Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin |
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Beliebte Passagen
Seite xxiv - ... welche ein stehendes Gewerbe treiben, dessen Betriebsart nach Landesgebrauch es mit sich bringt, unbestellte Arbeit in der Umgegend ihres Wohnorts zu suchen, als Glaser, Schornsteinfeger usw*), bedürfen dazu weder für sich noch...
Seite cxc - Die Chirurgen zweiter Klasse sind vorzugsweise zur Ausübung der sogenannten kleinen Chirurgie, so wie zur Verrichtung der verschiedenen chirurgischen Hülfsleistungen, wie z. B. zum Aderlassen, Blutigelsetzen...
Seite 29 - Lehramte erfunden worden. (Ebendaselbst § 24.) 6. Daß die vorige Bestimmung sich auf die etwa ausschließlich für den jüdischen Religionsunterricht zu bestellenden Lehrer insoweit erstreckt, daß zwar nicht ihre eigentlich jüdischen Religionskenntnisse Gegenstand der Prüfung sein, wohl aber untersucht werden soll, ob sie die übrigen, von einem dem Lehrstande ge» widmeten Subjekte erwarteten Kenntnisse und Geschicklichkeiten besitzen.
Seite 263 - Keine außerhalb der Staaten des deutschen Bundes in deutscher Sprache gedruckte Schrift, kann in den Königlichen Staaten verkauft werden, ohne die ausdrückliche Erlaubniß der Ober-Zensurbehörde«.
Seite civ - Barbierern, welche sich geseß» lich mit Ausübung der Chirurgie überall nicht befassen dürfen, und auch durchaus nicht die zum Unterricht chirurgischer Lehrlinge erforderlichen Kenntnisse besitzen, in die Lehre zu geben. Zugleich aber werden die approblrten praktischen Wundärzte hierdurch angewiesen, die bestehende Vorschrift, ihre Lehrlinge bei der Entlassung oder Lossprechung den beireffenden Physikern zur Prüfung zu gestellen, künftig genau zu befolgen.
Seite clxxviii - ... verstorbenen Lieutenants Heinrich von Kleist jetzt der erbschaftliche Liquidationsprozeß eröffnet ist, so werden sämtliche Gläubiger hierdurch vorgeladen, sich in dem angesetzten Liquidations-Termin am 25. März 1818, vormittags um 10 Uhr, vor dem Kammergerichtsrat von Beyer zu gestellen, den Betrag und die Art ihrer Forderungen anzugeben, die vorhandenen Dokumente urschriftlich vorzulegen, und demnächst die weiter rechtliche Verhandlung zu erwarten. [. . .] Berlin, den 23. Oktober 1817....
Seite cxc - Mcdicochirurgen nicht zu erhalten ist, ausgenommen, ist ihnen in der Regel nicht gestattet. Dagegen können sie sich an allen Orten und auch in großen Städten niederlassen. Außerdem sind nachstehende allgemeine...
Seite 29 - H) besonders, daß auch an den jüdischen Schulen kein Lehrer angestellt wird, der nicht in einer Prüfung, die mit ihm, die Religionskenntnisse ausgenommen, in ganz gleicher Art, wie mit einem Lehrer an einer christlichen Schule der nemlichen Gattung, vorzunehmen ist, als tüchtig zum Lehramte erfunden worden; (ebendaselbst Z.
Seite cxc - Medizinalcolle>)ien in einer dem Wirkungskreise und der Bildungsstufe dieser Wundärzte angemessenen Art. Chirurgen, welche im Examen für Wundärzte erster Klasse nicht genügende...
Seite 30 - Morgens nicht vor 4 Uhr dahin aufgetrieben werden. 2) Alles Vieh, welches am Tage vor dem Markt hier eintrifft, kann nur bis Abends 9 Uhr in die Stadt eingelassen, es muß sofort in Ställe oder Höfe untergebracht und von dort aus erst in den oben bestimmten Stunden nach dem Markte getrieben werden.