12. 4,880 Die Besteuerung des Biers nach Maassgabe der in Preussen und den übrigen betheiligten Staaten des Norddeutschen Bundes bestehenden Bestimmungen ist für das Herzogthum Lauenburg seit 11. August 1868 eingeführt. Nebenstehend ist ein nach dem Steuerertrage pro Kopf in den übrigen Bundesstaaten bemessenes Aversum in Ansatz gebracht. Von diesem Aversum fallen auf Lauenburg selbst (48,527 Köpfe) 4,537 Thlr. und auf die zum Zollgebiete des Herzogthums gehörigen Lübeckschen und Strelitzschen Enclaven (resp. 2,677 und 992 Köpfe) beziehungsweise 250 und 93 Thlr. 442,760 Die höhere Einnahme an Braumalzsteuer im Jahre 1866 gleicht sich durch das Minus bei Preussen wieder aus; es dürfte demnach hier, wie bei Preussen, lediglich der Durchschnitt in Ansatz zu bringen sein. 24,400 Die Tranksteuer von Bier beträgt 1 Fl. 40 Xr. von der Hessischen Ohm Kesselraum, mit 35 Procent Abzug für das Einkochen etc. An Uebergangs-Abgabe von Bier werden 1 Fl. 40 Xr. für die Hessische Ohm erhoben. Da die Steuer den in Preussen zur Erhebung kommenden Satz übersteigt, so verbleibt die auf den höheren Steuersatz sich gründende Einnahme der Hessischen Regierung. Unbeschadet der Feststellung des Verhältnisses dieses Steuersatzes zu dem Preussischen, welche auf Grund der zur Zeit noch nicht geschlossenen Ermittelungen zu erfolgen haben wird, ist nebenstehend der nach dem durchnittlichen Kopfertrage in den übrigen betheiligten Staaten des Norddeutschen Bundes sich berechnende Betrag in Ansatz gebracht. 50,590 Die im Grossherzogthum Sachsen-Weimar zur Erhebung kommenden Steuersätze sind den Preussischen gleich. 350 Für die Bevölkerung des Amts Ostheim (3,705 Köpfe) ist ein Aversum angesetzt. Im Herzogthum Oldenburg besteht die Braumalzsteuer erst seit dem 1. Juli 1867 und die Uebergangsabgabe von Bier erst seit dem 15. Juli 1867. Da der Umfang des Betriebes der Brauereien im 1. und 2. Semester in der Regel ziemlich gleich ist, so dürfte das Doppelte der im 2. Semester 1867 erhobenen Steuer im Etat anzusetzen sein. Für das Fürstenthum Birkenfeld ist der Durchschnitt des Steuer - Ertrages in den Jahren 1865 bis 1867 auf den Etat zu bringen. 48 Bemerkungen. 12. 35,700 An Braumalzsteuer sind bis Ende September 1867 19 Gr. 4% Pf. und vom 1. October 1867 ab 20 Gr. für den Centner Malzschroot erhoben worden. In Folge der Steuer-Erhöhung und mit Rücksicht auf den alljährlich steigenden Consum kann im Jahre 1869 auf eine Brutto-Einnahme von 42,000 Thlr. mit Sicherheit gerechnet werden. Nach Abzug von 15 Procent Verwaltungskosten bleibt ein Netto-Ertrag von 35,700 Thlr., welcher im Etat anzusetzen sein dürfte. 40,950 In Sachsen-Meiningen bestehen zwei Steuersätze, nämlich 1 Fl. 30 Xr. und 28,290 Die zur Erhebung gekommenen Steuersätze sind den Preussischen gleich. a) 52,180 b) 230 Für das Amt Königsberg ist ein nach der Bevölkerung (2,421 Köpfe) berechnetes Aversum angesetzt. |