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Die staatsangehörige Bevölkerung sämmtlicher Staaten des Norddeutschen Bundes,

nach der Zählung vom 3. December 1867.

Mitgetheilt vom Director des Königl. Preuss. statistischen Bureaus Dr. Engel.

Die in Tab. I. (Anlage hinter S. 1104) mitgetheilten Zahlen sind grösstentheils durch wirkliche Zählung anwesender Personen unter Angabe der Staatsangehörigkeit derselben ermittelt. Die Zahl der in dieser Weise gezählten Angehörigen der Einzelstaaten beläuft sich auf 29,758,540. Hierin sind auch die (verhältnissmässig wenigen) Fälle mitbegriffen, in welchen die Staatsangehörigkeit anwesender Personen nicht bekannt geworden ist, worüber die Anmerkungen 4 bis 8 das Nähere enthalten.

Zu den Summen der im Bunde gezählten anwesenden Angehörigen aller einzelnen Bundesstaaten musste, um die Zahl sämmtlicher Staatsangehörigen, resp. Bundesangehörigen begriffsmässig vollständig zn erhalten, noch die Zahl der zur Zählungszeit ausserhalb des Bundesterritoriums befindlichen Bundesangehörigen gerechnet werden. Für diese Angaben standen die Nachrichten zu Gebote, welche in den Zählungslisten hinsichtlich der zur Zählungszeit abwesenden Personen aufgenommen sind. Die im Königl stat. Bureau gesammelten NachrichtenCol. 29 der 1. Tabelle bezeichnen diejenigen Angehörigen jedes Einzelstaats, welche in demselben als zur Zählungszeit im Bundesauslande befindlich notirt worden sind. Soweit einzelne Staaten die Abwesenden begriffsmässig unvollständig ermittelt, oder dieselben nicht nach dem Lande des Aufenthalts unterschieden haben, mussten ergänzende Berechnungen, wie dies die Anmerkungen 9 bis 12 ergeben, vorgenommen werden. Im Ganzen stellt die Zählung der Abwesenden durch die im Zählungslande befindlichen Behörden nur $8,879 als ausserhalb des Bundesgebietes befindliche Bundesangehörige heraus.

Dass die betreffenden Zahlen unvollständig sind, liegt auf der Hand. Wie unvollständig sie sind, lässt sich annähernd ermessen, wenn man die Zahl derjenigen Angehörigen anderer Bundesstaaten, welche in jedem Einzelstaate als Anwesende gezählt worden sind, mit der Zahl derjenigen Angehörigen desselben Bundesstaates vergleicht, welche in die Liste der Abwesenden als innerhalb der anderen Bundesstaaten befindlich aufgenommen sind. Dies ist in Tab. II. geschehen. Sie zeigt, dass in denjenigen Staaten, wo die vorgeschriebene Ermittelung in Betreff der Abwesenden stattgefunden hat, über 300,000 weniger in anderen Bundesstaaten Abwesende verzeichnet worden sind, als man in diesen andern Bundesstaaten Anwesende gezählt hat. Sie ergiebt insbesondere, dass die Ermitte

lungen auf dem Wege der Zählung der Abwesenden fast immer weniger, und zwar in den einzelnen Staaten zwischen 3 und 65 Procent, im Durchschnitt sogar siebzehn Procent derjenigen Zahl ergeben haben, welche auf dem Wege der Zählung der Anwesenden ermittelt worden ist Die hervortretenden Differenzen, welche also lediglich die Folge einer anderen Aufnahmemethode sind, und welche beim Preussischen Staate allein sich auf 220,000 Einwohner belaufen, sind so bedeutend, dass sie bei der Hälfte der Bundesstaaten sogar über den Betrag der Differenz zwischen der Zahl der im Bunde anwesenden Staatsangehörigen jedes Einzelstaats und der Zahl der im Einzelstaate anwesenden Bundesangehörigen hinausgehen.

Es ist nicht zu viel gesagt, wenn man behauptet, dass die Unvollständigkeit der Aufnahme der im Bundesauslande abwesenden Personen schwerlich geringer sein wird, als diejenige, welche sich nach dem Vorstehenden bei der Aufnahme der in andern Bundesstaaten Abwesenden herausgestellt hat. Mit anderen Worten: es kann wohl angenommen werden, dass die Zahl der im Bundesauslande befindlichen Norddeutschen sich statt der angegebenen Summe von 100,000 auf 600,000 belaufe. Auch würden mit dieser Annahme die Thatsachen wohl vereinbar sein, dass bei den Zählungen von 1861 in Frankreich die Zahl der daselbst befindlichen Angehörigen Deutscher Bundesstaaten auf 85,000 und in England die Zahl der dort befindlichen Angehörigen Deutscher Zollvereins-Staaten auf 28,600 ermittelt worden ist.

Jedenfalls ist die Zahl der aus dem Bundesgebiete abwesenden Bundesangehörigen beträchtlicher, als die der zu irgend einem bestimmten Zeitpunkt im Bundesgebiete anwesenden Bundesausländer, deren im Jahre 1867 147,517 gezählt worden sind. Aber im Gegensatz hierzu erscheinen die Summen der Bundesangehörigen, welche diesmal mit Hülfe der Zählung der im Bundesauslande befindlichen Abwesenden erreicht worden sind, um 48,600 niedriger, als die Gesammtzahl der im Bundesgebiete ortsanwesenden Bevölkerung. Es hat also diese Aufnahme ein dem wirklichen Thatbestande entgegengesetztes Zahlenresultat herausgestellt. Unseres Dafürhaltens dürfte dieses Ergebniss einen klaren und wohl zu beherzigenden Nachweis liefern, dass es in solchen Fällen, wo es sich um die Benutzung von Bevölkerungszahlen für allgemeine Staatszwecke handelt, rathsamer ist, die

einfache factische Bevölkerungszahl, für deren Ermittelung der amtlichen Statistik ausreichende Mittel zu Gebote stehen, zur Anwendung zu bringen, als zur Erreichung begriffsmässig richtigerer Resultate sich auf Aufnahmen zu stützen, welche, wie jede Verzeichnung abwesender Personen, die Eigenschaft der Unvollständigkeit und Unzuverlässigkeit nothwendig in sich tragen.

Anmerkungen zur Lebenstehenden Tabelle I. 1. Bei der Feststellung der BundescontingentsBevölkerung sind sämmtliche in jedem ein zelnen Staate gezählten anwesenden Bundesangehörigen und die in jedem einzelnen Bundesstaate als zur Zählungszeit im Bundesausland befindlich bei der Zählung ermittelten Angehörigen desselben Bundesstaates in Betracht gezogen worden. Von dieser Summe ist dann die ortsanwesende Militärbevölkerung in Abzug gebracht. 2. Bei der Fesstellung der staatsangehörigen Bevölkerung jedes einzelnen Bundesstaates wurden die Zahlen der in allen Bundesstaaten gezählten Angehörigen jedes einzelnen Staates summirt und hierzu die Zahl der in dem einzelnen Bundesstaate als zur Zählungszeit im Bundesauslande befindlich ermittelten Angehörigen desselben Staates gerechnet. Sowohl in den Summen zu Anm. 1. wie zu 2. fehlt daher die Zahl der in jedem einzelnen Bundesstaate als zur Zählungszeit im Bundesausland befindlich ermittelten Angehörigen anderer Bundesstaaten.

3. Ortsanwesende, deren Staatsangehörigkeit nicht nachgewiesen ist, wurden als Angehörige desjenigen Staates gerechnet, in dem sie gezählt sind. Dies ist der Fall im Preussischen Staat mit 309, in Lauenburg mit 3, in Waldeck mit 2, in Oldenburg mit 5, im Königreich Sachsen mit 28 Personen. Die betreffenden Zahlen sind unter der Linie hinzugefügt. 4. Im Königreich Sachsen wurden 279 mecklenburgische, 1319 reussische, 24 schwarzburgische Unterthanen ohne nähere Bezeichnung der fürstlichen Linie, welcher sie unterthan sind, ermittelt; sie sind nach dem Verhältniss derjenigen, bei welchen die Linie angegeben ist, (mit 237 resp. 42, 679 resp. 640, 16 resp. 8) den einzelnen Staaten (Linien) zugerechnet.

5. Im Königreich Sachsen wurden 158 Anwesende als Hessen bezeichnet, ohne dass angegeben ist, ob sie im Darmstädtischen südwärts oder nordwärts des Mains zu Hause sind; dieselben sind nicht als Bundesangehörige gerechnet. 6. Unter den Preussischen Staatsangehörigen, welche im Preussischen Staate gezählt wurden, sind 530 preussisch - braunschweigische Communion-Unterthanen, unter den Braunschweigischen Staatsangehörigen, welche im Braunschweigischen Staate gezählt wurden, Communion-Unterthanen eingerechnet.

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7. Im Freistaat Hamburg wurden sämmtliche Lauenburgische als Preussische Staatsangehö

rige gerechnet, die Zahl der ersteren ist daher in der letzteren mitbegriffen.

8. Abwesende, deren Aufenthaltsort in den Zählungslisten nicht argegeben wurde, sind als im Bundesauslande befindlich gerechnet. Es ist dies der Fall mit 80 Abwesenden des Grossherzogthums Oldenburg, 41 des Fürstenthums Schaumburg-Lippe, 163 des Herzogthums Sachsen-Meiningen, 1366 des Königreichs Sachsen, 976 des Grossherzogthums Hessen-Darmstadt.

9. Im Grossherzogthum Sachsen-Weimar, Herzogthum Sachsen-Altenburg und Fürstenthum Reuss-Schleiz wurden die Abwesenden zwar gezählt, jedoch ist deren Aufenthalt zur Zählungszeit nicht mit verzeichnet worden. Zur rechnungsmässigen Vervollständigung der betreffenden Zahlen wurden die abwesenden Staatsangehörigen nach demjenigen Verhältnisse auf die drei unterschiedenen Aufent halte vertheilt, welches die Aufnahme in Schwarzburg-Sonderhausen ergeben hat. 10. Im Herzogthum Sachsen-Coburg-Gotha wurden bei der Zählung nur die auf Reisen, nicht die auf andere Art abwesenden ermittelt. Zur Vervollständigung der betreffenden Zahl ist, nach dem Vorschlage der Herzoglichen Regierung,_ angenommen worden, dass die Zahl der im Bundesauslande abwesenden Staatsangehörigen sich zu der im Herzogthum selbst gezählten anwesenden ebenso verhalte, wie dies in den angrenzenden Thüringschen Staaten (Sachsen-Weimar, Sachsen-Meiningen und Schwarzburg-Sondershausen) der Fall ist. Es wurden demnach zu den ermittelten, auf Reisen befindlichen 73 Abwesenden noch weitere 275 im Bundesauslande Abwesende unter der Linie hinzugefügt.

11. Im Herzogthum Anhalt ist.nur die Zahl der unter ein Jahr abwesenden Personen ermittelt worden. Um die Zahl der Abwesenden rechnungsmässig zu vervollständigen, wurde dieselbe so weit erhöht, dass sie sich zur Bevölkerungszahl des Herzogthums ebenso verhält, wie die Zahl der aus den Kreisen OberJerichow, Kalbe, Saalkreis mit Halle, Mansfelder Seekreis und Wittenberg im Bundesauslande befindlichen Preussischen Staatsangehörigen sich zur Bevölkerungszahl dieser Kreise verhält; es sind demnach weitere 125 Personen hinzugesetzt worden.

12. Die Zahlen für die Militairbevölkerung umfassen auch die in den einzelnen Staaten stehenden Preussischen Truppentheile mit ihren Angehörigen, so z. B. im Königreich Sachsen 2792 u. s. w.

Da im Königreich Sachsen nur die Zahl der activen Militairs, nicht die ihrer Angehörigen ermittelt worden ist, so ist jener Zahl behufs rechnungsmässiger Vervollständigung ein Zusatz in dem Verhältniss gemacht worden, wie sich solches zwischen den activen Militairs und ihren Angehörigen im Preussischen Staate bei der Aufnahme von 1864 herausgestellt hat, dieser Zusatz beträgt 4245.

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II. Vergleich des Ergebnisses der Zählung der anwesenden und der abwesenden Bevölkerung, unterschieden nach der Staatsangehörigkeit.

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*) incl. circa 16,200 auswärts stehende Militärs; bei Abrechnung derselben beträgt die Differenz 291,400, so dass 17,8 Procent als abwesend nachgewiesen sind, beim preussischen Staate insbesondere 204,000, (als abwesend nachgewiesen 11,5 Procent.)

Die

seemännische Bevölkerung im Preussischen Staat

nach der Zählung vom 3. December 1867.

Mitgetheilt vom Director des Königl. Preuss. statistischen Bureaus Dr. Engel.

Die Grundlage zu Lebenstehender Uebersicht der seemännischen Bevölkerung im Preussischen Staate sind in Gemässheit der sofort folgenden Verfügung des Herrn Ministers des Innern, Excellenz, an sämmtliche Königl. Regierungen etc. gewonnen wor

Staatshandbuch des Nordd. Bundes etc.

den. Die darauf beim Königl. statistischen Bureau eingehenden namentlichen Listen wurden daselbst zu Kreis-, Bezirks- und Provinzialtabellen verarbeitet und schliesslich in eine Uebersicht vom ganzen Staat vereinigt, deren Resultat wir hier mittheilen.

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