Berechnung des Ertrages der Zölle in den Herzogthümern Schleswig und Holstein.*) An Ein- und Ausfuhrzoll sind in den Rechnungsjahren 1864-65 und 1866-67 durchschnittlich aufgekommen: 1. im Herzogthume Schleswig, welches bei der Zählung im Dezember 1864 eine 2. im Herzogthum Holstein und den zum Zollgebiete desselben gehörigen Olden- zusammen Von dieser durchschnittlichen Brutto-Einnahme treffen auf den Kopf der Bevölkerung 2 Thlr. 10 Sgr. 9,5 Pf. Nimmt man an, dass der Gesammt - Ertrag der Brutto-Einnahme ein verhältnissmässig höherer gewesen sein würde, wenn die fortan dem Zollverbande der Herzogthümer anzuschliessende Stadt Altona demselben schon früher angehört hätte, so sind der obigen Summe hinzuzusetzen für 53,062 Köpfe . Von diesem Betrage kommen jedoch in Abzug: a) die in Berechnung (Seite 192) als Rübenzuckersteuer in An- da der Verbrauch von ausländischem Zucker sich um die b) die unter der obigen Durchschnitts - Einnahme enthaltenen Summe 778,700 Thlr. 1,402,481 2,181,181 Thlr. 125,242 2,306,393 Thlr. 266,140 Thlr. 51,443 Bleibt Brutto-Einnahme Werden hiervon die Kosten der Zollerhebung und des Zollschutzes an den Aussengrenzen, welche rund zu zu veranschlagen sind, abgerechnet, so ergiebt sich ein Netto-Ertrag von von dem 317,583 1,988,810 Thlr. 450,000 1,538,810 Thlr. *) Auch diese Berechnung ist den Anlagen zum Entwurf des Bundes-Etats für 1868 entnommen. Sie dürfte abgesehen davon, dass Altona's Einschluss in den Zollverein nun doch noch nicht erfolgt ist gegriffen sein, zu hoch 1, weil der in den Jahren 1864-66 in Schleswig-Holstein in Geltung gewesene Tarif in manchen 2. weil die Herzogthümer bis 1867 für ihre Bezüge aus dem Zollverein Zoll zahlten, was mit dem Ein- Uebersicht der einverzollten Quantitäten einiger hauptsächlichen Verzehrungsgegenstände und deren Zollerträge im Zollverein, Grossbritannien und Frankreich in den Jahren 1855, 1860 und 1864. *) Verbrauch per Kopf Steuer-Ertrag per Kopf tb. 19,313,000 14,374,000 18,650,000 8,021,000 8,609,000 10,977,000 34,824,000 40,449,000 35,015,000 19,438,000 15,635,000 17,881,000 8,45 9,53 28,99 31,83 34,73 7,24 reducirt. = Die Production inländischen Rohzuckers ist für den Zollverein nach den Statistischen Berichten von F. O. Licht angegeben. Zu be- Seit Mai 1864 werden in Frankreich fremde Rohzucker zum Raffiniren steuerfrei zugelassen, und wird folglich für die daraus ge- Ctr. R 1,225,000 1,309,000 1,399,000 324,000 322,000 284,000 535,000 687,000 809,000 Taback und T a backs fabrikat e. 432,000 606,000 627,000 275,000 320,000 345,000 1,956,000 2,662,000 2,763,000 33,378,000 37,377,000 40,534,000 345,000 517,000 (233,000) tb. 1,32 1,79 1,77 0,99 Sgr 1,79 2,36 2,34 35,92 1,11 38,86 1,17 41,09 1,44 kerung; wegen des wirklichen Verbrauchs im Durchschnitt der Jahre 1860-1864 siehe Seite 217. *) Die in dieser Tabelle als „Verbranch" angegebenen Quanta sind die in den betreffenden Jahren einverzollten per Kopf der Bevöl 1,68 0,50 Einverzolltes Quantum Verbrauch per Kopf Pr. Quart Pr. Re 347,000 Quart Steuer-Ertrag per Kopf Sgr 1,989,000 2,170,000 2,305,000 19,002,000 21,911,000 24,992,000 35,472,000 15,529,000 12,179,000 383,000 408,000 16,484,000 17,491,000 22,018,000 262,000 773,000 478,000 Staatshandbuch des Nordd. Bundes etc. Von den eingeführten Spirituosen ist ausser dem Zoll die Getränkesteuer zu entrichten. Siehe S. 158. Die Statistik des Zollvereins und die Tabellen des britischen Handels geben unter eingeführte Spirituosen das wirkliche Quantum der einverzollten Flüssigkeit an, während die französische Statistik nur den in dem einverzollten Quantum enthaltenen Alkohol angiebt; der Vergleichung wegen ist für Frankreich der eingeführte Alkohol auf Flüssigkeit zu 50 % Alkoholgehalt nach Tralles reducirt. Wein. Pr. Pr. Quart 10,657,000 10,483,000 10,309,000 24,984,000 26,659,000 45,126,000 36,427,000 16,000,000 10,483,000 1,504,000 1,408,000 1,399,000 12,374,000 7,632,000 8,785,000 32,000 15,000 10,000 Quart 0,33 0,31 0,29 0,90 0,92 1,52 1,01 Steuer-Ertrag per Kopf Von dem eingeführten Wein ist ausser dem |