Das Ureigenthum. Deutsche Ausg. Herausg. und vervollständigt von K. Bücher

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Häufige Begriffe und Wortgruppen

Beliebte Passagen

Seite 129 - Denn wer da hat, dem wird gegeben, daß er die Fülle habe; wer aber nicht hat, von dem wird auch genommen, das er hat.
Seite 511 - Der Zweck aller menschlichen Tätigkeit ist der, leben zu können; und auf diese Möglichkeit zu leben haben alle, die von der Natur in das Leben gestellt wurden, den gleichen Rechtsanspruch. Die Teilung muß daher zuvörderst so gemacht werden, daß alle dabei bestehen können. Leben und leben lassen!
Seite 375 - Kraljevic zu erzählen. Dann nimmt wohl der Starjesina oder einer der anderen Männer die mit einer Saite bespannte Gusle von der Wand. Ihre begleitenden monotonen Töne hallen durch den weiten Raum. Den Sagen folgen Heldenlieder und solche, welche in feuriger Sprache die einstige Not des Vaterlandes erzählen und seine Befreiungskämpfe verherrlichen. So wird das Haus des Starjesina zum gemütlichen 'Sammelpunkt der ganzen Familie (dh Sippe).
Seite 208 - Almendgut in bestimmte Theile getheilt und die Zahl der Berechtigten ist größer, als die der Theile, so findet das Einrücken erst Statt, wenn ein Theil erledigt wird. Das Gleiche tritt bei den Holzgaben ein.
Seite 511 - Im Vernunftstaate erhält er es; in der Theilung, welche vor dem Erwachen und der Herrschaft der Vernunft durch Zufall und Gewalt gemacht ist, hat es wohl nicht jeder erhalten, indem andere mehr an sich zogen, als auf ihren Theil kam.
Seite 372 - Jeder Vater herrschet seinem Hause, Männer ackern, Weiber näh'n die Kleider, Aber stirbt des Hauses Haupt, verwesen Alle Kinder insgesammt die Habe, Sich ein Haupt erkiesend aus dem Stamme , Das, wenn's frommt, sich stellt zum hohen Tage, Mit den Käthen, Rittern, Staanmeshäuptern.
Seite 365 - In dem Masse, in welchem das, was wir als Zivilisation zu bezeichnen pflegen, zunimmt, schwächen sich die Gefühle der Pietät und die Bande der Familie ab und üben weniger Einfluss auf die Handlungen der Menschen aus. Diese Thatsache ist so allgemein, dass man in derselben ein soziales Entwicklungsgesetz erblicken kann.
Seite 208 - Berechtigten. §. 89. Die Berechtigung zum Almendgenuß darf durch Veräußerung oder Erbschaft auf Andere nicht übertragen werden, außer wo das Nutzungsrecht auf dem Besitze gewisser Liegenschaften haftet, und in solchem Falle nur zugleich mit diesem letztern.
Seite 291 - Gebiet von jedem Einzelnen als Eigenthum der Gesammtheit betrachtet. Klar und lebendig ist in der Seele des Indianers dieser Begriff. Dabei aber denkt er sich das Stammeigenthum als ein unungetheiltes, keinem Einzelnen stückweise zugehörendes Gemeingut.
Seite 276 - Landsmann desselben halten, diesen berauben und ihn wegen des Ersatzes an den säumigen Schuldner verweisen darf. Dieses Verfahren ist gebräuchlich bei den Mandingos von Sierra Leone, in Cap Lahu auf der Elfenbeinküste, in Congo, auf der Gold1 Burton's und Speke's Expedition, S.

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