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statt der Verwaltungsrechtspflege, welche den Betheiligten die Garantieen der Rechtsprechung gewährt, die Verwaltung entscheidet, welche ihnen diese Garantieen nicht gibt. So ist es in den meisten deutschen Staaten, und deßhalb ist bis zur Stunde noch das eigentliche Verwaltungsrecht weder wissenschaftlich noch praktisch ausgebildet.

Es ist also eine grundfalsche Vorstellung, daß die Verwaltungsrechtspflege aus dem Uebermaß der Regierungsgewalt entsprungen sei, und daß die Sicherheit des öffentlichen Rechts durch ihre Beseitigung gewinnen würde. Im Gegentheil, die Willkür der Verwaltung wird durch sie vermindert und die Freiheit gewinnt, wenn die Vormundschaft der Verwaltungsbehörden sich in den Rechtsschutz der Verwaltungsgerichte umwandelt.

Sehr reich und durchgebildet ist die französische Litteratur über Verwaltungsrecht mehr noch als über Berwaltung. Einige der bedeutendsten neueren Schriften find: Dufour, traité général de Droit administratif appliqué. IV Bände. Paris 1843-45. Macarel, Cours de droit administratif. IV Bbe. Paris 1844. 45. Cabant ous, Répétitions écrites sur le droit public et administratif. Paris 1863 (dritte Auflage). Vivien, Études admin. II Bde. Paris 1859. Dareste, histoire de l'administr. 2 Bde. Paris. Bock, Dictionnaire de l'administration françaisc. Paris 1856. Batbie, traité de droit public. Paris 1862. 63. Für Deutschland sind hauptsächlich die allgemeinen Schriften von Majec, Verwaltungsrecht, Tübingen. Gerstner, Grundlagen der Staatsverwaltung, Würzburg 1862. Stein, Verwaltungslehre, Wien 1865. 66. Bis jet 2 Bde. und dann die Hauptwerke über die Verwaltung und das Verwaltungsrecht einzelner deutscher Staaten, ganz besonders die Bücher von Rönne (Preußen), R. v. Mohl (Würtemberg), Pözl (Bayern) und die Blätter f. adm. Pr. (Bayern) zu beachten.

Vierter Stand.

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Bluntschli.

Der Ausdruck,,Vierter Stand“ ist zunächst in Deutschland aufgekommen, und zwar in der Absicht, den Gegensatz gegen den sogenannten Dritten Stand" (f. d. Art.) zu bezeichnen. Dieser Gegensaß selber ist freilich früher schon in der französischen Revolution der Neunzigerjahre anschaulich geworden, damals, als der Gironde, in welcher vorzugsweise der dritte Stand vertreten war, die Bergpartei entgegen trat, welche sich vornehmlich auf die untern Volksklassen stüßte. Indessen ganz deutlich wurde der Unterschied damals noch nicht, weil die politische Parteirichtung eher als der sociale Gegensaß die Maffen zu trennen schien. Robespierre selber, der Hauptführer der Jakobiner, war persönlich ein Mann des dritten Standes und von dem Gedanken der bürgerlichen Gleichheit so sehr beherrscht, daß er einen wesentlichen Unterschied innerhalb der Volksklassen nicht begriff. Er sah nur die Parteiunterschiede, und die socialen Gegenfäße nur da, wo die Erinnerung an die vornehme Aristokratie seinen Haß reizte. In dem ersten Napoleonischen Kaiserreich hatte man sich entwöhnt, von besondern politischen Ständen und Klassen zu sprechen. Die Uebermacht des großen Kaisers hinderte jede Reibung unter denselben. Er selbst stüßte sich indessen vorzüglich auf die Zustimmung und die Zuneigung der großen Volksflaffen. Die Restauration stellte die großen Volksklaffen ganz in den Schatten und nur die altberechtigten Stände schienen wieder politisch von Bedeu= tung. Aber die Julirevolution von 1830 war hauptsächlich das Werk des dritten Standes. Der neue König Louis Philipp erschien gleichsam als die Personifikation des dritten Standes, mit dem er sich in die Herrschaft von Frankreich theilte. Der

ganze vierte Stand war während der Periode der Charte von 1814 von allem Stimmrecht und von jeder Theilnahme an den öffentlichen Angelegenheiten des Landes ausgeschlossen. Aber der Groll über diese Ausschließung lag ihm schwer im Magen und verbitterte seine Stimmung. Er erinnerte sich, daß es in den Neunzigerjahren anders gewesen sei.

Da brach plößlich die Februarrevolution von 1848 aus. Ein häuslicher Streit zwischen dem „Bürgerkönig“ und den liberalen Reformfreunden des dritten Standes in der Kammer gab den Anlaß. Aber sofort ging die entbundene Revo lution über den dritten Stand hinweg. Der vierte Stand bemächtigte sich für den Moment der Gewalt. Er wollte die Republik, die Demokratie wieder herstellen, welche ihm zuerst politische Rechte gewährt hatte. Aber er war in sich selber uneins; die untersten Schichten desselben waren die heftigsten, die fom munistisch gesinnten Proletarier versuchten sogar eine sociale Umgestaltung, indem sie für die Arbeit und den Arbeitslohn vom Staate Garantien verlangten. Alles Eigenthum, aller Kredit, die ganze Civilisation schien nun von den wilden Leidenschaften der Menge bedroht. Für diese Güter wagte der General Cavaignac den blutigen Kampf. Er siegte in der dreitägigen Junischlacht in den Straßen von Baris, indem er geschickt aus dem vierten Stande selber seine mobile Garde rekrutirt hatte. In der gefeßgebenden Versammlung, welche neu gewählt ward, fielen die meisten Stellen wieder den Männern des dritten Standes zu, die ja allein die Muße und die Fähigkeit hatten, die Staatsgeschäfte zu betreiben. Der vierte Stand, welcher alle seine Zeit und Kraft auf die tägliche Arbeit und den Broderwerb verwenden mußte, machte die Erfahrung, daß die repräsentative Demokratie wenigstens in Frankreich nothwendig den dritten Stand erhebe, den er nicht ohne Mißtrauen betrachtete. Da unternahm der Prinz Napoleon, der vorzüglich von dem vierten Stande zum Präsidenten erwählt worden war, gestütt auf den Glauben der Massen an die Napoleonische Begabung und Tradition, den Kampf gegen den dritten Stand, der zugleich ein Kampf war gegen die repräsentative Demokratie. Von dem Jubelruf der großen Volksmassen, der Bauern, der Kleinbürger, der Arbeiter begrüßt und unterstüßt, bestieg er den erneuerten Kaiserthron. Lange Zeit grollte ihm darüber der beleidigte und aus dem Besitz der öffentlichen Gewalt verdrängte dritte Stand. Aber das allgemeine Stimmrecht, welches das entscheidende Gewicht in die Maffen legte, war und blieb die natürliche Basis der kaiserlichen Macht, und seinem Schwergewicht vermochte der dritte Stand nicht zu widerstehen.

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Diese Ereignisse seit dem Jahre 1848 hatten ein helles Licht auf die socialen Gegensäte geworfen, welche in Frankreich den politischen Kämpfen zur Unterlage dienten. Auch in Deutschland wurden ähnliche Gegensäge sichtbar, und ihre Veachtung führte zu dem Begriff eines vierten Standes, welcher von dem dritten in feiner socialen Stellung und in seinem politischen Charakter verschieden sei. Der Name freilich ist schlecht gewählt, denn unser heutiges Verfassungsrecht beruht nicht mehr auf Ständen, sondern eher noch auf Klaffen (s. Art. Kasten, Stände, Klaffen). In Deutschland find die großen Volksklassen zwar besser geschult, aber in socialer und politischer Hinsicht weniger aufgeweckt und weniger gebildet, als in Frankreich. Im Ganzen und Großen find fie auch mehr geneigt, der Leitung der höher gebildeten Bürgerklasse mit Vertrauen zu folgen. Über immerhin übt die Autorität der Regierung, der Beamten und der Kirche auf dieselben eine weit stärtere Macht aus, als auf den selbständigeren und zur Kritik geneigten dritten Stand.

Biel früher ist derselbe Gegensag in den oftasiatischen Reichen erkannt wor den. Eine merkwürdige Stelle aus den Schriften des berühmten chinesischen Staatsphilosophen Men-Then (I. 5)1) beweist das:,,Die Einen arbeiten mit dem Kopfe, die Andern mit den Armen. Die mit ihrem Kopfe arbeiten, regieren die Menschen; die mit ihren Armen arbeiten, werden von den Menschen regiert. Die von Audern regiert werden, ernähren diese; die, welche die Menschen regieren, werden von diesen ernährt. Das ist das allgemeine Weltgesetz".

In der That, auf dem Gegensaße der Kopf- und Handarbeit, der geistigen und der leiblichen Thätigkeit beruht der Unterschied, der auch für die Organisation bes Staates und für dessen politisches Leben von großer Bedeutung ist. Freilich ift jener Gegensaß selbst kein absoluter; auch der Schuster und der Holzhacker arbeiten schlecht, wenn sie topflos arbeiten, und der Denker kann die Hand nicht entbehren, welche seine Gedanken niederschreibt. Aber im Großen unterscheiden sich dennoch die Berufsweisen, je nachdem die geistige oder die leibliche Thätigkeit überwiegt. Für die liberalen Berufe des dritten Standes ist eine höhere Bildung ein unerläßliches Erforderniß, und gewöhnlich haben daher auch nur diese Personen die Fähigkeit und die Muße, für den Staat geiftig zu arbeiten. Den großen, mehr mit der materiellen Bebauung des Bodens, mit dem Handwerk, dem Kleinhandel, der Fabrikarbeit beschäftigten Klassen fehlt es dagegen durchweg an der nöthigen Bildung und an der Muße, um sich den Staatsgeschäften zu widmen. Ihnen ist daher überhaupt mehr daran gelegen, daß zut verwaltet werde, als daß fie selber zu der Mitverwaltung beigezogen werden. In dem alten Europa wird es daher noch lange so sein, daß nicht blos die Beamtenstellen, sondern auch die wichtigeren Repräsentativämter in der Volksvertretung und in den Kreis- und Bezirksversammlungen und Räthen vornehmlich von den Männern des dritten Standes beseffen werden und der Antheil des vierten Standes an der Verwaltung nur ein untergeordneter, hauptsächlich auf die Gemeindeverwaltung und etwa noch die Theilnahme an Schwur- und Schöffengerichten beschränkter sei. Eben weil das thatsächlich so ist, und troß aller verfassungsmäßiger Rechtsgleichheit, nicht anders sein kann, so darf dieser Unterschied zwischen den höher gebildeten und den großen Volksklassen, den wir als Unterschied des dritten und des vierten Standes bezeichnen, nicht übersehen werden.

Dieser Begriff des vierten Standes umfaßt also alle großen Volksklaffen, soweit nicht aus ihnen der höher gebildete dritte Stand hervorragt. Seine Kraft liegt in der Masse der Kleinbürger in den Städten, der ansässigen Handwerker, Krämer, fleineren Industriellen, Lohndiener in den Städten und der Bauern auf dem Lande.

Das Proletariat ist nur der Abfall vornehmlich des vierten Standes, aber auch der andern Stände und darf nicht mit jenem verwechselt werden. Es gibt ein abeliches und ein hochbürgerliches Proletariat, wie ein Proletariat des vierten Standes. Das Proletariat ist ein unvermeidliches Uebel, welches sich allen Klassen und Schichten der Gesellschaft anhängt und zerseßend und störend auf die gefunden Zustände einwirkt. Es bildet keinen Stand für sich.

Der Ausbruck Proletariat ist bekanntlich von der altrömischen Censusverfaffung entlehnt. Die nicht ansässigen und vermögenslosen Römer, genauer die weniger als 1500 Affe fteuerpflichtiges Vermögen hatten, wurden nicht in die fünf Klassen

1) Angeführt von Plath. Rede über die Dauer und Entwicklung des chines. Reiches in den Abh. der Münchner Akademie.

aufgenommen und waren also nicht ebenso steuer- und kriegspflichtig, wie die anfäffigen Bürger (assidui), wenn gleich sie zu untergeordneten Diensten auch für das Heer angehalten wurden. Ihr Vermögen bestand hauptsächlich in ihren Kindern (proles) und daher bekamen sie den Namen. Auch die heutigen Proletarier find vermögenslose Leute, gleich viel, welchem Stande und welcher Volksklasse sie im übrigen durch Geburt, Erziehung, Beruf angehören mögen. Aber die Vermögenslosigkeit für sich allein ist nicht entscheidend, und nichts wäre gefährlicher, als die gesammte Bevölkerung in Besitzende und Nichtbesißende zu spalten und feindlich wider einander aufzureizen. Die Söhne der wohlhabenden Eltern sind, wenn sie einen eigenen Hausstand gründen, durchweg ohne Vermögen, aber durchaus nicht Proletarier. Nur dann sind die vermögenslosen Leute Proletarier, wenn sie deßhalb außerhalb des gesicherten Familienverbandes stehen nur dann, wenn sie durch Vereinzelung und unsichern Erwerb in eine gefährliche Lage versezt sind, wenn ihre ganze Existenz in der Gesellschaft unsicher erscheint. Die politische Aufgabe ist daher, dahin zu wirken, daß es möglichst wenig Proletarier im Lande gibt. Das aber geschieht, wenn den vermögenslosen, vereinzelten Individuen möglichst viele und gangbare Wege eröffnet werden, um sich an eine andere gesicherte Wirthschaft anzuschließen, oder durch Gründung eines selbständigen Hausftanbes sich unter die ansässigen Klaffen hinauf zu arbeiten.

Der vierte Stand ist die Grundlage des modernen Staates und zugleich der Hauptgegenstand feiner Sorge. Aus dem vierten Stand zieht der Staat hauptsächlich seine finanziellen und militärischen Kräfte. Der vierte Stand bezahlt den größten Theil der Steuern und liefert die große Menge der Soldaten. Aus seinem dunkeln Grunde steigen immerfort eine Anzahl Individuen auf und erwerben fich Bildung, Namen, Rang in der Gesellschaft. Er ist die Quelle, aus der alle höheren Klassen zuleßt wieder ihre Erfrischung und Erneuerung schöpfen. So lange der vierte Stand eines Voltes gesund und kräftig ist, so lange ist das Leben des Bolles gesichert; es kann sich von den schwersten Krankheiten und Verlusten wieder erholen. Wenn aber der vierte Stand in der Verwesnng begriffen ist, dann gibt es auch für das Volk teine Rettung mehr. Der Staatsmann wird daher immer die Zustände dieser großen Volksklassen im Auge behalten und seine Aufmerksamkeit und Sorge ihnen zuwenden müssen.

Der vierte Stand bedarf auch dieser Sorge mehr als alle andern Klaffen, die von Hause aus günstiger gestellt und befähigter sind, sich selber zu helfen. Im Einzelnen freilich müssen auch die Personen des vierten Standes für sich selber sorgen durch ihre Privatarbeit und Privatwirthschaft. Aber es ist natürliche Staatsforge, daß die Grundbedingungen des gemeinsamen Lebens und der gemeinen Wohlfahrt wohl bestellt seien. Zu diesem Zwecke vorzüglich bedarf das Land guter Geseze und Anstalten und einer tüchtigen Staatsverwaltung. Das kann sich der vierte Stand nicht selber verschaffen. Dafür müssen die höher gebildeten Klassen arbeiten.

Zum Regieren und sogar zu der höheren Verwaltung hat der vierte Stand weder die Fähigkeit noch die Neigung. Er hat aber das Verlangen und Bedürfniß, gut regiert und verwaltet zu werden. Geschieht das, so ist er zufrieden und von Hause aus nichts weniger als neuerungsfüchtig oder gar revolutionär. Es gibt keinen gröberen Irrthum, als den Stahls, der meint, der vierte Stand sel von Natur begierig, die obrigkeitliche Gewalt und voraus die Monarchie zu stürzen und eine demokratische Herrschaft aufzurichten. Ganz im Gegentheil. Die Aristokratie ist von Natur geneigt, sich mit der Monarchie in die Gewalt zu theilen,

der dritte Stand ist von Hause aus geneigt, Kritik und Kontrole zu üben, und bewegt sich am liebsten in repräsentativ-demokratischen Formen. Der vierte Stand dagegen hat in Europa einen natürlichen Zug, nicht zur Aristokratie, die ihn allzu lange verachtet, gedrückt und ausgebeutet hat, auch nicht zur repräsentativen Demokratie, an deren Hauptarbeit er sich doch nicht betheiligen kann und deren Anschauungsweise ihm großentheils unverständlich ist, sondern zur Monarchie. Nicht blos die alten Römischen Kaiser haben ihre Kaisergewalt voraus auf die untern Volksklaffen geftüßt und mit der Hülfe derselben die mißmuthige Aristokratie überwältigt. Auch die größten Monarchen der neuen Zeit haben es immer begriffen, daß zwischen der breiten Basis der mit dem Arme arbeitenden Volksklassen und der Krone ein unmittelbarer Zusammenhang sei und diese vorzüglich dann unerschütterlich sicher sei, wenn ihre Autorität die Zuneigung und Zustimmung jener gewonnen hat2). Wenn ein Monarch in dem vierten Stand nicht die ihm verlässigste Stüße, sondern eine feindliche Gesinnung findet, so ist das meistens seine eigene Schuld. Ohne Neid und ohne Eifersucht sieht der vierte Stand zu dem Staatshaupt auf und ist schon deßhalb weit leichter zu regieren, als alle andern Klaffen.

Der vierte Stand ist keineswegs unempfänglich für die idealen Güter der Menschheit und er ist rascher, als jeder andere Stand bereit, für diese Güter zu wagen und zu opfern. Aber ihn ziehen nur die hohen Ideen an, nicht die mittleren, er hat nur ein Verständniß für die großen Linien des Verhältnisses, nicht für den feineren Detail. Die Weltgeschichte hat unwiderleglich gezeigt, daß diese großen Volksklassen, welche gewöhnlich nur an ihren täglichen Verdienst denken, und ausschließlich den materiellen Arbeiten hingegeben scheinen, bald für religiöse oder kirchliche Interessen, in neuerer Zeit mehr für politische Ideen und Ziele mit opferwilliger Entschloffenheit eingetreten sind und oft den Ausschlag ge= geben haben durch ihren rücksichtslosen Andrang. Niemand wird ihnen ein erreg= bares Gefühl für die Ehre und den Ruhm des Vaterlandes, eine oft bis zur Ueberspannung getriebene Treue gegen ihre Dynastie, niemand auch die Empfänglichkeit absprechen, für die modernen Ideen der Rechtsgleichheit, der Freiheit, der Nationalität. Nur die Geschäfte und den Ausbau des Staats überlassen sie lieber Andern, das Staatsgefühl hat auch sie ergriffen und umgewandelt.

Volk, f. Nation und Bolt.

Völkerrecht.

I. Begriff und Grundlage.

Bluntschli,

Das Völkerrecht, schon in seiner gegenwärtigen Geltung nicht mehr auf Europa beschränkt, trägt keine geringere Bestimmung in sich, als alle Individuen und alle Staaten, das ganze Menschengeschlecht in Eine große Rechtsgemeinschaft zusammenzuschließen. Es umfaßt die Grundsäge für die Rechtsverhältnisse sowohl der Staaten unter einander (internationales Staatsrecht), als auch der Einzelnen zu fremden Einzelnen und zu fremden Staaten (internationales Privatrecht). Nur indem wir in jedem fremden Volke und selbst in jedem fremden einzelnen Menschen das überall sich selbst gleiche Menschenthum anerkennen, treten wir zu den fremben Staaten und Individuen in ein völkerrechtliches Berhältniß.

2) Friedrich Rohmer: Der vierte Stand und die Monarchie 1848.

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