Zollämter 422.

Sachsen-Coburg-Gotha. Bevölkerung 795. Freizügigkeit 499. Gewerbebetrieb 896. Zollämter 422. Sachsen-Meiningen. Bevölkerung 795. Gewerbebetrieb 897. Zollämter 421.

Sachsen-Weimar. Bevölkerung_794. Freizügigkeit 500. Gewerbebetrieb 897. Zollämter 421. Salz, Zolltarif 663. Denaturirung des Salzes 1097 ff. Salzsteuer 689. 732. 743. 1003. Eine Beschwerde der Verwaltung des Salzwerks zu Ludwigshalle im Grossherzogth. Hessen, betr. Aufhebung der von demselben zu entrichtenden Zehntabgabe, wird vom Zollparlament in der Sitzg. v. 23. Mai 1868 für begründet erachtet und dem Bundesrathe des Zollvereins überwiesen.

[blocks in formation]

Schiesspulver 276. Tarif 665. Schifffahrt, Bundes-Verf. 1041 ff. Vgl. a. Seeschifffahrt, Kauffahrteischiffe.

Schleswig-Holsteinische Armee, vormalige, Gesetz, betr. die Bewilligung von lebenslänglichen Pensionen u. Unterstützungen an Officiere u. obere Militairbeamte derselben, v. 14. Juni 1868. (Bundes-Gesetzbl. Nr. 19, S. 335 ff.) Bei Annahme des Gesetzes am 5. Juni 1868 beschloss der Reichstag, eine Reihe von bezüglichen Petitionen dem Bundeskanzler mit der Aufforderung zu überweisen, dem Reichstage baldthunlichst den Entwurf eines Gesetzes vorzulegen, wodurch auch die Pensionsverhältnisse der Invaliden der Unterklassen der vormal. Schleswig-Holst. Armee vom Oberfeuerwerker, Maschinenmeister und Oberfeldwebel abwärts, sowie der Wittwen und Waisen derselben, geregelt werden.

Schuldenwesen des Nordd. Bundes 1052. Ein Gesetzentwurf, betr. die Verwaltung des Schuldenwesens, war vom Präsidium bereits im October 1867 dem Reichstage vorgelegt; am 26 Oct. erfolgte die Annahme des Gesetzes, das indessen nicht zur Publication gelangte, sondern, mit Hinweglassung namentlich eines von den Abg Miquél u. Lasker herrührenden Passus, im Frühjahr 1868 dem Reichstage von Neuem als Entwurf vorgelegt wurde. Auch diesmal wurde vom Abg. Miquel zu dem Entwurfe der Zusatz als §. 17 beantragt: Erheben sich gegen die Dechargirungen Anstände, oder finden sich sonst Mängel in der Verwaltung des Bundesschuldenwesens, so können die daraus hergeleiteten Ansprüche sowohl vom Reichstage als dem Bundesrathe gegen die nach §. 7 dieses Gesetzes verantwortlichen Beamten verfolgt werden. Der Reichstag kann nöthigenfalls mit der gerichtlichen Geltendmachung die von ihm gewählten Mitglieder der Bundesschulden-Commission beauftragen. In der Sitzung vom 22 April 1868 nahm der Reichstag diesen Zusatz-Paragraphen mit 131 gegen 114 Stimmen an, worauf der Bundeskanzler die ganze Vorlage zurückzog. Dagegen fand der am 17. Juni 1868 angenommene Gesetzentwurf, betr. die Verwaltung der nach Maassgabe des Gesetzes v. 9. Nov. 1867 aufzunehmenden Bundesanleihe mit den Abänderungen des Reichstags die Zustimmung des Bundesraths (S. 1052). Zur Bundesschulden-Commission gehören die Reichstagsmitglieder Dr. Friedenthal, Twesten, Hagen.

Schuldhaft, Aufhebung derselben im Nordd. Bunde, 799. 806 ff.

Schwarzburg-Rudolstadt. Bevölkerung 75. Gewerbebetrieb 897. Zollämter 422.

Schwarzburg-Sondershausen. Bevölkerung 795. Gewerbebetrieb 899. Zollamt 422. Seeschifffahrtsverkehr von Bremen und Hamburg 1081 ff.

Seide und Seidenwaaren 276. Tarif 665. (Vgl. Maron, Materialien S. 270.)

Seife und Parfümerien 276. Tarif 665. (Vgl. Maron, Materialien S. 271.)

Sonnenfinsterniss am 18. August 1868. Eine Petition von A. Bernstein zur Ausrüstung einer Beobachtungs-Expedition 6000 Thlr. zu bewilligen, wird vom Reichstage dem Bundeskanzler zur Berücksichtigung überwiesen, Sitzung v. 27. Mai 1868. Spanien, Handels- und Schifffahrtsvertrag des Zollvereins mit, 670-676.

Spielbanken, öffentliche, Schliessung und Beschränkung derselben im Nordd. Bunde 819-824. Spielkarten. Tarif 666

Spirituosen s. Branntwein.
Stader Zoll. 1086.

Stahl, s. Eisen.

Statistisches Bureau. Die Gründung eines solchen für den Nordd. Bund wird in der Reichstagssitzung v. 28. Septbr. 1867 vom Abg. Forkel in Anregung gebracht; der Burdeskanzler stellt die nähere Erwägung der Frage für die nächste Session in Aussicht.

Steine und Steinwaaren 277. Tarif 666. (Vgl. Maron, Materialien S. 272)

Steinkohlen, Braunkohlen, Torf 666. (Vgl. Maron, Materialien S. 273.) Steingut. Zwei Petitionen „um Aufhebung des Zolls auf Deutsches Steingut bei seiner Einführung in Frankreich und somit Herstellung der Gegenseitigkeit in dem Deutsch-Französischen Handelsvertrage durch gegenseitig freigegebene Einfuhr aller dem Potteriefache angehörigen Gegenstände" werden vom Zollparlamente am 23. Mai 1868 dem Zollbundesrathe zur Berücksichtigung überwiesen. Steuern, Steuergesetzgebung im Norddeutschen Bunde und im Zollverein. 689. 1030. Steuerämter s. Zollbehörden. Steuervergütung s. Bier.

-

Der

Steuermanns- u. Capitainszeugnisse. Am 12. Oct. 1867 wurde vom Reichstage dem Bundespräsidium eine Petition überwiesen mit dem Ersuchen, „baldmöglichst gemeinsame Bestimmungen über die Erfordernisse, welche zur Erlangung der Steuermanns- und Capitainszeugnisse für alle Norddeutschen Schiffe berechtigen, herbeizuführen. Präs. d. B.-K.-A. Delbrück erklärte, dass die Bundesverwaltung diesem wichtigen Gegenstand ihre Aufmerksamkeit zuwenden werde. Strafprocess. Ein Antrag der Abg. Genast, Fries v. Gen. wurde in der Sitzung des Reichstags v. 19. Juni 1868 zurückgezogen, nachdem der Bundesbevollmächtigte v. Watzdorf erklärt hatte, er selbst werde einen bezüglichen Antrag beim Bundesrathe stellen. Die Grundsätze des Antrags Genast-Fries sind folgende: 1) Untersuchungshaft darf gegen keinen Bundesangehörigen lediglich aus dem Grunde verfügt werden, weil er Angehöriger eines andern Bundesstaates ist. 2) Jeder Angehörige eines Bundesstaates muss sich wegen strafbarer Handlungen, die er in einem andern solchen Staate begangen hat, den dortigen zuständigen Gerichten zur Untersuchung, Aburtheilung und Strafvollstreckung in gleicher Weise stellen, wie die Angehörigen dieses Staates es zu thun verbunden sind. 3) Jedes Gericht eines Bundesstaates ist verpflichtet, den in seinem Sprengel betroffenen, eines Verbrechens angeschuldigten Bundesangehörigen auf Requisition demjenigen Gerichte eines Bundesstaates zur Untersuchung, bezüglich Aburtheilung und Strafvollstreckung zu stellen, in dessen Sprengel die That begangen worden ist. 4) Ausgenommen von diesem Gesetze sollen nur sein: a Polizei-Uebertretungen; b) durch die Presse begangene Verbrechen und Vergehen: c) strafbare Handlungen, welche nur auf dem Wege der Privatanklage verfolgt werden können; d) Handlungen, die nach der Gesetzgebung des requirirten Staates nicht strafbar sind.

Strafrecht. Ein Antrag v. Wagner und Planck, „den Bundeskanzler aufzufordern, Entwürfe eines gemeinsamen Strafrechts und eines gemeinsamen Strafprocesses, sowie der dadurch bedingten Vorschriften der Gerichts-Organisation, baldthunlichst vorbereiten und dem Reichstage vorlegen zu lassen, wird in der Reichst.-Sitzung v. 18. April 1868 angenommen.

Streitigkeiten zwischen den Bundesstaaten, BundesVerf. S. 1053.

Stroh-, Rohr- und Bastwaaren 277. Tarif 666. (Maron, Materialien S. 273.)

Stromschifffahrt, Reformvorschlag des Handelstags 977.

Süddeutsche Staaten. Bevölkerung 539, 796 ff. Verhältniss des Nordd. Bundes zu denselben 1021, 1048, 1050, 1054.

Südfrüchte 269. Tarif 662.

Sulina-Arm der Donaumündung. 1052. Taback. Denkschrift des Handelstags 271. Materialien zur Tabacksteuerfrage 357-404. Tarif 664. Gesetz, die Besteuerung des T. betreffend, vom 26. Mai 1868, 683. Entwurf dieses Gesetzes 685. Statistik für 1867 734, Statistik des Anbaus, Ertrags etc. im Zollverein i. J. 1867 1093 ff. — Die definitive Annahme des S. 683 abgedruckten Gesetzes erfolgte in der Sitzung des Zollparlaments v. 22. Mai 1868. (Vgl. Maron, Materialien S. 187 ff.)

Tarif s. Eisenbahnen, Zolltarif.

Telegraphenwesen des Nordd. Bundes 1036-1041.
Thiere und thierische Producte 278. Tarif 667. (Ma-
ron, Materialien S. 298).
Thonwaaren 667. (Vgl. Maron, Materialien S. 299.)
Thronreden, Acht, Sr. Majestät des Königs von
Preussen 1061–1074.

Thüringen, Zoll- und Handelsverein 421.
Transitzölle 1087, s. a. Interpellationen III, IX.
Untersuchung von Thatsachen. Antrag des Abg. Dr.
Reincke auf Annahme eines Gesetsentwurfs, betr.
die Einsetzung von Reichstags-Commissionen zur
Untersuchung von Thatsachen wird in der Sitzung
v. 5. Juni 1868 abgelehnt.

Urlaubsgesuche im Reichstag s. Landtage. Verantwortlichkeit s. Bundeskanzler. Vereinigte Staaten von Nordamerika, Staatsangehörigkeitsvertrag des Nordd. Bundes mit denselben, 959-972.

Verfassung des Norddeutschen Bundes 1017-1054. Versicherungswesen, Reformvorschläge des Handelstags 979 ff.

Vieh 278. Tarif 667. (Maron, Materialien S. 301.)
Volkszählung 8. Bevölkerung.

Vorschussvereine s. Genossenschaften.
Waurenverzeichniss s. Zolltarif.

Wachstuch, Wachsmousselin etc. 278. Tarif 668. (Maron, Materialien S. 303.)

Wahlgesetz für den Nordd. Reichstag 1027, 1053. Anlässlich verschiedener bei den Wahlen vorgekommener Ungleichmässigkeiten beschliesst der Reichstag in der Sitzung v. 18. Sept. 1867, „das Bundespräsidium zu ersuchen, den baldigen Erlass eines allgemeinen Wahlgesetzes und Wahlreglements für den Norddeutschen Bund zu veranlassen."

[blocks in formation]

Wasserstrassen.

trags entgegenstehenden formellen Bedenken zur Tagesordnung über.

Wechselstempel, Beschluss des Handelstags 979. Wein. Zolltarif 649 661. Vorschläge des Handelstags betr. das Weingrosshandel-Regulativ 301. Zu dem Regulativ vom 28. Juni 1865, betr. die dem Grosshandel mit fremdem Wein zu gewährenden Erleichterungen, hat auf Grund eines Beschlusses des Zollvereins-Bundesrathes der Preuss. Finanzminister unterm 13. August 1868 eine abändernde Verfügung erlassen; danach wird namentlich die Minimalquantität, in welcher auf Transitlägern befindlicher Wein in das Ausland versendet werden darf, auf einen Viertel-Eimer herabgesetzt. Durch Circ.-Verf. von dems. Tage wird den Weingrosshändlern, welche sich im Besitze eines fortlaufenden (eisernen) Credits befinden, die Zulassung solcher (Portugiesischer) Weine zu den eisernen Creditlägern gewährt, welche mit einem höheren Zollsatze als 2% Thlr. pro. Ctr. belegt sind (vgl. S. 649, 662). Am 18. Mai 1868 nahm das Zollparlament folgenden Antrag vom Abg. Bamberger an: Den Bundesrath des Zollvereins zu ersuchen, dahin zu wirken, dass den Beschwerden abgeholfen werde, zu welchem im Grossherzogth. Hessen das Zusammentreffen der herabgesetzten Weinzölle mit dem, bestehenden System der indirecten Steuern Anlass giebt." Wolle 668. (Maron, Materialien S. 303.) Wuchergesetze, Aufhebung derselben im Nordd. Bunde 799-806.

[ocr errors]

Württemberg, Bevölkerung 796. Zollbehörden 419. Zink u. Zinn 278. Tarif 668-669. (Maron, Materialien S. 304.)

Zinsen, vertragsmässige, siehe Wuchergesetze.
Zölle u.
Verbrauchssteuern, Statistik derselben im
Nordd. Bunde, 729-778. 997-1006.
Zoll- und Hundelsgesetzgebung des Nordd. Bundes
1021. 1029.

Zollämter siehe Zollvereins-Behörden. Zollausschlüsse 797. 1030. 1109. Zollordnung siehe Zollverfahren. Zollparlament, Competenz 6, 27 ff. Mitglieder 433450. Beamte 450. Thronreden '1070 ff. - Das erste Deutsche Zollparlament hat vom 27. April bis 23. Mai 1868 in Berlin getagt und ausser Eröffnung und Schluss 18 Plenarsitzungen abgehalten. Vgl. Adressen, Oesterreich, Spanien, Kirchenstaat, Taback, Zolltarif, Zollverfahren, Eisen, Einpfennig-Tarif, Steingut, Portugal, Weinzölle. Die stenographischen Berichte nebst Anlagen sind bei W. Moeser in Berlin (Stallschreiberstr. 34) käuflich zu haben. (Vgl. die Uebersicht der Wahlkreise in Hirth's Parlaments-Almanach,“ 7. Ausgabe, S. 97-110.)

Zollstrafgesetz siehe Zollverfahren. Zolltarif des Deutschen Zollvereins; Vorschläge des Deutschen Handelstags 253-278. - Die umfassendere Tarifvorlage, welche das Präsidium des Zollvereins dem Zollparlament gemacht hatte, wurde vom Vorsitzenden des Zollbundesraths in der Sitzung vom 23. Mai 1868 zurückgezogen, nachdem das Zollparlament die Besteuerung des Petroleums definitiv abgelehnt hatte. Erhebliche

Zolltarif.

Veränderungen des Vereinszolltarifs v. 1. Juli 1865 (S. 93-116) sind dagegen durch Annahme des Zoll- und Handelsvertrags mit Oesterreich (S. 545 -648), bez. durch das Gesetz v. 25. Mai 1868 (S. 649) herbeigeführt worden. Eine Ausführungsverordnung des Zollbundes rathes stellt die Einwirkungen jenes Vertrags auf den Zolltarif und das amtliche Waarenverzeichniss fest, und nach dieser Verordnung ist unser Abdruck des Vereinszolltarifs, wie er von dem 1. Juni 1868 ab gültig ist (S. 651-670) auf's Genaueste redigirt. Interpretationen aus den Vertragsbestimmungen konnten für unsere Redaction nicht leitend sein, einmal, da diese Bestimmungen selbst nicht überall stichhaltig sind (z. B. Anlage B, S. 636, wonach chromsaures Kali“ in 5 b) neuerdings mit 1 Thlr. verzollt werden soll, während es schon früher nur 15 Sgr. zahlte!), zweitens, weil bei der practischen Ausführung die den Zollbeamten unmittelbar zugehende Ausführungsverordnung als die leitende Richtschnur anzusehen ist; die Einwirkungen auf das Waaren verzeichniss haben wir in Form von Anmerkungen zu den betr. Tarifpositionen ersichtlich gemacht. Der S. 651 -670 abgedruckte Tarif ist in besonderer Ausgabe in ungefähr 8000 Exemplaren verbreitet worden; dass der Herausgeber Seitens der Zollbeamten und des verzollenden Publicums keine einzige erhebliche Reclamation erfahren hat, dürfte allein schon genügen, um die Bedenken des Herrn Dr. Maron im Vorworte zu seinen „Materialien zum Zolltarif“ zu widerlegen; auch Herr K. Brämer geht in der Engel'schen Zeitschrift von irrigen Vorraussetzungen aus, wenn er, unter Anerkennung übrigens der Sorgfältigkeit unserer Tarifbearbeitung, einzelne Bedenken auf den Vergleich mit den Vertragsbestimmungen basirt. Seit dem Erlass der Ausführungsverordnung des Zollbundesraths (vgl. a. Circularverfügung des Preussischen Finanzministers v. 23. Mai 1868) sind folgende Bestimmungen erlassen worden, die wir geeigneten Ortes einzuschalten bitten: 1. Vegetabilisches Oel, weder fettes noch flüssiges Oel enthaltend, ist nach Nr. 44 zollfrei zu lassen. (Circ.-Verf. v. 29. Mai, Centralblatt S. 199.) 2. Condensirte Milch fällt nicht unter die Position 37 b. (Milch, zollfrei), sondern unter 25. p. 1. ß. (Conserven) und ist demgemäss zum Satze von 5 Thlrn. für den Centner zur Verzollung zu ziehen. (Verf. vom 8. Juli Centralbl. S. 290.) 3. Maschinentheile von verzinntem Eisenblech sind nach Nr. 15. b. 2. y. des Zolltarifs zu behandeln und folglich nur mit 25 Sgr. Zoll pro Centner zu belegen. (Verf. v. 23. Juli, Centralbl. S. 342.) 4. Besen aus Piassava-Stengeln in Verbindung mit groben Holzwaaren sind auch ferner gleich den Besen aus Reisig nach Nr. 13. c. des Tarifs zollfrei zuzulassen. (Verf. v. 29. Juni, Centralbl. S. 351). 5. Zollpflichtige Reis abfälle, desgl. Reisgries und Reismehl waren durch das amtliche Waarenverzeichniss dem Zollsatze der pos. 25 q. 1. (Kraftmehl u. s. w.) zugewiesen. Dieser Zollsatz, welcher bisher 2 Thlr. für den Centner betrug,

-

« ZurückWeiter »