Keine außerhalb der Staaten des deutschen Bundes in deutscher Sprache gedruckte Schrift, kann in den Königlichen Staaten verkauft werden, ohne die ausdrückliche Erlaubniß der Ober-Zensurbehörde«. Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin - Seite 263 von Potsdam (Regierungsbezirk) - 1825 Vollansicht -
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