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Archivwesen.

Der Herausgeber.

der öffentlichen Archive der einzelnen Bundes-
staaten eine entsprechende Summe auf den Etat
des Bundeskanzler-Amtes zu bringen, wird vom
Reichstage in der Sitzung vom 28. September
1867 angenommen. Ueber einen wiederholten
Antrag des Freih. v. Hagke geht der Reichstag
in Hinblick auf die vom Bundeskanzler bezeugte
Bereitwilligkeit, die Angelegenheit thunlichst zu
fördern, am 18. Juni 1868 zur motivirten Tages-
ordung über. Vgl. Reichsarchiv.
Armee s. Bundeskriegswesen.

Ausfuhr, Bestimmungen über die, 670.
Austerncultur. Auf Antrag des Graf Münster u. Gen.
beschloss der Reichstag am 19. Juni 1868: „Dem
Bundeskanzler zu empfehlen, die Pflege der vor-
handenen Austernbänke und die Frage der künst-
lichen Austerncultur einer eingehenden Erörterung
unterziehen, und zu dem Ende die nöthigen Er-
hebungen und Untersuchungen vornehmen zu
lassen."

Auswanderung und Colonisation, Bundes-Verf. 1020.
Statistik der Auswanderung 1083. Vgl. Bremische
Verordnung, betr. gesundheitspolizeiliche Vor-

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Baumwolle und Baumwollenwaaren 253. Zolltarif 651. Vgl. Maron, Materialien S. 1–15. Bayern. Bevölkerung 796. Zollbehörden 416. Beamte des Nordd. Bundes 1027. - Antrag v. Forckenbeck: Die Errichtung neuer Stellen, sowie die Erhöhung der Gehälter für solche, darf nicht ohne vorgängige Bewilligung des Reichstags durch den Haushaltsetat oder durch ein besonderes Creditgesetz erfolgen," wird in der ReichstagsSitzung v. 27. Septbr. 1867 angenommen (mit Zustimmung des Bundeskanzlers unter der Voraussetzung, dass Offiziere des stehenden Heeres darunter nicht ohne Weiteres mitbegriffen sind.) — Der dem Reichstage vorgelegte Gesetzentwurf, betr. einige Rechtsverhältnisse der Bundesbeamten, vom Reichstage mit einigen Aenderungen am 19. Juni 1868 angenommen, hat nicht Gesetzeskraft erlangt. (Drucksachen No. 189.) Belagerungszustand, Gesetz über den, vom 4. Juni 1851. 1055–1062.

Beschlussunfähigkeit des Reichstags, schliesst nach der Praxis der Geschäftsordnung die Fähigkeit des Reichstags nicht aus, eine Debatte vor sich gehen zu lassen, zumal eine solche, bei der es, wie in der General-Debatte, zu gar keinem Beschluss kommen soll" etc. (Erklärung des Präsidenten Dr. Simson in der Sitzung vom 4. Juni 1868.) Ein diesem Grundsatze entgegentretender Antrag des Dr. Reincke wird in der Sitzung v. 15. Juni abgelehnt.

Bevölkerung nach der Zählung vom 3. December 1867. Vorläufige Resultate 501-562. Definitive Resultate 779-798. Dichtigkeit der Bevölkerung 797. Staatsangehörige Bevölkerung, Tabelle bei S. 1104.

Bier. Zolltarif 661. Besteuerung des Braumalzes im Nordd. Bunde 690-702. Vertrag mit Hessen 725. Statistik 736, 747 ff.

Steuervergütung bei der Ausfuhr von inländ. Bier, früher nur auf die Ausfuhr in Fässern beschränkt, ist durch Beschluss des Bundesraths des Nordd. Bundes auch auf die Ausfuhr in Flaschen ausgedehnt worden (Verf. des Preuss. Finanz-Ministers v. 11. August 1868, Centralbl. S. 420). Die Vergütung darf nur für solches Bier gewährt werden, zu dessen Bereitung mindestens 50 Pfd. Braumalzschroot auf 100 Quart Bier verwendet worden, und muss dasselbe in Mengen von wenigstens 216 Quart ausgehen. Für eine Quartmenge, welche dem Gewichte von 100 Pfd. Bier gleichzustellen ist, werden je 3 Sgr. Vergütung gewährt. Das Bruttogewicht braucht nicht angegeben zu werden.

Blei und Bleiwaaren 255. Tarif 652. Vgl. Maron's Materialien S. 16.

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Bundesgesetzblatt 1019.

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Bundesgesetzgebung (Verfassung Art. 2-5) 1019. Bundeskanzler 1026. Nach Erklärungen des Grafen Bismarck im Reichstage (27. u. 28. Septbr. 1867) ist der Bundeskanzler zweifellos der einzige verantwortliche Beamte der Bundesverwaltung; er hat für Alles, was im Staatsleben des Bundes geschieht, die Verantwortung zu tragen und ist demnach auch für die Kriegs- und Marineverwaltung des Bundes dem Reichstage wie dem Bunde gegenüber verantwortlich. Bundeskanzler-Amt 449. 1026. Dasselbe soll nach Erklärungen des Präsidenten Delbrück in der Reichstagssitzung v. 28. Septbr. 1867 diejenigen Zweige der Verwaltung in sich zusammenfassen, welche durch die Bundesverfassung dem Präsidium übertragen sind, also die Post- und Telegraphenverwaltung, die Verwaltung der Bundesconsulate, die Aufsicht über die Zoll- und Steuerverwaltung im Bunde durch Organe (Vereinsbevollmächtigte und Stationscontroleure), die legislativen Angelegenheiten des Bundes und einen noch näher festzustellenden Theil der handelspolitischen Angelegenheiten.

Bundeskasse 1032. S. a. Rechnungshof.

Bundeskriegswesen, (Art. 57-68 der Verf.) 1043-1050.
Bundespräsidium, 1025.

Bundesrath des Deutschen Zollvereins, Mitglieder 431.
Bundesrath des Nordd. Bundes 1023.
Bundesschulden s. Schuldenwesen.
Bundesverfassung 1017-1054.
Canale s. Wasserstrassen.
Cigarren siehe Taback.

Civilprocess-Ordnung, Comission zur Berathung einer
solchen für den Nordd. Bund, 799. 807.
Coalitionsfreiheit. Ein von dem Abg. Schulze u. Gen.
im Reichstage eingebrachter Gesetzentwurf wurde
mit verschiedenen Abänderungen in der Vorbera-
thung am 15. Oct. 1867 mit 126 gegen 71 Stimmen
angenommen (Drucksachen Nr. 103) und erhielt
auch bei der Schlussberathung an 19 October
die Majorität. Das Gesetz erhielt nicht die Zu-
stimmung des Bundesraths, vgl. a. S. 861, 872 #.
Competenz des Nordd. Bundes 1020.
Concursordnung, vgl. a. Intepellationen IV. Reform-
Vorschlag des Handelstags 978.
Consulatwesen, B.-Verf. 1043 ff.

Das Consulatwesen

des Nordd. Bundes 929-951. Verzeichniss der Bundesconsuln 952-958.

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Erklärung des Präs. des B.-K.-A. Delbrück (Reichstag-Sitzg., 28 Sept. 1867.) ist ein sogen. gemischtes System in's Auge gefasst. Contingente der Bundesarmee 1047.

Controle des Bundeshaushalts s. Rechnungshof.
Cuxhaven s. Hamburg.

Diäten. Antrag des Abg. Waldeck u. Gen., betr. die Abänderung des Art. 32 der Bundesverfassung wird in der Vorberathung des Reichstags v. 2. April 1868 mit 97 gegen 92 Stimmen abgelehnt, ebenso bei der Schlussverhandlung am 18. April d. J. mit 104 gegen 100 Stimmen. Directivbehörden 1031.

Donaumündungen 1052.

Doppelbesteuerung. Darauf bezügl. Petitionen werden vom Reichstage in der Sitzg. v. 10. Juni 1868 dem Bundeskanzler mit dem Ersuchen überwiesen, im Wege der Bundesgesetzgebung festzustellen, dass Bundesangehörige nur in demjenigen Staate zu den persönlichen Steuern herangezogen werden, in welchem sie ihren Aufenthalt haben. Droguerie- etc. Waaren 256. Tarif 653. (Vgl. Maron, Materialien S. 18-)

Eheschliessung, Aufhebung der polizeilichen Beschränkungen derselben 901. Erlass des Preuss. Ministeriums des Innern 927. Einpfennig-Tarif s. Eisenbahnen.

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Eisen und Stahl, Eisen- u. Stahlwaaren, 256. Tarif 653. Beschluss des Handelstags 984. Das Zollparlament nimmt am S. Mai 1868 folgenden Antrag des Abg. Stumm an: Den Vorsitzenden des Bundesrathes des D. Zollvereins aufzufordern, darauf hinzuwirken, dass die Ausfuhrvergütung, welche Frankreich den Bestimmungen des Art. 6. des Deutsch - Französischen Handelsvertrages zuwider seiner Eisenindustrie durch die missbräuchliche Handhabung der Rückvergütung des Importzollbetrages (titres d'acquits à caution) gewährt, baldigst beseitigt werde. (Vgl. a. Maron, Materialien, S. 39. 61 ff.)

Eisenbahnen. Gesetzgebung des Nordd. Bundes 1034. Beschluss des Handelstags über Reform des Eisenbahn-Frachtwesens 975. Das Zollparlament beschloss in der Sitzg. v. 23. Mai 1868, den Vorsitzenden des Zollbundesrathes zu ersuchen, dass der in Norddeutschland für Kohlen eingeführte Einpfennig-Tarif pro Centner und Meile auf den Transport aller Rohmaterialien und Erstproducte der Eisenindustrie, sowie der Schienen und des Stabeisens im Zollvereinsgebiet ausgedehnt und mit möglichster Beseitigung von Nebenkosten (Expeditionsgebühren) auf alle Entfernungen angewendet werde. Elbzölle 1087. Esslinger Zoll 1087.

Erwerbs- und Wirthschaftsgenossenschaften, Gesetz über die privatrechtl. Stellung derselben 825-842. Statistik der Genossenschaften 843-848. Flächeninhalt des Nordd Bundes und des Zollvereins 533. 797.

Flagge der Kauffahrt ischiffe 934, der Kriegsmarine 1042.

Fleisch siehe Thiere.

Staatshandbuch des Nordd. Bundes etc.

Frankreich, missbräuchliche Handhabung der Rück vergütung des Importzollbetrages, welche dasselbe seiner Eisenindustrie gewährt, s. Eisen. S. a. Steingut.

Freizügigkeit im Norddeutschen Bunde 467-486. Ausführung der Bundesgesetzgebung in den einzelnen Staaten 487-500. Verfügung des Preuss. Ministers des Innern 928. Zur Freizügigkeit der Aerzte 995. (Vgl. Bundes-Verf. S. 1020.) Genossenschaften siehe Erwerbs- u. Wirthschaftsgenossenschaften.

Geschäftsordnung des Reichstags vom. 6. Juni 1868. 913. S. a. Beschlussunfähigkeit. Geschäftszeit, Abkürzung der. Beschluss des Handelstages 984.

Gewerbe, Betrieb stehender, s. Nothgewerbegesetz. Gewichtssystem s. Maass- und Gewichtordnung. Gewürze 269. Tarif 662. (Maron, Materialien S. 165.)

Glas und Glaswaaren 260. Tarif 655. (Vgl. Maron, Materialien S. 88.)

Goldwährung 974. 990 ff. S. a. Münzfrage, Maassund Gewichtsordnung. Vgl. a. die Schrift: Der Uebergang zur Goldwährung. Eine Sammlung von Preisschriften, herausgegeben vom bleibenden Ausschuss des Deutschen Handelstags." (Berlin, 1868, bei Stilke und van Muyden, 214 Seiten 8.)

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Guttapercha siehe Kautschuck.
Haare 261. Tarif 656. (Vgl. Maron, Materialien
S. 90.)
Hamburg. Bevölkerung 796. Zollanschlüsse 797,
1111. Freizügigkeit 489. Gewerbetrieb 879. Han-
delsstatistik 1075 ff. Zollstellen 1113.
Handelsgerichte, Reformvorschlag des Handelstags 977.
Handelsgesetzbuch und Deutsche Wechselordnung.
In der Sitzung vom 12. Juni 1868 beschloss der
Reichstag, den Bundeskanzler aufzufordern, bal-
digst den Entwurf eines Gesetzes vorzulegen,
durch welches das Allgem. Deutsche Handels-
gesetzbuch und die Allgemeine Deutsche Wechsel-
ordnung nebst der dazu gehörigen Novelle als
gemeinsames Gesetz des Nordd. Bundes einge-
führt, bez. da, wo sie bereits als Landesgesetze
gelten, für Bundesgesetze erklärt werden."
Handelsmarine s. Kauffahrteischiffe.
Hundelstag, Deutscher. Denkschrift über Reform
des Zolltarifs und des Zollverfahrens vom März
1868, S. 249. Statut 971. Die Mitglieder und
der bleibende Ausschuss desselben S. 985. Be-
schlüsse des vierten D. Handelstags zu Berlin,
971-984.
Handelsverträge 230. 1021. Vgl. a. Oesterreich, Spa-
nien. Kirchenstaat etc.

Hansestädte s. Hamburg, Bremen, Lübeck.
Haushalts-Etat s. Bundesfinanzen.

Häute und Felle 261. Tarif 656. (Vgl. Maron, Materialien 91.)

Hefen 268, Tarif 661. (Maron, Materialien S. 143.) Heimathsrecht s. Freizügigkeit. In der Sitzung vom 21. Octbr. 1867 beschloss der Reichstag: den Bundeskanzler aufzufordern, dem Reichstage in seiner nächsten Sitzungsperiode ein Gesetz über das Heimathsrecht und die Verpflichtung der Gemeinden zur Unterstützung resp. Verpfle

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Heimathsrecht.

gung Nichteinheimischer vorzulegen." Der Beschluss wurde am 16. April 1868 wiederholt. (S. 902).

Heringe 269. Tarif 662. (Maron, Materialien S. 165.) Hessen, Grossherzogthum. Bevölkerung 793, 797. Freizügigkeit 489, Gewerbebetrieb 880. Zollbehörden 421. Vertrag wegen der Bier- u. Branntweinbesteuerung 725. Vgl. a. Wein, Interpella

tionen.

Hohenzollern. Bevölkerung 787, 797. Branntweinsteuer 701.

Holz etc. 262. Tarif 656. (Vgl. Maron, Materialien S. 92.,

Hopfen 262. Tarif 657. (Vgl. Maron, Materialien S. 94.)

Hypothekenbanken 801-806. Ein Gesetzentwurf über Errichtung von Hypothekenbanken für den städtischen und ländlichen Grundbesitz (Reichstag, Drucksachen Nr. 43), eingebracht von Graf Lehndorff u. Gen., wird in der Sitzung v. 22. Octbr. 1867 von der Tagesordnung abgesetzt. In der Sitzung v. 19. Juni 1868 giebt Präs. d. B.-K.-A. Delbrück die Erklärung ab, dass das Ergebniss der Berathungen über die Angelegenheit im Bundesrathe dem Reichstage in seiner nächsten Session vorgelegt werden solle.

Tarif

Indigenat des Nordd. Bundes 467. 471. 1019. Instrumente, Maschinen und Fahrzeuge 262. 657. (Vgl. Maron, Materialien S. 95.) Interpellationen im Reichstage des Nordd. Bundes 919. In den Jahren 1867-68 sind elf Interpellationen gestellt worden: I. v. Bennigsen u. Gen., betr. die Gerüchte über die Abtretung Luxemburgs an Frankreich (Discussion und Beantwortung durch Graf v. Bismarck in der Sitzung v. 1. April 1867); II. Graf zu Solms-Laubach, betr. den Eintritt des ganzen Grossherzogth. Hessen in den Nordd. Bund (Disc. u. Beantw. durch Graf v. Bismarck in der Sitzung v. 9. April, Beantw. durch Bundes-Commiss. Hofmann in der Sitzung vom 10. April 1867); III. Schulze - Delitzsch, betreffend die Beseitigung der Mecklenburgischen und Lauenburgischen Transitzölle (Disc. und Beantwortung durch Präsid. d. B.-K.-A. Delbrück in der Sitzung v. 8. Octbr. 1867); IV. Schreck, ob es beabsichtigt sei, von der zur Entwerfung einer Civilprocessordnung niedergesetzten Commission auch eine Concursordnung entwerfen zu lassen? (Beantw. durch Präsid. d. B -K.-A. Delbrück in der Sitzung v. 19. Octbr. 1867: es werde die Ausarbeitung der Civilprocessordnung vorläufig das Concursverfahren unberücksichtigt lassen müssen); V. und VI. Wiggers-Berlin, betr. die in beiden Mecklenburg erlassenen gesetzlichen Bestimmungen, nach welchen jüdische Glaubensgenossen, welche Grundeigenthum erwerben, von den mit dessen Besitz verbundenen Rechten der Ausübung der Landschaft, der Jurisdiction und eines wesentlichen Theils der Polizei ausgeschlossen sind, und betr. den Erlass eines allgemeinen Wahlgesetzes und Wahlreglements für den Nordd. Bund (Begründung und Beantw. durch Bundescommiss. Graf Eulenburg

Interpellationen.

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und Präsid. d. B.-K.-A. Delbrück in der Sitzung v. 16. April 1868); VII. Lasker u. Gen., betr. Verletzungen der Bundesgesetze über das Passwesen und die Freizügigkeit durch zwei für den inneren Polizeibezirk von Frankfurt a. M. ergangene Verordnungen über das Meldewesen vom 1. Dec. 1867 (Beantw. durch Präs. d B.-K.A. in der Sitzung v. 22. April 1868); VIII. Loewe, Harkort u. Gen., betr. die Vorlage eines Gesetzes zum Schutze der Deutschen Auswanderer in den Häfen und Schiffen des Nordd. Bundes (Beantw. durch Präsid. d. B.-K.-A. Delbrück, Sitzung vom 17. Juni 1868 Vorlage eines bezügl. Gesetzes werde wahrscheinlich in der nächsten Session erfolgen); IX. Schulze-Delitzsch u. Gen., betr. den Wegfall der Mecklenburgischen u. Lauenburgischen Transitzölle (Beantw. durch Präs. d. B.-K.-A. Delbrück, Sitzung vom 17. Juni 1868 die Transitzölle fallen mit dem Eintritt in den Zollverein weg); X. Duncker u. Gen., betr. das den Bundesgesetzen nicht entsprechende Anmeldeverfahren zur Niederlassung in Berlin, und betr. die Vorlage der zur Ausführung des Freizügigkeitsgesetzes erlassenen Verordnungen etc. (Begründung und Beantwortung durch Präsid. d. B.-K. A. Delbrück, Sitzung vom 18. Juni 1868, s. a. „Freizügigkeit"); XI. Ulrich u. Gen., betr. die Controle über das Tarifwesen auf den Eisenbahnen im Bundesgebiet (in der Sitzung vom 18. Juni 1868 zurückgezogen, nachdem von den Bundescommissarien die Erklärung abgegeben worden, dass der Art. 45 der Verfassung in voller Ausführung begriffen sei). Italien, Schifffahrtsvertrag des Nordd. Bundes mit, 1021.

Juden. Aus Anlass zweier Petitionen beschloss der Reichstag am 23. Oct. 1867, „den Bundeskanzler aufzufordern, in nächster Session des Reichstages einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch welchen alle noch bestehenden, aus den Verschiedenheiten des religiösen Bekenntnisses hergeleiteten Beschränkungen der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte aufgehoben werden." Am 16. Juni 1868 beschloss der Reichstag ferner: „den Bundeskanzler aufzufordern, dass in Ausführung des am 23. Oct. v. J. gefassten Beschlusses baldigst ein Gesetz vorgelegt werde, welches alle noch bestehenden, aus der Verschiedenheit des religiösen Glaubensbekenntnisses hergeleiteten Beschränkungen der bürgerlichen nnd staatsbürgerlichen Rechte aufhebt, insbesondere 1. für alle Eidesleistungen der Israeliten eine der Gleichberechtigung entsprechende Form einführt; 2. die volle Gleichberechtigung der Israeliten zur Theilnahme an der Gemeinde- und Landesvertretung sowie zur Bekleidung öffentlicher, Gemeinde- und Staatsämter im Gebiete des Nordd. Bundes ausdrücklich anerkennt."- Vgl. Interpellationen. Justizverweigerung 1053.

Kauffahrteischiffe, Bundes-Verf. 1041. Nationalität der K. 929-934.

Kautschuck und Guttapercha, sowie Waaren daraus 263. Tarif 658. (Vgl. Maron, Materialien S. 99.)

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